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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
warum kein Recht auf Regenwasserableitung
Gast (Darine Meier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.02.2008

Hallo !
Ich habe eine komplizierte Frage. Ich besitze ein großes Grundstück in 2. Reihe. Dieses möchte ich gern verkaufen. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Rohrsystem, was sich im nachhinein als Regenwasserabfluß erkenntlich gemacht hat. Dieser "verrohrte Graben" besteht seit ungefähr 35 Jahren. An dieses System sind eine Anliegerstraße, sowie sämtliche Nachbarn angeschlossen. Der Regenwasserkanal an dem die Nachbarn und Anliegerstraße abgeleitet wird, gehört der Stadt. Der Regenwasserkanal auf unserem Grundstück gehört nicht der Stadt. Am Ende unseres Grundstücks geht der Regenwasserkanal weiter (entlang anderer Grundstücke) bis zur Haupterschließungsstraße. Dieser Teil gehört wiederum der Stadt. Nun hat man mir vom Stadtenwässerungsbetrieb mitgeteilt, dass ich das gesamte Grundstück auffüllen lassen muß, damit das Regenwasser an einer anderen Stelle abgeleitet werden kann, und ich nicht an den bestehenden Regenwasserkanal anschließen darf. Dieser Regenwasserkanal (auch der im Eigentum der Stadt bestehenden Anlage) ist nicht im Kanalkataster vermerkt. Außerdem ist der Teil des verrohrten Grabens auf unserem Grundstück völlig versandet.
Auf Verlangung auf Beseitigung des Teilstücks auf meinem Grundstück wurde mir schriftlich mitgeteilt, das ich das (völlig versandete Teilstück der Rohrleitung) zu dulden habe, aber auch nicht mit anschließen darf. Das ist doch paradox. Hoffentlich hat jetzt jemand verstanden, was ich meine.
Hoffe auf einen Ratschlag.


MFG  

D.Meier



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 10
Gast (D.Meier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Guten Morgen!
Mal ehrlich! Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Aber bitte nicht schimpfen.

Habe jetzt noch mal in Ruhe in den Satzungen der Stadt durchgelesen und sehe doch noch eine gute Chance hartnäckig vorzgehen. Das Rohr ist ja seit mehren Jahren schon nicht mehr kontrolliert worden. Es wurde aber schon (vorher) regelmäßgig gewartet. Nun ist das Rohr wie gesagt völlig versandet. Die Damen und Herren sind ihrer Pflicht der Wartung nicht nachgekommen und müssen sozusagen das Rohr auf eigene Kosten wieder in Stand setzen. Ich vermute ebenfalls, dass die Stadt die Kosten scheut, und ich deshalb das Grundstück auffüllen lassen muss. Ein Gang zum Anwalt wird mir wohl nicht erspart bleiben.


Gruß

D. Meier




Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
Gemeinde mit Milch und Honig? Nein, ich habe nur schon eine Enteignung mitgemacht, weil die Gemeinde einen Flußdeich bauen wollte und dafür das Haus weg mußte. Der ist genauso gemeinwohl. Trotzdem gab es dafür eine finanzielle Entschädigung. Wie sollte das denn sonst auch laufen?
Was das Rohr da angeht: Klar holt sich die Gemeinde das Geld für so ein Rohr von den Anliegern wieder, aber dann müssen alle Anlieger dafür zahlen und nicht nur der eine, der gerade das Pech hatte, daß das Rohr bei ihm im Garten liegt.
Was wäre denn, wenn das Grundstück landwirtschaftlich genutzt würde und aus Unwissen jemand tief pflügt und dabei das Rohr (von dem er ja nichts weiß und das auch nirgends verzeichnet ist) beschädigt? Wer hat dann die Reparatur zu bezahlen?

Vor 5 Jahren hat die Gemeinde bei mir dann auch wieder beschlossen die Straße zu verbreitern und dafür wollten sie von meinem Grundstück einen 2m breiten Streifen haben. Die Gemeinde hat nach ihrem Beschluß den Streifen gekauft und fertig. Hätte ich nicht freiwillig verkauft, hätte es wieder eine Enteignung mit Entschädigung gegeben. Sogar die Vermessungskosten für die Grundstücksteilung hatte die Gemeinde zu tragen.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Benjamin, unser kleiner Revoluzzer, smile

du schreibst:

Was du als Duldung beschreibst ist nichts anderes als eine de facto Enteignung ohne Schadensersatz durch den Verursacher (die Stadt).

oder :

ob die Nachbarn bei Regen absaufen ist im Zweifelsfall Sache der Stadt und nicht deine. Sollen sie doch ein neues größeres Abwasserrohr unter der Straße / Zuwegung verlegen.

Das gefällt mir ganz und gar nicht und ist für Frau Meier auch gar nicht hilfreich. Du wohnst wohl noch in einer Gemeinde, wo Milch und Honig fliesst und hast dich noch nie mit einer Satzung herumschlagen müssen ? Oder gar einige Tausender für das von dir vorgeschlagene Rohr als Anliegerkosten bezahlt.

Wenn es der Gemeinderat im Sinne des Gemeinwohls so beschlossen hat und in einer von der Bauaufsicht des Landkreises genehmigten Satzung niedergelegt hat, dann legt man dir dieses Kanalisationsrohr quer durch den gerade frisch angepflanzten Vorgarten.Das läuft alles unter der Flagge "Solidargemeinschaft" gell do gucksch.

Also bitteschön ein wenig auf dem Boden der Tatsachen bleiben.

