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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Chlor ins Regenwasser beimischen
Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008

hallo liebe leute, bin fündig geworden so hoffe ich,was haltet ihr davon, chlor ins aufgefangene regenwasser beizumischen um so bakterien ,keime usw abzutöten?natürlich in der richtigen dosierung, habe ich bei zubehör schwimmbad-schwimmbecken gefunden!
gruss bartolo
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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 28
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  03.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 03.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

zunächst hätten Sie sich entschuldigen sollen, für die ganzen Unwahrheiten, Halbwahrheiten und Unterstellungen, die Sie uns hier zu diesem Thema präsentierten.

Statt dessen liefern Sie "News" über einen ominösen Referentenentwurf aus 2007, der wahrscheinlich im Papierkorb landete, der Ihnen aber andernfalls eventuell doch noch hätte Recht geben können. Hätte.

Hätte das Pferd Krallen, könnten wir die Bäume rauf reiten :-))

Sie sehen, trotz all der vielen Arbeit, welche mir die Richtigstellung Ihrer Unkorrektheiten bereitet hat, sehe ich Ihre Beiträge inzwischen mit einem gewissen Maß Humor. Gleichwohl werde ich jedoch nun den Schlüssel hier umdrehen.

Beste Grüße
Wilfried

P.S. für alle: Wer möchte darf natürlich gerne zum Thema eine neue Diskussion beginnen
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

"News

Montag, 30.Juli 2007

Referentenentwurf für TVO im Frühherbst

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird voraussichtlich im Frühherbst einen Referentenentwurf für die Novelle der Trinkwasserverordnung vorlegen. Derzeit befinden sich die Arbeiten an dem Entwurf in der Endphase, sagte Ministerialrat Ralf Suhr vom Gesundheitsministerium gegenüber EUWID. Die im März aufgezeigte Linie wurde beibehalten. Die Trinkwasserversorgung soll entbürokratisiert werden und einzelne Regelungen, etwa zur REGENWASSERNUTZUNG, sollen präzisiert werden. Die geplante Änderungen betreffen laut dem Gesundheitsministerium unter anderem die Differenzierung von Wasserversorgungsanlagen, eine Entbürokratisierung bei den Beitragpflichten und der Überwachung, die Anforderungen an Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser sowie mikrobiologische Parameter."


Quelle: Wasserwirtschaftsinitiative NRW



Unsere Diskussion(?) hätte sich insofern erübrigt, wenn der Referentenentwurf pünktlich erschienen wäre.
Ich werde den Entwurf jedenfalls im Auge behalten

Weiteren Ausführungen erspare ich mir lieber.


KIM ALEXANDER
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Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.08.2008

Hallo Regenwasserfreunde   an sich wird bei einer Regenwassernutzung kein Wasser eingespart, dass Wasser wird bei einer Regenwassernutzung  mit mehr oder weniger Aufwand (je nach Verwendungszweck brauchbar gemacht. Währed das  versikerte  Regenwasser  ohne menschliches zutun von der Natur aufbearbeitet und als Trinkwasser wieder aus der Erde gepumpt werden kann.Dass dieses dann eine andere Zuzammersetzung als Regenenwasser hat ist ganz normal schließlich wird neben einer Reinigung beim versickern dieses auch mit Stoffen angereichert welche sich im Boden   befinden. mfg sepp
Ps die Nutzung von Regenwasser ist sicherlich beim bewässern vo Gärten zu beführworten schließlich kann dieses im Orginalzustand verwendet werden was bei anderen Nutzungsarten  nur sehr eingeschränkt der Fall ist.
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  03.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 03.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut,

"kann auch Vogelkot, Parasiten, Pollen (wichtig für Allergiker) etc. enthalten."
So richtig sicher ist man sich bei dieser Kreisverwaltung ja auch nicht. Und es ist auch zu sehen, dass viele Gesundheitsämter nur widerwillig ihre Aufgaben bei der Überwachung der Anlagen übernehmen. Die Formulierung "Wenn auch im rein privaten Bereich jeder selbst die Entscheidung und die Verantwortung übernehmen muss, ob er seine Wäsche mit Dachablaufwasser waschen will,..." ist da ein nettes Beispiel - aber amtlich ;-))

