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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Standortänderung
Gast (Tanja Lange)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.03.2009

Hallo ihr Lieben,

kleine Frage ich hoffe es gibt darauf Antworten!

Unsere Wasseruhr wurde damals (als wir noch nicht Eigentümer waren) in einem Kellerloch unter unserem Haus montiert. Diese ,man kann es wirklich nur so nennen, Loch ist nur voninnen zugänglich aber durch diverse Rohrbrüche und dadurch entstandene Wasserschäden mittlerweile sowas von gefährlich zu betreten (schimmel,brökelnde wände und decke etc) das wir es nicht mehr verantworten können den Zähler dort zu lassen und haben darum gebeten das der Zähler sofort umgelegt wird. Wer muss die Kosten tragen?

Da die Herren um die Gefahjr wissen, wurde die Uhr auch das letzte Mal 2001 gewechselt, danach hat sich niemand mehr in das Kellerloch getraut,nur wir müssen uns ständig dort reinzwängen zum abstellen bei einem erneuten Rohrbruch(isolierungen nutzen absolut nicht) oder zum ablesen. Ende vom Lied....unser Verbrauch soll auf einmal innerhalb des letzten Jahres um über die Hälfte gestiegen sein , also scheint da ja was nicht zu stimmen.

Gehe ich jetzt richtig in der Annahme, das es jetzt garnicht mehr an uns liegt die Verlegung zu bezahlen?

LG und hoffentlich viele Antworten



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 15
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  20.03.2009

Hallo ihr Lieben

kleine Info:

Der Wasseranschluss wird grad auf Kosten des Versorgers umgelegt, da eine sichere und frostfreie Unterbringung des Zählers lt. Sachverständigengutachten ,zu KEINER ZEIT gegeben war!
Ist das was? Demnach wurde die Uhr bei Installation/Einbau von vornherein vom Versorger am falschen Platz montiert!
Desweiteren hat sich herausgestellt , dass der Zähler durch ständige Abstellungen der Absperrhähne im letzten Jahr(ausserhalb unseres Grundstücks) zuviel Luft gezogen hat und aufgrunde dessen defekt ist. Jetzt erklärt sich auch der zu hohe verbrauch von mehr als 150 m3 mehr!

Es ist vollbracht. Danke nochmals für die ganzen Tips und Hilfen, einiges davon war sehr , sehr hilfreich!
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.03.2009

Hallo Tanja,
unter Berücksichtigung der bisherigen Antworten noch folgender Hinweis:
Gem. § 10 Abs. 1er AVBWAsserV (dieses ist eine Bundesverordnung und somit höherrangig als jede Satzung) besteht der (Wasser-)Hausanschluß aus der Verbindung des Verteilungsnetzes (Hauptleitung) mit der Kundenanlage (i.d. Regel im Haus). Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsneztes (Hauptleitung)und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung (das ist der Absteller in Fließrichtung vor der Wasseruhr).
§ 10 Abs, 3 besagt, dass der Hausanschluß zu den Betriebsanlagen des Wasserversorgers gehört und vorbehaltlich anderer Regelungen in dessen Eigentum steht.
Somit stellen sich zwei Fragen:
1. Wo sitzt das Hauptabsperrventil ?
2. Was sagt die Satzung über die Eigentumsverhältnisse an dem Hausanschluß?

Sollte der Hauptabsteller bei Euch im Keller sitzen und der Hausanschluß dem Wasserversorger gehören, würde das bedeuten, dass zumindest der Teil der Leitung von außen bis zum Absteller im Interesse des Wasserversorgers sicher und zugänglich sein sollte.

Darüber hinaus ist eine Überbauung von Wasserleitungen nicht zulässig (wäre dann gegeben, wenn die Wasseruhr nicht direkt an der Außenwand sizt, wo der Anschluß reinkommt sondern innerhalb des Gebäudes erst noch im Erdreich oder so liegt, bevor die Leitung Euer "Kellerloch" erreicht).

Könnte bei der Argumentation gegen den Wasserversorger evtl. hilfreich sein.
Viel Erfolg weiterhin.

