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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Probleme mit Wasserversorger
Harald Rosinski
(Mailadresse bestätigt)

  19.12.2008

Guten Tag
Ich habe vor 3 Jahren ein kleines Einfamilienhaus gekauft mit  Zisternen- und Regenwasser- Einspeisung, nur für die Toiletten und Gartenbewässerung.
Da aber die Zisterne nicht genug Wasser lieferte, wurde diese stillgelegt, Ansaugrohr und Einspeise Rohre 1/2 meter entfernt.
Den Rest der Garten-/Toilettenleitung im Haus wurde seit 3 Jahren mit Stadtwasser gespeist. Alles ohne Probleme.
Ich wollte vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt die Zistere wieder in Betrieb nehmen.

Nun zum Problem:
Jetzt beim Ablesen der Städtischen Haupt-Wasseruhr wurde mir massiv und unter Androhung von Strafe mitgeteile ich dürfe die emalige Zisteren-Toiletten-Leitung nicht mehr für Stadt-Trinkwasser benutzen. Wie gesagt jetzt nach 3 Jahren ( also schon 2 mal kontrolliert) . Auch hat eine ortsansässige Installations Firma (Wasser,Heizung,Solar) das Ganze inspiziert und gewartet, ich dachte es wäre alles in Ordnung.
Jetzt droht mir der Wasserversorger(Städtische Werke Wolfhagen) mir mit Entzug des Wasseranschlußes, warum ?
Seit 3 Jahren wird die Toilettenleitung ausschließlich mit Stadtwasser betrieben. Durch Rundschreiben in 2007 der Städtischen Werke Wolfhagen ist uns bekannt geworden, das das Stadtwasser enorm stark gechlort wird und für den rohen Verzerr nicht geeignet ist, also nur im abgekochten Zustand.

Aus dem Grunde haben wir ( auch Krankheitsbedingt, es traten immer wieder Coli-Bakterien auf) kaufen wir seitdem trinkbares Wasser in 5 Litern Kanistern zum verzerr und kochen.

Warum will man uns jetzt das Stadtwasser sperren, nur weil seit 3 Jahren die Toiletten mit Stadtwasser gespeist werden?
Es ist doch jahrelang sowieso stark gechlortes Wasser in den Leitungen geflossen
und die Zisterne hat doch keine Verbindung zum Haus.

Immer wird auf DIN 1988 verwiesen und sonst keine weitere Erklärung abgegeben, auch waren schon 2 Stadtangestellte zur Besichtigung der Anlage.
Haben also gesehen und wurden auch darauf aufmerksam gemacht das es keine Verbindung vom Haus zur Zisterne oder umgekehrt gibt.

Können Sie mir einen Rat oder sogar Abhilfe schaffen?
Ich bin schwerbehindert im Rollstuhl , mit permanenter Sauerstoffversorgung(Atemgerät) und alle 2 Tage 5 Stunden dialysepflichtig. Also ich brauch auch eine gut funktionierende Toilette, was mit der Zisterenen -Versorgung nicht gewährleistet war.
Bitte dringend um Antwort, da mich das ganze stark erregt und Weihnachten kaputt macht.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Rosinski



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 13
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Siegmund Appl vom 26.01.2009!  Zum Bezugstext

"Nebenbei gefragt: Ist nicht am 28.06.2007 beim Amtsgericht Eutin das Insolvenzverfahren Axxx-Pxxxxxx GmbH eröffnet worden?"

@Siegmund Appl

Meine Frage wurde inzwischen schon vom Amtsgericht Eutin beantwortet.

Amtsgericht Eutin, 51 IN 145/07:

Über das Vermögen der Axxx-Pxxxxxx GmbH wurde am 28. Juni 2007 um 08.20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.


Zur Zertifizierung teilt der DVGW mit:

Es wurden bisher durch den DVGW noch keine Zertifizierungen nach VP 548 (Nachweis der Gebrauchstauglichkeit des Verfahrens) und W 545 (Nachweis der Eignung des ausführenden Unternehmens) erteilt.


KIM ALEXANDER

Siegmund Appl
s.appln-e-t.at
(Mailadresse bestätigt)

  26.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 04.01.2009!  Zum Bezugstext

Ich habe auf diese unwahre Aussage bereits im Thread "Zugewachsene Leitungen" ausreichend Bezug genommen.