Beste Grüße
Wilfried
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Gast (Wolfgang Reuter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.08.2008

Hallo an  Alle,
bei der ganzen Diskussion wurde bisher die Waschmaschine selbst noch nicht angesprochen. Es gibt doch auf dem Markt bereits Maschinen (z.B. die W 2525 AllWater WPS) die über 2 Wasseranschlüsse verfügen und dann für den Spülgang Wasser aus der Trinkwasserleitung verwenden.
Die Wirtschaftlichkeit extra wegen er Regenwassernutzung eine neue Waschmaschine zu kaufen sei mal außer acht gelassen.
Ich hoffe eine Modellbezeichnung entspricht noch der FAQ.
Mit freundlichen Grüssen
W. Reuter
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Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  03.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

vielen Dank für die Antwort. Ich brachte meine Frage eigentlich nur, weil ich auf einer Internetseite des Rhein-Erft-Kreises (siehe: http://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/Verbraucher-_und_Umweltschutz/wasser-_und_abfallwirtschaft/Wasserwirtschaft/article/Regenwasseranlagen.html)
eine Bemerkung über die Pollen und ihr Gefährdungspotenzial für Allergiker gefunden habe. Vielleicht sollte ich 'mal weiter recherchieren, worin dort das Gefährdungspotenzial gesehen wird.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

ich habe mich schon einmal gegen Ihre penetrante Rechthaberei mit dem Schlüssel wehren müssen, bitte nicht schon wieder.

Sie konnten und können keine Quelle benennen, welche die Beschlüsse des Bundesrat - Drucksache 721/00 - im Bezug auf die hier themengemäße Regenwassernutzung einschränkt, auch nicht der Umweltmedizinische Informationsdienst.

Und mir vorzuwerfen, ich wolle Regenwassernutzung solonfähig machen, ist nichts eine dumme Unterstellung. Wie Sie sich selbst überzeugen können rate ich meist von einer Regenwassernutzung in Deutschland ab. Wer das aber unbedingt möchte bekommt meine Informationen nach bestem Wissen und nach der aktuellen Gesetzeslage, die auch Sie nicht zerquatschen können.

Und dass das Wasser.de Lexikon in kleineren Bereichen noch nicht neueren Erkenntnissen angepasst wurde ist zwar bedauerlich, ändert an der Gesetzeslage aber auch nichts, ob diese Ihnen nun passt oder nicht.

Überdies belegen Zigtausende von betriebenen Regenwassernutzungsanlagen den Unsinn Ihrer Argumentation. Überwiegend werden diese bei den Gesundheitsämtern angemeldet sein, so wie es der Gesetzgeber verlangt. Wollen Sie uns ernsthaft weis machen, dass unsere Gesundheitsämter bundesweit und scharenweise Beihilfe zu Straftaten leisten?  

Also, ich zeige an dieser Stelle mal vorsichtshalber die gelbe Karte. Äußern Sie sich bitte zum Thema nur noch wenn Sie mit einem Urteil samt Aktenzeichen belegen können, dass ein Gericht nach dem Jahr 2001 die private Nutzung einer angemeldeten Regenwasseranlage verboten hat.

Hallo Hartmut,

Pollen könnte man zwar leicht abskimmen oder ausfiltern, was aber die ohnehin schon zweifelhafte Wirtschaftlichkeit nochmals verschlechtert.

Frische Pollen würden in Zisternen an der Oberfläche schwimmen, wo man aber bei fachgerechten Anlagen nur Mittelwasser entnimmt. Und "abgestorbene" Pollen sind nichts weiter als Zellulose, wie z.B. Leinen oder Viskose.

