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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Mietkürzung
Gast (Dion Imbach)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.11.2007

Mir bleibt immer noch ine Frage offen.
Kann man eine Mietkürzung beanspruchen wenn die Wasserqualität laut TrinkwV (Trinkwasserverordnung) nicht erreicht wird?

Wenn ja, wieso macht es kein Mieter.
Haben diese Aangst oder feht es ihnen an Wissen über die TrinkwV und deren Rechte



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dion Imbach vom 16.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Dion

Siehe bitte dazu im Forum Beitrag DIN 1988 Seite 2.
Habe gerade son ähnlichen Fall nur da geht es schon um Pseudomonaden u. angeblicher Körperverletzung.

Gruß Markus
Gast (Dion Imbach)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus Bahne vom 16.11.2007!  Zum Bezugstext

Vielen dank soweit, alles gute Hinweise. !!!

zum
1.
Naja ob geld hin oder her, man würde ja hinten rum geld sparen (bis jetzt jedenfalls auf Dauer) es sei dennn, so komm ich auch auf
der Vermieter sorgt dafür das das Trinkwasser in ordnung ist.

Zu den Proben, ich werde mich weiter erkundigen, habe eine leiser erinnerung das es sowas gibt wie, wenn der Befall positiv sein sollte wird dies dem vermiter in rechnung gestellt, falls nicht zahlt der Mieter die kosten. (diese angeben sind ohne Gewähr, da ich es nur flüchtig mitbekommen habe).

zum 3.
Naja du hast schon recht wenn das wasser nicht inordnung ist wieso dann eine Mietkürzung, ganz einfach damit der Vermieter eine Anlage besorgt die das Trinkwasser aufbereitet, und somit habe ich dann wieder reines wasser.

Gast (Markus Bahne)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.11.2007

Hallo Dion

Weil Du beweisen mußt das die Trinkwasser Qualität nicht in ordnung ist. Am Besten durch eine Trinkwasser Probe des Gesundheits Amtes die kostet natürlich Geld. Dann kannst Du zu deinem Anwalt rennen der kostet auch wieder Geld . Sollte man Dir
allerdings nachweisen das Du deinen Betreiber Pflichten nicht nach gekommen bist kostet das noch mehr Geld.
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.11.2007

Fragen Sie bitte ihren Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-W. Klaas
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.11.2007

Hallo Dion wenn das  Wasser so schlecht ist dass eine  Mietkürzunggerecht fertigt ist dann  kann man  das Wasser nicht mehr bedenkenlos trinkenn /was hat man  dann von einer Kürzung ?davon wird das Wasser nicht besser. mfg sepp



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