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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Verbrauch utopisch hoch - Wasserzähler zählte korrekt
Gast (Thomas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.06.2008

Hallo,
eine kurze Episode aus meinem Leben in einem Versorgungsunternehmen.

Gelegentlich beschweren sich Kunden über zu hohe Wasserverbräuche. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. So sind verbrauchsspezifisches Verhalten, eine schadhafte sanitäre Gebäudeinstallation oder ein fehlerhaft messender Wasserzähler mögliche Ursachen für eine „hohe“ Abnahme. Unser Unternehmen versendet einmal jährlich mit den Ablesekarten einen Vordruck, mit dessen Hilfe die Kunden ihren Verbrauch zu Eigenkontrollzwecken aufschreiben und somit nachvollziehen können. Leider nutzen diese Möglichkeit nur sehr wenige Kunden, und beschweren sich stattdessen erst bei dem Erhalt einer „überteuerten“ Jahresabrechnung.

In einem Fall beanstandete kürzlich eine Kundin ihren hohen Verbrauch. Die ältere alleinstehende Dame monierte eine Abnahme, die den üblichen Jahresverbrauch eines 1-Personen-Haushaltes (ca. 110 Liter/Tag = 40 m³/Jahr) um mehr als das Zwanzigfache überstieg. Einblicke in die Stammdaten der Kundin wiesen tendenziell steigende Verbrauchsmengen in der Vergangenheit auf. Da unser Unternehmen keine ganzjährige Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Verwendung des gelieferten Trinkwassers hat, sind derartige Verbräuche aus hiesiger Sicht nicht besorgniserregend. Unsere Kunden werden jedoch bei gravierenden Abweichungen gegenüber dem Vorjahresverbrauch in Einzelfällen prophylaktisch darauf hingewiesen, ihre sanitäre Hausinstallation auf Schäden zu prüfen. Da die Dame das Objekt nach ihren Angaben ausschließlich selbst nutzte und keinen größeren Pensionsbetrieb leitete, welcher zu dem Trinkwasserverbrauch gepasst hätte, war der Verdacht auf einen Rohrschaden innerhalb des Gebäudes nicht auszuschließen. Jedoch hätten bei den bezifferten Wassermassen bereits einige Räume vollständig geflutet gewesen sein müssen, so dass die Vermutung hinsichtlich eines fehlerhaft messenden Wasserzählers nahe lag.

Jeder Kunde des Versorgungsunternehmens hat aufgrund des abgeschlossenen Liefervertrages das Recht, den Wasserzähler auf eine korrekte Zählweise – die Einhaltung von Messtoleranzen -  überprüfen zu lassen. Zu diesem Zweck wird der Zähler demontiert, zu einer vom Eichamt anerkannten Prüfstelle gesandt und dort auf Funktion und Einhaltung der Messfehlergrenzen überprüft. Zählt der Wasserzähler richtig, so hat der Kunde die Kosten zu tragen, tut er es nicht, übernimmt unser Unternehmen die Kosten in voller Höhe. Grundsätzlich raten wir von diesem Prozedere ab, da Prüfungen in der Vergangenheit aufgrund der Messstellenergebnisse zu mehr als in 95 % aller Fälle zu Lasten des Kunden gingen.

Auch im Fall der o. g. Kundin, die ihr Gebäude allein bewohnt, war festzustellen, dass der Verbrauch nicht von einem fehlerhaften Wasserzähler ausging. Vielmehr konnte im Rahmen einer Ortsbesichtigung und nach mehreren Tests festgestellt werden, dass ein Bauteil vor einem elektrischen Warmwasserspeicher schadhaft war und zu dem Mehrverbrauch führte. Die genaue Schadenursache wird nachfolgend dargestellt.