Doch wahrscheinlich werden Pollen im Waschwasser gar nicht so gefährlich sein, weil die allergischen Reaktionen - so weit mir bekannt - in den Atemwegen entstehen. Da müssten sich schon (frische) Pollen in großen Mengen wieder aus der Wäsche lösen, mehr als ein normaler Wind dort hinein trägt.

Beste Grüße
Wilfried
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Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  02.08.2008

Hallo miteinander,

nachdem das Thema Regenwasser und Wäschewaschen wie im Internet auch hier im Forum heftig diskutiert wird, möchte ich auch noch eine Frage einbringen.  Weiß jemand, ob und wenn ja, welche Rolle Pollen im Regenwasser evtl. bei Allergikern im Rahmen des Wäschewaschens spielen. Ich konnte z. B. in einer Regentonne im Mai jede Menge Pollen mit einer Größenordnung von etwa 40 bis 100 µm (vermutlich Kiefern- und Fichtenpollen) finden. Kiefern- und Fichtenpollen scheinen nun keine so große Rolle bei Allergien zu spielen, wie sieht es aber mit anderen Pollen aus? Werden diese in ausreichender Form mit üblichen Regenwasserfiltern herausgefiltert oder durch Chlor usw. in ihrer allergischen Aktivität inaktiviert?

Zur Veranschaulichung habe ich das mikroskopische Bild unten ins Forum gestellt, das diese Pollen zeigt.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt


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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

Du solltest vielleicht die Trinkwasserverordnung und -richtlinie noch einmal genau lesen. Hier eine kleine Hilfestellung:

http://www.umweltbundesamt.de/umid/archiv/umid0401.pdf

Die Seiten 23 - 25 "Was bringt die Trinkwasserverordnung 2001" sind interessant, dort steht u.a. auf Seite 25:

"Die zusätzliche Verwendung von Regenwassernutzungs- und anderen Anlagen im privaten Bereich, die Wasser bereitstellen, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne der Verordnung vorgesehen ist (Nichttrinkwasser-Versorgungsanlagen), ist auch nach der neuen Trinkwasserverordnung möglich. Für sie kann die TrinkwV 2001 nicht herangezogen werden. Das aus solchen Anlagen gewonnene Wasser kann für alle Zwecke verwendet werden, die der § 3 bei der Definition von "Wasser für den menschlichen Gebrauch" vom Sinn her dafür offen lässt. Allerdings gibt es drei Vorschriften, die sich zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherstellung einer einwandfreien Beschaffenheit des Wassers für den menschlichen Gebrauch auch mit Nichttrinkwasser-Versorgungsanlagen befassen. Ihre Errichtung oder Existenz muss dem Gesundheitsamt angezeigt werden, auch nachträglich. In bestimmten Fällen dürfen und müssen die Anlagen vom Gesundheitsamt überwacht werden und es sind technische Vorkehrungen vorgeschrieben, die eine Kontamination von Wasser für den menschlichen Gebrauch durch Nichttrinkwasser hinreichend sicher ausschließen. Treten Nichttrinkwasserversorgungsanlagen an die Stelle der Versorgung mit Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz, werden sie zu Trinkwasserversorgungsanlagen und es gilt die TrinkwV 2001 im vollen Umfang."


So, Wilfried, das muss jetzt aber reichen, auch Du kannst das "Wäschewaschen mit Regenwasser" nicht salonfähig machen!

Was sagt eigentlich unser Wasser.de-Lexikon dazu:

http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Regenwasser&job=te

http://lexikon.wasser.de/index.pl?begriff=Regenwassernutzungsanlage&job=te


Gruß

KIM ALEXANDER
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

das Thema hatten wir schon einmal und es hat sich nichts geändert. Was Sie sehen (wollen) oder nicht, interessiert uns hier herzlich wenig. Die TrinkwV wurde am 16.02.01 novelliert. In der Begründung in Bundesrat Drucksache 721/00 wird zu § 2 Abs. 2 gesagt, dass Regenwassernutzungsanlagen zusätzlich zu Trinkwasseranlagen grundsätzlich betrieben werden dürfen.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/BBD721-00.pdf

