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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Nachzahlung für Abwasseranschlüsse vor 1991
Gast (mizi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.03.2008

Hallo!
Hiermit möchte ich alle in den neuen Bundesländern ansprechen, die in den letzten Tagen beim Zeitung lesen fast in Ohnmacht gefallen sind.
Das Urteil vom Oberverwaltungsgericht gibt den Abwasserzweckverbänden tatsächlich grünes Licht Herstellungsbeiträge für Abwasseranschlüsse, die noch zu DDR Zeiten gelegt wurden, zu erheben. Hierbei kann es sich um etliche tausend Euro handeln!
Nach allgemeinem Rechtsempfinden ist dies doch ein absolutes Unding, was man sich nicht gefallen lassen sollte. Schließlich hat keiner dieser WAZ damals diese Anschlüsse gelegt für die sie jetzt kassieren wollen.
Schuld an dieser Misere ist ein fehlerhaftes Kommunalabgabengesetz, dass leider keine Frist enthält, welches Altanschlüsse vor diesen Herstellungsbeiträgen schützt.
Ich werde in den nächsten Wochen prüfen, ob noch rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen sind.
Betroffene, die das ebenfalls nicht klaglos hinnehmen wollen, können sich gern bei mir melden. Bin aus Brandenburg (Teltow-Fläming).
Ich verschicke das Urteil auch kostenfrei per Mail (im Gegensatz zum OVG Berlin-Brandenburg).


Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 15
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  19.11.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Eyke Holzhüter vom 18.11.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Eyke,

ob die threadstarterin das nach zwei Jahren noch liest halte ich für fraglich. Du tust vermutlich gut daran, dich selbst um den Text zu kümmern. Vielleicht versuchst du es mal beim Amtsgericht beim Rechtspfleger oder sonst halt bei einem Rechtsanwalt.

Gruß Lothar

Siehe auch eins weiter unten, danke
Gast (Eyke Holzhüter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.11.2011

Hallo - etwas spät geworden...Wäre es Ihnen möglich,mir das Urteil " Nachzahlung für Abwasseranschlüsse vor 1991 " zu senden!?  Vielen Dank im voraus              
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  08.11.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heidi Granzow vom 08.11.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Heidi,

ob die threadstarterin das nach zwei Jahren noch liest halte ich für fraglich. Du tust vermutlich gut daran, dich selbst um den Text zu kümmern. Vielleicht versuchst du es mal beim Amtsgericht beim Rechtspfleger oder sonst halt bei einem Rechtsanwalt.

Gruß Lothar
Gast (Heidi Granzow)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.11.2011

Hallo,
habe heute den aktuellen gebührenbescheid für Abwasser wasseranschluß erhalten.
Bin total entsetzt.Habe das gebäude aus eiener zwangsvollstreckung erstanden und war der meinung damit auch alle kosten beglichen zu haben.
Kannst Du mir das Urteil des Oberlandesgerichtes dazu schicken  Vielen dank
Viele grüe
Heidi
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  29.10.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Kukuk vom 29.10.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Michael,

wenn du mal den Eingangsartikel des threadstarters liest, bezieht der sich auf Brandenburg. Du mußt also bei euch suchen.

Gruß Lothar
Gast (Michael Kukuk)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.10.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 25.10.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar,

erstmal danke das Du so schnell antworten tust nur ich wohne ich im Land Brandenburg gibt es hier auch Gerichtsurteile ?? Weil wenn man nach dem unanfechtbaren Beschluß (Az: 1 M 12/99) googlet, gibt es Rechtsanwälte die, die Sache etwas anders dalegen !

Ich würde mich freun wenn mir einer den richtigen weg zeigen könnte !

gruß Michael
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  25.10.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Kukuk vom 25.10.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Michael,

mit dem Urteil ist wohl das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einem unanfechtbaren Beschluß (Az: 1 M 12/99) gemeint.

In wie weit wer bei euch an der Waterkant sich darauf berufen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Grundsätzlich sollten solche Kosten nur gemäß einer gültigen Satzung erhoben werden können.
Es scheint demnach immer mehr in Mode zu kommen die klammen Kassen auch im Westen ähnlich wie im Osten füllen zu wollen. Kannst ja mal nach dem Beschluß googeln.

Gruß Lothar
Gast (Michael Kukuk)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.10.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 28.02.2011!  Zum Bezugstext

Hallo ich hab heute einen Bescheid bekommen das ich nachzahlen soll. Nun hab ich das Forum durch gelesen und lese immer wieder von einem Urteil !! Ich würde gern wissen muss ich zahlen oder kann ich das abwenden ? Mein Anschluss wurde 1979 gelegt.
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.02.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Matthias Hinz vom 27.02.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Matthias,

kennst Du folgende Argumente?

