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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Hilfe! Mein Wasser ist belastet gibt es Filter???
Gast (Judith Albers)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.02.2008

Hallo!
Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen, bin grad der Verzweiflung nah. Hier mein Problem:

Vom Gesundheitsamt wurde aufgrund der Geburtenkontrolle (mein Sohn ist jetzt 3) ein Wassertest angeordnet, da ich eine eigene Hauswasservesorung habe.
Diese ergab Werte, die viel zu hoch waren und zwar folgende Messergebnisse (Einheit mg/l)

ph Wert 5,19
Amonium 1,670
Nitrat 137,00
Nitrat/50 + Nitrit /3  2,74
Mangan 0,7900

Jetzt wurde mir aufgetragen, unter Androhung von Strafgeldern, mich an das öffentliche Wassernetz anzuschließen. Das habe ich bis heute (läuft seit 1,5 Jahren) hinausgezögert. Das Problem ist der Preis von 5000€, da ich in der Pampa wohne und alleine die Erdarbeiten bei 2000€ liegen.

Ich suche jetzt verzweifelt nach irgendeiner Möglichkeit, die vielleicht etwas günstiger ist.
Gibt es da etwas? Kann mir hier jemand helfen?

Bin für jeden Hinweis dankbar.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 36
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  15.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wolfram schick vom 15.03.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schick,

niemand will sie hier mundtot machen, es ist Ihnen entsprechend der Forenregeln nur untersagt auf Klientenfang zu gehen. Und wenn Sie sich zu diesem Zweck dann noch von einem gewissen Herrn Rosin die Bälle zuspielen lassen, dann ist das eine Unverschämtheit, die sie eigentlich von jeder weiteren Teilnahme ausschließt.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (wolfram schick)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.03.2008

Sie können mich ja mal anmailen, da ich im Forum auch mudtot gemacht werde.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (Jörg- Wasseraufbereiter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.03.2008

Soweit man es anhand der wenigen angegebenen Wasserparameter sagen kann, ist eine Wasseraufbereitung möglich. Allerdings dürften die Kosten bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kaum unter 5000,-€ liegen.Eine Brunnenbohrung in der näheren Umgebung halte ich nicht für sinnvoll.
Gruß Jörg
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Markus Kober vom 08.03.2008!  Zum Bezugstext

"...und ich habe jetzt qualitativ besseres Wasser, als es die nächsten Wasserwerke liefern könnten."

Markus, das wage ich zu bezweifeln, m.E. könnte Judith 3000 € besser einsetzen, z.B. Anschluss an das öffentliche Wassernetz! Danach hat sie auch garantiert gutes Trinkwasser zur Verfügung, das Gesundheitsamt wird diese Maßnahme beruhigt zur Kenntnis nehmen und es sind keine jährlichen Wasseruntersuchungen mehr nötig, die schließlich auch bezahlt werden müssen.


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (Markus Kober)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo,

ich hatte ein ähnliches Problem.
Habe einen Spezialisten für Wasseraufbereitung zu Rate gezogen, die Firma www.xxxxxx.de. Die haben eine Wasseranlalyste gemacht und die erfolderlichen Filter installiert. Kostete insgesamt ca. 3.000,- und ich habe jetzt qualitativ besseres Wasser, als es die nächsten Wasserwerke liefern könnten.

Hat sich echt gelohnt!

Wegen Werbung editiert.
Bitte setzten Sie sich direkt mit dem Fragesteller in Verbindung   (R. Kluth)

Gruß
Markus

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von hmnaja vom 26.02.2008!  Zum Bezugstext

Hmnaja,

ob Du die Autoren und ihre Argumente richtig verstanden hast, weiß ich nicht! Darüber möchte ich auch nicht weiter diskutieren, ich bin kein Hellseher.