Auf Seite 53 heißt es:
"In gleicher Weise muss auch im Haushalt für die Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt kommen und von anderen Bedarfsgegenständen im Sinne von § 5 Abs. 1, Nr. 1 bis 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes Wasser zur Verfügung stehen, das den Anforderungen der Verordnung entspricht. An die Reinigung dieser Bedarfsgegenstände sind besonders hohe Anforderungen, insbesondere zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu stellen, soweit sie bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt oder mit dem menschlichen Körper in einen nicht nur vorübergehenden Kontakt kommen. Aus dem Schutzzweck der Vorschrift ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang neben der Reinigung der Kleidung auch die von Hand- und Spültüchern betroffen ist. Daraus folgt, dass in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen der Wäsche Wasser mit der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu nutzen. OB DANEBEN EIN ANSCHLUSS BESTEHT UND GENUTZT WIRD, DER WASSER GERINGERER QUALITÄT LIEFERT, BLEIBT DER EIGENEN VERANTWORTUNG  UND ENTSCHEIDUNG DES VERBRAUCHERS ÜBERLASSEN.“

Beschlüsse des Bundesrates haben Gesetzeskraft.

Und dass es da keine neuen Bestimmungen gibt beweist doch, dass es nirgendwo verboten ist seine Wäsche mit Regenwasser zu waschen - viele Kommunen würden das nämlich nur zu gerne verbieten.

Beste Grüße
Wilfried
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

es ist die Trinkwasserverordnung und die Trinkwasserrichtlinie maßgeblich und nicht irgendwelche Sätze aus einer Begründung!!! Wenn etwas gesetzlich(Deine Worte) festgelegt werden soll, muss es auch in der Verordnung schwarz auf weiß stehen.

Im Übrigen sehe ich Deine Schlussfolgerung auch nicht sooo in der Begründung, das ist sicherlich nur der Wunsch einiger Regenwasser-Liebhaber.

In der Begründung heißt es zudem:

"Damit wird jedoch auch zum Ausdruck gebracht, dass die Qualitätsanforderungen der Verordnung z.B. dann gelten würden, wenn eine Regenwassernutzungs- oder vergleichbare Anlage ANSTELLE einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nr. 2 verwendet würde."


Wie ich schon erwähnte, definiert die TrinkwV 2001 Wasser nach seinem Verwendungszweck. Wird also Wasser für das Wäschewaschen entnommen, muss das den Anforderungen der TrinkwV entsprechen.


Gruß

KIM ALEXANDER
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Lieber Kim Alexander,

mit Verlaub, auch wenn Sie es immer wiederholen, ist es schlicht unwahr, dass nach der TVO die Nutzung von Regenwasser für Waschmaschinen verboten ist.

Dazu gibt es einen Bundesratsbeschluss 721/00 der gesetzlich fest legt, dass jeder für sich selbst etscheiden kann, ob er seine Wäsche mit Regenwasser waschen möchte.

In Mietshäusern muss der Vermieter zusätzlich einen Trinkwasseranschluss installieren, damit Mieter sich frei entscheiden können.

Beste Grüße
Wilfried
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Kurze Frage am Rande:

Sollen wir uns im Forum mit Vorgängen auseinandersetzen und evtl. noch Tipps dazu abgeben, die beiläufig bemerkt nach Trinkwasserverordnung und Trinkwasserrichtlinie nicht zulässig sind?

Es grüßt ein erstaunter

KIM ALEXANDER
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bartolo Di Maggio vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Bartolo,

es ist ja nicht so, dass es auf dem Gebiet keine Erahrungen gibt. Vielleicht solltest Du in dieser Hinsicht eine gute Suchmaschine füttern...
Regenwassernutzung wird sogar von einigen Wasserversorgern selbst, vielen Kommunen und öffentlichen Einrichtungen betrieben.

