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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Hilfe .soll zahlen | |
Gast (Michael G.) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2007 |
Hallo leute ich habe ein riesen problem Hatte am Freitag einen Wasserrohbruch (Vor der Wasseruhr), die Leute vom Wasserwerk haben das auch schnell behoben und haben eine Schelle um den Bruch gemacht. Danach wurde mir gesagt das spätestens nächstes Jahr im Sommer eine Komplette neue Zuleitung verlegt werden muss , Da die alte nicht mehr gut ist. Mein Haus liegt ca 100m von der Hauptleitung weg .. Und die Kosten müsste ich dann tragen ,weil angeblich wurden 2006 die Gesetze geändert , und das Wasserwerk oder Stadt müssten nur noch 5m bis zum Haus zahlen. Bei mir wären es um die 100m , die ich neu verlegen muss.Das würde mich wohl mehrere 1000€ kosten ,die ich gar nicht habe. Stimmt das überhaupt das man mehr als 5m zuleitung selbst zahlen muss??? Finde das eine Frechheit , Die Leitungen werden Jahrzehnte vergammeln lassen , dann wird mal eben ein Gesetz geändert und schon muss der "kleine Mann" wieder alles zahlen. Was soll ich tun ??????????? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7 |
Gast (Walter) (Gast - Daten unbestätigt) 16.11.2007 |
Hallo Michael, bei uns gibt es folgende Regelung, ab dem Schieber an der Hauptleitung ist der Nutzer selbst verantwortlich. Egal wie lange die Leitung ist! Kann die Rohrleitung aber selber verlegen, wenn er lust hat. Vor dem verfüllen der Baugrube wird aber die Leitung von der jeweiligen WG geprüft auf das richtige verlegen,Einsanden usw. und das kein Abzweiger vor der Wasseruhr zufällig angebracht wurde. Gruß Walter |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 15.11.2007! Hallo Brunnenbaumeister, ich kenne Regelungen, die besagen, dass der Anschlußnehmer auf seinem Grundstücks selber buddeln darf, wobei die Verlegung der Leitung wiederum durch das Wasserversorgungsunternehmen erfolgt - wegen der vernünftigen Ausführung und Gewährleistungen usw.. Im öffentlichen Verkehrsraum hat der Anschlußnehmer jeoch nichts zu suchen, da dürfen nur dafür zugelassene Tiefbauunternehmen etwas tun. Grüsse Fred |
Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 15.11.2007 |
Dazu würde ich gerne mal Wissen ob man die Leitung auch selbst verlegen darf oder das immer das Wasserwerk macht. |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2007 |
Hallo Michael, ausschlaggebend sind die Eigentumersverhältnisse an dem Anschluß. Die sind in der Satzung oder den Vesorgungsbedingungen geregelt. Der Eigentümer zahlt für die Unterhaltung / Erneuerung. Grüsse Fred |
Wilfried wilfried.rosendahlrsdsolar.de (gute Seele des Forums) 15.11.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 15.11.2007! Guten Morgen! "In Berlin beispielweise muss man in dr Tat für eine solcher Erneuerung selbst bezahlen" In Hannover nicht. Die Rohrleitung bis zum Wasserzähler ist Sache des Versorgers - wurde bei mir vor einem Jahr erneuert. Die Erste hielt übrigens 80 Jahre! Beste Grüße Wilfried |
Gast (Ernster Regulator) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2007 |
Guten Morgen! Leider gibt es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede, teilweise auch noch je nach Versorgungsgebiet. Genaues kann man also erst nach dem Studium der örtlichen Wasserversorgungssatzung sagen, denn da steht das drin. In Berlin beispielweise muss man in dr Tat für eine solcher Erneuerung selbst bezahlen. E. Regulator |
Gast (Hartmut Schmitt) (Gast - Daten unbestätigt) 15.11.2007 |
Hallo Michael, ich habe mich mit solch einem Thema noch nicht beschäftigt. Aber ich würde mir von dem Wasserwerksmitarbeiter, der Ihnen gesagt hat, dass Sie das zahlen müssen, das entsprechende Gesetz und den Paragraphen nennen lassen (besser wäre noch, eine Kopie geben lassen). Den Gesetzestext brauchen Sie zur Beurteilung sowieso. Dann können Sie auch nachschauen, ob Ihr Fall mit dem Gesetzestext abgedeckt ist. Vielleicht kommen Sie dann schon weiter. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Schmitt |
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