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DIN 1988
Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.11.2007

Wer kann Auskunft darüber geben ob sich bei der DIN 1988 was geändert hat ( mit der Auflage oder des Druck Datums) bezüglich der Seiten Zahlen?
Meine DIN 1988 geht von Seite 1 bis Seite 506
die DIN von Herrn appeman beginnt in jedem Teil bei Seite 1 . Wäre nicht schlecht zu wissen für den weiteren Austausch im Forum.

Vielen Dank für eure Mühe !!
Markus Bahne



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 16
Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 08.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Regulator

Gerade in Einfamilienhäusern ist es am schlimmsten besonders wenn aus einer klein Anlage eine groß Anlage wird. Ich denke da an die vielen Solar Anlagen
mit zu niederigen Speicher Temperaturen die man dann noch einmal am Tag auf 60°C aufheizen muß wo bleibt mein Solar Ertrag. Wird der Häuslebauer nicht tun weil dann rechnet sich der ganze kram nur schwer.

Oder Einfamilienhaus mit 200 liter Trinkwassererwärmer
und die nachfolgende Rohrleitung mehr als 3l Inhalt aufweist.

Und die Ignoranz ist in Einfamilienhäusern am größten.

Mfg Markus
Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von appeman vom 08.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo appemann

Was soll son Mieter schon wollen Wasser u, Strom sparen Miete kürzen Handwerker Rechnungen nicht bezahlen und nach mängeln suchen , sowie Armaturen im
Aldi Lidel kaufen, Geiz ist geil.
Nur nicht bei dem Lebensmittel Wasser denn Wasser muß fließen.

Sollte dir so eine Miet Granate über den Weg laufen weise ihn darauf hin ob er seinen Betreiber Pflichten nach gekommen ist. Schau Dir seine Wasser Rehnung an und guck ob sowas stimmen könnte was er behauptet und in den meisten fällen werden die Leute dann schon ruhiger weil es könnte ja zur Nachzahlung kommen. Solltest aber darauf achten ob Du deinen Versorger Pflichten nach gekommen bist.

Dann verweise auf die Verkehrssicherungspflichten nach § 823 BGB sowie Mietvertragliche Haftung gem
§536a Abs. 1 BGB.
Beweispflicht für den Mangel und den Ursachenzusammenhang für einen Ersatzanspruch hat der Mieter.

Gerade im Bestand ist zu erst das WC angeschlossen
hat verschiedene Gründe Rohr Dimensionierung für Druckspüler sowie das einsparen von Abf. Ltg. DN100
Und da gehen auch schon die Probleme los bei der Umrüstung von Druckspülern auf Spülkästen der Steigestrang ist dann zu groß dimensioniert.

Gruß Markus
Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-W. Klaas vom 08.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Gerd

Beide Normen sind zur Zeit gültig.Natürlich darf man mischen aber nur in eine Richtung.

Beispiel ich führe die Hausinstallation nach DIN 1988
aus bis auf die Heizungsbefüllung die führe ich nach DIN EN 1717 über einen Rohetrenner BA aus das ist erlaubt.

Installiere ich nach DIN EN 1717 ist es nicht erlaubt
die Heizungsbefüllung nach DIN 1988 zu installieren
denn in der DIN EN 1717 ist der Füllschlauch verboten.
Gast (appeman)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-W. Klaas vom 08.11.2007!  Zum Bezugstext

erste Seite DIN EN 1717 lesen...dann erübrigt sich die Frage :-)
DIN EN 1717 ist ein "teilweiser" Ersatz für die DIN 1988 Teil4
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007

DIN 1988 Teil 1- Teil 7

EN 1717

Man muß sich entscheiden entweder DIN 1988 Teil1 bis Ende, oder DIN 1988 Teil 1-3, DIN 1717, Teil 5-7.
Vermischen kann man das nicht.
Oder doch?

Gerd

Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus Bahne vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Und eins noch, lieber Markus:

>Du wirst genauso wie ich feststellen das im Bestand
>so einiges bedenklich ist. Und wenn Du willst kann ich
>Dir mal einen Trinkwasser Hygienecheck zu kommen lassen
>natürlich vom Fachverband.

