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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
privater Grundwasserbrunnen in NRW
Rolf Stimpfig
(Mailadresse bestätigt)

  28.03.2008

Habe da eine Frage gibt es Rechtliche Richtlinien die man beachten muss bevor man einen Privatengrundwasserbrunnen bohren lassen kann in NRW ??



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 31.03.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wasserwagges,

ist nicht ganz richtig. Die Anfrage kam für NRW. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW besagt:
"Die Gemeinden KÖNNEN bei öffentlichem Bedürfnis durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluß an Wasserleitung ...... und die Benutzung ... vorschreiben."
Es handelt sich somit um eine "Kannbestimmung" und nicht um eine "Mussbestimmung".
Wie das in anderen Bundesländern aussieht kann ich leider nicht sagen, aber, wie gesagt, die Anfrage kam ja für NRW.

Grüsse
Fred
Gast (wasserwagges)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 31.03.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,
in Deutschland herrscht meines Wissens nach flächendeckend ein Benutzungszwang für die Versorgung mit Trinkwasser, jeder der nicht in den Genuß einer öffentlichen Anschlußleitung kommt oder kommen will muß daher einen Antrag auf Befreiung vom Benutzerzwang stellen.

Mit freundlichen Grüßen
aus em Musterländle
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.03.2008

Hallo Rolf,

was ich noch vergessen hatte war mitzuteilen, dass, wenn er denn angeordnet sein sollte, beim Wasserversorger ein Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang zu stellen ist.

Grüsse

Fred
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rolf Stimpfig vom 29.03.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Rolf,

"Das Wasser soll nur als Brauchwaser für den Garten und ggf die Waschmaschine eingesetzt werden"

Sofern das Wasser zur Nutzung der Waschmaschine genutzt wird und der Ablauf in die Kanalisation mündet, ist auch die Gemeinde diesbezüglich zu informieren, da diese für diese Einleitung die Kanalgebühren haben möchte.Evtl. ist dann auch noch ein geeichter Wasserzähler zu installieren.

Grüsse

Fred
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rolf Stimpfig vom 29.03.2008!  Zum Bezugstext

>"Das Wasser soll nur als Brauchwasser für den Garten und ggf die Waschmaschine eingesetzt werden."

Hallo Rolf,

die TrinkwV 2001 definiert Wasser nach seinem Verwendungszweck.

Danach ist Wasser, das z.B. zum Kochen, zur Körperpflege und zum Wäschewaschen verwendet wird, Trinkwasser.

Du siehst, nach TrinkwV 2001 verträgt sich

BRAUCHWASSER UND WÄSCHEWASCHEN NICHT :-(


Was sagt Dein Wasserversorger zum Wäschewaschen mit Brauchwasser, hat er schon eine Erlaubnis erteilt?


Gruß

KIM ALEXANDER
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.03.2008

Hallo Rolf,

auch Brauchwasseranlagen sind meldepflichtig.
Siehe TrinkwasserVO 2001 mit Wirkung vom 01.01.2003 § 13 "Anzeigepflichten"; Absatz 3. Dies gilt auch für bestehende Anlagen, die vor dem 31.12.2002 erstellt wurden.
Zitat TrikwasserVO:
"Der Unternehmer und der sonstige Inhaber von Anlagen, die zur Entnahme oder Abgabe von Wasser bestimmt sind, das n i c h t  d i e  Q u a l i t ä t von Wasser zum menschlichen Gerbrauch hat und die im Haushalt zusätzlich zu den Wasserversorgungsanlagen im Sinne §3 Nr.2 installiert werden, haben diese Anlagen der zuständigen Behörde bei Inbetriebnahme anzuzeigen. Soweit solche Anlagen bereits betrieben werden, ist die Anzeige unverzüglich zu erstatten"

Unter diese Anlagen fallen z. B. Anlagen zur Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser), Brunnenwasser zur Außenbewässerung und WC-Spülung. Die Anzeigepflicht trifft den Inhaber und/oder Betreiber, die Hausverwaltung usw.

Das ist die Gesetzeslage.

Gruß
BG
Rolf Stimpfig
(Mailadresse bestätigt)

  29.03.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 28.03.2008!  Zum Bezugstext

Das Wasser soll nur als Brauchwaser für den Garten und ggf die Waschmaschine eingesetzt werden
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  28.03.2008

Hallo Rolf,

in jedem Fall bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde anmelden. Dort weiß man auch, ob dann noch Auflagen seitens der Kommune bestehen (Tiefbauamt). Soll das Wasser als Trinkwasser verwendet werden, so ist der Brunnen auch dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beste Grüße
Wilfried



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