Bezüglich der Desinfektion sagte ich ja auch, dass das kein Muss ist. Ich würde das nur machen, wenn durch Krankheiten geschwächte Personen zu pflegen sind. Alle anderen wehren mit ihrem Immunsystem eine Keimbelastung leicht ab. Was nützt mir denn eine in Trinkwasser gewaschene Wäsche, wenn ich damit z.B. im total verkeimten Autobus unterwegs bin, meine Dachrinne reinige oder nur hier auf der verkeimten Tastatur tippe? (...)

Größten Wert würde ich auf die Hygiene der Sammelflächen legen. Gut sind z.B. steile Dächer und abgedeckte Dachrinnen.

Bekannt ist, dass die Keimzahlen in den Zisternen im Sommer deutlich höher sind als in der kälteren Jahreszeit. Und im Gespräch ist auch, dass sich die Tropenkrankheiten weiter nach Norden ausbreiten. Da allerdings sehe ich mehr die Gefahr durch die Moscitos als Krankheitsübertrager - die sich prima in Zisternen vermehren.

Mit besten Grüßen
Wilfried
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Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bartolo Di Maggio vom 02.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Bartolo,

ich weiß nicht, wie gut Dein Bekannter bei der Untersuchung von Mikroorganismen im Regenwasser ist. In den Dachablaufwässern werden häufig folgende Mikroorganismen als mögliche Krankheitserreger genannt: Campylobacter (Durchfallerkrankungen), Cryptokokken (Lungenkryptokokkose, Hirnhautentzündung), Clamydien (Ornithose, Psittakose, Papageienkrankheit) und Salmonellen (Salmonellose, Brechdurchfall, hohes Fieber). Auch wenn die beschriebenen Krankheiten nicht zwangläufig auftreten müssen (Wäschewaschen ist ja auch etwas anderes als Trinken oder die Behandlung von Lebensmitteln oder Geräten und Arbeitsflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen) - die rechtlichen Aspekte wurden ja auch schon angesprochen -, beschreiben diese Mikroorganismen ein evtl. Gefährdungspotential durch Dachablaufwässer besser als allgemeine weniger spezifizierte Keimuntersuchungen. Vielleicht könntest Du Deinem Bekannten einmal diese Tipps geben, wenn er sie nicht schon ohnehin kennt.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
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Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Reuter vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

hallo wilfried hallo H.Reuter,
erst mal vielen dank für die informationen,die helfen mir sehr gut weiter.
also ich habe bestimmt nicht vor trinkwaser zu erzeugen,soweit geht mein " geiz" nun auch wieder nicht:-)
und die ganze regenwasseranlage ist strickt von der trinkwasserversorgung getrennt,es besteht gar nicht die gefahr das regenwasser und trinkwasser zusammenkommen könnten.
ich werde es erstmal ohne chemiezusatz versuchen,entsprechende messungen,bezüglich der bakterien und keime  werden angeordnet,(bekannter) macht das als freundschaftsdienst.sollte die belastung zu hoch sein wird ein bissel mit chemie ,wie von euch vorgeschalgen nachgeholfen.
teststreifen habe ich in einem onlineshop bereits gekauft,die den ph bzw.chlor wert messen 12 € für 60 teststreifen.
nun fange ich entlich an und teste es aus,werde euch berichten ob es klappt,aber denke dank eurer hilfe und tipps wird das schon klappen. nochmals vielen dank,bis bald.
gruss bartolo
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Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

Guten Abend!

Ich bleibe bei meinen ernsten Zweifeln bezüglich irgendwelcher Desinfektionsmaßnahmen. Wenn man das Betriebssicher machen möchte, ist die Wirtschaftlichkeit in jedem Fall nicht mehr gegeben. Die Zisterne, wenn sie funktioniert, funktioniert auch ohne so etwas. Es ist auf jeden Fall sicherer, den Betrieb in Ordnung zu bringen als Probleme mit Chlor zu lösen. Mal ganz abgesehen davon, dass eine leicht mögliche Überdosierung dramatische Folgen für die Werkstoffe haben kann.