Erstaunlicherweise ist im Bestand viel weniger problematisch, als es von bestimmten Kreisen suggeriert wird. Eine Stichleitung zu einer wenig genutzten Badewanne wird in der Regel nicht zu hygienischen Problemen führen, schon gar nicht die Notwendigkeit von 5 Minuten Spülung alle 3 Tage nach sich ziehen. Problem tauchen meist in größeren, schlecht unterhaltenen oder betriebenen Objekten auf. Einfamilienhäuser sind mit ihrem geringen Installationsvolumen und doch meist zügigen Wechseln des Inhalts meist eher unkritiscvh zu sehen.

E. Regulator
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus Bahne vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Guten Tag!

>- Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung länger als 3 Tage
>( Stagnation ohne Zeit Angabe ) vollständigen
>Wasseraustausch herstellen nach Tabelle VDI 6023-1 Und
>die VDI 6023 gehört doch als Bestantteil mit in der >DIN EN 1717 oder?

Oh nein. Die VDI 6023 gehört nicht in das engere Trinkwasserregelwerk, das früher als TRWI in Deinem blauen Buch vereinigt war.
Der VDI hat eigentlich auch im Trinkwasserbereich nichts zu regeln, dies ist eine zwischen DIN und DVGW verteiltte Angelegenheit.
Die VDI 6023 stellt lediglich eine Zusammenstellung anderer bereits existierender Vorschriften dar. Es gibt eigentlich keinerlei Neuigkeitswert in dieser Vorschrift. Böse Zungen behaupten, dass das Papier lediglich zur Rechtfertigung teurer Schulungen erstellt wurde. Aber das würde ich als üble Nachrede bezeichnen.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von appeman vom 08.11.2007!  Zum Bezugstext

Ach ja, appeman,

die Länder sparen am falschen Ende, denn die Bediensteten sollten schon optimal ausgestattet werden.
Vielleicht müssen wir einmal den Minister? anschreiben, damit Du eine maximale Ausstattung bekommst. ;>))

Aber bis dahin kannst Du Dich ja, wenn Du einen Rat brauchst und Deine Hilfsmittel wieder nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sind, an uns - WASSER.DE-FORUM - wenden.

WIR HELFEN GERNE!

Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (appeman)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus Bahne vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Ja ist ja alles schön und gut was so in einer DIN Norm steht, aber wer soll das auch einhalten. Meinst du irgendein deutscher Mieter stelt bei sich wenn er länger als 3 Tage sein Haus verlässt den Absperrhahn ab und spült danch die Leitungen an JEDER Zapfstelle 5 Minuten wenn er nach einer Woche wieder zurück kommt. Wird er allerdings eine Wasseranalyse machen lassen und mir als Vermieter (in meinem Fall das Land) nachweisen das die Wasserqualität nicht OK ist bin ich der Betroffene. Aber ihm nachweisen dass er nicht nach DIN 1988 gehandelt hat kann ich nicht !

Und um auf dein Beispiel mit der Badewanne zu kommen. Bei einer gescheiten Planung hängt die Badewanne immer als erstes an der Stockwerksverteilung und somit erledigt sich das Thema von selbst.

Noch was...DIN Normen sind keine Gesetze !!!
Ich muss grundsätzlich nur das anwenden und einhalten was mir Gesetze und Verordnungen vorgeben, wie z.B. die TrinwV.
Handele ich allerdings nach den gängigen technischen Regelwerken (DIN, VDI, DVGW) werde ich generell nie in Regress gezogen werden können.
Gast (appeman)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

ja danke Alexander
weiß schon dass "Teil7" von 12/2004 ist und ich die eigentlich auch als Planungshilfmittel haben müsste. Aber als "kleines Rädchen" einer deutschen Landesverwaltung ist das nicht immer so einfach. Es muss ja gespart werden und auch leider an den neuesten DIN Normen. Beantragt schon seit Ewigkeiten, aber erhalten ???
Aber was reg ich mich auf...das ist ein anderes Thema :-)
Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von appeman vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo appemann

Meine DIN ist wirklich von 1995 da habe ich sie erworben ( Auflage 1 ) das hättest Du dir auch denken können.