Sollte ich weiterhin unwahre Aussagen zu mir oder einem von mir angebotenen Leistungsbereich hier vorfinden (ungeachtet dessen, ob sie rhetorisch als Frage formuliert sind oder nicht), behalte ich mir das Recht vor, rechtliche Schritte einleiten.

Einem offenen Gedankenaustausch mit deklarierten Usern (oder den Moderatoren) stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wer mehr wissen will, kann sich gerne auch direkt bei mir oder meinem Partner melden.
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 18.01.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Gerd-Wilhelm Klaas. Da habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt oder ich wurde   falsch verstanden.Ich habe u.a. geschrieben: Hallo Harald auf Grund deiner Schilderung nehme ich an dass dein Versorger  Probleme hat einwandfreies nicht so stark gechlortes Wasser  zu liefern  und man annimmt dass irgendwo genussuntaugliches Wasser "eingespeist" wird und  deshalb diese Möglichkeit durch Kontrollen Drohungen nicht nur bei dir auschließen will.
Ich wollte keinesfalls den Wasserbeziehern anraten irgendwo versteckt Zysternenwasser in das Wasserleitungsnetz einzuspeisen,schließlich geht es ja um die eigene Gesudheit wen mann das macht!
Wollte man Selbstschraubern das Handwerk legen dann müsste man sowohl den Verkauf von Gewindschneidzeug als auch von  Fittingen usw. in den Baumärkten verbieten.Gewindeschneider werden wegen der doch minderen Quatität ja kaum von  Inst.in Baumärkten, gekauft . mfg sepp




Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  18.01.2009

Sehr geehrter Herr Rosinski,
der Wasserversorger verweist auf die din 1988 und das ist gut so.
Als Laie haben sie überhaupt nicht an der  Trinkwasserversorgungsanlage im Haus herumzubasteln.
Sie dürfen das nicht in Deutschland.
Überlassen Sie das den qualifizierten und dafür zugelassenen Installateuren. Es kann schon gefährlich sein, wenn Laien mit ihrem "qualifizierten" Halbwissen aus dem Baumarkt meinen, alles zu können.
sepp schreibt u.a.
Schließlich ist es meist kein Problem die Ortswasserleitung mit der Wasserleitung einer Zysterne so zu verbinden  dass dies niemand sehen kann. mfg sepp.
Lieber sepp,
auch in der Alpenrepublik und ebensowenig in D in Luxemburg, in der Schweiz, in Liechtenstein in Ostbelgien und Südtirol ist es nicht erlaubt, das Trinkwassernetz und andere Netze miteinander zu verbinden. Daraus können Gesundheitlich die größten Probleme erwachsen.
Was sie vorschlagen ist gefährlich und auf keinen Fall zu praktizieren.
Solchre sicher gutgemeinten aber ohne das Gehirn einzuschaltenden Ratschläge, sollten auf keinen Fall befolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gast (Rockstroh)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.01.2009

Hallo Herr Rosinski,
bin vielleicht ein bisschen spät mit meinem Hinweis: Sie könnten zu technischen Regeln / Hygiene im Buch "Regenwassernutzung von A - Z" nachlesen, online auf www.mall.info
Dort wird auf DIN 1988 eingegangen in Bezug auf Zisternen. Vielleicht hilft das weiter.
Freundliche Grüße
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Frank vom 12.01.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Frank hat in St. Johann/Salzburg einen Hotelier gegeben der Wasser aus einer Schneekanone-Beschneiungsanlage in sein Leitungsnetz gespeist hat um die Abwassergebühren zu umgehen, Strafverfahren ist letztes Jahr abgeschlossen worden.
lg
Walter
Gast (Frank)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.01.2009

Hallo an alle

ich möchte "leider" nicht so direkt auf dieses Thema eingehen, nur soviel ich kann die Bedenken deines Versorgers verstehen! Ich schreibe momentan an meiner Diplomarbeit über einen Versorger der ein Problem mit Wiederverkeimung hatte und meine Aufgabe war herrauszufinden woher diese kam. Ergebniss = Fremdeinleiter!!!!

Weshalb ich auf dieses Forum gestossen bin ist meine Suche nach weiteren Beispielen in der Literatur, die Bibl. meiner Uni kann mir da nicht helfen, und im netz finde ich auch nicht viel. Kann mir viell. jemand mit belegten Beispielen helfen???