Man stelle sich vor Frau Meier würde in einem der neuen Bundesländern gegen die Windmühlenflügel eines der dort entstandenen Wasser und Abwasserzweckverbände kämpfen müssen.
Ich habe in meinem Beitrag nicht umsonst von gruseln gesprochen, was so ein grosses Grundstück an Anliegerkosten alles auf den Tisch bringen könnte.

LG aus GR

Lothar
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von D.Meier vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Moin,
ob die Nachbarn bei Regen absaufen ist im Zweifelsfall Sache der Stadt und nicht deine. Sollen sie doch ein neues größeres Abwasserrohr unter der Straße / Zuwegung verlegen.

Ciao
Gast (D.Meier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo! Naja mal sehen, was sich da so machen lässt.
Trotzdem vielen Dank für den Tip.
Ich habe ja schon versucht auf "Schadensersatz" zu plädieren. Die Herren der Stadt meinten, es sei ja kein Schaden entstandten.
Ich denke diese Sache wird nicht so einfach werden. Besonders wenn es um die Stadt geht.
Gehandelt werden muss aber sowieso, bevor die Nachbarn bei Regen absaufen.

Gruß
D.Meier
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von D.Meier vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

Moin,
wenn es nicht eingetragen ist, würde ich die Stadt mal freundlich auffordern (schriftlich) das Rohr zu entfernen (woanders zu verlegen) oder einen entsprechenden Geldbetrag auf euer Konto zu überweisen, auf das ihr dann zustimmt das Ding ins Grundbuch eintragen zu lassen. Was du als Duldung beschreibst ist nichts anderes als eine de facto Enteignung ohne Schadensersatz durch den Verursacher (die Stadt).

Stell dir vor auf das Grundstück soll ein Haus gebaut werden dessen Keller genau da gegraben werden soll, wo jetzt das Rohr liegt. ;-)

Zwar bin ihc auch nur Laie, aber da sollte mit entsprechender anwaltlicher Hilfe einiges möglich sein.

Gruß
Gast (D.Meier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

Ebenfalls guten Abend.

Das Rohrsystem ist nicht im Grundbuch eingetragen, ebenfalls existiert kein Eintrag im Baulastenverzeichnis.
Da die Anliegerstraße über dieses Rohrsystem ableitet dürfen wir das Rohr so mir nichts, dir nichts entfernen lassen, da es keinen anderen Abfluß des Regenwassers gibt. Also sind wir praktisch zu Duldung gezwungen.


Gruß

D.Meier
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  06.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von D.Meier vom 04.02.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
mal eine ganz blöde Frage:
Ist dieses Rohrsystem im Grundbuch eingetragen als Baulast? Normalerweise muß sowas genau wie Wegerechte, Grenzbebauungsrechte usw. im Grundbuch stehen. Steht da nichts, kannst du von der Stadt sogar verlangen, daß sie den Kram entfernen. Wahlweise würdest du die Rohre selber rausreißen.

So habe ich es zumindest in Erinnerung. *grübel*


Gruß
Gast (D.Meier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 04.02.2008!  Zum Bezugstext

Vielen Dank für die Antwort!

Probleme gab es für meine Nachbarn schon des öfteren, da sich das Regenwasser auf der Anliegerstraße aufgestaut hat, und auch nicht ablief. Das ist schon etwas länger her. Trotzdem ist nicht viel dagegen unternommen worden.Außerdem ist die Stadt nicht ihrer Verplichtung nachgekommen, dieses System ordnungsgemäß zu warten. Nach den neuesten Auflagen des neuen Hochwasserschutzgesetzes ist die Stadt doch verpflichtet die Anwohner vor Hochwasser zu schützen. (Abfluß muß gewährleistet sein).


MFG
D.Meier
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  04.02.2008

Hallo Frau Meier,

ihre Schilderung lässt die Vermutung zu, dass an der besagten Stelle der Gemeinde nicht genügend Querschnitt für die Ableitung des Wassers zur Verfügung steht und genau genommen ein zu kleiner Kanal verlegt wurde. Sozusagen  unter Umständen erst mal ein zurückliegender Planungsfehler.

Hat man ihnen den Punkt, wo eingeleitet werden könnte benannnt ? Denn gar nichts einleiten dürfen, gibt es nicht.
Ihnen aufzuerlegen ihr Grundstück aufzufüllen halte ich für einen Versuch, sich möglichst vor allen anfallenden Kosten für eine Überholung oder den Neubau des alten Kanals zu drücken. Erkundigen sie sich doch mal bei den Nachbarn weiter unten, ob es dort bei kräftigen Regenfällen Probleme gibt ?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens  ist, von ihnen Topologieveränderungen der Gemeindelandschaft zu verlangen.
Bestenfalls müssten sie eine solche Massnahme durch den Betreiber, wenn sie angemessen ist und dem Gemeinwohl dient, dulden.

Wie so oft, lohnt sich hier auch der Blick in Satzungen und Durchführungsvorschriften. Um sie zu zwingen, muss so etwas satzungsgemäss sein, sonst ist es Behördenwillkür, welche man nicht hinnehmen sollte.

Mit leichtem Gruseln denke ich an die Variante,welche Anliegerkosten bei so einem grossen Grundstück anfallen könnten, wenn dort demnächst der komplette Bau einer neuen Kanalisation anstünde. Also auch mal herumhorchen, wie das generell aussieht.

Sie sehen, es ist nicht leicht diese Zusammenhänge aus der Ferne zu beurteilen. Es ist also obiges lediglich meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung. Aber vielleicht hilft es ihnen ja, sich in die richtige Richtung zu bewegen ?

LG aus GR

Lothar



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