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Kategorie: > Umwelt
Autostellplatz in Nähe der Pumpe?
Gast (Peter Starsonerk)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.11.2007

Nachbarschaftsproblem:
Da will jemand sein Auto auf seiner Parzelle abstellen und gegenüber dem Gartenzaun befindet sich der Brunnen (5/4-Rohr in 10-12 Meter Tiefe), das gehört dem Nachbarn. Der beschwert sich nun wegen dem Auto und besteht auf 8 Meter Abstand zum Brunnen.

Das Problem ist nicht mein eigenes! Sondern eine Schilderung eines Bekannten (ältere Herr - ohne Internet), der nun einen Rat sucht. Ich persönlich würde auch diese 8 Meter "fordern", doch steht das wo?

Freundliche Grüße

Peter



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 08.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER da hast du michd falsch verstanden ich habe nicht geschrieben dass man überall einen Autoabstellplatz betreiben kann, sondern geschrieben dass in userer Gegend sehr viele Brunnen direkt an stark befahrenen  Strassen liegen!Ob es da eine Abfilfe gibt ist zu bezweifeln mfg sepp
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

bist Du der Meinung, Du könntest überall Dein Auto abstellen bzw. einen Stellplatz errichten.

Täusch Dich da mal nicht! ;>)


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"

Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007

Hallo inn unserer Gegend sind viele der Trinkwasserversorgung dienende Brunnen so wie die Häuser oft nur einige Meter von relativ stark befahrenen Strassen enfernt und nienmand regt sich darüber auf! Solte etwa  dazu die Strase verlegt oder die Nutzung der Brunnen untersagt werdenBei der Schneeräumug wirdder Schnee /Matsch oft fast bis zu den Brunnen geschleudert! mfg sepp

Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Peter Starsonerk vom 06.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Peter,

wie sieht denn das Kriterium der bauordnungsrechtlichen Unzumutbarkeit aus? In NRW z.B. hilft der § 51 Absatz 7 Satz 1 BauO NRW vielleicht weiter.

"(7) Stellplätze und Garagen müssen so angeordnet und ausgeführt werden, dass ihre Benutzung die Gesundheit nicht schädigt und Lärm oder Gerüche das Arbeiten und Wohnen, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung nicht über das zumutbare Maß hinaus stören........"

Dein Bekannter sollte sich evtl. an die untere Bauaufsichtsbehörde wenden!


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (Peter Starsonerk)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 06.11.2007!  Zum Bezugstext

Danke für die Antwort, sie entspricht meiner Ansicht von einer ausreichenden Schutzzone. Würde es auch für "privat" so gelten lassen.
Ich gebe meinem Bekannten mal so einen Hinweis.

MfG Peter
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  06.11.2007

Hallo Peter,

wie ich eben schon im Topic "Frage" antwortete, gibt es eine Richtlinie, diese hat jedoch nur Empfehlungscharakter und gilt auch nur für Schutzzonen um genehmigte(!) Trinkwasserbrunnen. Hiernach würde die Schutzzone I 10 m betragen.

Beste Grüße
Wilfried



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