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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
zu hoher Verbrauch!!! chancen einer Klage???
Gast (Oliver Muth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.10.2007


- unsere Wasseruhr wurde im Mai planmäßig gegen eine neue getauscht soweit alles ok
- da jeden Monat sämtlich verbräuche ablese habe ich folgendes festgestellt:
- der erste Monat war noch in Ordnung (2,71m³)
- im zweiten Monat (158m³), das sind 100 m³ weniger als ich in den gesamten letzten 6 Jahren verbraucht habe.
- ich habe die Wasseruhr beanstandet, mit dem Ergebnis,dass diese angeblich als einwandfrei bewertet wurde.
- für mich ergibt sich daraus, dass wir ( 2 Personen Berufstätig) 5,1 m³ pro Tag verbraucht haben sollen.
- Eine defekte Spülung kann ausgeschlossen werden.  - - Außerdem reden wir nicht von einen geringen Mehrverbrauch, sondern von einer gigantischen Menge.
(so etwas übersieht man in einem kleinen Reihenhaus nicht)
- Die neue Wasseruhr läuft jetzt einwandfrei
- Der Hammer ist, dass wir monatlich sogar noch niedrieger eingestuft wurden, wie im Vorjahr, da zwischenzeitlich unser Verbrauch erneut abgelesen wurde


Frage: Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt?
      Wie sieht es mit dem Klagewege und dessen Chancen aus?


Vielen Dank schon jetzt für rege Antworten.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 12
Gast (Christoph)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Oliver Muth vom 03.11.2007!  Zum Bezugstext

Nene Oliver,

von Versicherungsbetrug war nicht die Rede!
Du schriebst:

"...von dem zuständigen Mitarbeiter der Tip gegeben, ich solle doch einen Wasserrohrbruch angeben. Damit würde die Abwassergebühr entfallen..."

Und von Übervorteilen der Wasserwerke war auch nicht die Rede sondern vom "Nichtbezahlen von Klärwerks-Kosten(Abwassergebühr) die de facto gar nicht enstanden sind!"

Damit kann die Gemeinschaft bestens leben! Eine Juristelei und Paragraphenreiterei ist hier völlig fehl am Platz!

Gruß
Christoph


Gast (Oliver Muth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christoph vom 03.11.2007!  Zum Bezugstext

Tja Christoh,
was hat das mit anschwärzen zu tun???
Ich glaube Du solltest mal Dein Rechtsempfinden überprüfen!!! Solche Aussagen wie "sag es war ein Wasserrohrbruch" sind doch ein Vorschlag zum Versicherungsbetrug!!!
Schade das Du anscheinend solche Anstiftungen zu Straftaten auch noch billigst.
Und da wundert man sich das die Versicherungsprämien so stark steigen.
Mir geht es darum zu klären ob es solche Fälle von "überhöhten Wasserverbrauch" öfter gibt.
Nicht um Tips zu erhalten um meine Wasserwerke zu übervorteilen.
Gast (Christoph)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Oliver Muth vom 02.11.2007!  Zum Bezugstext

Hi Oliver,

du hättest den Mitarbeiter angeschwärzt weil er dir auf unkomplizierte Weise helfen wollte?
Für die 150m³ Trinkwasser die bei dir irgendwo als "Abwasser" verschwanden sind dem Klärwerk und der Allgemeinheit, wenn überhaupt, nur minimale Mehrkosten entstanden, da ja keine Schmutzfracht mitgeführt wurde...

Aber in Deinem Fall würde ich vorschlagen: Zahl mal kräftig!

Gruß
Christoph
Gast (Oliver Muth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 01.11.2007!  Zum Bezugstext

Wenn ich ein Wasserrohrbruch oder ähnliches gehabt hätte, wäre ich mit Sicherheit nicht darauf aus dem Wasserwerken falsche Messwerte zu unterstellen, da ich gegen solche Schäden versichert bin.
Aber bei meinem Nachfragen bei der Prüfstelle, ob ein solcher Fall des öfteren Vorgekommen sei, wurde mir von dem zuständigen Mitarbeiter der Tip gegeben, ich solle doch einen Wasserrohrbruch angeben. Damit würde die Abwassergebühr entfallen. Auf meinen Hinweis, das es sich hierbei dann um eine Straftat handeln würde wurde er dann recht still. (Schade das ich diese Äußerung nicht belegen kann). Aber es lies mich schon stutzig werden.
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.11.2007

Hallo Oliver 2,7 m³  Wasser im Monat stimmen aber  verrmutlich auch nicht das wären ja nur etwas mehr als 30 m³ im Jahr,wurde da nicht etwa falsch abgelesen   mfg  sepp
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  01.11.2007