So nun zu Maßnahmen die nach Din 1988 Teil 4+8 bei längerer Stagnation des Trinkwassers zu ergreifen sind . Beginnend nach länger als 3 Tagen u. nicht wie Du schreibst erst nach 4 Wochen.Da ja keine Sau ( im Bestand ) weiß wie die Rohrleitung verlegt ist werden 5 Minuten pauschal für alle Zapfstellen veranschlagt die nicht länger als 3 Tage genutzt worden sind.

- Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung länger als 3 Tage ( Stagnation ohne Zeit Angabe ) vollständigen Wasseraustausch herstellen nach Tabelle VDI 6023-1 Und die VDI 6023 gehört doch als Bestantteil mit in der DIN EN 1717 oder?

Überlege doch mal bitte wie viele Bäder gibt es in denen die Badewannen gar nicht genutzt werden .
Auf andere Zapfstellen will ich gar nicht erst eingehen. Mach doch einfach mal eine Bestandsaufnahme
bei Dir selbst , deiner Zapfstellen und wie oft dort das Wasser ausgetauscht wird .

Du wirst genauso wie ich feststellen das im Bestand
so einiges bedenklich ist. Und wenn Du willst kann ich Dir mal einen Trinkwasser Hygienecheck zu kommen lassen natürlich vom Fachverband.


Fragen zur Austauschbarkeit des Wassers kannst Du auch an www.ak-wasserhygiene.de. stellen.
Sollten Dir diese nicht in den Kram oder Installation passen dann an Dipl.-Ing. Reiner Pütz von der Rhein Energie  Tele 0221/1784133
Oder Frank Milz Referendar Trinkwasserhygiene nach DIN EN 1717 Rheinland Hessen .

MfG Markus Bahne
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von appeman vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo appeman,

Teil 7 "Vermeidung von Korrosionsschäden und Steinbildung, Ausgabe 2004-12

Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (appeman)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

jaaa...mein Fehler :-)
hab da leider nur den alten Teil 7 von 1988
Gast (KIM ALEXANDER Aufmerksamer Gast)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von appeman vom 07.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo appeman,

und was ist mit Teil 7?


Gruß

KIM ALEXANDER ein "Aufmerksamer Gast"
Gast (appeman)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.11.2007

denke mal hier ist das ganze Thema besser aufgehoben.

Die DIN 1988 ist generell von Dezember 1988 ausser Teil 6 (Mai 2002)...deswegen wundert es mich das du sagst deine wäre von 1995.

Wie schon mal gesagt...Firmenunterlagen und dazu gehört meiner Meinung auch das deutsche Kupferinstitut sind für mich generell nur Anhaltspunkte mit rechtlich OFT nicht hinterlegten Forderungen.

Welche Tabelle meinst du in der DIN EN 1717 ???
Die Norm befasst sich doch zu 99% nur mit der Klassifizierung von Sicherungseinrichtungen und der Flüssigkeitkategorien.
Es wird lediglich einmal kurz auf Stagnation eingegangen, aber wiederum keine Forderungen über Spülzeiten.
Die Spülzeit von 5 Minuten nach DIN 1988 Teil8 bezieht sich auf die Wiederinbetriebnahme der Anlage nach einer Betriebsunterbrechung, die aber erst nach 4 Wochen eintritt. (siehe Teil4, Punkt 3.5 und Teil8, Punkt 5).
Gast (Heiner f)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.11.2007

Hallo Markus,

gefunden bei www.beuth.de:

Titel (deutsch):   DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI) - Sonderdruck - Technische Regel des DVGW
Kurzreferat: Der Sonderdruck versammelt alle 8 Teile von DIN 1988, wobei Teil 6 "Feuerlösch- und Brandschutzanlagen" als Neuausgabe 2002-05 enthalten ist; Begriffe darin wurden der technischen Weiterentwicklung angeglichen und technische Festlegungen modifiziert, um beispielsweise die Bildung von Stagnationswasser in der Trinkwasserinstallation zu minimieren. Die Technischen Regeln für Trinkwasser-Installationen DIN EN 806-1 und -2 über "Allgemeines" bzw. "Planung" sowie DIN EN 1717 über "Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen [...]" sind ebenfalls in dem Sonderdruck enthalten.
Herausgeber: DIN
Bestellnummer: 15558 / 001
Auflage: 3
Ausgabe: 2005
Einband: Broschiert
Format: A4
Seiten: 350
Preis: EUR 154,50



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