Jedenfalls Fakt bleibt:

Kleinanlagen unterliegen uneingeschränkt der Trinkwasserverordnung.Punkt

Kleinanlagen unterliegen gemäß TrinkwV 2001 der Überwachung durch die Gesundheitsämter.Punkt


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (hmnaja)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 26.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,
was heißt beweisen ?.... das ist Juristerei und die drei Autoren, darunter zwei Juristen sagen in Ihrem Kommentar, zur Trinkwasserverordnung "Die neue Trinkwasserverordnung - Der Kommentar aus rechtlicher und technisch-wirtschaftlicher Sicht" erschienen im Beuth Verlag, dass Auflagen von Behörden für Einzelwasserversorgungen vor Gericht vermutlich keinen Bestand haben. Die drei haben sich ausführlich mit der Trinkwasserverordnung beschäftigt und ich bin kein Jurist. Die Argumentation geht in die Richtung, dass Einzelwasserversorgungen keine Anlagen zur Trinkwasserabgabe darstellen. Ob diese Argumentation auf Eigentumsrechten fußt, weiß ich nicht.
Also so klar wie du es nach der TrinkwV verstehst, ist es anscheinend nicht.
Gruß
hmnaja

Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von hmnaja vom 25.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo hmnaja,

das sollen die Autoren aber "BEWEISEN", denn maßgeblich ist nur, was in der Verordnung steht, s. § 3 Nr. 2 Buchstabe b TrinkwV 2001:

b)Anlagen, aus denen pro Jahr höchstens 1000 m³ Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen ODER abgegeben wird (Kleinanlagen), sowie sonstige, nicht ortsfeste Anlagen,


Diskutieren kann man über VIELES, auch ohne Sinn und Zweck! ;-)

Wird aber in der TrinkwV der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 Buchstabe b erwähnt, ist auch der Eigenversorger angesprochen. Soll der Eigenversorger ausgeklammert werden, so steht das auch in der Verordnung, es wird z.B. die Wasserabgabe an DRITTE erwähnt, s. hierzu u.a. § 16 Abs. 6 (Maßnahmeplan).


ALLES KLAR ;-)


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (hmnaja)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 13.02.2008!  Zum Bezugstext

hallo kim alexander,
so eindeutig wie du das siehst, sehen die Autoren von "Die neue Trinkwasserverordnung - Der Kommentar aus rechtlicher und technisch-wirtschaftlicher Sicht" dieses Problem. Im Kommentar wird zumindest diskutiert, welche rechtliche Handhabe die Aufsichtsbehörden bei einem reinen Privatbrunnen ohne Abgabe an Dritte, d.h. an Personen die nicht in diesem Haushalt wohnen, besitzen. Nach Ansicht der Autoren ist man in diesem Fall kein Betreiber einer Wasserversorgungsanlage im Sinne der TrinkwV und die Behörden können einem nichts vorschreiben.
Gruß
hmnaja
G
Gast (Karin Forstner)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.02.2008

Grüß Dich Judith,

mit diesen Behörden ist nicht zu spaßen, auch ich schlage mich seit Jahren mit einer irrwitzigen Bürokratie und bornierten Behörden rum.

Ich würde Dir zunächst mal raten nochmal eine Untersuchung zu machen. Bei mir war es so, daß im "Jahrhundertsommer" wo΄s ewig trocken war eine Probe entnommen wurde mit hohen Werten, ein Jahr darauf hatte ich nur noch 1/3 des Nitratgehaltes und fast keine Keime mehr. Du findest hier von dieser Webseite aus Angebote über Wasserlaboruntersuchungen für ca. 50 Euro.

Dann kannst Du billige Baggerfirmen finden bei myhammer.de oder jobdoo.de. im internet. Ich hatte Kostenvoranschläge von örtlichen Unternehmern und zahlte dann über eine Jobbörse 1/5 des Kostenvoranschlages der örtlichen Firma!
Kann man echt billige Arbeit kriegen!

Wenn es Dir an die Existenz geht, kannst Du eine Petition an den Landtag einreichen ist kostenlos! Vielleicht kriegst Du da eine Erleichterung, Frist oder sowas.

Auch ich bin noch am Streiten inwiefern einen die wirklich bestrafen können, wenn man das Wasser nicht an andre weitergibt. Ich habe lediglich coliforme Bakterien im Wasser, die jedoch nicht pathogen sind, und trotzdem tyrannisieren die mich, als hätte ich die Pest im Brunnen und würde sie am Marktplatz verteilen...

Liebe Grüße

Karin
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von hmnaja vom 13.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo hmnaja,

zu den Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b TrinkwV 2001 gehören

1. ortsfeste Anlagen:

Eigenversorgungsanlagen (Hausbrunnen) und Kleinanlagen mit Abgabe an Dritte (z.B. Mieter)

2. mobile Anlagen (z.B. zeitweilige TW-Versorgung von Märkten und Volksfesten)


Judith muss als Eigentümerin einer Trinkwasserversorgungsanlage (z.B. Brunnen) die Anforderungen der neuen Trinkwasserverordnung einhalten und die einwandfreie Qualität ihres Trinkwassers sicherstellen. Sie muss das Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Sollte Judith Trinkwasser an Dritte abgeben, wird der Untersuchungsumfang umfassender sein.


