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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Warmwasser Zähler oder Pro Kopf Abrechnung?
DoggieSmile
(Mailadresse bestätigt)

  23.07.2008

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in einem 6 Parteien Haus, in dem sowohl ich als auch mein Nachbar gegenüber einen Warmwasserzähler besitzen. Die restlichen 4 Parteien besitzen jedoch keinen Warmwasserzähler. Nun ist die Warmwasserabrechnung gekommen und dort wird mein Verbrauch durch das pro Kopf Prinzip ermittelt. Jedoch bin ich der Meinung, das mein tatsächlicher Verbrauch deutlich geringer ist, als der errechnete Wert. Leider steht nirgends wie hoch der m³ preis ist, allerdings hatte ich einen Verbrauch von ca. 5 - 6 m³ (laut Zähler) und ich glaube, dass 102 Euro (Verbrauchskosten) dafür doch deutlich zu viel sind. Mein Vermieter weigert sich jedoch den (scheinbar sehr hohen) Aufwand zu machen und meinen Verbrauch nach Zählerstand auszurechnen. In meinem Mietvertrag wird bezüglich Warmwasserabrechnung nur auf § 2 BetrKV verwiesen und da ich kein Jurist bin, versteh ich da leider nur Bahnhof (oder es steht einfach nichts konkretes darüber drin). Nun wollte ich gerne wissen, ob es mein Recht ist, dass der Vermieter meinen Verbrauch nach Zählerstand abechnet und nicht nach der Pro Kopf Berechnung?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Wolfgang Reuter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.07.2008

Hallo DoggieSmile,
suchen Sie mal nach diesem Gerichtsurteil des BGH Urteil vom 12.03.2008, Az. VIII ZR 188/07 über Wasserkostenabrechnungen
Gruß W. Reuter
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  24.07.2008

Zum Beitrag

Es ist ein rechtliches Problem. Rechtliche Probleme klären in D Rechtsanwälte. Bitte wenden Sie sich an einen Solchen.

MfG
Gerd-W. Klaas



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