Und zum Thema erlaubt oder nicht: Es wird sich niemand dafür interessieren, was in einem Häuschen passiert, auch wenn es der Trinkwasserrichtlinie nicht entspricht. Die formale Forderung ist klar, aber sie wird nicht durchgesetzt werden. Chaq'un a son gout, wie der Lateiner sagt.

E. Regulator sagt gute Nacht!
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Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  01.08.2008

Hallo Zusammen.

Das Bartolo seine Wäsche waschen möchte und das Wasser nicht Dritten als Trinkwasser zur Verfügung stellen, das sollte wohl allen klar sein. Insofern gehe ich erst gar nicht auf die TrinkwV ein und berichte aus der Praxis.

Bei gut angelegter und eingefahrener Zisterne wird das Regenwasser meist ohne weitere Aufbereitung geeignet sein (auf Hygiene der Sammelflächen, Vor und Feinfilter gehe ich hier nicht ein). Da sich aber immer mal größere Flächen Biofilm lösen können und nicht sicher ist, wie friedlich die dort angesiedelten Bakterien sind, wäre sicherheitshalber eine Desinfektion des Wasser gut möglich.

Eine UVC-Tankentkeimung könnte den Biofilm in den Rohrleitungen nicht erreichen und scheidet daher aus. Hingegen funktioniert Natriumhypochlorit (NaOCl), wie W.Reuter es vorschlägt, prima.
Richtig ist, dass der pH-Wert steigt, was die Wirksamkeit von NaOCl beeinträchtigt. Das ließe sich durch Beigabe geringer Mengen Natriumhydrogensulfat (NaHSO4) korrigieren. Beides gibt es preiswert für die Schwimmbadpflege und auch die Teststreifen für Schwimmbäder sind durchaus geeignet.

Und: Selbstverständlich darf das Ziel nicht sein, mit der Dosierung die Wäsche zu desinfizieren. Doch eine geringe Überdosierung wäre beim Wäschewaschen weit weniger lästig als im Schwimmbecken. Man kann also kaum was falsch machen - außer, man mischt NaHSO4 und NaOCl schon außerhalb der Zisterne ;-))

Beste Grüße
Wilfried
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Gast (Wolfgang Reuter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bartolo Di Maggio vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Bartolo,
für die Regenwasserdesinfektion kann genauso wie in der Trink-oder Badewasserdesinfektion Flüssigchlor im Handel als Natronbleichlauge oder Natriumhypochlorit bezeichnet mit ca.13% aktivem Chlor, als auch Festchlor in Form von Granulat oder Tabletten mit einem wesentlich höheren Chlorgehalt verwendet werden.
Bei Flüssigchlor wird in der Trinkwasserdesinfektion  in Behältern je nach mikrobiologischer Belastung mit 3 – 5 ml 13%iger Natronbleichlauge auf 1 m³ Wasser gerechnet.
Da Regenwasser in der Regel jedoch auch organisch stärker als Trinkwasser
belastet ist, muss entsprechend mehr zugeben werden.
Flüssigchlor hat im Gegensatz zum Festchlor den Nachteil oder Vorteil, dass der pH-Wert des Wasser angehoben wird, was bei Regenwasser wahrscheinlich gar nicht schlecht wäre.
Bezüglich der Chlor u. pH-Wert Messung mit Teststreifen würde ich mir im Baumarkt beim Schwimmbadzubehör ein Meßkitt  mit  entsprechenden Reagenzien für ca. 20 € kaufen.
Regen-Grauwassereranlagen sind gem. § 13 III TrinkwV 2001 beim Gesundheitsamt anzuzeigen und dürfen keine Verbindung zu einer Trinkwasserleitung haben. Dies gilt für neue sowie für bereits bestehende Anlage.
Bei allen Chlorprodukten bitte auf die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen achten.
Außer Chlor als Desinfektionsmittel kann auch z.B. eine UV Bestrahlung  angewendet werden.
Mit freundlichen Grüssen
W.Reuter
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Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

puh jungs:-) jetzt wirds woirklich schwierig!
also ich fasse zusammen ich kann meine wäsche waschen womit ich will,richtig??
also bleibt noch die frage zu klären ob ich das mit regenwasser tun kann und gegebenfalls welche zusatzstoffe ich beimischen müsste um keim und bakteriefreies wasser zu verwenden.
wäre chlor ok,oder gibt es was anderes???
soweit ich weiss wird unser trinkwasse doch auch mit chlor gesäubert oder?
hilfe bitte
gruss bartolo
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