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (hmnaja)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 13.02.2008!  Zum Bezugstext

hallo kim alexander,
danke für die Hinweise.

Aber bisher ging ich immer davon aus, dass ich ein Betreiber einer Kleinanlage bin, wenn ich Dritte mit Wasser versorge. Was ich auf meinem Grundstück mit meinem Brunnenwasser anstelle geht niemanden etwas an, wenn ich das Wasser nicht an Dritte abgebe. Das sollte sie mal prüfen.

Ansonsten hast du in all Deinen Ausführungen selbstverständlich recht.

Gruß
hmnaja
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von hmnaja vom 12.02.2008!  Zum Bezugstext

Hmnaja,

Du solltest Dir vielleicht einmal die TrinkwV 2001 (z.B. §§ 13, 14 und 16) ansehen, dort kannst Du erkennen, wie viele PFLICHTEN der Betreiber einer Kleinanlage hat!


Im Sinne der TrinkwV ist "Wasser für den menschlichen Gebrauch" "Trinkwasser" und "Wasser für Lebensmittelbetriebe". Dabei ist

a) "Trinkwasser" alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach der Aufbereitung das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

- Körperpflege und -reinigung,

- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,

- Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.


Du siehst, die TrinkwV versteht unter "Trinkwasser"
nicht nur Wasser zum KOCHEN und TRINKEN.


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (hmnaja)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.02.2008

Hallo Judith,
bei der Wasseranalyse gehe ich mal davon aus, dass das Wasser nie getrunken wurde. Eigentlich müsste es einen unangenehmen Geruch aufweisen, oder zumindest muffig riechen. Selbst bei der Verwendung als Brauchwasser sollte zumindest das Ammonium und Mangan sofern vorhanden auch Eisen vollständig entfernt werden.

Hast du dich mal rechtlich beraten lassen ? Du wohnst in deinem Haus und vermietest nicht unter ? D.h. du bist niemandem verpflichtet ein Trinkwasser gemäß Trinkwasserverordnung (TVO) zu liefern. Sofern du keine öffentliche "Zapfstelle" betreibst und kein Trinkwasser an andere Personen abgibst fehlt glaube ich die rechtliche Grundlabe von dir zu Verlangen ein Wasser, dass der TVO entspricht zu Verfügung zu stellen. Anderst sieht es aus, wenn du untervermietest.

Wenn du glaubhaft versicherst, dass ausschließlich mit "gekauftem Flaschenwassser" gekocht wird und auch nur dieses getrunken wird, würde mich die rechtliche Grundlage interessieren.

Was anderes ist der Anschlußzwang in einigen Gemeinden. Aber hierüber läßt sich mit dem Versorger häufig eine Einigung erzielen.

Gruß hmnaja
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.02.2008

Hallo  Judith wenn  du einen neuen Brunnen  bohren läßt  dann ist dies nicht nur eine Frage der Tiefe ob weiter unten das Wasser "besser ist"  vielmehr muss der Brunnen sogebaut (abgedichtet) werden dass kein Wasser vom derzeitigen Wasserhorizont  in den neu erschlossenen eindringt .Dass  sich dadurch der Brunnenbau ziemlich verteuern kann ist anzunehmen
Der/ Ein Brunnenbauer müsste eigentlich wissen /in Erfahrung bringen können welches  Wasser in grösserr Tiefe vohanden ist.Ein Prolemm ist dass in den Kostenvoranschlägen meist der Satz eigefügt ist "keine Garantie für eine gewisse Wasserqualität" Was dann wen unten das Wasser nicht anders ist dann musst du trotzdem bezahlen. Gibt es in deiner Nachbarschaft Brunnen mit einwandfeiem Wasser und in welcher Tiefe? wenn du einen dazu einen  100 m tiefen Brunnen bohren lassen must dann kannst du schon  mit Kostenn von 8000 € (bohren, Dichtrohre, Abdichtung, Pumpe,  rechnen.) Auch das Material welches durchbohrt werden muss spielt beim Preis eine grosse Rolle.Ein tieferbohrenn des alten Brunnens kommt kaum in Frage (kaum billiger weil schon oben grösser gebohrt werden muss um um diesen wirklich einwndfrei abzudichten
mfg sepp
Judith Albers
(Mailadresse bestätigt)

  08.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 08.02.2008!  Zum Bezugstext

...
leider bin ich alleinige Eigentümerin (hatte das Haus schon vor der Ehe). Meinen Noch-Mann interessiert es herzlich wenig, ob mir das Wasser bis zum Hals steht. Lt. seinem Lebensstandart dürfte er Geld genug haben, was aber gerichtlich geklärt wird und diese Mühlen mahlen sehr langsam...
Was die Pferde angeht: schön, wenn es meine wären, dann könnte ich sie zu Geld machen, sind es aber leider nicht.
Kreditanfrage bei der Bank: negativ
Haus verkaufen:negativ (das Geld, was drin steckt, bekomme ich nicht wieder, die Bank möchte aber ihr Geld haben)
xxxxxtec hat mich auch etwas Stutzig gemacht, da ein solches Gerät an jede Zapfstelle müßte und dann liege ich auch wesentlich über 5000€.
Werde jetzt nochmals mit dem ortsansässigen Brunnenbauer sprechen, vielleicht hat der Erfahrungswerte, ob es sich lohnt, tiefer zu bohren.
Ansonsten werde ich, um die Kosten zu verringern, wohl selber zur Schaufel greifen müssen und meine 200 Meter selber buddeln...

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 08.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut,

vielleicht kann Judith den "Noch-Ehemann" zur Kasse bitten, weil er evtl. Eigentümer oder Miteigentümer ist. Da Judith bis heute 0 Unterstützung bekommen hat, dürfte er sicherlich genügend Geld unterm Kopfkissen haben :-(
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  08.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 08.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Chris Benjamin,

es wäre nicht angemessen, im Zusammenhang mit diesem Thema jetzt alle Mineralwässer pauschal schlecht zu reden. Mineralwässer heißen nicht umsonst Mineralwässer. Sie enthalten nämlich Mineralien in unterschiedlichster Zusammensetzung. Zu diesem Zweck gibt es ja auch die Mineral- und Tafelwasserverordnung.

Dass nicht jeder jedes Mineralwasser verträgt, liegt in der Natur der Sache. Welches man nicht  verträgt, braucht man auch nicht kaufen. Es gibt genügend alternative Mineral- und Tafelwässer. Ich trinke neben meinem Trinkwasser aus dem Hahn auch oft Mineralwasser, weil es mir ganz einfach schmeckt. Und wem ein Mineralwasser nicht ganz geheuer erscheint, dem kann man, glaube ich, durchaus 'mal einen Blick auf das Etikett und notfalls auch eine Frage an seinen Hausarzt zumuten, ob er glaube, dass dieser oder jener Inhaltsstoff dem Fragesteller Probleme bereite.

@ Judith:
Wer ist eigentlich der offizielle Eigentümer des betroffenen Anwesens. Vielleicht lassen sich die Kosten auch etwas verteilen.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Gast (Andreas Grzimek)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.02.2008

Hallo Judith,

das Angebot des Versorgers von 5000€ ist sicher ein schwerer Schlag aber dennoch akzeptabel.

In deinem Fall hast du das Gesundheitsamt im Genick, das heißt Einhaltung der Parameter nach der Trinkwasserverordnung.
Nach deinen Angaben sind einige Parameter nicht im Soll. Wie schon erwähnt sind hier mehrere Aufbereitungsstufen von Nöten. Im Grunde genommen eine Umkehrosmose oder Nanofiltration mit spezieller Nitratmembrane + Dosierstationen zur Härtestabilisierung und Reinhaltung des Permeats im Vorratstank (UV/Chlor). Da das Wasser (Permeat) aus solchen Anlagen drucklos in einem Vorratstank gesammelt wird, muss es wieder druckerhöht ins Leitungsnetz eingespeist werden, folglich muss eine Druckerhöhung angeschafft werden. Da kommen auf jeden Fall kosten in Höhe von 6000 - 9000 € für die Anlage + Installation zusammen. Betriebskosten (Strom Chemikalien sind hier noch nicht berücksichtigt.
Des Weiteren muss klar sein wo das Wasser her kommt. Wie tief ist der Brunnen, hat er Oberflächeneintrag?Wie hoch ist der Schwebstoffanteil (NTU-Wert)?
Der NTU-Wert ist ein ein wichtiger Faktor für jede UO/NF Anlage. Eine Nichtbeachtung kann sehr schnell die Betriebskosten einer solchen Anlage in die Höhe treiben.

