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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Schichten durchbohren erlaubt???
Gast (Michel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2007

Hallo,

habe eine Frage zum Brunnenbau:
Darf man eigentlich z.B. Tonschichten durchbohren?
Dabei kann es ja sein, dass Oberflächenwasser in reineres Grundwasser fließt. Oder muß man die Schichten rohrbündig abdichten?
Die untere Grundwasserbehörde war der Meinung, dass man für die Gartenbewässerung nur das Oberflächenwasser abgreifen sollte. Da ich aber eventuell das Haus mit Grundwasser versorgen möchte, wirds schwierig, nur mit Oberflächenwasser zu arbeiten, da die Ergiebigkeit zu niedrig ist.
In diesem Fall wäre auch das Stadtgesundheitsamt zu informieren und es kostet irgendwelche Verwaltungsgebühren. Kein Wunder, dass man versucht ist, ohne Anzeige das Wasser einfach zu verwenden...

Was meint Ihr dazu?

Danke und Gruß Michael



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 18
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von walter vom 12.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,

danke für den Hinweis. Ist's nun grün genug? :-))
Natürlich verändert das die Berechnung, doch wer da all seine Investitionen ehrlich einträgt, der wird sich wundern wie teuer sein eigenes Wasser wird. Das ist Excel vs. Milchmädchen ;-))


Beste Grüße
Wilfried
Gast (walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried
Betreff Berechnung
Warum nur die Grünen Felder ausfüllen?
Der angegebene Jahresverbrauch muss schon realistisch sein (nicht nur 20m³), bei 3-4Personen ist man gleich bei min.150m³bis 200m³ was die Berechnung natürlich ganz schön verändert.
Bei uns in Österreich darf jeder auf seinem Grundstück zur Eigenversorgung Wasser fördern sofern es keine wasserrechtliche Nutzungsbeschränkung gibt. Abwassergebühr ist natürlich zu entrichten. Der reine TW-Preis beträgt in unserer Gegend ca. 0,4€ /m³
Gruß
Walter
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wolder vom 12.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wolder,

man muss auch in diesem Zusammenhang noch genau unterscheiden zwischen Anschlußzwang und Benutzungszwang.

Grüsse

Fred
Gast (wolder)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michel vom 11.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Michel,
Eine Eigenwasserversorgung lohnt nur, wenn du keinen Stadtwasseranschluß bekommst. Das Geld für den Wasseranschluß kannst du dann in die Eigenwasserversorgung fließen lassen.
Aber dafür darfst du keinen Anschlußzwang haben.
Erkundige dich über einen Anschlußzwang. Wenn du keinen hast, dann kannst du weiter darüber nachdenken. Ansonsten lohnt es sich nicht.

Gruß wolder

P.S.: Nicht überall in Deutschland herrscht Anschlußzwang!
Gast (Michel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 11.10.2007!  Zum Bezugstext

Gast, Du verstehst es richtig, aber ich glaube, ich vergesse das wohl erstmal, kann man anscheinend knicken. Schade, aber unser verkalktes Wasser hätte ich schon gerne gegen besseres getauscht.

Wilfried: mit Deinem Rechner kamen 2€ pro m3 raus.
Würde mir finanziell also gar nichts bringen. Ist ungefähr das, was ich jetzt ohne Abwassergebühren auch noch zahlen muss.

Die Windkesselberechnung ist unnütz, weil ich die Daten nicht wirklich ermitteln kann. Aber 300 - 600 L sind schon recht viel...

Gruß

Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michel vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Michel,

wie ich bereits mit Wilfried diskutiert hatte, wirst Du auf jeden Fall einen Antrag auf zumnindest teilweise Befreiung vom Benutzungszwang stellen müssen, und ob Du den genehmigt bekommst wage ich zu bezweifeln.
Dein Freund sollte sich besser nicht erwischen lassen, wenn er gegenüber der Gemeinde/Stadt die Kanalgebühren "hinterzieht".

Grüsse

Fred
Gast (Wulf)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michel vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

hallo Michel,

verstehe ich das richtig?
Du willst einen Trinkwasseranschluss von deinem Versorger und diese Leitung führt nur in die Küche?
Für alle anderen Wasseranschlüsse willst du dann dein Brunnenwasser nutzen?

Gruß
Wulf
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michel vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Michel,

ohne näher auf einzelnen Kosten einzugehen, die Gesamtinvestition wird mehr sein als Du vermutest. Hinzu kommen Wartungskosten, Energiekosten und auch ein Kapitaldienst gehört in eine Amortisationsrechnung, so dass Dein "privater Wasserpreis" sicher mehr als 20,00 €/m³ betragen wird.

Eine recht genaue Kalkulation kannst Du hiermit machen:
http://www.rsdsolar.de/extra/amortisation.xls

Einfach downloaden und dann die grünen Felder mit den eigenen Daten füttern. Ich bin auf Dein Ergebnis gespannt ;-))

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Michel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Ein Freund von mir hat sein Haus so versorgt.
Okay, für die Küche hat er sich eine extra Trinkwasserversorgung gelegt. Er zahlt auch kein Abwasser, weil er keinen Zähler für das Brunnenwasser hat.
Was für Kosten kämen den auf mich zu, wenn ich es genauso machen täte wie er, nur dass ich mir einen Zähler für den Hausverbrauch einbauen würde?
Was brauch ich alles, wenn die Pumpe 4 bar Wasser liefert? Brauch ich ein Hauswasserwerk? Oder reicht ein Ausgleichsbehälter, damit die Pumpe nicht dauernd anspringt?

Tonpellets habe ich selber...

Gruß Michel
Gast (mlohnert)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michel vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Michael,

Zum abdichten gibt es Quelltonpellets ( aus Bentonit). Falls du welche brauchts, ich noch welch über. Komme aus  GG.

gruss

Matthias
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michel vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Guten Morgen, Michel,

die Idee mit der Eigenversorgung solltest Du wieder ad acta legen.

So etwas ist nur  bei fehlender öffentlicher Wasserversorgung überhaupt genehmigungsfähig, das  erscheint mir in Frankfurt nicht gegeben. Und die Idee, dass das so gewonnenen Wasser preiswerter wäre oder besser als das aus dem öffentlichen Netz, ist so auch meist falsch. Die notwendigen Aufbereitungsmaßnahmen sowie die Überwachung sind keineswegs kostenlos.

E. Regulator
Gast (Michel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbauer vom 08.10.2007!  Zum Bezugstext

Hi,

danke für die Antworten.
Ja, ich war am überlegen, ob ich komplett auf das Trinkwasser des Versorgers verzichte, weil das Grundwasser besser ist, als manches Mineralwasser.
Ich komme übrigens aus Frankfurt a.M.

Eine Frage noch an Boris: wie dichte ich denn eine durchbohrte Tonschicht wieder ab? Soll ich beim Rohrziehen wieder Ton reinschmeißen?

Danke

Gruß Michel
Brunnenbauer
(Mailadresse bestätigt)

  08.10.2007

Mir ist keine Verordnung bekannt die das Durchteufen von Grundwasserleitern verbietet. Dahingegen ist nach DIN sicherzustellen, daß nach Ausbau des Brunnens die jeweilegen Schichten wieder gegeneinander Abgedichtet (gesperrt)werden müssen um Veränderungen der Grundwasserstockwerke zu verhindern.

Gruß vom Boris
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 08.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

in Bezug auf die evtl. Ausübung des Anschluß- und Benutzungszwnges und die Erhebung von Kanalgebühren ist die Frage der Nutzung aus meiner Sicht durchaus nicht überflüssig.
Aus der Fragestellung von Michel kann ich nicht ableiten, wie er das Wasser nutzen will (Gartenbewässerung, Toiletten, Waschmaschine, Duschen, Zubereitung von Nahrung .....)

Grüsse
Fred

P.S. Versteh mich bitte nicht falsch, ich möchte mich auf keinen Fall mit Dir oder irgendwem anderen streiten.
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  08.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 08.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

die Aussage hat Michael doch gegeben:
"Da ich aber eventuell das Haus mit Grundwasser versorgen möchte, wirds schwierig, nur mit Oberflächenwasser zu arbeiten, da die Ergiebigkeit zu niedrig ist.
In diesem Fall wäre auch das Stadtgesundheitsamt zu informieren ..."

Also, erst dann wäre das Gesundheitsamt zu informieren. Deine Frage nach der Nutzung war also überflüssig und mit der eigentlichen Frage, nämlich nach Durchbrechung von Tonschichten, hat das nichts zu tun.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 08.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried!

"Meist genügt eine Anmeldung bei der unteren Wasserbehörde - eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Das Gesundheitsamt interessiert sich kaum für Wärmepumpen oder eine Gartenbewässerung, ist also nur zu informieren wenn es um Trinkwasserversorgung geht."
- Da muss ich Dir leider etwas widersprechen.
Ich sprach ja auch nicht von einer "Genehmigung" sondern von einer "Anzeige" bzw. "Information" und die ist gegenüber dem Gesundheitsamt erforderlich. Gem. § ?? TVO ist jede Eigenversorgungsanlage dem Gesundheitsamt anzuzeigen - unabhängig von der Nutzung.
Ich wollte Michel ja auch nur auf die neben seiner Frage zu beachtenden Punkte hinweisen - eine Aussage zu der beabsichtigten Nutzung hat Michel ja leider nicht gegeben.

Grüsse

Fred
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  08.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 08.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

ich bin da nicht ganz Deiner Meinung. Das zu regeln ist Sache der Kommunen. Meist genügt eine Anmeldung bei der unteren Wasserbehörde - eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
Das Gesundheitsamt interessiert sich kaum für Wärmepumpen oder eine Gartenbewässerung, ist also nur zu informieren wenn es um Trinkwasserversorgung geht.

Die Frage war aber "Darf man eigentlich z.B. Tonschichten durchbohren?"

Da meine ich, kann die untere Wasserbehörde nur empfehlen - sofern überhaupt eine genaue Lage solcher Schichten bekannt ist. Rücksicht wird darauf in den seltensten Fällen genommen. Es gibt Gegenden, da durchdringen sämtliche Baugruben eine Tonschicht. Tiefe Fundamente, Unterführungen oder Brunnen für Wärmepumpen sind weitere Beispiele. Oft liegen auch mehrere Tonschichten übereinander und niemand weiß vorher, welche denn wasserführend ist.

Aber wie gesagt, die Regeln sind da in den Kommunen und Ländern unterschiedlich.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2007

Hallo Michel!

"Da ich aber eventuell das Haus mit Grundwasser versorgen möchte  ...."
Für welche Zwecke denn?
Es ist natürlich auf jeden Fall (unabhängig von der Nutzung) das Gesundheitsamt einzuschalten oder zumindest zu informieren.
Außerdem ist die Bohrung dem zuständige Wasserversorger anzuzeigen.
Die Gemeindeverwaltung will wahrscheinlich auch nicht auf die entsprechenden Kanalgebühren verzichten.
Stichwort: "Anschluß- und Benutzungszwang" - Antrag auf Befreiung evtl. teilweise ist zu stellen.
Also ganz so einfach, wie Du Dir das evtl. vorstellst ist das nicht.

Grüsse Fred



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