Thanks
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.01.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Siegmund Appl vom 04.01.2009!  Zum Bezugstext


Hallo Siegmund Appl,

Deine "Allgemeininformationen" können aber die Leser auf die falsche Fährte locken.

Der DVGW hat noch kein Epoxidharz-Verfahren und keine ausführende Firma zertifiziert, wie kommst Du zu dieser Behauptung? Auch die auf Deiner HP erwähnte Firma Axxx-Pxxxxxx hat noch keine DVGW-Zertifizierung, deshalb solltest Du umgehend Deine Internetseite abändern.

Nebenbei gefragt: Ist nicht am 28.06.2007 beim Amtsgericht Eutin das Insolvenzverfahren Axxx-Pxxxxxx GmbH eröffnet worden?


Gruß

KIM ALEXANDER
Siegmund Appl
s.appln-e-t.at
(Mailadresse bestätigt)

  04.01.2009

Ich rege an, von der Stadtverwaltung eine definitive und für Sie als fachunkundigen Bürger klar nachvollziehbare Begründung zu "erbeten".
Je nachdem, wo Sie wohnen und die Größe der Kommune ist, rege ich an, sich an den Ombudsmann der Kommune zu wenden.
Sie könnten sich auch die Innung bzw. Fachvereinigung der Installateure wenden, die Ihnen viell. ebenfalls gerne helfen werden, nicht zuletzt aufgrund Ihrer sowieso schon gegebenen gesundheitlichen Beeinträchtigung.

Gegebenenfalls können Sie auch Ombudsleute von Tages- oder Wochenzeitungen um Unterstützung bitten, da für Sie offensichtlich nicht klar ist, warum die Behörde sie am Kieker hat oder was sie genau von Ihnen will.

Ein Hintergrund könnte sein, dass das Material der Rohre für die Befüllung mit stark gechlortem Wasser nicht ausreicht, da Chlor mittel- und langfristig (je nach Dosierung) metallische Leitungen korrodiert, was wiederum zur Folge hat, dass Krankheitserreger aus der Rohrumgebung in das Leitungsnetz einsickern können.

Da Krankheitserreger aller Art auch gegen die Strömungsrichtung wandern (nicht nur können, sondern es auch tun), könnte der Versorger Angst vor einer Re-Verkeimung haben.

Folgende Möglichkeiten sehe ich in technischer Hinsicht (wobei ich vorausschicke, dass dies "Allgemeininformationen" sind, die ohne genaue und an sich für eine qualifizierte Empfehlung erforderliche Kenntnis Ihrer Situation vor Ort erfolgen):
- Durchführung einer zerstörungsfreien Leitungssanierung (die auch die Anforderungen der DIN 1988 erfüllt) durch einen Anbieter, der mindestens 2x beschichtet und zertifiziert ist vom DVGW als auch vom KTW. Dauer der nahezu schmutzfreien Sanierung: wenige Tage bei gleichzeitiger Sicherstellung der weiterhin gegebenen Wasserversorgung.
- Installateuerarbeit mit Kunststoffrohren (je nach Leitungsumfang kann dieser billiger, gleichpreisig oder auch teurer sein; auf jeden Fall aber produziert er Schmutz und braucht das Projekt in der Gesamtumsetzung länger, inkl. aller Renovierungarbeiten, nachdem die neuen Leitungen in der Wand etc. sind).
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.12.2008

Hallo Harald auf Grund deiner schilderung nehme ich an dass man Probleme hat einwandfreies nicht so stark gechlortes   zu liefern Wasser zu,  und man animmt dass irgendwo genussuntaugliches Wasser "eingespeist" wird und man deshalb diese Möglichkeit auschließen will.Immerhin könnte auch bei deiner Anlage   etwas nicht in Ordnung sein. Wen dem so ist dann hat man nicht nur bei dir kontrolliert .
Schließlich ist es meist kein Problem die Ortswasserleitung mit der Wasserleitung einer Zysterne so zu verbinden  dass dies niemand sehen kann. mfg sepp
Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  19.12.2008

