Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Suche!
Suche löschen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Öffentliche Versorgung
wasserverbrauch zu niedrig !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gast (Christian Frey)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2008

wir haben einen brief vom wasser/abwasserverband erhalten das unser wasserverbrauch zu niedrig ist, der durchschnitt wär 30qm wir haben in einem 6 personen haushalt (großeltern, wir beide, und zwei Kinder) aber nur knapp 15qm verbrauch, ich versteh die welt nicht mehr erst sollen wir sparen dann werden wir kontrolliert weil wir zuviel einsparen, wir benutzen eine regenwasseranlage zum waschen mit der waschmaschine , duschen nur noch haben extra wassersparende geschirrspüler gekauft, toiletten mit spartaste,bulmen werden mit regenwasser gegossen, und ich selber bin fast das ganze jahr auf montage also verbrauch kaum wasser.
was kann auf uns zukommen? werden wir bestraft weil wir zuwenig wasser verbrauchen? wenn ja dann baden wir halt wieder jeden tag, und lassen die waschmaschinen/geschirrspüler usw eben öfter laufen aber das ist ja sicher nicht das, wie es sein soll.
Bitte gebt mir tipps wie ich jetzt damit umzugehen habe
mfg Christian



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Christian Frey vom 31.10.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Christian,

es gibt aber möglicherweise unterschiedliche Gebührensätze für Schmutzwasser (im Ausgang der Regenwassernutzungsanlage für Toilette und Waschmaschine) und Regenwasser, auch wenn es in das gleiche Rohr fließt.
Der Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang für Wasser hat mir diesen Gebühren gar nichts zu tun.

Grüsse

Fred
Gast (Christian Frey)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 30.10.2008!  Zum Bezugstext

hallo danke für eure antworten, also von so einem antrag wuste ich nicht mal was, dachte das geht so ok da wir ja für das regenwasser schon eine abgabe haben, es kommt doch eh alles in das selbe abwasserrohr und eine kläranlage haben wir ja auch, also würde sich ja nichts ändern ob wir das regenwasser nutzen oder nicht kommt alles ins selbe rohr, werd mich mal kundig machen ob ich den antrag stellen muss, fänd es aber blöd da ich ja dann für das regenwasser doppelt zahlen muss.
trotzdem danke für eure antworten

geld regiert die welt
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2008

Hallo christian Da die Vorschriften ich überall gleich sind ,/jede Gemeinde kann ihr eigens Süppchen kochen ist es fast nicht möglich verbindliche Angaben zu machen . Mir bekannt das die für Trink-Wasser  Abwasser zuständige Person der Gemeinde  bei Haushalten anruft wen der Wasserverbrauch zu niedrig erscheint,dies trift bei uns  aber auch zu wen der Verbrauch ungewöhnlich hoch ist. Die meisten Gemeinden verlangen eine Mindestgebühr wird sehr wenig Wasser verbraucht  dann kommt diese zur Anwendung.Soweit ch weis beträgt die  Gebühr bei unserer Gem. ca 30 m³wird weniger verbraucht dan wird diese Mindestgebühr verrechnet.
mfg sepp
PS Bei zu viel  Abwasser in  einer Ortschaft werden die Bewohner dieses Ortes darauf hingewiesen dass ungewöhnlich viel Abwasser bei der Pumpstadtion anfällt und daher eine Konntrolle  angebracht ist.
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2008

Hallo Christian,

ich kennte diese Aktionen. Die sollen bewirken, dass die Leute sich erklären, warum sie weniger Wasser gebrauchen - weil sie - wie Du z.B. eine Regenwassernutzungsanlage betreiben. Diese Anlagen sind nämlich einerseits anmeldepflichtig beim Wasserversorger und Gesundheitsamt als "Eigenversorgungsanlage" und andererseits auch kanalgebührenpflichtig.
Mit dieser Aktionen sollen diese Anlagen "gefunden" werden.
Außerdem hast Du doch bestimmt beim Wasserversorger für diese Anlage einen Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang von der öffentlichen Wasserversorgung gestellt ?

Grüsse

Fred



Werbung (2/3)
Laboruntersuchung für Ihr Trinkwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas