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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Wasseranalyse
Gast (Michael K.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007

Hallo an alle!

Wir wollen uns ein Haus kaufen, welches ausschließlich über einen eigenen Brunnen mit Wasser versorgt wird. Auf unsere Bitte hin hat die Eigentümerin eine aktuelle Wasseranalyse machen lassen, die mir sehr dürftig aussieht.
Es handelt sich um eine mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung, entnommen wurde Wasser aus dem Hahn in der Küche.
Im bericht sind lediglich 3 Bakterien aufgeführt mit einem ermiteltem Wert von 0. Drunter steht noch, aus seuchenhygienischenAspekten sei das Wasser nicht zu beanstanden.
Reicht das wirklich aus, um eine Aussage über die Wasserqualität zu machen? Wir kennen uns da leider überhaupt nicht aus, aber mir erscheint das wenig aussagekräftig. Bitte um Tips, was wir machen sollen!

Gruß und Dank

Michael K.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 19
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 21.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wulf,

deshalb hatte ich Michael auch am 16.10. empfohlen, sich an das Gesundheitsamt zu wenden. Ich hatte nicht geschrieben, in der TrinkwV würde das so wörtlich stehen. ;>)

Nur das Gesundheitsamt kann Auskunft erteilen, wie häufig und welche Untersuchungen nötig sind, nach § 19 Abs. 6 TrinkwV können sie da "etwas flexibel" sein. Geht es aber um Kleinanlagen , die Wasser an Dritte abgeben, MÜSSEN sie "strenger" sein, da sonst einige Anforderungen der TrinkwV nicht erfüllt werden, z.B. § 21 Informationspflichen und hier u.a. die Angaben über die verwendeten Aufbereitungsstoffe und Angaben, die für die Auswahl geeigneter Materialien für die Hausinstallation nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich sind.

Im Übrigen unterscheidet die TrinkwV in § 3 Nr. 2 Buchstabe b doch bei den ortsfesten Anlagen zwischen Eigenversorgungsanlagen und Kleinanlagen mit Abgabe an Dritte. Wulf, hast Du das vielleicht übersehen? ;-))


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  21.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 19.10.2007!  Zum Bezugstext

hallo Kim Alexander,

wie der Name schon sagt, handelt es sich dabei um eine *Empfehlung* einer *Arbeitsgruppe* und ist damit nicht rechtsverbindlich. Die Anwendung liegt damit im Ermessensspielraum (wie schon geschrieben) des jeweiligen Gesundheitsamtes.

@ Hartmut Schmitt:
in BaWü *wünschen* die Gesundheitsämter, dass die Brunnenbesitzer das Wasser untersuchen?!
Ich kenne es bisher so, dass sie fordern.
:-))

Gruß
Wulf
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 19.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut,

Du sprichst im letzten Absatz die Überwachung der Wasserversorgungsanlagen durch das Gesundheitsamt in hygienischer Hinsicht mittels Prüfungen und Kontrollen(für Kleinanlagen § 19 Abs. 6 TrinkwV) an. Leider halten die Besitzer von Kleinanlagen oft ihre Anzeige- und Untersuchungspflichten nicht ein, s. hierzu auch § 25 TrinkwV Ordnungswidrigkeiten.

Deshalb werden von manchen Gesundheitsämtern Presseerklärungen in den Wochenblättern abgegeben, die in dem betreffenden Landkreis kostenlos verteilt werden, in denen die Meldepflicht dieser Anlagen ausführlich beschrieben wurde.

Auch kann das Gesundheitsamt mit den Versorgungsunternehmen und den Bürgermeistern eine Zusammenarbeit erwägen. Weiterhin könnten die evtl. in Frage kommenden Grundstückseigentümer ein Schreiben mit Anmeldebogen und - wenn keine Reaktion erfolgt - ein Erinnerungsschreiben mit Nachfristsetzung (Verweis auf mögliche Festsetzung eines Zwangsgeldes)erhalten.


@Michael

Wenn Du dieses Haus kaufen möchtest, achte darauf, ob die Besitzerin die Kleinanlage nach TrinkwV gemeldet hat und ob die notwendigen Untersuchungen gemacht worden sind. Sonst könntest Du ein Haus erwerben, welches nicht die zwingend notwendige Trinkwasserversorgung hat und dann hättest Du auch kein Wasser für den menschlichen Gebrauch zur Verfügung.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 19.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wulf, hallo KIM ALEXANDER,

bei uns in Baden-Württemberg wird der von KIM ALEXANDER erwähnte Leitfaden für die Gesundheitsämter beispielsweise so umgesetzt, dass die Gesundheitsämter die Einzelwasserversorger anschreiben und in diesen Anschreiben die Begriffe "Abgabe an Dritte" und "Lebensmittelbetriebe", der erwünschte Untersuchungsumfang und die erwünschte Häufigkeit der Untersuchungen enthalten sind.

Dieses Anschreiben erhalten die Einzelwasserversorger, die den Gesundheitsämtern bekannt sind. Die Gesundheitsämter fragen aber auch bei den Gemeinden nach, wer Einzelwasserversorger ist. Aufgrund der Personalsituation in den Ämtern kann es sein, dass diese Dinge etwas dauern, aber irgendwann kommen sie bestimmt.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 17.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wulf,

schaue Dir die  

"Empfehlungen zur Überwachung von Kleinanlagen der Trinkwasserversorgung - Leitfaden für Gesundheitsämter"

der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Kleinanlagen" an.

Im Leitfaden wird der Untersuchungsumfang und die Häufigkeit davon abhängig gemacht, ob die Kleinanlage "dritte" Personen versorgt bzw. gewerblichen Zwecken dient oder nur der Versorgung der eigenen Familie. Siehe hierzu auch DIN 2001-1.


Nach § 21 TrinkwV Informationspflichten - Anm.: hoffentlich sucht Wilfried nicht gleich wieder die Schlüssel ;-) - wird bei der Wasserabgabe an Dritte m.E. auch Häufigkeit und Umfang der Untersuchungen von Kleinanlagen beeinflusst. Danach müssten nicht nur die mikrobiologische Untersuchungen, sondern auch die chemisch-physikalischen Untersuchungen einmal jährlich und etwas umfangreicher erfolgen.


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"  
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  17.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael K. vom 17.10.2007!  Zum Bezugstext

hallo Michael,

wer führt diese Besichtigung durch?

Gruß
Wulf
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  17.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 16.10.2007!  Zum Bezugstext

hallo Kim Alexander,

wo unterscheidet die TrinkwV ob das Wasser an Dritte abgegeben wird oder nicht? die einzige Stelle ist der § 16 Absatz 6: Erstellung von Maßnahmenplänen
ansonsten ist es unerheblich ob es an Dritte abgegeben wird, wobei juristisch gesehen auch Familienmitglieder schon "Dritte" sein können.
Ich weiss, das manche Gesundheitsämter den Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen davon abhängig machen, ob das Wasser an Dritte abgegeben wird, aber das ist der Ermessensspielraum des Gesundheitsamtes.

Gruß
Wulf
Gast (Michael K.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.10.2007

Zitat:"...Ich würde zwar auch vermuten, dass es sich hierbei um Coliforme, E. coli und Enterokokken handelt, aber wer weiss was wirklich untersucht wurde. Was ist mit den Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C???!!!..."

Hallo,

exakt dieses wurde getestet! Morgen wird es eine Brunnen- und Pumpenbesichtigung geben. Nach regelmäßiger Wartung schaut mir die Verkäuferin nicht aus.
Ich melde mich anschl. nochmal mit evtl. neuen Fragen.
Bis hierhin schon mal besten Dank für das Input!

Michael
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 16.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Michael,

inzwischen wurden Dir hier schon einige Punkte mitgeteilt, die Du unbedingt beachten solltest.

Ergänzend noch der Hinweis, es wird zwischen Kleinanlagen mit und ohne Trinkwasserabgabe an Dritte unterschieden, wobei der Parameterumfang bei Abgabe an Dritte umfassender ist. Falls im Haus also noch Wohnungen vermietet werden, kann Dir hierzu das Gesundheitsamt bestimmt nähere Auskünfte geben.


Michael, noch ein Tipp von mir:

Du solltest die Eigentümerin fragen, ob sie einen Wartungsvertrag mit einer Fachfirma abgeschlossen hat. Das zeigt Dir vielleicht, wie wichtig der Eigentümerin die Trinkwasserversorgung ist/war.




Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  16.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 16.10.2007!  Zum Bezugstext

hallo zusammen,

also mir reichen "lediglich 3 Bakterien" (Zitat Michael K) nicht aus. Vor allem da Michael nicht sagt, welche untersucht wurden. Ich würde zwar auch vermuten, dass es sich hierbei um Coliforme, E. coli und Enterokokken handelt, aber wer weiss was wirklich untersucht wurde. Was ist mit den Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C???!!!

Michael lass Dir mal sämtliche anderen Untersuchungsbefunde und die Berichte von den Prüfungen durch das Gesundheitsamt geben. Die Betreiberin der Wasserversorgungsanlage ist verpflichtet, diese Unterlagen mindestens 10 Jahre aufzubewahren (s. § 15 Abs. 3 TrinkwV).

"Das Gesundheitsamt nimmt hier seine Pflicht offensichtlich nicht war."
Du scheinst da was zu verwechseln: Nicht das Gesundheitsamt ist verpflichtet das Wasser untersuchen zu lassen, sondern der Betreiber der Brunnenanlage! s. § 14 TrinkwV
Vom Grundsatz her, ist der Betreiber verpflichtet, jährlich den kompletten Umfang der TrinkwV untersuchen zu lassen. Es sei denn, das Gesundheitsamt reduziert den Umfang bzw. die Häufigkeit der Untersuchungen.
Zu beachten ist hierbei, dass die Probenahme und Untersuchung durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen und nicht durch irgendein Labor oder sonstwas.

Setz dich doch mal mit dem Gesundheitsamt in Verbindung und frag, was die an Parameter fordern. Lass die auch mal rauskommen und die Brunnenanlage überprüfen. Dann weist Du gleich was möglicherweise noch auf dich zukommt. Der Benutzerwechsel muss sowieso angezeigt werden (s. Kim Alex).

Insbesondere ist - wie schon darau hingewiesen wurde - die Situation Kleinkläranlage-Brunnen zu prüfen: Kann die KKA möglicherweise den Brunnen beeinflussen.

Gruß
Wulf
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.10.2007

Moin Michael,

im Regelfall sind die drei Parameter für eine bakteriologische Untersuchung ausreichend, da diese als sog. Indikatoren für eine potentielle bakt. Belastung hinweisen. Selbstverständlich fehlt in einer solchen Analyse die chemisch-physikalischen Parameter, welche du einfordern solltest, denn mal angenommen, das zuständige Gesundheitsamt kontrolliert doch  wieder einmal und dein Brunnenwasser entspricht nicht der Anforderung, dann könnte es teuer werden !
Gruß aus dem heute sonnigen LUX
seita
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wolder vom 12.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo auf Grund dr Milchhygieneverordnung wurden bei unsvor einigen Jahren bei allen Landwirten das Wasser aller Brunnen untersucht welche Milch an eine Molkerei liefern.Wobei auch nur die "gefährlichsten" Paranmmeter Escheriachia coliColiforme Keime Enterokokken   untersucht wurden  und so festgestellt wurde ob des Wasser genußtauglich ist.Weitere Untersuchungen wurden nicht gemacht vermutlich reicht dies im wesentlichen aus um beutrteilenn zu können ob das Wasser gesundheitsschädlich ist .mfg sepp

Gast (Hartmut Schmitt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael K. vom 12.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Michael,

es kommt derzeit durchaus vor, dass manches Gesundheitsamt die Einzelwasserversorgungen aus Personalmangel o.ä. nicht so häufig überwacht, wie es eigentlich sein sollte. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass dies irgendwann einmal kommt. Und wenn man dann ein Haus hat, bei dem die Wasserqualität nicht stimmt, sind zusätzliche Aufwendungen vorprogrammiert.

Bei Einzelwasserversorgungen ist zu beachten, dass sich die Gesundheitsämter häufig mit geringeren Untersuchungsumfängen begnügen, wenn das Einzugsgebiet keine Gefährdungspotentiale aufweist. Aber mindestens jährliche Untersuchungen sind üblich und in der Trinkwasserverordnung auch gefordert. Und diese muss der Hauseigentümer bei einem dafür zugelassenen Institut veranlassen.

Über die vom Gesundheitsamt geforderten Untersuchungen  hinaus dürften noch die technischen und korrosions-chemischen Eigenschaften wenigstens einmalig von Interesse sein.

