Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität |
Prüflabore Trinkwasserqualität | |
Schnu (Mailadresse bestätigt) 23.11.2007 |
Hallo. Ich wollte mal fragen, ob es irgendwo eine Liste mit den zertfizierten Prüflaboren gibt, die Trinkwasser nach den Richtlinien der Trinkwasserverordnung prüfen dürfen. Des Weiteren würde ich gerne wissen, welchen Zweck, die in der Trinkwasserverordnung angegebenen Indikatorparameter haben. Werden nur diese geprüft und bei einem positivem Befund wird genauer kontrolliert oder werden grundsätzlich alle chemischen und mikrobiologischen Werte untersucht? Vielen Dank. Christian Schneider |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7 |
Schnu (Mailadresse bestätigt) 10.12.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von aquarius vom 23.11.2007! Hallo. Danke für eure Antworten. Ich habe mich auf der Seite für die Prüflabore umgeschaut und bin dabei darauf gestoßen, dass einige Labore eine Umgangsgenehmigung Krankheitserreger nach § 19 oder nach § 44 haben. Was bedeutet das ? Auf welches Gesetz beziehen sich die Paragraphen ? Vielen Dank. Christian Schneider |
Hartmut Schmitt hartmutschmitthartmutschmitt.de (Mailadresse bestätigt) 03.12.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter Wasser vom 03.12.2007! Hallo Walter Wasser, gemäß den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung müssen die Untersuchungen nach der Trinkwasserverordnung einschließlich der Probenahme von zugelassenen Instituten durchgeführt werden. Es gibt zwar auch die Möglichkeit, dies von anderen machen zu lassen. Aber die Untersuchungen und Probenahmen von nicht zugelassenen Institutionen werden rechtlich nicht anerkannt. Wenn aufgrund eines solchen Untersuchungsergebnisses irgendwelche kostspieligen Massnahmen getroffen werden oder gar eine Gesundheitsgefährdung vorkommt, können unangenehme Rechtverfahren kommen, da hier § 25 der Trinkwasserverordnung (Ordnungswidrigkeiten) in Frage kommt. Fragen Sie also Ihr Institut, ob es offiziell zugelassen ist und wie es mit den diesbezüglichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung umgeht. Entsteht durch solche Untersuchungen der Verdacht eines Verstosses gegen Trinkwassergrenzwerte, sind sowieso Gesundheitsamt und ein zugelassenes Institut einzuschalten. Dieser Punkt wird immer wieder kontrovers dikutiert. Beachten Sie also die rechlichen Bestimmungen. Ggf. kann das vermeintlich Billigere wesentlich teurer werden. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Schmitt |
Gast (Walter Wasser) (Gast - Daten unbestätigt) 03.12.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von aquarius vom 23.11.2007! ich würde interessieren, wer die Proben vor Ort abnimmt. Kann man das unter Berücksichtigung der erforderlichen Kautelen, selber machen? Andernfalls ist mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen. |
Hartmut Schmitt hartmutschmitthartmutschmitt.de (Mailadresse bestätigt) 28.11.2007 |
Hallo Schnu, eine Liste der in den jeweiligen deutschen Bundesländern zugelassenen Labors ist auf der Seite: http://www.trinkwasser-fuer-europa.de/untersuchungsstellen.htm zu finden. Viele Grüße Hartmut Schmitt Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert! |
Gast (Aquarius) (Gast - Daten unbestätigt) 26.11.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Schnu vom 23.11.2007! Hallo Schnu, die Unterscheidung von Routine- und Periodischer Untersuchung macht eigentlich nur beim Wasserversorger Sinn. Im Wasserwerk kann zunächst "alles" vorkommen. Bei der Untersuchung einer Hausinstallation hingegen brauche ich nur Parameter zu untersuchen, die auf dem Weg vom (geprüften) Stadtnetz zum Zapfhahn ansteigen können. bei Wasserversorgungsanlagen (WVA) in Zügen müssen nur mikrobiologische Parameter getestet werden, da in die Tanks Wasser eingefüllt wird, das bereits durch den Wasserversorger auf die Chemie geprüft wurde. Die Trinkwasserverordnung gibt keine Untersuchungsintervalle für WVA in Landfahrzeugen vor, diese legt die Kontrollbehörde fest. Ich denke, niemand trinkt das Wasser in den Zug-WC´s und beim Händewaschen wird man von ein paar KBE auch nicht sterben, deswegen: Nicht übertreiben. Gruß Aquarius |
Schnu (Mailadresse bestätigt) 23.11.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von aquarius vom 23.11.2007! Hallo aquarius. Also werden immer die mikrobiologischen, die chemischen und die Indikatorparameter getestet? Wo ist der Unterschied zwischen regelmässigen Untersuchungen un periodischen Untersuchungen, wie sie in der Trinkwasserverordnung definiert sind? Wie kann es sein, dass bei der Bahn von allen WCs in den Zügen nur 10% pro Jahr kontrolliert werden müssen. Wird da ein ganzer Zug betrachtet ? Nach den Intervallen müsste ja jedes WC jedes Jahr kontrolliert werden. SCHNU |
Gast (aquarius) (Gast - Daten unbestätigt) 23.11.2007 |
Hallo Schnu, Listen der Prüflaboren finden Sie in der Regel bei der Landesstelle, die für die Zulassung der Labors zuständig ist. In NRW ist dieses beispielsweise der LÖGD, die Liste ist auf deren Homepage zu finden (http://www.loegd.de/). Welche Parameter untersucht werden, entscheidet in der Regel das Gesundheitsamt. Bei großen Wasserversorgern werden alle relevanten Parameter geprüft, bei Kleinanlagen oder Hausinstallationen legt das Gesundheitsamt die zu prüpfenden Parameter fest. Der Ausddruck Indikatorparameter beschreibt lediglich, dass diese Parameter in der Regel nicht gesundheitsschädlich sind, aber aus den Messwerten weitere Erkenntnisse geschöpft werden können. Beispiel Chlorid/pH-Wert/Sulfat: bei erhöhten Werten Korrosionsgefahr; Beispiel Eisen/Mangan: bei erhöhten Werten entstehen Ablagerungen und Verfärbungen. Gruß Aquarius |
Werbung (1/3) | |