Beim Heizbetrieb des Brauchwasserspeichers dehnt sich dessen Wasserinhalt aus und als Schutz gegen einen Druckanstieg sowie ein Zerbersten des Boilers, werden geringfügige Wassermengen (im Normalfall einige Tropfen) über ein Sicherheitsventil dem Abfluss zugeführt. Das Sicherheitsventil spricht jedoch erst bei einem Druck von mehr als 6 bar an. Dem Speicher vorgeschaltet war ein Druckminderer mit einem Manometer, welches 3,5 bar anzeigte. Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass das Manometer „hing“ und selbst bei einem simulierten Druckabfall ohne Funktion war. Der Druckminderer selbst war ebenfalls defekt und ließ den Lieferdruck des Versorgungsunternehmens (in diesem Straßenzug tagsüber nahe an der 6 bar-Grenze und nachts etwas über 6 bar) ungedämpft durch. So wurde über das ab 6 bar abblasende Sicherheitsventil zumeist nachts das Wasser durch den Elektrospeicher geleitet, aufgeheizt und unmittelbar dem Abfluss zugeführt.

Ein Installateurunternehmen:

- wechselte und prüfte bei der Kundin mehrfach das Sicherheitsventil,
- baute unsachgemäß die Abblasleitung des Sicherheitventils direkt an die Abflussleitung an (und verstieß dabei eindeutig gegen die anerkannten Regeln der Technik), so dass die Abblasmengen nicht zu erkennen waren,
- kam nicht auf die Idee den Druckminderer zu kontrollieren, weil es davon ausging, dass das „hängende“ Manometer den richtigen Druck anzeigte,
- regte den Einbau eines Schmutzfilters vor dem Sicherheitsventil an (was die Dame glücklicher Weise nicht beauftragte, denn auch dies wäre ein Verstoß gegen Technisches Regelwerk gewesen),
- empfahl zu guter Letzt der alten Dame nicht ständig den Wasserzähler zu beobachten, denn das führe zu nichts und mache sie nur verrückt.

Da sich der Aufstellort des Speichers in einem Nebengebäude befand, konnte die Dame auch des Nachts keine wasserfallartig rauschenden Dauer-Fließgeräusche wahrnehmen und wunderte sich, warum der bei Tag „stehende“ Wasserzähler zu solch horrend hohen Messergebnissen führte. Hieraus resultierte der Trugschluss der Kundin, dass kein Fehler in der sanitären Hausinstallation vorliegen könne sondern der Zähler den Verbrauch nicht korrekt erfassen würde.

Nachdem die Schadenursache von mir festgestellt wurde, hat die Dame den Installateurbetrieb gewechselt und erforderliche Reparaturen ausführen lassen. Der Trinkwasserverbrauch ist zwischenzeitlich auf das normale Maß eines Ein-Personen-Haushaltes zurückgegangen.

Hand aufs Herz, so ein Ding hatte ich in meinem bisherigen Berufsleben bislang auch noch nicht. Vielleicht hilft es jemandem, der auf Fehlersuche bei sich ist.

Sonnige Grüße aus dem Norden.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  12.04.2013
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von textkorrektur24 vom 12.04.2013!  Zum Bezugstext

Hallo,

der obige Text ist schon etwas älter und ob sich der Verfasser noch mal dazu meldet darf angezweifelt werden.

Aber er beschrieb, daß das vor dem Warmwasserbereiter befindliche Druckminderventil hing und auch noch das Manometer festsaß so daß man das nicht sehen konnte.

Das auszuwechseln sollte nicht mehr als 150 € kosten, um mal eine Hausnummer zu nennen. Ein Installateur kann das auch ganz einfach prüfen, indem er das Ventil anders einstellt und mit dem Überdruckventil Druck abläßt. Das Manometer muß der Veränderung folgen.

Gruß Lothar
textkorrektur24
(Mailadresse bestätigt)

  12.04.2013

Hallo, Thomas,

das von Ihnen beschriebene Problem liegt - nach Prüfung durch eine Installationsfirma - in meiner Mietwohnung vor.
Zu diesem kommt noch, dass es den Vermieter nicht interessiert, er es als "Fehldiagnose" interpretiert. Auf Aufforderungen zu handeln reagiert er nicht.

