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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Quellwasserabführung | |
Martin (Mailadresse bestätigt) 12.08.2008 |
Hallo, ich möchte ein Grundstück kaufen auf dem eine gefasste Quelle entspringt. Zur Zeit fließt das Wasser durch ein Rohr unter privaten Grundstücken, vermutlich in einen nahe gelegenen Weiher. Das Rohr ist schon 60 Jahre alt. Meine Frage ist nun: Wo soll ich mit dem Wasser hin, wenn das Rohr einmal kaputt ist? Darf ich es in die Kanalisation einleiten? Gehört mir die Quelle überhaupt oder der Stadt? Bin ich als Grundstückseigentümer überhaupt für die Wasserableitung verantwortlich? Ich hoffe es kann mir jemand helfen, Grüße Martin |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (Godihoon) (Gast - Daten unbestätigt) 13.08.2008 |
Die Kostbarkeit würde ich nicht einfach wegfliessen lassen, ein Teich anlegen und das Grundstück damit bewässern, das Wasser untersuchen lassen und wenn es gute Qualität hat, als Mineralwasser anbieten...gell MfG. Godihoon |
Gast (sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 12.08.2008 |
Hallo Martin wenn das Wasser in einem Weiher fließt dan kann es durchaus sein das der "Weiherbesitzer " ein Wasserecht" besitzt und du das Wasser sowieso nicht irhendwohin ableiten darfst .Das Wasserrecht könnte aber auch ersessen und nirgends eingetragen sein. Wer für die Erhaltung der Leitung aufkommen muss müsste abgeklärt werden. mfg sepp |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 12.08.2008 |
Hallo Martin, in die Kanalisation darf es jedenfalls nicht, weil die einerseits für die Aufnahme dieses Wassers wahrscheinlich nicht ausgelegt ist und andererseits müsstest Du dann für die Einkleitungsmenge Kanalgebühren zahlen, was Du ja wahrscheinlich nicht möchtest. Zusatzfrage: Sind im Grundbuch Eintragungen bezüglich dieser Quelle vorgenommen worden? wenn ja, könnte man schon evtl. was daraus ableiten. Grüsse Fred |
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