"Bevor das nun zu sehr durcheinander gerät..."

Entschuldige, Ernster Regulator,

dann solltest Du Deine Aussagen in Bezug auf das Wäschewaschen aber anders formulieren!

Ich habe mich auf die TrinkwV 2001, die europäische Trinkwasserrichtlinie und das DVGW-Regelwerk berufen. Die TrinkwV definiert Wasser nach seinem Verwendungszweck. Deshalb ist nach § 3 zum Wäschewaschen Trinkwasser zu verwenden und nach § 4 (Verbotsnorm) darf der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage zum Wäschewaschen auch nur Wasser für den menschlichen Gebrauch DRITTEN zur Verfügung stellen.

Ob Bartolo persönlich zum WÄSCHEWASCHEN und zum KOCHEN Regenwasser oder sogar Schlamm nimmt, interessiert uns allen nicht, da muss er durch.....

Ernster Regulator, für uns ist entscheidend, was in der Trinkwasserverordnung und in der europäischen Trinkwasserrichtlinie steht.


Gruß

KIM ALEXANDER
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Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

sorry noch hinzuzufügen wäre,alle dafür benötigten leitungen anschlüsse sin bereits angebracht,in kupfer,aber das nehme ich jetzt mal so hin! also wäre der kostenfaktor nicht relevant.ich brauche nur zu wissen wie ich das wasser frei von bakterien bzw. keimen bekomme,oder ob es überhaupt notwendig ist! mfg bartolo
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Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

so da haben wir den salat!
also ist chlor auch nicht geeignet für waschmaschienenwasser,verstehe ich das richtig? ok
könntest du mir denn vieleicht sagen was geeignet wäre damit ich regenwasser zum waschmaschienengebrauch nutzen kann? abgesehen von der richtigen in betrieb befindlichen zisterne, wo ich bei meiner anlgae eigendlich von ausgehe!ich filter das wasser erst mal grob dann wird es durch ein feines maschenfilter gefiltert und anschliessend geht es noch durch einen sandfilter,selbt erstellt,das wasser ist am ende in der zisterne,bzw. im wassertank aus kunsstoff klar und frei von schmutzpartikeln! was mich ein wenig besorgt ist das mit den bakterien und den keimen.gibt es da irgend etwas was ich nehmen kann um das wasser frei davon zu bekommen,ausser chlor?
wenn jemand ein mittel kennt dann wäre ich ihm sehr dankbar für nachricht.
gruss bartolo
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Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bartolo Di Maggio vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

Bevor das nun zu sehr durcheinander gerät:

Die Chlorzusätze für Swimmingpools sind nicht zur Wasseraufbereitung geeignet. Mit diesen Mitteln kommst Du nicht zum Ziel. Dem Vernehmen nach sind aber bei korrekter Betriebsweise einer Zisterne auch keine übermäßigen Keimzahlen zu befürchten. wichtig ist hier korrekte Errichtung und Betrieb des Regenwassersystems.

Mit dem Wäschewaschen ist es so eine Sache. Korrekt ist, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch nach der Trinkwasserrrichtlinie auch das Wäschewaschen einschließt. Das bedeutet aber nun nicht, dass Wäschewaschen mit Regenwasser grundsätzlich verboten ist. Wohl aber bedeutet es, dass man zum Wäschewaschen Trinkwasser zur Verfügung stellen muss, besonders z.B. bei Mietern, z.B. durch zwei Wasserzapfstellen. Wenn man in seinem eigenen Häuschen in der Familie sich für die Verwendung von Regenwasser entscheidet, so ist das zunächst nichht strafbar oder regelwidrig.