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Grüsse,

Andy



Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  08.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Judith Albers vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Moin,
was das Wasser beim Lidl angeht (in den 5 Liter Kanistern), so muß man sagen, daß für Mineral-, Tafel- und speziell Heilwässern andere Grenzwerte gelten. Aus diesem Grund kann ein Wasser als Mineralwasser verkauft werden, das als Trinkwasser aus der Leitung nicht mehr zulässig wäre.

Ich habe mir mal die Mineralwasserflasche meines Kollegen gegriffen und die Inhaltsstoffe angesehen und mit den Grenzwerten für's Trinkwasser aus der Leitung verglichen.

Mineralwasser ... Grenzwerte für Trinkwasser
Hydrogenkarbonat: 504 mg/l
Natrium: 319 mg/l ... 200 mg/l
Chlorid: 228 mg/l
Sulfat: 114 mg/l
Calcium: 54,4 mg/l

--> Mehr Werte habe ich leidernicht, aber allein der Natrium-Wert reicht, um es für den Gebrauch als Trinkwasser zu verbieten. Dabei rühmt sich die Mineralwasser-Quelle damit, daß sie schon 400m tief bohren.

Auch wenn es jetzt ganz ganz hart klingt, aber notfalls werden die Pferde wohl weg müssen, um sowas zu finanzieren.
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  08.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Judith Albers vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Judith,

ich kenne zwar die Anlagen von xxxxxtec (geändert Klaas, bitte in Zukunft wegen Wettbewerbsverstöße darauf achten) nicht, lediglich deren Internetseite, aber die folgende Bemerkung auf der Internetseite von xxxxxtec (geändert Klaas, bitte in Zukunft wegen Wettbewerbsverstöße darauf achten)würde mich zumindest vorsichtig stimmen (vielleicht bin ich aber auch zu skeptisch):

Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz:
“... Der Einsatz von Filtern zur Aufbereitung von Trinkwasser (z. B. der Firma xxxxxTEC (geändert Klaas, bitte in Zukunft wegen Wettbewerbsverstöße darauf achten) kann in Einzelfällen zweckmäßig sein, insbesondere wenn bei Eigen- oder Einzelversorgungsanlagen vorübergehend anders keine hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung sichergestellt werden kann ...”.

Sie werden ja sicherlich eine nicht nur vorübergehende Lösung anstreben. Dabei sollten Sie auch den § 13 (Anzeigepflichten) der Trinkwasserverordnung beachten. Das bedeutet, dass das Gesundheitsamt mit der von Ihnen vorgeschlagenen Lösung einverstanden sein muss.

Wenn Sie auf eigene Faust im Internet ohne Fachkenntnisse etwas kaufen und installieren, kann es passieren, dass das Gesundheitsamt die von Ihnen gewählte Anlage nicht als ausreichend für Ihre örtlichen Gegebenheiten betrachtet und ablehnt. Ein enger Kontakt zum Gesundheitsamt schon in der Planungs- und Auswahlphase kann daher unnötige Ausgaben einsparen helfen.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Judith Albers
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

@Gast Kim

Das Wasser wurde nie zum Verzehr genommen. Von Geburt an bereite ich alle Lebensmittel mit gekauftem Wasser (5 Liter Gallone) zu und koche auch meinen Kaffee damit ;-)

@alle anderen

Tiefer bohren hatte ich auch schon dran gedacht, das Problem ist eben, daß ich keine Garantie bekommen, daß das Wasser dann auch besser ist. Andererseits ist das Wasser bei uns sehr gut, das xxxx Wasser kommt aus einer Quelle aus unserem Ort, fragt sich nur, wie tief die gebohrt haben.

Schäden an der Leitung habe ich meines Wissens nicht, das Wasser riecht normal, schmeckt leicht nach Eisen und ist absolut farblos.

Meine Tiere (Pferde), die das Wasser seit 6 Jahren trinken sind noch nie krank gewesen, ich hoffe, das bleibt so.

Habe ein Gerät entdeckt, was evtl. helfen könnte, kennt jemand die Geräte von Provitec?

