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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Eigentümerwechsel und Nutzungserlaubnis
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  06.08.2008

Habe mal eine "rechtliche Frage" und hoffe, jemand kann mir helfen.
Unser Gaststätte hat eine "eigene" Wasserversorgung ohne Anschluß an einen Zweckverband.
Für das Grundstück mit der Quelle gibt es eine "uralte" wasserrechtliche Nutzungserlaubnis. Das Grundstück befindet sich in unserem Eigentum.
Für das Abwasser, welches aus der Kläranlage in einen Bach geleitet wird, gibt es ebenfalls eine "uralte" wasserrechtliche Nutzungserlaubnis.
Die uralt eingetragenen "Nutzer" gibt es nicht mehr. Das Objekt ging durch verschiedene Hände.

Wird eigentlich beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrages eine wasserrechtliche Nutzungserlaubnis "automatisch" an den neuen Eigentümer mit übertragen?
Muss das extra aufgeführt oder umgeschrieben werden?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  07.08.2008

Sehr geehrter Herr Klaas,
das für Rechtsstreitigkeiten Rechtsanwälte zuständig sind ist mir durchaus bewusst. Hier geht es aber nicht um eine Streitigkeit, sondern um die Frage nach einer gesetzmäßigen oder satzungsmäßigen Regelung, ob es diese gibt und wie diese aussieht.

Für alle, welche diese Problematik eventuell auch einmal betreffen könnte, erhielt ich von der Oberen Wasserbehörde nun folgende Auskunft:

Wasserrechtliche Nutzungsgenehmigungen gehen bei Eigentümerwechsel an den Rechtsnachfolger über. Was keinen Bestandsschutz z.B. für Kläranlagen beinhaltet.
Solange die Bestimmungen/ Bedingungen aus der Nutzungserlaubnis weiterhin eingehalten werden, behält diese ihre Gültigkeit.

Wie sich das allerdings mit dem "Anschlusszwang" innerhalb geschlossener Ortschaften verhält, kann ich nicht sagen. Wir liegen weit ausserhalb im Wald. Ich glaube nicht, dass ein Abwasserzweckverband an einer Erschließung interessiert ist.

Bei meiner Frage ging es mir lediglich darum, ob ich mich als Eigentümer auf die erteilten Nutzungsgenehmigungen berufen und diese ggf. problemlos umschreiben lassen kann.
Gast (DK4DY)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.08.2008

In Deutschland dürfen die Kommunen in aller Regel eine Anschließung an kommunale Wasserwirtschaft verlangen.
Das gilt auch, wenn die Genehmigungen noch nicht "uralt" sind. Die empfohlenen Rechtsanwälte freuen sich über jeden, dar's nicht glauben will....
Gast (Wulf)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.08.2008

hallo Britta,

"nomalerweise" steht dies in der wasserrechtlichen Erlaubnis, ob die Erlaubnis auch auf einen neuen Besitzer übergeht.
Ich kenne es so, dass dies nicht der Fall ist.

Schau mal in deinen Erlaubnissen nach oder frag bei der zuständigen Behörde nach.

sonnige Grüße
(auch nach Dänemark und Griechenland)
Wulf
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.08.2008

Liebe Frau Buch,
für rechtliche Fragen ist der Rechtsanwalt zuständig. In einem Forum wie diesen kann keine Rechtsauskunft erteilt werden.
Aus dem sonnigen Dänemark

Grüßt bis nach Griechenland

Gerd-Wilhelm



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