Grüsse
Fred
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tanja Lange vom 04.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tanja  Mindestwasserverbrauch pro Person stimmt so nicht ganz.Bei uns ist es jedenfalls zwar so   dass   pro Haushalt   eine gewisse  Ab- Wassermenge angenommen   wird,    wird weniger verbraucht dann hat man ebenso wie scheinbar bei euch eine Mindestgegbühr zu bezahlen. Im übrigen muss ich den Ausführungen von  Lotharbepflichten das man beim Umgang mit Behörden......  

mfg sepp
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  04.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 04.03.2009!  Zum Bezugstext

Ich schick sie dir auf die mail...ich denk mal meinen Mann wird es brennend interessieren sich mal mit jemandem zu unterhalten der schon einiges kennt
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  04.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tanja Lange vom 04.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tanja,

dein Vorhaben ist zwar ehrgeizig mit den Ämtern. Ich habe das durch, inklusive Gründung einer Bürgerinitiative und deren erfolgreichem Einzug in den Gemeinderat. Wir haben es auch geschafft, die Anliegerkosten für den nicht satzungsgemäßen Straßenbau für die Bürger des Dorfes abzuwenden. Aber gegen den Wasser und Abwasserzweckverband hatten wir keine Chance.
Es sind die Bürgermeister der Verbandsmitglieder, welche in den Verbandssitzungen hocken und über die Satzungen abstimmen. Aber wie so oft wissen sie gar nicht richtig was sie da abnicken. Du kannst dir vorstellen, dass ich da wie ein Dorn im Fleische Aussenseiter war. Ich plädiere daher nach wie vor für einen versuchsweise "friedlichen" Umgang mit denen. Im Prinzip sieht es doch so aus, dass selbst Landesgesetze nach deren Interesse angepasst werden und wurden.So soll es schon Satzungen geben wonach die während der DDR-Zeit kostenlos gebaute Wasserleitungen in Rechnung gestellt werden können. Wenn du mir mal eure Telefonnummer mailst, können wir ja auch mal einen "Klönschnack" machen ?

Gruß aus dem Berchtesgadener Land

Lothar
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  04.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 03.03.2009!  Zum Bezugstext

HALLO lOTHAR

es gibt hier keine Kanalisation daher ja auch meine Verärgerung.Zumal ja nicht alles entnommene Wasser sofort in die Kute läuft. Vieles wird in grossen Regenbehältern aufgefangen und dann für Toilette oder Waschmaschine weiter genutzt, was jede Menge einspart. Allerdings , man bedenke, das es ja heute sogar vorgeschrieben ist, wieviel wasser du entnehmen MUSST.
Bis heute ist mir schleierhaft, wie ich mit einem Säugling genauso viel Verbrauchen soll wie als Erwachsener...schier UNMÖGLICH. Ich muss sagen das mich diese Art der Geldeintreiberei ganz schön sauer macht. Ich komme eigentlich aus dem Münsterland und bin im Ruhrgebiet aufgewachsen und da gibt es sowas garnicht , hier herrschen wirklich Extreme, wo ich absolut nicht weiss wie ich damit umgehen soll.Man merkt deutlich, das in eigenen Gegenden die Zeit sowas von stehengeblieben ist, das man sich fragen muss, warum du für etwas zahlen soll,was nicht da ist! Auch die Leerung unsere Kuten ist durch ein Versorgungunternehmen vorgeschrieben,ein günstigeres darf man sich nicht suchen,was ich rechtswidrig finde.
Also sollte ich hier alles aufschreiben was hier Probleme macht, ich würde ein sehr gutes Buch vermarkten können. Sollte mal drüber nachdenken vieleicht lassen sich ja so die ganzen Kosten decken :-)
Ich denke ich werde jetzt mal langsam zusehen, das die Herren und Damen der Ämter sich selberum ihren Rotz kümmern dürfen. Ab jetzt findet keine Ablesung durch uns mehr statt, sollen sie selber in den Keller steigen,sollte dann geschätz werden, weil keiner sich traut gibts halt widersprüche bis die uhr verlegt ist. Unter anderem fängt das ja mit der Rechnung vom letzten Jahr an, da die Wasseruhr seid 2 Jahren NICHT mehr geeicht ist :-)die Ablesung erfolgte von mir nur mit dem Vermerk UNTER VORBEHALT mit hinweis auf eichdatum. Ich halte dich mal über den Stand der Dinge auf dem laufenden :-) wollen doch mal sehen wer mehr Argumente hat, das wäre doch gelacht wenn man nicht mal ein Amt zu packen kriegen würde , Gründe haben wir ja mehr als genug denk ich
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  04.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 03.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp

wir haben ein altes Gutshaus...was bedeutet das unser Haus mal den Mittelpunkt aller drumherumstehenden Häuser gebildet hat, dementsprechend wurde damals auch die Wasserversorgung zentral über unser gesamtes Grundstück verlegt.Wir haben uns vor einiger Zeit auch wieder Pferde angeschafft um uns langsam eine Zucht heranzuziehen,daher müssen wir auch noch einen Garten/Viehwasserzähler einbauen lassen.Grad im Sommer ist es ja wirklich sehr viel Wasser was für Garten und Tiere benötigt wird. Das allerdings ist nicht mein Problem.Wir könnten ja auch unseren hauseigenen Brunnen für die Bewässerung nutzen.Mein Problem ist mehr, das ich hier sämtliche Bauarbeiten dulden muss wo hinterher NICHT in den urzustand versetzt wird. Wenn man das bedenkt ist bei den ganzen Schäden die hier ständig entstehen doch das Umsetzen auf Kosten der WAS ein Griff in die Portokasse (was bei uns ja nicht grad zutrifft)daher verstehe ich die Problematik der Ämter einfach nicht.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  03.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tanja Lange vom 03.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tanja,

wirklich keine schöne Sache und weiterer Ärger vorprogrammiert.

Erst mal zu Frischwasser gleich Abwasser; damit wollen die euch beibringen, dass für das entnommene Wasser Abwassergebühren zu zahlen sind. Das wäre aber mit einer neuen Kanalisation verbunden und wenn es die noch gar nicht gibt, nach eigens dafür abgeänderten Satzung eine Vorauszahlung für eine solche. In dem Moment wo die Kanalisation kommt, herscht Anschlusszwang und man wird zu dieser Anschlussgebühr verdonnert. Bestenfalls kannst du davon befreit werden für das Regenwasser eurer Dächer Abwassergebühren zu bezahlen, wenn du nachweisen kannst, dass das auf eurem Grundstück versickert wird.

Dann schreibst du:
"-- Vor allem, alle Versorgungsleitungen für die Ganze Strasse sowie sämtliche Abstellhydranten auf unserem Hof liegen.....da wirds dann jatzt wohl Krieg geben. Ich seh doch nicht ein, das jedes Mal wenn was kaputt ist und das Wasser abgestellt werden muss, die netten Leute auf unserem Hof rumrennen, mit dem Minibagger alles Kaputtwalzen und aufreissen und mir das Chaos dann auch noch hinterlassen. Werden wohl mal den Zugang verweigern müssen , strafbar werden wir uns damit ja wohl nicht machen oder?--,

Im einzelnen kann man da nicht viel sagen ohne die Grundrisse der Gegend zu kennen. Aber:
Auch hier ist Vorsicht geboten. Die Satzung sieht ein Überleitungsrecht vor, wenn es nicht anders geht. Und die passen solche Satzungen den Gepflogenheiten an und schreiben das auch bei schon länger agierenden Verbänden ab. Du brauchst aber keine wildgewordenen Nachbarn mit Kleinbaggern dulden, da Arbeiten an Trinkwasserleitungen nur durch zugelassene Fachfirmen durchgeführt werden dürfen und diese kann man zwingen, das Grundstück in den alten Zustand zu versetzen. Ich kann mich noch an den dicken Hals erinnern, als ich von einer Reise heimkam und nicht in unseren Hof einfahren konnte, weil die ohne mich zu fragen beschlossen hatten unseren gepflasterten Hof aufzubaggern und dort einen riesigen Anschlussschacht zu erstellen. Ja ist alles unschön und ich leide mit euch, wenn ich mich da gedanklich hineinversetze.