Wie viel kostete die damalige Reparatur? Was musste an der Warmwasserleitung genau repariert werden?
Mit Ihren Antworten könnte ich dieser anhaltenden Ignoranz vielleicht erfolgreich begegnen.
Ein Vermieter hat auch Pflichten.

Vielen Dank im Voraus!

 
Gast (Annerose Kaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.07.2008

Sehr geehrter Herr "Thomas"!
       
                  Ihren Beitrag habe ich mit großem Interesse gelesen. Danke, dass Sie ihn veröffentlicht haben.

Es geschehen so viele unglaubliche Dinge in einem Gemeinwesen, dass nur ihre "Geheimhaltung" den Schaden, der tatsächlich entsteht, verursacht. In diesem Zusammenhang interessiert mich, ob die zuständige Installationsfirma diesen Schaden ersetzen musste - über ihre Versicherung. Lassen Sie mich mal raten - die alte Dame blieb auf ihrem Schaden sitzen.

Ich kann da mitreden:mein ehemaliger Vermieter in München wechselte einen alten Warmwasserboiler auf meinen Wunsch nicht aus, das sei meine Sache:ich müsse den Boiler lt. Mietvertrag sowieso entkalken lassen, das könne ich doch vermeiden, wenn ich einen neuen Boiler einbauen ließe.

Ich war erst mal sprachlos, dann entschloss ich mich doch, für 1200 DM einen neuen Boiler zu kaufen, leier nicht sofort. Da das Tropfwasser, wie von Ihnen beschrieben, sofort im Abwasser landete - was ich ja als Abwasser auch noch bezahlen musste! - bezahlte ich also 5000 DM für den zusätzlichen Stromverbrauch des defekten Boilers. Meine ohnmächtige Wut auf den Vermieter können Sie sich wohl vorstellen. 5000 DM plus 1200 DM macht 6200 DM, das machte damals auch einen Mittelklassewagen aus.

Nur:hätte ich einen cleveren Anwalt genommen, hätte ich diesen bezahlen müssen, hätte einen Krach mit dem Vermieter riskiert, deshalb habe ich geschwiegen.

Trotzdem, Ihr genauer Bericht war Balsam auf meine Seele, ich war also nicht alleine so "doof", mit der alten Dame sind wir nun schon zu zweit!

God bless you, Sir Thomas, you have just made my day!  
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  04.06.2008

Wasserzähler zählte korrekt

Lieber Thomas,
danke für Deinen Wasserbericht "Wasserzähler zählt korrekt"
Hier eine kurze Episode aus meinem Versorgungsleben.

Wir stellten über mehrere Tage fest, dass ein erheblich erhöhter Wasserverbrauch in einem Stadtteil war. Nachdem das Leitungsnetz auf Rohrbrüche abgehorcht worden war, nur dukttile Gussleitungen, wurden die Mitarbeiter nicht fündig. Das Rohrnetz war sauber. Also wurde die gewerbliche und industrielle Kundschaft aufgesucht und die Wasserzählerstände verglichen. Bei einem Kunde wurde erheblich erhöhter Verbrauch festgestellt.
Insgesamt schwärmten drei Mitarbeiter aus um dem Kunden Kosten zu ersparen.
Es stellte sich heraus, das ein Installateur die Wasserleitung mit der Brunnenleitung verbunden hatte. Ca 20.000 Kubikmeter landeten im Brunnen. Die Nachzahlung betrug mehr als ein Mittelklassewagen.
Nicht immer können im Nachhinein die Mitarbeiter der Wasserwerke gewesene Undichtigkeiten feststellen.
Dieser erhöhte Verbrauch wird in der Regel immer auf den nicht richtig zählenden Zähler geschoben.
Ihre Erfahrungen mit den kostenpflichtigen Überprüfung
der Zähler decken sich mit meiner Beobachtung.



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