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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Grundwasserbrunnen - colif. Keime und Enterokokken Wie entfe
Gast (Christina Sauerbrei)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.05.2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorab: Ich bin Laie und habe in diesem Forum bisher keine Antworten auf meine Fragen gefunden, die mir weitergeholfen hat. Auch hoffe ich auf freundlichen Umgang, denn manche Beiträge haben mich ganz schön erschreckt.

Mein Anliegen:

Wir haben eine Grundwasserversorgung über einen Hausbrunnen. (Die Hausverwaltung macht meine Mutter, ich beginne gerade erst mich damit zu beschäftigen. Ich habe daher gerade keine technischen Daten zur Hand, was müsste ich denn besorgen?)
Das Haus hat drei Wohnungen und eine davon ist fremdvermietet. Wegen dieser Mieter sitzt uns nun das Gesundheitsamt "im Nacken", wegen der aktuellen strengen Trinkwassergesetze. Es gab sogar schon einmal die "Drohung" uns beim Staatsanwalt anzuzeigen um uns zwangsweise ans Stadtwassernetz anschließen zu lassen.

Die letzte Untersuchung hat ergeben, dass wir (mal wieder) 1 colif. Keim (Grenzwert 0) und (das erste Mal soweit ich weiß) 1 Enterokokken (Grenzwert auch 0) im Wasser hatten.

Meine Mutter weiß schon nicht mehr weiter (colif. Keime sind in dieser geringen Menge immer wieder drin) und wird langsam mürbe und will das Haus ans Stadtwasser anschließen lassen - ich will das absolut gar nicht, denn - abgesehen vom Prinzip - möchte ich über die Qualität meines Wassers informiert sein und auch noch eigene Handlungsmöglichkeiten haben, wenn etwas nicht stimmt. Ich möchte autark sein.

Vom Gesundheitsamt wurde eine UV-Anlage zur Wasserreinigung empfohlen. Ich habe bei Google mal danach gesucht und war von der Vielzahl der Antworten wie erschlagen. Und vieles habe ich auch gar nicht verstanden, weil es hauptsächlich technische Detailangaben waren.

Was wir brauchen, sind Tipps, worauf man achten muss. In welchem preislichen Rahmen sollte so eine Anlage liegen, um nicht völlig überteuert zu sein? Mit was für Folgekosten ist zu rechnen?

Besteht die Gefahr, dass erst recht Verkeimung auftritt durch die Anlage? Wie hoch ist der wahrscheinliche Wartungsaufwand? Was wird da eigentlich alles gereinigt? Wird man nicht erst recht krank, wenn das Wasser so extrem sauber ist? Hat das Auswirkungen auf mein Abwehrsystem?

Sie sehen: Mir geht noch zusätzlich zu den praktischen Fragen einiges durch den Kopf.

Schon einmal vielen Dank an alle, die mir Auskunft geben können und wollen. Bei Nachfragen werde ich versuchen, möglichst genaue Antworten/Daten zu beschaffen.

Viele Grüße und allen ein schönes Wochenende,
Christina Sauerbrei



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 11
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heidi Gebert vom 16.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo  Heidi deine Angabe  Wasser  war stark verunreinigt ist sehr  vage   und sagt nicht viel aus. mfg  sepp
Gast (Heidi Gebert)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.07.2009

Wir selbst sind auch an einem Brunnen unsere 3 Kinder wurden vor ca. 5 wochen sehr krank Durchfall erbrechen ect. darauf hin ( nach 5 wöchiger Krankheit das kleinste Kind mußte in die Klinik) hat unser Vermieter eine Wasser Kontrolle veranlasst die 1. seit 10 Jahren Das Wasser war stark verunreinigt.Wir haben jetzt clor im Wasser um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Gast (Hans Jung)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.06.2008

Gerne kann ich Ihnen alles über Möglichkeiten einer dauerhaften Desinfektion erklären damit Sie Ihre Problematik lösen können.
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  04.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dr. Jochem Preun vom 04.06.2008!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Dr. Preun,

darf ich aus Ihrem letzten Absatz schließen, dass Sie vermuten, die bisherigen Untersuchungen und deren Bewertungen seien von fachlich inkompetenten Leuten durchgeführt worden?

Wenn die Mitarbeiter des zuständigen Gesundheitsamtes nur einigermaßen ihr Handwerk verstehen, wovon ich jetzt einmal ausgehe, dann wurden die Untersuchungen von einem nach der Trinkwasserverordnung zugelassenen Institut durchgeführt (haben die von Ihnen empfohlenen Veterinäre diese Zulassung auch?).