Das andere Problem ist die Umgebung, ringsherum liegen bei mir Felder, diese werden natürlich mit Gülle behandelt, außerdem ist ca. 200 Meter vom Brunnen entfernt etwas Moor.

Bakteriologisch ist das Wasser I.O., Wasseranalyse wurde von einem anerkannten Institut ausgeführt und komplett gestestet (für das Gesundheitsamt).
Gesundheitsamt machte folgende Vorschläge:
Stadtwasser
neuer Brunnen
Wasseraufbereitung

Ich weiß, guter Rat ist teuer, aber vielleicht weiß noch jemand etwas.


Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Judith Albers
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

@ Chris Benjamin
sorry, hatte noch etwas vergessen.
Das Amt wurde im Rahmen der Geburtenkontroll und des Vergleiches mit den Wasseranschlüssen in einem normalen Überprüfungsverfahren auf mich aufmerksam.
Mein Kind ist kerngesund.
Da ich mit diesem Wasser, seit ich dort wohne, nicht koche, können von dieser Seite auch keine Krankheiten kommen, dieses habe ich auch dem Gesundheitsamt mitgeteilt, die sich dort jedoch nicht drauf einlassen.
Judith Albers
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

@Chris Benjamin

Danke für die hilfreiche Belehrung.
Natürlich hätte ich sparen können, wenn ich Geld gehabt hätte, würde das auch funktionieren. Da ich aber seit 15 Monaten von meinem Mann getrennt lebe und dieser mich finanziell 0 unterstützt, ich von Hartz V lebe, das Geld, was ich hinzu verdiene für den Hausabtrag verwenden muss, ist das mit dem Sparen hinfällig. Die Wasserwerke haben mir eine Ratenzahlung angeboten, die auch akzeptabel ist, jedoch finde ich keinen, der mir die Erdarbeiten auf Pump finanziert. Die Erdarbeiten belaufen sich auf 2000€ und das ist eine absolut utopische Summe für mich.
Dieses nur zur Info!
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
zur Düngung:
Warum lese ich denn dann bei mir in sämtlichen Büchern zum Gartenbau so Sätze wie diesen: "Jedoch sollte im Interesse gesunder Ernteprodukte (Speicherung!) auf eine Düngung in den letzten drei Wochen vor der Ernte verzichtet werden."
aus: http://www.der-rasenmaeher.de/duengen-im-garten.html

Was die Situation und die 5.ooo,- € angeht: Wenn ich lese, daß der Konflikt schon 1,5 Jahre schwelt, ist das keine ungeplante Ausgabe, die wie aus heiterem Himmel anfällt. Wenn man die ganze Zeit nichts unternimmt kommt irgendwann die große Keule. Was ich damit sagen will: Sie hätte die ganzen Monate darauf sparen müssen.
*Ich weiß, daß das sehr hart klingt, aber da die Geschichte schon so alt ist, kann ich mir nicht vorstellen, daß das Amt noch mit sich handeln läßt. Was Bohrungen von Tiefbrunnen etc. angeht, hätte man da schon beim ersten Anzeichen vor 1,5 Jahren tätig werden müssen. Zumal wenn ich höre, daß das Gesundheitsamt sich shcon wegen des 3jährigen eingeschaltet hat. Das Amt fängt doch erst an zu suchen, wenn bei der Vorsorgeuntersuchung (U1- U9) des Kindes irgendwas mit den Blutwerten etc. nicht stimmt. Oder sehe ich das falsch?*
Gast (Christoph)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Hi,

man braucht die Gesetze nicht zu kennen, es ist sonnenklar, dass es Wartezeiten geben muss! ein Landwirt kann nicht heute 50.000l Schweinegülle auf  Wiesen bringen, die er übermorgen den Rindern füttern will...andererseits wird eine auf Steinwolle gezogene Holland-Tomate permanent von "gedüngter" Nährlösung umspült und trotzdem ohne Wartezeit (warten auf was auch?) geerntet!
Es kommt halt auch drauf an WIE und in welcher Form der Dünger zugeführt wird!
Und ob sich das Mangan als staubiger Braunstein-Belag  auf dem Salat oder im Boden in einem für die Wurzel verfügbaren, unmgebauten Zustand befindet das ist doch schon ein gewaltiger Unterschied -vermute ich!

@Judith:
bekommt dein Sohn das Brunnenwasser zu trinken oder bekommt er Flaschenwasser?