Die Frage ist aber stets, ob sich das lohnt. Der Aufwand für die Zisterne ist größer, ggf. muss eine Abwassergebühr entrichtet werden, es müssen zwei streng getrennte Installationen im Haus vorliegen (Regen- und Trinkwasserinstallation dürfen NIEMALS in Kontakt geraten). Ob es dann wirtschaftlich ist, muss im Einzelfall gerechnet werden.

P.S.: Von Kupfer als Rohrwerkstoff würde ich in einer Regenwasseranlage dringend abraten. Das weiche, meist etwas saure Wasser verursacht hohe Kupferabgaben.

E. Regulator
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Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

na super,ist denn hier in diesem land alles irgendwo vorgeschreiben was man tun und lassen soll????
da wird immer von energiesparen gesprochen und wenn man dann was tun möchte sind irgendwelche verordnungen und gesetze die alles zunichte machen.
ich versteh das alles nicht,warum soll ich meine wäsche mir trinkwasser waschen müssen,laut irgend einer verordnung????naja was solls die idee war ja nicht schlecht,aber......
gruss bartolo
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bartolo Di Maggio vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

"...wir lernen doch alle gern hinzu!"

Hallo,

dann wäre vielleicht ein Blick in die Trinkwasserverordnung angebracht. Zum Wäschewaschen ist nach § 3 TrinkwV 2001 Trinkwasser zu nehmen!!!

So auch Artikel 2 der europäischen Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG und das DVGW-Regelwerk W 555.

Gruß

KIM ALEXANDER
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Gast (Bartolo Di Maggio)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 01.08.2008!  Zum Bezugstext

hallo hartmut.also ich habe mich im schwimmbecken bereich mal umgesehen,dort habe ich dann erlesen das das schwimmbeckenwasser mit chlor keim und backterien frei gemacht wird ,habe dann auch die firma angerufen die das vertreibt,und gefragt,bekam als andwort zuerst den ph wert messen sollte zwichen 7 und 7,4 liegen dann falls notwendig den ph wert mit entsprechenden mitteln höher oder niedriger regulieren,stimmt der ph wert flüssigchlor beimischen ins regenwasser natürlich genaue abmessungen,wasser- chlor verhältnis  denn auch das ist wichtig damit die kleidung beim waschen mit regenwasser in der WM nicht beschädigt wird und dann kanns los gehen. hört sich vieleicht erst mal etwas umständlich an,aber bei genauem hinschauen ist es nicht. der geschäftsführer der firma ( pool-chlor-shop.de) sagte mir das wenn der anfang erst mal gemacht ist und die erstregulierung stattgefunden hat die weitern regulierungen schnell und einfach gehen,ph und chlos messung mit teststreifen und chlorbeimischung mit messbecher. nach 5 bis 6 mal dauert das ganze vieleicht 2 minuten und man hat keim und bakterien freies regenwasser für die waschmaschiene.die kosten halten sich ebenfalls in grenzen. teststreifen 60 stück 12.50€
da kommt man schon ein paar hundert cbm weit mit und das flüssigchlor der 5 kg eimer 12.90 € das reicht ebenfalls für mehere hundert cbm regenwasseraufbereitung.
Sollte jemand andere erfahrungen haben bitte ich ihn sie mir bzw. uns allen interessierten hier zu vermitteln,wir lernen doch alle gern hinzu!
gruss bartolo
Auf dieses Thema kann nicht mehr geantwortet werden!
Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  01.08.2008

Hallo Bartolo,

wie gut die Idee ist, hängt meiner Meinung nach davon ab, was Du mit dem gechlorten Regenwasser alles tun willst. Kannst Du uns da etwas näher informieren?

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
Auf dieses Thema kann nicht mehr geantwortet werden!



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