Wenn jetzt eine erneute Einzeluntersuchung bessere Werte ergeben sollte, bedeutet das noch lange nicht, dass die Versorgung jetzt auch dauerhaft in Ordnung ist. Man kann Frau Sauerbrei vielleicht raten, dass Sie darauf achtet, dass die Entscheidungen nicht mit nicht repräsentativen Einzeluntersuchungen begründet werden, aber ansonsten bräuchte sie ja Ausnahmegenehmigungen, die immer nur zeitlich begrenzt und mit Sanierungsauflagen verbunden sind. Vom damit verbundenen Ärger, den sie damit wahrscheinlich ständig hat, einmal abgesehen. Wenn sie sich einmal für etwas entschieden hat, was auch noch vernünftig erscheint, würde ich sie ohne genaue Kenntnisse der tatsächlichen Verhältnisse nicht mehr davon abhalten wollen. Sie muss ja schließlich mit ihrer Entscheidung, die sie ja sicherlich nicht leichtfertig getroffen hat, leben.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Schmitt
Gast (Dr. Jochem Preun)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.06.2008

Sehr geehrte Frau Sauerbrei,

so schnell würde ich die Flinte noch nicht ins Korn werfen. Die beschriebenen Keimgehalte sind absolut ungeeignet ein Risiko für die Gesundheit darzustellen, auch wenn bestehende Grenzwerte überschritten sein sollten. Es gibt wissenschaftlich keinen vernünftigen Grund mit Desinfektionskanonen auf hygienische Flöhe zu schießen. Die geschilderte "Wasserbelastung" rechtfertigt in keiner  Weise irgendwelche "qualitätsverbessernde" Maßnahmen. Eine mikrobiologische Untersuchung ist immer nur eine Momentaufnahme und die Aussagefähigkeit von nur sporadischen Untersuchungsergebnissen im Bereich der methodischen Bestimmungsgrenzen sollten absolut kritisch bewertet werden. Insbesondere ist ein mikrobiologisches Ergebnis immer nur so gut wie die Qualität der Probennahme und hier kann bereits im Vorfeld viel Unfug passieren. Von Bedeutung sind insbesondere der Ort und die Art der Probennahme, die Probengröße (besonders wenn nur 1 Keim gefunden wurde) und die Probenlagerung. Und auch bei der eigentlichen Untersuchung selbst können immer einmal falsch positive Befunde erbracht werden.
Also, bevor die Eigenversorgung aus völlig unsinnigen Gründen gegen einen öffentlichen Anschluss eingetauscht wird, würde ich versuchen, die einwandfreie Wasserqualität durch einen amtlich zugelassenen Lebensmittelchemiker nachweisen zu lassen.

Vielleicht ist auch Ihr lokal zuständiges Veterinäramt - da mit Fachleuten besetzt - bei der Angelegenheit behilflich. Bei den fachlich unbeleckten Mitarbeitern der Ordnungsbehörden hat man vermutlich mit logischen Sachargumenten weniger Chancen.

Freundliche Grüße und viel Erfolg

Dr. Jochem Preun
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christina Sauerbrei vom 04.06.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Christina  ist wahrscheinlich das beste aber eine Anrwort welchenn Brunnen deine Mutter hat hast du nich gegeben mfg
Gast (Christina Sauerbrei)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 30.05.2008!  Zum Bezugstext

Vielen Dank für die Antworten.
Meine Mutter hatte sich inzwischen parallel auch bei einem Fachmann und bei unserem Gesundheitsamt informiert und schlussendlich ist das Ergebnis, dass wir unser Haus tatsächlich an des Stadtwassernetz anschließen lassen werden. Zwar zu meinem großen Bedauern, allerdings bietet die Technik für die Wasseraufbereitung von Kleinanlagen bisher anscheinend keine bezahlbaren, gesunden, ökologischen und - besonders - wirklich effektiven Lösungen.

Wie schade.

Noch einmal vielen Dank und alles Gute.

Schöne Grüße
Christina Sauerbrei
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  30.05.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 30.05.2008!  Zum Bezugstext

Hallo sepp s,

auf der Internetseite http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf ist die deutsche und auf der Internetseite http://www.univie.ac.at/hygiene-aktuell/Trinkwasserverordnung.pdf die österreichische Trinkwasserverordnung zum Download bereitgestellt. Da sind auch die entsprechenden Grenzwerte einsehbar. Sie gehen auf die EG-Trinkwasserrichtlinie zurück, die auf der Internetseite http://www.trinkwasser-fuer-europa.de/eg-trinkwasserrichtlinie.pdf heruntergeladen werden kann.