Ein glückliches Händchen wünsche ich euch und immer die Satzung studieren. Da steht das Unheil meist schon drinn.
Gruß Lothar
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tanja Lange vom 03.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tanja  habt ihr einen Bauernhof welcher noch bewirtschaftet ist? Bei uns in Österreich ist dass so  das ein Wasserzähler eingebaut werden muss auch wen man einen eigenen  Brunnen  hat, weil für  das verbrauchte Wasser  Kamnalgebühr bezahlt werden muss .Der Zähler dient damit eigentlich nur zur Berechnung  der Kanalgebühr dabei spielt es keine Rolle ob dieses Wasser überhaupt im den  Kanal fließt,  oder sonst wie verwendet wird. Betreibt man  man  Tierhaltung dan werden vom  angezeigten  Wasserverbrauch pro Großvieheinheit   8 m³  abgezogen.Seit zwei Jahrenn ergibt sich insofern eine Verbesserung   dass ein Waserhahn zum gartenbewässern nicht über den Zähler laufen muss man also für das  "Gartenwasser" keine Gebühr zu bezahlen hat.Bei uns ist es allerdings nicht möglich das Wasser "zählerfrei" abzuzapfen weil sämtlichs Wasser über den Zähler fließt und eine Abzapfung vor dem Zähler bautechnich sehr schwer /kostenaufwändig zu machen wäre. Wir müssten deshalb für das Gartenwasser einen   geeichten Subzähler montieren lassen  was wiederum mit Kosten  verbunden ist/ schwierige teuer herzustellende Gartenleitung ).(+ eine weitere Zählermiete)  mfg sepp
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  03.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 02.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar :-)

ja mein Lieber das siehst du richtig!!! Wir sitzen in BRB
. Wir haben schon so manches Laster zu tragen....neuste Errungenschaft:Frischwasser gleich Abwasser-obwohl wir alle noch Abwasserkuten haben die abgepumpt werden müssen. Jetzt erkläremir mal wer wie dann Frisch gleich Abwasser sein soll.
Oder Anschluss an Ringleitung. Was für ne Ringleitung? Es wurde hier nie gebuddelt bzw. etwas erneuert. Kosten weit über 2500 Euro. Alles nicht nachvollziehbar.

Naja und nun das.

Aber ich habe in der Satzung gelesen, das man die umlegung auf deren Kosten erzwingen kann, wenn es an diesem Ort nicht mehr zumutbar ist.Und das ist es ja auch nicht. Vor allem, alle Versorgungsleitungen für die Ganze Strasse sowie sämtliche Abstellhydranten auf unserem Hof liegen.....da wirds dann jatzt wohl Krieg geben. Ich seh doch nicht ein, das jedes Mal wenn was kaputt ist und das Wasser abgestellt werden muss, die netten Leute auf unserem Hof rumrennen, mit dem Minibagger alles Kaputtwalzen und aufreissen und mir das Chaos dann auch noch hinterlassen. Werden wohl mal den Zugang verweigern müssen , strafbar werden wir uns damit ja wohl nicht machen oder?
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  03.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 02.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

unter dem Haus ist ein uralter Kellerraum der nie für Nutzungszwecke gedacht war. Irgendwann (hier waren ja nicht immer Wasseruhren) wurden dann alle Häuser an die Ringleitung angeschlossen und einfachhalber um nicht buddeln zu müssen wurd die Uhr einfach da angebracht wo das Wasserrohr ins Haus kommt....was leider dieses Kellerloch ist. Damals wurde halt nicht bedacht das dieses "LOCH" nicht isoliert ist und schon bei den Vorbesitzern kam es zu mehreren Rohrbrüchen. Wir haben dann versucht zu isolieren was nicht funktioniert hat ( das Rohr bricht IMMER WIEDER direkt hinter der Uhr)dadurch ist der Keller mittlerweile sowas von in Mitleidenschaft gezogen, das eine Zuschüttung unumgänglich ist.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  02.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tanja Lange vom 02.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tanja,

ich will da keine großen Hoffnungen wecken. Das klingt für mich so zwischen den Zeilen heraus, wie die Diskussion mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband, der für den von mir vorübergehend gewählten Standort in den neuen Bundesländern zuständig war.

Das sind meiner Meinung nach die bürgerfeindlichsten Verwaltungen geworden, welche man sich überhaupt in der heutigen Zeit  vorstellen kann. Ich möchte mal sagen beinahe eine Kreuzung aus privatem Halsabschneider und unnahbarer Verwaltung, wie sie wahrscheinlich nicht mal in den finstersten Zeiten der Verwaltungsgeschichte Deutschlands vorgefunden wurden.

