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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wasseruhr fehlerhaft - Rückzahlung?
Gast (Jan)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008

Hallo,
folgendes Problem im 3 Personenhaushalt:
Wasserverbrauch 2005 83qm
Wasserverbrauch 2006 75qm
Wasserverbrauch 2007 254!qm
Wasserverbrauch 2008 130qm
Ende 2006 haben wir eine neue Uhr bekommen. Ich bin leider erst jetzt stutzig geworden, da sich unser Verbrauchsverhalten nicht groß ändert. Wir haben keine Leck´s oder laufende Spülungen, Wasseruhr steht still. Jetzt habe ich mal 10Liter in einen Eimer gefüllt und die Wasseruhr zeigt 12Liter an. Ich werde das noch einmal mit einer größeren Menge testen.
Wie hoch darf die Toleranz sein?
Die Überprüfung durch die Wasserwerke ist neutral?
Falls die Uhr fehlerhaft ist, Rückzahlung bis zum Einbaudatum?

Danke



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 28.08.2008!  Zum Bezugstext

Aber wohl gemerkt für Warmwasser und die Ausgangsfrage zielte ja auf Kaltwasser.
Gast (wasserwagges)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 28.08.2008!  Zum Bezugstext

Genau und das ist die Eichfehlergrenze und die Verkehrsfehlergrenze verdoppelt sich das heist das ein Zähler der in einem Haus oder Wohnung eingebaut ist lauft ja nicht kontinuierlich mit gleichen Durchflüssen sondern einmal im unteren Bereich und einmal im oberen Bereich deshalb, das doppelte.
Noch zur Anfänglichen Frage der Sicherheit solcher Überprüfungen : Selbige werden von staatlich anerkannten Prüflabors durchgeführt und können nicht fingiert werden.
Nette Grüße
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 28.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo,
Ich denke mal, dass Die Eichordnung als "Bundesgesetz" über dem Regelwerk stehen dürfte, oder? Ich kenne jetzt nicht den geneuen Inhalt und das Datum dieses Regelwerkes.
Aber in dieser Änderung der Eichordung tauchen auch Deine Toleranzwerte von +/- 5 % auf, aber für Warm- und Heißwasserzähler.
Grüsse in den Süden

Fred  
Gast (wasserwagges)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 28.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Fred, DVGW 407, 9.3; Fehlergrenzen.
Wüsste nicht das dieses Arbeitsblatt nicht mehr gelten soll. So wird jedenfalls in der Praxis bei den Versorgungsbetrieben verfahren.
MfG aus BW
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 28.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wasserwagges,

wo hast Du denn die Werte her?
Gem. Anlage 1Ziffer 2.3.3 (innerstaatl. Anforderungen) zu § 7 K der vierten Verordnung zur Änderung der Eichordnung vom 08.02.2007  (Bundesgesetzblatt S. 85) beträgt die Eichfehlergrenze für Kaltwasserzähler 1 % des ab gegeben Volumens.
Gibgt es da was neueres?

Grüsse
Fred
Gast (wasserwagges)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008

Hallo miteinander,
wollte einen kleinen Fehler aufzeigen. Die Eichfehlergrenze beträgt +/-5%, aber für im Verkehr befindlichen Zähler git die Verkehrsfehlergrenze und die beträgt +/-10%. das mit dem auslitern ist zwar eine gute Idee aber wird so nicht funktionieren da die entnommene Menghe zu klein ist! Es gelten jedenfalls die 10%. Ist euer Rückflußverhinderer noch in Ordnung??? Hoffe ich konnte etwas aufklären.
MfG
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008

Hallo Jan,

Lt. Eichgesetz i.V.m. mit der Eichordnung darf ein Kaltwasserzähler eine Toleranz von +/- 3% haben. Ich würde den Wasserversorger veranlassen, den Wasserzähler durch eine dafür zugelassene Stelle überprüfen zu lassen. Ergibt sich, dass der Zähler ok. ist zahlst Du die Prüfkosten (rd. 100 €). Ergibt sich, dass der Zähler falsch zählt, trägt der Wasserversorger die Prüfkosten.
Erstattung der ggfs. zuviel gezahlten Gebühren für 2006 bzw. 2007 sehe ich skeptisch, da mittlerweile die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Aber evtl. ist der Waserversorger ja kulant, wenn sich ergeben sollte, dass der Zähler nicht ok ist/war.

Viel Erfolg

Fred  



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