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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
Vorschriften für Entkeimung mit Ozon
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  08.10.2008

Hallo Forum,

meine Frage zielt auf Kleinanlagen für die Eigenversorgung mit Trinkwasser. Als Alternative zur UVC-Entkeimung kommt O3 in Betracht. Sind bei diesem Verfahren eventuelle Vorschriften wirtschaftlich sinnvoll erfüllbar?

Beste Grüße
Wilfried



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 11
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  15.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 15.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Rainer,

danke für die ausführliche Antwort. Die Funktionsweise war mir klar - wir installieren solche Systeme häufig in Entwicklungsländern. Ich konnte beim Googeln nur nichts finden welche Vorschriften in Deutschland gelten, insbesondere bei Kleinanlagen.

Für Ozonisierung und UVC-Bestrahlung verwenden wir übrigens kombinierte Geräte, ein System mit Venturidüse. Automatische Entlüftung dann mit Entgasungsbehälter. Aktivkohle wird wenig gebraucht, Kartuschenwechsel alle 6 Monate, eigentlich nur aus hygienischen Gründen. Unten ein Bild aus Mali.

Beste Grüße
Wilfried


Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  15.10.2008

Hallo Wilfried,

die Desinfektion mit Ozon hört sich erstmal recht einfach an.
Dennoch müssen in der Praxis einige Dinge beachtet werden.

Für Deinen Einsatzfall kommen grundsätzlich folgende Geräte in betracht:
- UV-Ozonerzeuger ,it ca 0,5 g/h Leistung
- Stille Entladung (Röhre) mit maximal 2 g/h  
- elektrolytische Erzeugung ca 0,015 g/h je Zelle

Grundsätzlich gilt das bei einer Leistung von über 2 g/h eine Raumluftüberwachung PFLICHT ist !!!

Bei Verwendung eines UV-Geräts bzw. eines O3-Generator benötigst du folgende Komponenten:
Injektor
Mischer
Entgasung
Restozonvernichtung

Injektor
Hier liegt der Teufel im Detail. Du musst das Teil so auslegen das es schon bei geringer Wasserabnahme "zieht". Ansonsten kriegst Du erst gar kein Ozon ins Wasser. (Ist gar nicht so simpel)

Mischer
Da Ozon schlecht in Wasser löslich ist, musst Du ein entsprechendes Eintragsystem (Mischer) verwenden.
Hier sind Statikmischer sehr gut geeignet.

Entgasung
Anschließend benötigst Du noch einen Entgaser um die mit dem Ozon eingetragene Luft wieder aus dem System zu bekommen.

Wenn diese drei Komponenten vernünftig ausgelegt und auf einander abgestimmt sind, bekommst Du vernünftige Ozonwerte ins Wasser.

Wenn Du eine elektrolytische Erzeugung verwendest, entfällt der Injektor.

Eine ausreichende desinfizierende Wirkung hast Du in der Regel bei 30 bis max 50 ppb Ozon.
Jetzt musst Du nur noch dass Ozon wieder aus dem Wasser bekommen. Dies kannst Du über eine A-Kohle-Filter machen oder über eine UV-Lampe mit 1200 Joule m² Leistung.

Die Überwachung der Ozonkonzentration kannst Du mittels einem Photometer (DPD-Methode) oder kontinuierlich über eine Sonde realisieren.
Eine amperiometrische Messung schlägt mit ca. 1500 € zu Buche.
Ich würde sie auf jeden Fall empfehlen.
Mit zu hohen Ozonkonzentrationen im Wasser ist nicht zu spaßen.

Gesundheitsamt
Hier wirst Du nicht fündig werden da diese Art der Desinfektion in der Praxis bei Privathaushalten nicht vorkommt.
Ozonisierung wird überwiegend im Bereich Pharma, Kosmetik und Lebensmittel eingesetzt.
Daneben gibt es noch Anwendungen im Schwimmbadbereich.

Kosten
Hier kannst Du folgende Richtwerte nehmen:
Erzonerzeuger (UV-Gerät)  ca. 600 €
Mischer                   ca. 200 €
Entgaser                  ca. 200 €
A-Kohle                   keine Ahnung

Das wars fürs Erste zu dem Thema.

Wenn Du weitere Infos brauchst, melden.

Gruß

Rainer
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  13.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Klaus J. Nick vom 13.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Klaus,

in meinem speziellen Fall soll die Ozonisierung am Brunnenanschluss erfolgen, wonach noch 200 m Rohr folgen. Wahrscheinlich kommt da an der ersten Zapfstelle ohnehin kein Ozon mehr an. Den AK-Filter hatte ich dann am Hauseingang gedacht, um Zerfallsprodukte einzusammeln. Selbstverständlich müsste der zwei mal jährlich gewechselt werden. Eine anschließende UVC-Bestrahlung wäre dann keine Pflicht.

