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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Schieber vor der WasseruhrWasserzähler
King-Arthur
(Mailadresse bestätigt)

  01.04.2009

Hallo, bin Hausbesitzer und habe nun ein Problem mit meinem Wasserversorger.
Der Versorger möchte nun bei mir die (seine) Wasseruhr austauschen, da habe ich auch nichts gegen.
Nun zu dem Problem der Schieber VOR der Wasseruhr schließt nicht.
Der Versorger sagt zu mir dies sei mein Problem und ich sollte binnen 4-wochen die in ordnung bringen. Aber dieser schieber gehört mir nicht...Oder?

bin auf der such nach Verschriften(AGB) DIN etc. die ich ihm vor die nase legen kann.

für jede Hilfe im voraus Vielen Dank



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von King-Arthur vom 12.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Arthur,

ich stolpere über die Aussage ihres Versorgers, "Hauptabsperrung für einen ganzen Ortsteil, 8 Straßen!". Wenn das so währe, dann müsste ja zur Erneuerung des Absperrvenils vor der Wasseruhr das gesamte Viertel abgesperrt werden. Die Leitungen, je nach Topografie entleert, damit sich nicht hunderte von Litern Trinkwasser in ihr Haus ergießen. Im Vorfeld müssen alle Nutzer informiert werden, dass ie Wasserversorgung wegen Reparaturarbeiten ausfällt. Trinkwassertanks müssen aufgestellt werden. Produktionsausfall bei angeschlossenen Firmen. Also irgend etwas stimmt da nicht. Suchen Sie sich bitte unter der Zuhilfenahme einer Suchmaschine, die AVBWasserV heraus. Diese ist ohne Probleme im Netz zu finden. Diese gilt für alle öffentlichen Wasserversorger in Deutschland. Darüber hinaus können die öffentlichen Versorger zusätzliche technische Anschlussbedingungen erlassen. Wie schon beschrieben, beginnt die Hausanschlussleitung mit dem Abzweig an der Verteilleitung in der Straße. Diese ist in der Regel sogar mit einem Absperrhahn versehen. Erkenntlich daran, dass auf der Straße eine viereckige Gussplatte von ca. 15 x 15 cm mit einem runden Deckel mit der Aufschrift Absperrhahn zu finden ist. Bei "Gas" steht Gas drauf. Ab diesem Abzweig bis in ihr Haus, oder auf ihrem Grundstück in einem Übergabeschacht (großer Vorgarten), bis zur Absperrung, denn diese Leitung endet mit einer Absperrung, das ist die Hausanschlussleitung und an dessen Ende sitzt die sogenannte Hauptabsperreinrichtung (HAE). Dieser Begriff Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist in der DIN 1988 und auch in der AVBWasserV zu fnden und hat nichts mit der Hauptabsperrung ihres gesamten Viertels zu tun. Bis zu diesem Ventil (einschl.) ist Sache des Versorgers.
Sprechen Sie mit einem zugelassenen Installateur der bei ihrem öffentlichen Versorger eingetragen ist und Arbeiten an der Trinkwasseranlage ausführen darf. Der ist zumindestens in der Lage auf die Fragen antworten zu können, da er ja mit den Anschlusbedingungen ihres Versorgers bestens vertraut ist.

Mit freundlichen Grüßen und beste Wünsche zum Osterfest

Bernd Gräwinger
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  12.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von King-Arthur vom 12.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo,

Das klingt nicht nach einer kompetenten Organisation sondern eher nach: "In unserer Gemeinde macht das ja alles der Bauhof" ( deren Arbeit verurteile ich nicht aber die Eigenmächtigkeit eines einzelnen Herrn, der da meint sich über feste Regelungen hinwegsetzen zu müssen )
Da würde ich wenn die Rechtssituation klar ist, mal den Bürgermeister direkt ansprechen. Der muss als oberste Dienstaufsicht für die "Willkür" des Bauhofleiters gerade stehen. Von ihm würde ich eine schriftliche Stellungnahme dazu verlangen. Wenn das auch nichts hilft, beim zuständigen Landkreis Beschwerde an die Kommunalaufsicht.

Dies ist die persönliche Meinung eines zanklüstigen alten Mannes und keine Rechtsberatung. O.K.?

Ostergrüße  aus dem Rupertiwinkel

Lothar
King-Arthur
(Mailadresse bestätigt)

  12.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd Gräwinger vom 01.04.2009!  Zum Bezugstext

Also mein versorger weigert sich dies anzu erkennen er sagt "Hier ist alles anders!!"

Es ist nur für ein Ortsteil ein Haupthahn vorhanden (ca.8 Straßen.) und der im Haus vor dem und nachdem Zähler(vor dem ist ja nun defekt).

Werde mir wohl Rechtsbeistand holen müßen, die machen Ihr eigenes Gesetz...

Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von King-Arthur vom 02.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Arthur,

die Leitungen in der Straße, das sind die Verteilleitungen. Ab dem Abzweig von dieser Leitung bis zur Hauptabsperreinrichtung, das ist die Hausanschlussleitung und gehört den Versorger. Wenn Sie einen riesigen Vorgarten haben, so kann es sein das dort die HAE (Hauptabsperreinrichtung) untergebracht ist. Im Haus jedoch die Messeinrichtung, dann ist das Ventil VOR dem Wasserzähler ihre Sache. Ist das Ventil VOR dem Wasserzähler jedoch die erste Absperrung nach dem Abzweig der Verteilleitung, dann gehört das Ventil eindeutig dem Versorger. Siehe AVBWasserV §10 Absatz 1 & 3

MfG

Bernd Gräwinger
King-Arthur
(Mailadresse bestätigt)

  02.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd Gräwinger vom 01.04.2009!  Zum Bezugstext

Bei uns hat die gesammte Str. einen absperrhahn oder Ventil. und jedes Haus vor dem Zähler und nachdem Zähler.

Und nachdem zähler der gehört mir und ist intakt.
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.04.2009

Guten Abend Herr Arthur,

die Liefergrenze des Versorgungsunternehmens ist die sogenannte Hauptabsperrvorrichtung, also die erste Absperrung auf dem Grundstück. AVBWasserV §10 "Hausanschluss" Absatz 1 & 3


Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger



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