Hallo

Wenn die Änderung der Installation einen zu großen Aufwand darstellt, um so umgebaut zu werden, dass es den Stadtwerken gefällt schlage ich vor, eine Zisternen - Nachfüllung mit Stadtwasser zu machen, die die Zisterne regelmäßig und bedarfsgesteuert über Schwimmerschalter bei erreichen eines Mindest Wasserstandes auffüllt. so können Sie das Regenwasser nutzen und haben die Sicherheit dass wenn es nicht regnet trotzdem Wasser kommt. Ich wundere mich, dass dies nicht sowieso schon von vornherein installiert wurde. Das stellt in meinen Augen einen groben Fehler dar.
hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden,dass der Einlauf des Stadtwassers regelrecht erfolgt, das heißt eine Rücksaugung  des Wassers über eine freie Fallstrecke ausgeschlossen wird.(der Installateur weiß Bescheid)

dies hätte folgende Vorteile:
-die Umbaumaßnahmen wären minimal , das vorhandene Brauchwasser-Rohrnetz kann uneingeschränkt weiter  verwendet werden.
-es ist keine direkte Verbindung zwischen der Brauchwasser/Zisternenleitung und dem Trinkwassernetz mehr vorhanden-die Stadt wäre zufrieden.
-es ist sehr schnell zu machen

Nachteil: die Zisterne,  Pumpe und weiteres technisches Gerät muss wieder betrieben und gewartet werden.

wenn einen so ein Kontrolleur erstmal auf dem Kiker hat ist es eventuell besser die billigste und schnellste Lösung zu suchen um aus der Sache wieder rauszukommen, das heißt, den man dauerhaft zufrieden zu stellen.
Bei ihnen geht es ja schließlich auch darum, schnell und ohne große Aufregung die Sache beizulegen.
Sprechen Sie mit einem Installateur ihres Vertrauens und machen sie ihm diesen Vorschlag.

Die für die Stadt akzeptable Alternative wäre eine komplette Neuverlegung der Toiletten- Installation etc.
Auf eine aufwändige Beweisführung mit Beprobungen, Streitereien etc. würde ich verzichten, der Anschluss der Zisternen - Nachfüllung kostet einen Bruchteil an Geld und Nerven gegenüber einer wiederholten mikrobiologischen Wasser untersuchen.

Viele Grüße und trotzdem schöne Weihnachten

Uli
Olaf Sadzio
infopczos.de
(Mailadresse bestätigt)

  19.12.2008

die DIN 1988 ist doch recht umfangreich und gibt genug Informationen.

Der Versorger sieht hier wohl eine Gefahr für das Trinkwasser.

Lassen Sie sich das genaue Problem vom Wasserversorger aufzeigen, gehen Sie damit zu einem qualifizierten Handwerker und dieser wird das Problem beheben.

Wenn Sie der Meinung sind, der Wasserversorger hat unrecht, versuchen Sie mit denen zu reden oder nehmen Sie sich rechtlichen Beistand. Den kann in einem Streitfall auch kein Forum ersetzen
Gast (Alex)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.12.2008

Hallo Harald,

schwieriges Problem würd´ich sagen.
Zuerst mal sind Leitungen durch die Brauchwasser fließt, sowie die Entnahmestellen zu kennzeichnen.
Hier steht alles was zu machen ist:

http://www.hattorf-am-harz.de/pics/verwaltung/1_1143441080/Merkblatt_Brauchwassernutzung_SG_Hattorf_am_Harz.pdf

( Ist nicht mein Wasserwerk :-)

Auf der einen Seite gebe ich deinem Versorger recht. Da eine potentielle Gefahr besteht, dass durch die Benutzung der Leitung mit Brauchwasser, ein Gefährdungspotential für die gesamte Wasserversorgung ausgehen könnte.
Es gibt Keime welche sich als sog. biolog. Rasen auf der Rohrwandung absetzen ( Legionellen, Pseudomonas aeroginosa usw.) Wenn gechlortes Wasser durch die Leitung läuft wird nur die oberste Schicht dieser Biomasse angegriffen und der Rest untendrunter überlebt.

Du kannst dieser Sache aber aus dem Weg gehen:
1. Sei dir sicher dass keine Verbindungen mehr zu dem Brauchwassersystem bestehen.
2. Schlage deinem Versorger vor, die Hausinstallation durch eine Beprobung ( unbedingt mit Referenzprobe im Ortsnetz ) auf seine Unbedenklichkeit zu Untersuchen.

Normalerweise sollten dann alle Bedenken des Versorgers vom Tisch sein, wenn die Probe in Ordnung ist.
Die Probe sollte durch ein vom Versorger vorgeschlagenes Labor gezogen und ausgewertet werden.

Gruß Alex



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