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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Bei Trinkwasserhausanschlüssen Geld zurück
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  18.03.2009

Hunderttausend Kunden der Stadtwerke im ganzen Bundesgebiet, die seit August 2000 einen neuen Trinkwasseranschluss erhalten haben oder an dem gebaut worden ist erhalten Geld zurück.Dies teilt der Nachrichtendienst von wasser.de mit. Es handelt sich dabei um die Differenz zwischen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% und der voll gezahlten Umsatzsteuer. Das Bundesfinanzministerium hatte im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu sehen sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen war erfolgreich beim Europäischen Gerichtshof geklagt worden. Nun gilt der ermäßigte Steuersatz sowohl für Neubauten als auch für Reparaturen und Veränderungen der Hausanschlüsse; er kann für alle entsprechenden Arbeiten seit dem 11. Aug. 2000 rückwirkend geltend gemacht werden, teilt de Nachrichtendienst von wasser.de mit.
Sprechen sie mit ihren Stadtwerken.
Die zurückzuzahlenden Beträge liegen etwa zwischen 100 bis 300 Euro.
Auf diese Bekanntmachung kann nicht geantwortet werden!



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