Dort kann man dann auch einsehen, wie in den einzelnen Ländern Einzelwasserversorgungen definiert und wie diese zu Handhaben sind.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.05.2008

Hallo Christina als  erstes soltest du mal deinen Brunnen beschreiben  dannkönnte man   feststellen wie dir zu helfen ist bzw.  ob dieser zu  sanieren  ist. Bohrbrunnen  ,Schachtbrunnen, Tiefe, Jauche , Güllegrube in der Nähe,  ein undichter Kanal, viel Düngung mit organischen Dünger in der Nähe das Brunnens, ist der Brunnen oben in Ordnung oder kann  Oberflächenswasser  in den Brunnen eindringen.In Österreich wird nur dann das Waser als genußtauglich bezeichnet wen die von dir genannten Bak.nicht nachweisbar sind , auf Grund von Beiträgen aus Deutschland entnehme ich dass dort eine gewisse Anzahl zulässig ist .Jedenfals ist es so das Mieter einen Anspruch auf genusstaugliches Wasser haben .Beim Eigenbedarf kümmert das bis jetzt zumindest  niemand welches Wasser man trinkt.Dass man davonn nicht unbedingt krank wird, zeigt sich darin dass bei  einer flächendeckenden Brunnenwaseruntersuchung vor etwa 9 Jahren festgestellt wurde dass viele genussuntaugliches  Wasser getrunken haben und zum teil noch inmer trinken    mfgsepp
Gast (Heiner F.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.05.2008

Hallo Christina,

eigentlich ist mit Hartmuts letztem Absatz schon der beste Rat gegeben. Da ihr einen Mieter im Hause habt, seid ihr öffentlicher Wasserversorger (und nicht Eigenversorger). Somit greift in vollem Umfang die Trinkwasserversorgung, Anforderungen an Kleinanlagen. Wenn euer Brunnenwasser nicht den Anforderungen entspricht, muss es aufbereitet werden. In eurem Fall besteht der Verdacht, dass außer den Coliformen und Enterokokken auf Krankheitserreger im Wasser sind. Eine dauerhafte Desinfektion ist deshalb unvermeidlich.

Zu der vorgeschlagenen UV-Desinfektionsanlage: Nach der Liste des Umweltbundesamtes zu § 11 TrinkwV dürfen nur UV-Desinfektionsgeräte betrieben werden, die dem DVGW Arbeitsblatt W 294 entsprechen und deren Wirksamkeit durch eine zugelassene Prüfstelle nachgewiesen wurde. Solche Anlagen sind nunmal nicht billig. Bitte wendet euch an einen fachkundigen Installateur und lasst euch eine DVGW-zertifizierte Anlage anbieten.

Und noch eins: Du schreibst, du möchtest autark sein. Aber hier geht es um die Gesundheit deiner Familie und deiner Mieter. Überleg mal, was passiert, wenn dein Mieter krank wird und behauptet, es käme von eurem Wasser, weil da Keime drin sind. Ich will dir keine unnötige Angst machen, aber als Wasserversorger (deines Mieters) steht du voll in der haftungs- und strafrechtlichen Verantwortung.

Mir persönlich wäre das zu heiß, ich würde schnellstens einen Anschluss an die städtische Wasserleitung beantragen.

Trotzdem ein schönes Wochenende wünscht

Heiner F.
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  30.05.2008

Hallo Christina,

um zu empfehlen, was zu tun ist, wäre es wertvoll, eine möglichst vollständige Analyse des Wassers zu kennen. Wenn das Gesundheitsamt bereits den Vorschlag für eine UV-Desinfektionsanlage gemacht hat, ist, wenn man nicht an das Stadtwasser anschließen will, der Weg eigentlich schon vorgezeichnet. Ein Unternehmen aus meiner Nähe, dass sich u.a. auf die Sanierung von Eigenwasservorkommen spezialisiert hat, rechnet bei UV-Desinfektionsanlagen bei Eigenwasserversorgungen je nach Größe und Leistung mit etwa 2000 - 3000 € für das Gerät incl. Installation. Nach je rund 7000 - 8000 Betriebsstunden kommt der Austausch einer neuen UV-Lampe hinzu, obwohl diese je nach Wasserqualität auch länger halten können. Zusätzlich sind in der Regel einmal im Jahr Untersuchungen des Wassers durch ein nach der Trinkwasserverordnung zugelassenes Institut erforderlich.

Auch wenn es einem wehtut, fremdes Stadtwasser zu verwenden, ist dies wegen des erforderlichen Aufwandes bei eigenem Wasser (man ist schließlich Wasserversorger), vor allem, wenn dies ohne Behandlung nicht der Trinkwasserverordnung entspricht, einfacherund vor allem sicherer. Die eigene Versorgung rentiert sich eigentlich nur, wenn das Fremdwasser Eigenschaften aufweist, mit denen man auf Dauer nicht zurechtkommt und deshalb zusätzlich Nachbehandlungsanlagen bräuchte. Soviel 'mal auf die Schnelle. Aber ich denke, zu diesem Thema kommen hier im Forum noch eine Reihe weiterer Beiträge.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt



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