Die entscheidende Frage bleibt aber, ob das Gesundheitsamt eine Ozoninjektion als Entkeimung anerkennt und ob die Funktion dann auch ohne sensorische Überwachung als gesichert gilt.

Beste Grüße
Wilfried
Klaus J. Nick
nickwasser-agentur.de
(Mailadresse bestätigt)

  13.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

"...und noch ein kurzer Hinweis zu den Vorteilen, die ich da sehe. Eine  Ozonisierung ist für Kleinanlagen recht preiswert zu bekommen."

...und Überdosierung kaum möglich, keine Chemikalien müssen vorgehalten werden, von daher robust, zuverlässig und wartungsarm :-))

"Eine anschließende UVC-Entkeimung wäre dann nicht mehr sensorisch überwachungspflichtig,..."

Das bin ich skeptisch, denn wenn eine UVC-Entkeimung zur Sicherheit nach einem AK-Filter erforderlich ist, dann muß die korrekte Funktion auch überwacht werden, z.B. mittels Bestrahlungsstärke-Sensor.

"...hätte aber enorme Vorteile, da die Oxidationsreaktion durch die  Bildung von Hydroxyradikalen verbessert wird."

?? Der AK-Filter soll ja gerade Ozon zurückhalten, wodurch sollen sich denn da Hydroxyradikale bilden?
Und wenn doch Ozon durchtreten würde, müßte man gerade überwachen, denn es absorbiert stark im UV. Dann würden vielleicht nicht alle Keime mit UV getroffen und die ebenfalls desinfizierenden Hydroxyradikale könnten sich nur im direkten Bereich des Strahlers bilden.

Um die von Dir gewünschten Oxidationsreaktionen zu haben, müßte man also vor dem AK-Filter eine UVC-Lampe haben und dahinter.
Davor zur Bildung der Hydroxyradikale, die dann die Alkohole und Aldehyde aus der Huminstoff-Ozon-Reaktion oxidieren und dahinter zur Sicherheit, falls der AK-Filter doch verkeimt. So die Lösung mit "Hosenträger und Gürtel".

Für die Praxis würde ich zumindest versuchen, auf den AK-Filter zu verzichten und mittels einem starken Strahler das Restozon in Hydroxyradikale zu zerlegen, die relativ schnell abklingen.
Soweit die photochemische Sichtweise...
(Dann könnte man auch argumentieren, daß der eigentlich desinfizierende Schritt nicht UV ist und die sensorische Überwachung sparen.)

Grüße
Klaus
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  12.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Klaus J. Nick vom 11.10.2008!  Zum Bezugstext

...und noch ein kurzer Hinweis zu den Vorteilen, die ich da sehe. Eine  Ozonisierung ist für Kleinanlagen recht preiswert zu bekommen. Eine anschließende UVC-Entkeimung wäre dann nicht mehr sensorisch überwachungspflichtig, hätte aber enorme Vorteile, da die Oxidationsreaktion durch die  Bildung von Hydroxyradikalen verbessert wird.
Oder sehe ich das falsch?
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  12.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Klaus J. Nick vom 11.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Klaus,

ich hatte eigentlich erwartet, dass es Vorschriften für die Einhaltung der Dosierung gibt. Bei UVC-Entkeimungen z.B. wird sehr aufwändig die Funktion der Lampe kontrolliert.

Das eine Konzentration von <50 µg/l nicht überschritten wird, das könnte man leicht einjustieren. Danach für eine Verweilzeit einen Tank und dort am Ausgang einen Aktivkohlefilter. So wäre das eine korrekte Entkeimung. Fraglich ist nur, wie sehen das die Gesundheitsämter.

Das solch eine Installation einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle bedarf ist klar. Mich wundert nur, dass da seitens des DVGW oder DIN nichts gefordert wird.

Beste Grüße
Wilfried
Klaus J. Nick
nickwasser-agentur.de
(Mailadresse bestätigt)

  11.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wasserwagges vom 09.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wasserwagges und Wilfried,

da im Wasser von Deutschland, und ich sag mal den "Nordländern" allgemein und von bestimmten Ausnahmen abgesehen, wenig Beeinträchtigung durch Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung bei Trinkwasser beobachtet wird, gibt es auch in Folge keinen großen Markt für Ozonungsgeräte. Ich glaube auch nicht, daß es da überhaupt Geräte gibt, die der DVGW für den Trinkwasserbereich geprüft hat, bitte aber ggf. um Besserbelehrung..

