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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Abrechnung pro Kopf zulässig
Gast (Dieter Raith)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.05.2008

Unser Mehrfamilienhaus hat 2 Wasserstränge (linke und rechte Wohnungen vom Treppenhaus). Hier wird der Verbrauch nicht per tatsächlichen Verbrauch erfasst, sondern "pro Kopf". Nach der LBO § 33 ist das Wasser getrennt pro Wohnung zu erfassen. Dieses bedarf jedoch eines größeren Umbaus. Bei denen die Eigentümer nicht zustimmen werden. Der Mehrheit beugend schlucke ich diese Kröte, bin aber nicht mehr bereit, das so hin zu nehmen. Meine Nachbarin wäscht jeden Tag. Und nicht nur 1x sondern 2x oder gar 3x! (2 Erw. 1 Kind). Das System ausnutzend zahle ich für die Umweltverschmutzer mit! Nach Auskunft des Versorgers müßen Wasseruhren im Keller frei zugänglich errichtet werden. D.h. wenn ich meinen kompletten Verbrauch in der Wohneinheit erfassen kann, hab ich keine Chance auf Änderung? Gibt es Urteile oder welche Chancen hab ich, das doch noch zu ändern. Danke für Eure Hilfe



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