Gruß
Christoph

Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Lieber Chris Benjamin,

ich bin zwar nur Gärtnermeister und befasse mich seit 20 Jahren hauptberuflich mit Wasserversorgung Bewässerung und Düngung in Gemüsebau und der Landwirtschaft allg., aber vielleicht ist mir ja so ein Gesetz/ Verordnung entgangen. Da hätten alle! meiner Kunden ein ernstes Problem- ich bitte daher umgehend um Quellenangabe damit ich mich rechtlich beraten kann!  

Nun im Ernst, Gemüsedauerkulturen ( Paprika, Tomaten Bohnen Gurken - you name it) wären ohne die permanente Düngung bei gleichzeitiger Ernte gar nicht möglich , daher kann es so ein Gesetz nicht mal bei Grüner Mehrheit im Bundestag geben. Es gibt eine sehr strenge Düngeverordnung in D, aber das steht ganz sicher nicht drin. Ein anderes Gesetz schreibt allerdings vor, das Gemüse von gewerblichen Erzeugern vor dem Verzehr wenn überhaupt, dann  mit "Trinkwasser" abgespült werden muss, um evtl anhaftende Schadstoffe abzuspülen. Diese genannten Fristen beziehen sich auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittlen nicht jedoch auf Dünger.
Man könnte das jetzt noch vertiefen aber......

Die Grenzwerte der TVO sind mir sehr wohl bekannt,  
ich schlage mich täglich damit rum. Ich habe auch nicht  geschrieben, das Judith das ewig so weitermachen soll, kann sie ja gar nicht ( Behörde). Wenn aber Du in der Situation wärst, und nicht mal eben 5 mille dafür bereit und übrig liegen hättest, wärst du auch für evtl billigere Alternativen offen, deshalb schreibt Sie ja an΄s Forum.

Judith, nimm dein Wasser zum trinken/ kochen vorerst aus der Flasche und lass dich erst mal ordentlich beraten, ob das mit dem Brunnen nicht doch geht, bevor du dich entscheidest.  

Grüße

Uli
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Hier mal zum Vergleich die Werte und Grenzwerte meines Wasserversorgers:

pH-Wert: 7,57 ... 6,5 - 9,5
Ammonium: <0,1 mg/l ... 0,5 mg/l
Nitrat: 25 mg/l ... 50 mg/l
Nitrit: <0,02 mg/l ... 0,5 mg/l
Mangan: <0,01 mg/l ... 0,05 mg/l


@Ullrich Pfeffer: Es ist aber bekannt, daß man zwischen dem letzten Düngen und dem Ernten Fristen einhalten muß? Also heute düngen und morgen ernten ist nicht zulässig. Diese Fristen wurden deshalb erlassen, damit die Pflanzen besagte Düngemittel noch größtenteils abbauen können.
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 07.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Chris Benjamin!

Danke für Deine klaren Worte, hier muss doch umgehend gehandelt werden und es ist kein AUSPROBIEREN angesagt!


@Judith
Deshalb nochmals meine Frage:

Wie alt muss Dein Sohn werden, bis er "richtiges" Trinkwasser bekommt???
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

Moin,
hast du dir die Werte da oben mal angesehen? Bereits mit einem Liter dieses Wassers ist die durchschnittliche tägliche Menge an Nitrat und Nitrit, die ein erwachsener Mensch täglich aufnimmt, abgedeckt. Bereits nach 2 Litern sind die Grenzwerte überschritten. Dabei sind die festen Lebensmittel, die ebenfalls Nitrat und Nitrit enthalten, noch gar nicht berücksichtigt. Essen darf man also nichts mehr, wenn man 2 Liter getrunken hat. Für Kleinkinder gelten (nicht ohne Grund) noch viel strengere Grenzwerte.

Sicherlich ist es kein Problem an einem Tag mal mehr aufzunehmen, da ihr aber längerfristig die Brühe trinkt, sammelt sich da einiges an.

Um es ganz deutlich zu sagen: Nitrit hat im Trinkwasser nichts zu suchen. Nitrosamine, die im menschlichen Körper aus Nitrit reduziert werden, sind ja nicht umsonst als krebserregend eingestuft.

Klar kann man auch versuchen tiefer zu bohren... sehr viel tiefer. Nur ob das wirklich sehr viel billiger ist mal eben 100 oder 200m tief zu bohren? Vorausgesetzt man bekommt überhaupt eine Genehmigung für einen so tiefen Brunnen.