Was für die nicht gleich nach deren Willen funktioniert, aber in den meist allumfassenden Satzungen einigermaßen interpretierbar ist, erledigt dann eine Schar von Rechtsanwälten, welche offenbar in einer Symbiose mit den Verbänden von dir und mir leben.

Ich bin heilfroh, diese Zeit hinter mich gebracht zu haben. Ich habe das in S.A. gekaufte und teilweise renovierte "Bollwerk" verschleudert und schnell das Weite gesucht.
Falls meine Vermutung richtig ist, mit deinem Standort, dann versuche mal mit denen eine Besprechung mit der technischen Abteilung  herbeizuführen um wenigstens zu wissen, wie die sich das vorstellen. Wenn du Pech hast wirst du auf die Satzung verwiesen, wo ja alles drinn steht. Dann kannst du gleich einen preiswerten Handwerker suchen, der bei dem Versorger zugelassen ist und das Ganze für euch erledigt. Nur aufpassen, dass die nicht gleich einen Grund finden den eigentlichen Hausanschluss komplett zu erneuern und euch satzungsgemäß aufs Auge zu drücken.
Ich durfte mich mit 16.000.- DM an dem Neubau der Kanalisation beteiligen. Das war dann so, dass ich ausgerechnet habe,dass mich in der Zeit die ich dort verbrachte, jede Toiletten-Spülung etwa 12.-DM gekostet hat.
Entschuldige bitte meine Schelte und meinen Ausflug in diese Nachwendezeit. Aber ich habe das einfach als unangenehmsten Part dieser Zeit in Erinnerung und das trotz meiner damaligen Tätigkeit als Gemeinderat und offizieller Vertreter der Gemeinde in der Verbandssitzung des Zweckverbandes.

Also versuchen mit Charme und Freundlichkeit das maximal machbare herauszuholen und die Kröte schlucken.Was anderes bleibt wirklich nicht, wenn alles satzungsgemäß läuft. Mehr kann man dazu wirklich nicht sagen.

Gruß Lothar
Gast (sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tanja Lange vom 02.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo warum nicht im Keller selbst montieren oder hat das Haus gar keinen Keller und ihr habt nur ein Loch im  Küchenboden oder in einem  anderen Raum gegraben und dort die Uhr  montiert .Aussrhalb des Hauses einen Schacht mit Abdeckung   zu erichten welcher auch einen Abfluss haben muss kostet auch nicht gerade wenig .  mfg sepp
Tanja Lange
(Mailadresse bestätigt)

  02.03.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 02.03.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar

wir haben ja die Auflage bekommen den Keller zuzuschütten, was wir aber bisher nicht ausführen konnten, da der Streitpunkt die Umsetzung der Uhr ist.
Keiner will die Kosten tragen, obwohl wir schon angeboten haben, das der Schacht (direkt am Keller ausserhalb vom Haus) von uns hergestellt wird. Es muss nur die alte uhr im Keller raus und in diesem Schacht die neue montiert werden. Ich verstehe das Problem nicht!
Die Uhr muss doch sowieso gewechselt werden warum dann so einAufheben darum dass sie einen Meter nach aussen gelegt werden soll und dann auch nurnoch angeschlossen werden muss. Ist doch Unsinn...vor allem weil ja 2 Ämter drin hängen.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  02.03.2009

Hallo Tanja,

diese Frage lässt sich leicht beantworten. Du gehst am besten bei dem Wasserversorger vorbei und prüfst, wie weit die bereit sind kulant zu handeln und einen Teil der sonst von euch zu tragenden Kosten zu übernehmen.

Die Frage wird sein, was ihr denen als Alternativstandort anbieten könnt. Grundsätzlich sind  in den Satzungen der Verbände Umbauten an der Hauswasserversorgung, welche nicht zwingend vom Versorger benötigt werden vom Hauseigentümer zu tragen und durch eine Fachfirma durchzuführen.
Der Zustand eures Kellers ist kein gutes Argument, denn der Zweckverband könnte da bei wirklicher Gefährdung eine Meldung an das zuständige Bauamt machen, welches nötigenfalls eine Instandsetzung oder Stillegung des Gebäudes anordnen könnte.

Das will also gut überlegt sein. Eure häufigen Rohrbrüche zeigen ja auch auf, dass es da unten sehr im argen liegt.

Gruß Lothar



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