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Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise
Verbesserungsbeiträge Investitionen
entiendeme
(Mailadresse bestätigt)

  02.11.2008

Hallo,
in unserer Gemeinde Weidenberg wurden Investionen und Renovierungen an den Wasserversorgungsanlage durchgeführt. Die Kosten sollen auf die Haus- und Grundstückseigentümer umgelegt werden. Mieter müssen somit keine Kosten mittragen. Der Gemeinderat bezeichnet das als gerecht. Viele Bürger wollten, daß die Investitionskosten auf die Wassergebühren umgelegt werden und es wurde ein Bürgerbegehren dafür initiiert. Es entschied sich letztendlich die Mehrheit der Bürger für den Lösungsvorschlag der Gemeinde, nicht zuletzt weil die Gemeindevertretung mit meiner Meinung nach zweifelhaften Methoden und Halbwahrheiten die Bürger massiv einschüchterte. Viele folgten dem "Rattenfänger von Hameln". Kann mir jemand sagen, ob man gegen diese Vorgehensweise etwas entgegensetzen kann? Bzw. Was ist beim Wasserpreis Gerechtigkeit? Indem jeder dafür bezahlt, was er verbraucht oder muß ein Hausbesitzer die Investitionen für die Wasserversorgung der Gemeinde mittragen, während ein Mieter ungeschoren davonkommt. Immerhin hat jeder Hausbesitzer für seinen Hausanschluß an die Wasserversorgung beim Bau seines Hauses bereits bezahlt. Die Gemeindevertretung vergleicht die Angelegenheit mit einem Auto, bei dem der Besitzer die Reparaturen ja auch zahlen muß. Ist das wirklich mit dem Wasserleitungsnetz genauso? Die Gemeindevertretung betrachtet die Andersdenkenden als Spinner oder Ahnungslose. Solche Beschimpfungen mußten sich bereits Bürger, die sich nicht unterordnen können (weil sie für die Gerechtigkeit kämpfen) über sich ergehen lassen. Wer hat nun wirklich Recht?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  02.11.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Francisco Rodriguez vom 02.11.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Francisco,

meine Aussage konzentrierte sich auf den Vorwurf, dass Mieter nicht belastet werden. Wie gesagt, diese stehen rechtlich in keiner Vertragsbeziehung zur Gemeinde. Wie die Vertragsbeziehung zwischen Gemeinde und Grundeigentümern geregelt ist, dass könnte noch interessant sein. Gibt es einer Versorgungsvertrag? Zu prüfen wäre auch, ob überhaupt ein Anschlusszwang zu Zeiten der Erstinstallation beschlossen wurde.

Aber: Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich hierzu nur meine private Meinung äußere und keinesfalls juristisch berate.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Francisco Rodriguez)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 02.11.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,
danke für die Antwort! Leider können sich wir Hauseigentümer nicht als Partner der Gemeinde fühlen, sondern als "Melkkuh", die man jederzeit melken kann, wenn irgendwo im Gemeindehaushalt Geld fehlt. Als Hausbesitzer möchte man schließlich auch Planungssicherheit, die nicht vorhanden ist. Viele Hauseigentümer haben auch nicht vermietet sondern bewohnen selber ihre Häuser. Es gibt keine Rendite, sondern man muß ständig für das eigene Haus Rücklagen bilden für irgendwelche Reparaturen. Bei einem reinen Mietobjekt hätte ich ja auch ein wenig Verständnis.
Gruß Francisco
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  02.11.2008

Hi,

das Spielchen ist ganz ursprünglich durch die Wähler inszeniert, welche diese Gemeindevertretung gewählt haben. Was man machen kann ist eine Bürgerinitiative, welche falls erfolgreich auch einen grossen Teil des derzeitigen Gemeinderates stellen kann, wenn wieder Wahlen sind. Aber das erfordert ein grosses Engagement.

LG aus GR

Lothar
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  02.11.2008

Hallo entiendeme,

ich denke die Gemeinde hat in der Sache Recht, auch wenn der Stiel vielleicht nicht ganz fein ist.
Die Mieter haben mit dem Grundstück, der Erschließung und den Folgekosten nichts zu tun. Mieter könnten sich ja auch einer Zahlung entziehen, in dem sie sich eine andere Wohnung suchen.

Der Grundstückseigentümer ist also Vertragspartner der Gemeinde. Wenn ihm bei solchen Investitionen seine Rendite zu gering ist, kann er entweder die Mieten erhöhen oder die Immobilie verkaufen.

Beste Grüße
Wilfried



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