Hallo
Ich sehe keine Chance auf dem Klageweg etwas zu erreichen.
Der Wasserzähler wird auch nicht bei einer Wasserwald und wiesenfirma untersucht, sondern bei einer Prüfstelle, die für die Eichung zugelassen ist.
Die Kontrollen sind enorm. Was hätte eine Prüfstelle oder ein Wasserwerk davon unwahre Angaben zu machen. In meiner fast 30jährigen Tätigkeit als GF eines Stadtwerkes habe ich allerdings eine ganze Reihe von Kunden kennengelernt die einen erhöhten Wasserverbrauch (durch undichte Wasserleitungen)vertuschen wollten. Nachdem die Leitung wieder repariert worden war, beschwerten sie sich scheinheilig über den zu hohen Wasserverbrauch. Der Spitzenreiter war eine Firma, die fast 30.000 Kubikmeter Trinkwasser durch eine Leitung in den Brunnen laufen ließ. Aufmerksame Mitarbeiter dokumentierten glücklicherweise die Situation.

Wenn das Wasser wenigstens im Garten verbraucht worden wäre, müßten wenigstens nach Rücksprache mit der Gemeinde keine Abwassergebühren bezahlt werden.
Einen schönen Tag wünscht allen
Gerd
Gast (Tom)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.11.2007

Bitte beachten Sie folgendes: es muss nicht zwangsläufig die defekt Spülung sein. Auch andere "Fehlerstellen" sind denkbar. Manchmal kann auch Wasser über die Heizungsanlage entweichen, oder es war eine Zapfstelle nicht vollständig geschlossen. OB eine Abnahme von Wasser erfolgt erkennen Sie leicht daran, ob si´ch der kleine Anlaufstern dreht.
Als Hinweis für die Wassermenge: Bei einem Netzdruck von ca. 4 bar (durchaus üblicher Druck) entweichen aus einer Öfnnung von nur 2 mm Durchmesser bereits ca. 120 Kubikmeter im Monat.
H2O
(gute Seele des Forums)

  24.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Oliver Muth vom 24.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Oliver,

für Dich kommt mein Rat zu spät, aber vielleich können andere die einen erhöhten Wasserverbrauch feststellen etwas damit anfangen.
Wenn mir das passieren würde, würde ich zunächst alle Wasserverbrauchstellen schließen und sofort beobachten ob die Wasseruhr stillsteht. Dann Beobachten ob in Zeiten in denen kein Wasserverbrauch stattfindet z.B. über Nacht trotzdem eine Verbrauchsanzeige auftritt.

Wenn dem nicht so ist würde ich versuchen die Wasseruhr durch Auslitern gegenzukontrollieren. Je nach Anzeigegenauigkeit würde ich einschätzen dass man durch Abfüllen von 50 -100 l schon Abweichungen feststellen sollte, falls die Wasseruhr erheblich mehr anzeigt als entnommen wird. Wenn dies der Fall sein sollte, würde ich erst weiterüberlegen wie ich dazu einen gerichtsfesten Beweiß sichere bevor ich die Wasseruhr aus der Hand gebe und eventuell wie bei Dir die Gefahr besteht, dass die Uhr zersägt wird.

Gruß
H2O
Gast (Oliver Muth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christoph vom 24.10.2007!  Zum Bezugstext

die Wasseruhr liegt bei der Prüfstelle. Kann aber jetzt nicht erneut geprüft werden, da die Wasseruhr, nach Angaben der Prüfstelle zersägt wurde. Waswohl immer gemacht wird.
Es kann also nicht gegengeprüft werden.
Gast (Christoph)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Oliver Muth vom 23.10.2007!  Zum Bezugstext

...die Uhr wurde also überprüft und für gut befunden! Die Ersatzuhr verblieb natürlich bei Euch und läuft
zufriedenstellend.
Wo ist die ursprüngliche Uhr jetzt? habt ihr den Prüfbericht?
Wenn sich das nicht nachvollziehen lässt wird es auch kein teures Sachverständigen-Gutachten geben. Bevor der Richter Vertuschungsaktionen von Eichstellen oder Betrug von Wasserversorgern in Betracht zieht glaubt er viel eher, dass Ihr über Pfingsten mal den Wasserhahn offengelassen habt...

Ohne handfeste Beweise freuen sich hier nur die Anwälte!



Gast (Oliver Muth)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christoph vom 23.10.2007!  Zum Bezugstext

Wasserklau kann ausgeschlossen werden.
Die Aussenzapfstelle ist abgeschlossen und kann nur vonn innen geöffnet werden.
Und täglich 5,1m³ pro Tag wäre wohl jedem aufgefallen.
Gast (Christoph)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.10.2007

Hi,

Fehler in der Wasseruhr halte ich für sehr unwahrscheinlich. Und wenn sie von ner Eichstelle überprüft wurde hat das vor Gericht auf jeden Fall Bestand!
Kommt Wasserklau in Frage? Hat der Nachbar einen Pool und habt Ihr diesen vielleicht durch exzessives Grillen von Schweinebauch bei ungünstigem Wind verärgert?
Habt Ihr einen videoüberwachten Aussenwasserhahn?

Ich würde auf eine Klage verzichten!

Gruß
Christoph



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