Viel Erfolg beim Hauskauf.

Hartmut Schmitt
Gast (Michael K.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007

Hallo und schon mal Danke für eure Antworten.

Habe eben mit dem Labor gesprochen und kenne damit jetzt schon mal die Notwendigkeit und Verpflichtung von Wasseruntersuchungen.
In der Gegend, in der das Haus steht, sind alle Häuser über einen eigenen Brunnen versorgt, ebenso verfügen alle über Klärgruben, die des besagten Hauses ist sogar in 2006 nach neuester Verordnung gebaut worden.
Ich werde nun also mal die Verkäuferin nach der letzten chemischen Untersuchung fragen. Ich befürchte allerdings, daß die sehr lange zurückliegt. Auch die letzte mikrobiologische Untersuchung war von 2004. Das Gesundheitsamt nimmt hier seine Pflicht offensichtlich nicht war. Und der Besitzerin war die Wasserqualität offensichtlich egal.
Was würde übrigens ein neuer Brunnen kosten, sollte der alte kaputt sein (Wurzelwerk o.ä.), nur so über den Daumen gepeilt?

Gruß und Dank

Michael
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Reuter vom 12.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Wolfgang!

Warum sollte die Anlage nicht beim Gesundheitsamt gemeldet sein? - PFLICHT nach § 13 TrinkwV

Hat der bisherige Eigentümer die Anlage nicht gemeldet und seine Untersuchungspflichten nach § 14 TrinkwV nicht von einer zugelassenen Untersuchungsstelle nach § 15 TrinkwV durchführen lassen, um sicherzustellen, dass das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht, würde ich persönlich dieses Haus nicht kaufen.
Wer weiß, was Michael sonst noch alles bezüglich Trinkwasserversorgung - nicht nur kostenmäßig - zu erwarten hat?

Deshalb wäre hier m.E. VORSICHT angesagt!


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Wolfgang Reuter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007

Hallo Michael, redet mit dem zuständigen Gesundheitsamt ob die Eigenwasserversorgung dort gemeldet bzw. bekannt ist und ob mikrobiologische und chemische Untersuchungsbefunde über einen größeren Zeitraum vorliegen. Ein einzelner Befund ist ein Zufallsbefund und für eine Aussage über eine Wasserqualität nicht ausreichend. Sollte die Versorgung dort nicht bekannt sein, vesucht eine gemeinsame Vorortbesichtigung mit Festlegung der erforderlichen mb u. chem. Untersuchungen und eine Geländebesichtigung. Vor allem auch wieweit die Wasserversorgungsanlage von einer möglichen Abwasserentsorgungsanlage entfernt ist.
mfg W. Reuter
Gast (wolder)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007

Hallo,

bei mir hat das Gesundheitsamt die Wasseruntersuchung in Auftrag gegeben. Das wurde dann bei einem Umweltlabor untersucht.

Mikrobiologisch wurden auch nur 3 Parameter untersucht:

Escheriachia coli
Coliforme Keime
Enterokokken

Aber natürlich gehört zu einer Wasseranalyse auch noch andere Dinge wie PH-Wert, Nitrat, Nitrit, Leitfähigkeit .... usw.

Also unbedingt eine ausführliche Wasseranalyse in Auftrag geben.

Gruß wolder
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007

Guten Tag!

Wenn Ihr wirklich das Haus kaufen möchtet: Beim Wasserversorger oder Gesundheitsamt nach einem akkreditierten Untersuchungslabor Fragen und eine Analyse beauftragen. Und zwar komplett, z.B. wie in der DIN 50930-6 gefordert. Mikrobiologie ist nur ein Aspekt, aber natürlich auch wichtig.

E. Regulator
Gast (appeman)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.10.2007

Hab sowas zwar noch nie für den Privaten Gebracuh gesehen, aber das ört sich alles etwas arg knapp an.
Jeder Wasserversorger muss seine Wasserqualität nachweisen und das sieht dann in etwa so aus...wirst du aber auch bestimmt bei deinem versorgungsunternehmen finden.

https://www.badenova.de/web/de/www-badenova-de_internet/angebote-internet/wasser-internet/wasserqualitaet/WQ-Freiburg.html#



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