Ich stehe der reinen Ozonung im Trinkwasserbereich in den Nordländern skeptisch gegenüber, weil die Nachteile d.h. der Aufschluss der Huminstoffe in Richtung höhere Bioverfügbarkeit (BSB, Wiederverkeimungspotential) die Vorteile, z.B. die fehlende Geruchsbeeinträchtigung durch Chlor, überwiegen.
Bei einer Einzelwasserversorgung muß man im Einzelnen abklären, ob das Wiederverkeimungspotential von Bedeutung ist (Lage der Zapfstelle, etc..).

Ozon darf nur mit < 50 µg/l ins Verteilungsnetz geraten, daher müssen entsprechende Maßnahmen (AK-Filter) getroffen werden. Da das Wasser nach der Ozonbehandlung zwar zunächst keimfrei ist, aber durch Abbau von Huminstoffen Alkohole, Aldehyde, Carbonsäuren und ähnliche Bakterien-Leckereien enthält, müssen auch diese entfernt werden. Dies kann durch den AK-Filter geschehen, der gleichzeitig als Bioreaktor zum Abbau dieser Stoffe dient. Danach muß natürlich wieder desinfiziert werden, wenn das Trinkwasser werden soll.
Alternativ könnte man aber versuchen, das Ozon in einem (technisch erzwungenen) diskontinuierlichen Betrieb in einem Behälter abklingen zu lassen. Danach noch Sicherheitsdesinfektion..  
Im Schwimmbad ist die Ozonung natürlich kein Problem, bzw. die Vorteile überwiegen, da sind höhere Keimzahlen zu tolerieren.

Die Gesundheitsämter, bzw. Amtsärzte werden aus den o.a. Gründen sich auch erst mal in die Problematik einlesen müssen um dann das Ganze mit der Chlorung oder UV vergleichen. Bei Einzelwasserversorgungen wird i.d.R. 1x jährlich auf Keimzahlen geprüft (ggf. noch Nitrit, und andere Parameter der TrinkwV) und man wird vielleicht zu dem Schluß kommen, zusätzlich einen DPD-Test auf Ozon zu verlangen. Ich würde direkt beim zuständigen Amt nachfragen.

Schlussfolgerung:
Sollte ein Betrieb ohne AK-Filter bzw. Bioreaktor hygienisch möglich und sinnvoll sein, dann kämen für die jährl. Untersuchung incl. DPD-Test und Probennahme Kosten von ca. 200-300 € auf den Betreiber zu. Dies kann aber, je nach vom Gesundheitsamt festgelegtem Untersuchungsumfang, der von der Rohwasserbeschaffenheit und dem Umfeld des Brunnens abhängt, variieren.

Damit ich hier nicht falsch verstanden werde: Ich schreibe hier über Aufbereitung von Rohwasser zu Trinkwasser, wo Ozonung durchaus "sophisticated" ist, nicht über Ozonungsgeräte am Zapfhahn, wie sie in Brasilien oder Südafrika oft nötig sind, um das in den langen Überlandleitungen "inkubierte" und stinkende "Trink"-Wasser erst mal wieder brauchbar zu machen.
Ich sehe das als den größten Nutzen der Ozonung.

Grüße
Klaus
Gast (wasserwagges)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2008

Hallo miteinander, soweit ich weiß, muß Ozon vor Ort produziert werden und ob sich das für eine Kleinanlage rechnet ist zu hinterfragen. Villeicht bin ich da auch falsch informiert, wenn ja würde mich das auch interessieren!
Grüße aus BW
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  09.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Klaus J. Nick vom 09.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Klaus,

die positiven Effekte von Ozon+UV kenne ich, ja, ;-))
und diese Grenzwerte auch, aber wird da auch eine Überwachung verlangt, oder sind Geräte mit DVGW-Zulassungen vorgeschrieben?
Was verlangt das Gesundheitsamt, wenn dieses Verfahren eingesetzt wird?

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Klaus J. Nick)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Klaus J. Nick vom 09.10.2008!  Zum Bezugstext

.. ich vergaß darauf hinzuweisen, daß Ozon Bromid zu Bromat oxidiert, entsprechende Grenzwerte existieren in den meisten Ländern. Bromat ist problematisch.

Klaus
Gast (Klaus J. Nick)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2008

Hallo Wilfried,

lt. Umweltbundesamt ist die zulässige Zugabe 10 ml/l O3, nach Abschluss der Aufbereitung dürfen noch maximal 0,05 mg/l drin sein, also ähnliches Ptinzip wie bei der Desinfektion mit Chlor.

http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/trink11.pdf

Ozonreste reagieren auf einem Aktivkohlefilter ab. Die positiven Effekte von Ozon+UV kennst Du ja ;-)

Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit langjähriger Betriebserfahrung beim Ozoneinsatz, die Bodensee-wasserversorgung mach das.

Grüße
Klaus



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