"Alle, deren Haushalte nach der Wende ans Netz kamen, mussten zahlen, die zuvor angeschlossenen nicht. Klagen seien von denjenigen Hauseigentümern zu erwarten, die zahlen mussten. Sie könnten sich auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz berufen."

s. Altanschluss-Problem ist noch komplizierter
http://www.die-mark-online.de/nachrichten/landkreis-ostprignitz-ruppin/rheinsberg/altanschluss-problem-noch-komplizierter-1135761.html



KIM ALEXANDER
Gast (Matthias Hinz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.02.2011

Hallo,
ich habe heute meinen Beitragbescheid erhalten und prüfe den Bescheid gerade verwaltungsrechtlich. Da ich auch nicht an das Urteil herankomme, bitte ich um Zusendung.
Vielen Dank !
M.Hinz
Gast (Dirk Wehrmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.11.2008

Hallo Leidensgenosse,

wir haben heute auch einen Gebührenbescheid erhalten,
nach dem wir den bereits 1995 bezahlten Abwasseranschluss neu bezahlen sollen. In unserem Dorf
( 39291 Grabow - bei Burg )wurden die alten Gebühren-
bescheide einfach neu berechnet. Damit müssen wir jetzt mehr bezahlen als schon mal berechnet wurde.Kannst du mir das Urteil zumailen ?

Vielen Dank für Deine Unterstützung

Mit freundlichem Gruß Dirk Wehrmann
Gast (Mizi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.04.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Arno Gernhardt vom 20.04.2008!  Zum Bezugstext

Wahrscheinlich ist das von den Medien auch so gewollt. z.B. Das Jüterboger Echo bezieht sich in ihren -spärlichen- Artikeln immer wieder auf dieses Urteil und das auch immer wieder ohne das Aktenzeichen zu nennen. Auf meine Anfragen bekam ich keine Antwort, bisher wurde auch noch kein einziger Leserbrief zu der Thematik abgedruckt.
Man KÖNNTE das für dezent merkwürdig halten...

Ich bräuchte dann noch deine E-Mail Adresse, dann schick ich dir das Urteil sehr gern zu. Am besten schreibst du mir dazu kurz eine Mail, dann antworte ich...

Merkwürdig ist auch, dass dieses Urteil nicht "frei" für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Auf der Homepage des OVG werden Urteile veröffentlicht.
Auf meine Anfrage wurde mir erklärt, dass sie dort nur wichtige Entscheidungen bereit stellen können (ob das mittlerweile geschehen ist, weiß ich nicht).
Dieses Urteil bringt Millionen- ich würde es als wichtig einstufen...
Gast (Arno Gernhardt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.04.2008

Hallo!
Leider ist swowohl in den Zeitungen als auch den Medien die Tematik nicht genau nach zuvollziehen!
Daher wären Ich über die Zusendung des Urteiles dankbar!
Gast (mizi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 12.03.2008!  Zum Bezugstext

So, ich hoffe das Urteil ist bei dir angekommen. Heute würde ich keinem mehr raten auch nur einen Widerspruch ohne Rechtsanwalt zu schreiben, ansonsten steht man gleich auf der Verliererseite. Man wird doch gar nicht mehr ernst genommen!

Zum Thema Satzung: die ist bei den meisten WAZ auch noch ungültig (gewesen),leider ist das im KAG schon einkalkuliert und spielt scheinbar keine Rolle...

Werde wohl doch mal Rat bei einem Verwaltungsrecht bzw. Kommunalabgabenspezialisten suchen. gerad bei den Kommunalabgaben gibt es nur sehr wenig gute Anwälte/Sachverständige.

Grüße, Laura
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  12.03.2008

Hallo Mitzi,

das wäre ja tatsächlich eine Ohrfeige, wie es schlimmer nicht geht. Aus meiner rudimentären Sicht kann es doch nur heissen: Abgaben werden satzungsgemäss erhoben. Also ohne Stzung kein Beitrag.

Das ist ja fast wie eine Lizenz zum Geld drucken. Zum Glück habe ich meine 16.000,-DM für den nach der Wende gebauten Kanal schon verdaut. Wurde aber trotzdem für ein paar Monate Gebühren zur Kasse gebeten für einen Zeitraum, wo ich schon 2 Jahre in Griechenland wohnte. Meine Ablehnung das bezahlen zu wollen, verdoppelte die Forderung umgehend mit entsprechenden RA-Forderungen. Und bevor die mir das noch einmal verdoppeln und vielleicht bei der Rente abziehen lassen, habe ich knurrend bezahlt.
Ja die WAZ.e im Osten sind mit Vorsicht zu geniessen. Menschlichkeit ist dort wirklich ein Fremdwort.

Interessehalber hätte ich das Urteil auch gerne gelesen. Wenn du das an gutjahr(ät)otenet.gr senden würdest, meinen Dank im Voraus.

LG aus GR

Lothar



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