Ciao
Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  06.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

Hallo

warum sollte man die Pflanzen nicht essen können?
Ammonium, Nitrit und Nitrat ebenso Mangan und was sonst noch so drin sein könnte sind ausgezeichnete und essentielle Grunddünger aller Nutzpflanzen. Also bitte das Kind nicht gleich mit dem Bad ausschütten.

Die Stickstoffverbindungen sind höchstwahrscheinlich auf landwirtschaftliche Nährtstoff - Einträge ins Oberflächenwasser verursacht. Das bringt idR auch noch ein erhebliches bakteriologisches Problem.  Evtl wäre es zu überlegen ob man nicht den Brunnen noch ein paar Meter tiefer macht um an gutes Wasser zu kommen. Der Brunnen muss natürlich sauber zum Oberen Wasserkörper  abgedichtet sein, sonst bringts nix.
Aber für 5000 € kann man ganz schöne Löcher bohren lassen. ( Undbedingt Fachfirma beauftragen)

Bitte VORHER abklären ob die Behörde darauf eingeht. Und es  löst das Problem nur vielleicht, NICHT in jedem Fall .
ich würde mich informieren und es mal angehen.    

Grüße

Uli
Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  06.02.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 06.02.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
Klar kostet das Wasser aus dem öffentlichen Netz auch Geld. Allerdings dürften die laufenden Kosten trotzdem niedriger sein als laufenden Kosten einer entsprechenden heimischen Wasseraufbereitung.

Ich würde mir Gedanken machen inwiefern ich die Kosten für den Anschluß ans öffentliche Wassernetz minimieren kann (durch Eigenleistung) und dann das Brunnenwasser nur noch für die Klospülung benutzen. Wenn die Werte stimmen, würde ich damit nichtmal mein Gemüsebeet bewässern, will ich das Gemüse nachher auch essen.

Gruß
Brunnenbaumeister
(Mailadresse bestätigt)

  06.02.2008

Allerdings muss man mit einberechnen, das das Leitungswasser auch Geld kostet.

Ich würde dir auch auf jeden Fall den Anschluss ans  Netz empfehlen.
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  06.02.2008

Hallo Judith,

es ist im wesentlichen so wie es Herr Schmitt geschrieben hat.

Für eine Wasseraufbereitung, bestehend aus:
Umkehrosmose ca 200 l/h
Pufertank 1000 l
UVC-Entkeimung
Druckerhöhungsanlage
mußt Du incl. Installation mit 6000 - 8000 € rechnen

Dazu kommen dann noch jährliche Wartungskosten, jedes Jahr ein  neuer UVC Strahler und die Analysekosten.

Technisch machbar ist eine solche Aufbereitung. Es scheint aber in Deinem Fall so zu sein dass, der Anschluß ans Wassernetz günstiger ist.
Vielleicht kann man ja mit Deinem Versorger noch was hnadeln.

Gruß

Rainer
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.02.2008

Hallo Judith,

wie alt muss Dein Sohn werden, bis er "richtiges" Trinkwasser bekommt???
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  06.02.2008

Hallo Judith,

Ihr Wasser bedarf so, wie Sie es angeben, gleich mehrerer Aufbereitungsschritte. Bis das ordentlich funktioniert, könnte es sein, dass Sie mehr Geld ausgeben müssen, als der Anschluß an die öffentliche Versorgung kostet. Und dann wären da noch die laufenden Betriebs- und Überwachungkosten, denen ein Eigenwasserversorger zwangsläufig unterliegt. Eine saubere Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile durch einen Fachfann unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten scheint mir hier angebracht. Zwischenzeitlich sollte man für Lebensmittelzwecke ein anderes Wasser verwenden (z. B. Tafel- oder Mineralwasser). Ein Abkochen ist bei der angegebenen Wasserzusammensetzung nicht hilfreich.

Bei diesem niedrigen pH-wert dürfte das Wasser auch korrosiv gegenüber verschiedenen metallischen Werkstoffen (z.B. Wasserleitungen) sein, selbst wenn man es als reines Brauchwasser verwenden sollte. Haben Sie keine Korrosionsprobleme? Wenn solche 'mal zum tragen kommen sollten, kämen zu den sonstigen Kosten möglicherweise noch baulische Schäden hinzu.

Ich glaube, eine Schnellschußlösung wird es in Ihrem Fall wohl kaum geben.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt



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