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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Gesundheitsamt ins Haus lassen?
Pseudonyma
(Mailadresse bestätigt)

  23.04.2009

Ich habe ein Haus, das nicht an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist. Ich habe aber einen Brunnen (und eine geschlossene Grube fürs Abwasser) und von diesem Wasser ins Haus geleitet für Toilettenspülung. Nun hat mich das das Gesundheitsamt angeschrieben, dass sie den Brunnen überwachen wollen. Die Gemeinde weiss dass ich einen Brunnen habe aber sonst habe ich nie etwas an eine offizielle Stelle gemeldet. Muss ich das Gesundheitsamt ins Haus lassen oder reicht es wenn ich angebe, dass ich kein Trinkwasser im Haus habe. (Trinkwasser hole ich in Kanistern von einer Quelle) Ist es strafbar wenn man einen Brunnen nicht beim Gesundheitsamt gemeldet hat???
Danke für schnelle Antwort.
Wäre es auch möglich mit dem Brunnenwasser ein Waschbecken im Haus zu installieren das eben kein Trinkwasser hat - oder zählt sowas dann automatisch nicht mehr als Brauchwasser?
Es ist doch richtig dass man die Verwendung von Brauchwasser nicht dem Gesundheitsamt melden muss
wenn man auch nicht an die Kanalisation angeschlosen ist, oder?

Vielen Dank für Antworten.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  24.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 23.04.2009!  Zum Bezugstext

hallo Herr Klaas,

ich möchte darauf hinweisen, das Pflanzenkläranalgen oder kleine biologische, tankgestützte Kläranlagen  für solche Zwecke gut geeignet und auch zulässig sind.(Einzelfall ist zu prüfen).
Ein Zwangsanschluss für die Kanalisation ist mitnichten in jedem Falle vorgeschrieben oder durchsetzbar, weil technisch oft gar nicht möglich.
Auch wenn der Brunnen nicht den Trinkwasservorschriften entspricht, ist kein zwangsweiser Anschluss vorgeschrieben. Dann muss halt das Brunnenwasser aufbereitet werden, BIS es TVO einhält. Das ist dann ein reines Rechenexempel. Anlagen dafür gibt es Zuhauf.  
Gegen die Satzungen der Versorger kann man - zumindest wenn man im Aussenbereich siedelt - auch rechtlich mit ganz guten Chancen vorgehen. Leider ist das alles mit z.T. hohen Kosten verbunden, da die Vernunft oftmals gegen die Durchsetzung vermeintlicher Prinzipien in den Hintergrund tritt.

Gruss

Uli
Gast (Möller)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.04.2009

Hallo Pseudonyma,
solche Probleme gibt schon seit Jahren z.B. in Schwarzwald. Da hatte früher jeder seinen Brunnen und Abwassergrube. Jetzt wurden öffentlichen Trinkwasserleitung verlegt und wegen Kostenumlegung ein Zwangsanschluss vorgeschrieben. Die meisten Brunnen sich als Trinkwasser durchgegangen. Ähnlich ist es mit der Kanalisation. Ob es in Ihrem Fall so ist, weiß ich nicht. Wie schon bereits unten geschrieben, haben Sie für Brunnenanlage Meldepflicht (ich dachte aber nur für Neuanlagen). Zuständig ist Gesundheitsamt. Vielleicht suchten Sie auch alle, die nicht an die Trinkwasserversorgung angeschlossen sind. Gesundheitsamt wird wahrscheinlich eine Probe untersuchen lassen, ob Ihr Brunnen der Trinkwasserverordnung entspricht. Sie können aber auch selbst solche Beprobung machen lassen, so sind Sie auf der sicheren Seite, dass das Wasser gut ist. Falls den Brunnen als Trinkwasser nicht durchgeht, können Sie gezwungen werden ein Trinkwasseranschluss machen lassen. Informieren Sie sich an Ihre Gemeinde/Stadt, die sind verpflichtet Ihnen richtige Auskunft (auch bezüglich Kanalanschluss)zu geben. Gehen sie lieber persönlich hin und lassen Sie sich Kopie der entsprechenden Unterlagen geben.
mfg
Möller
Gast (Möller)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 23.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Klaas,
da haben Sie sich verlesen:"Ich habe aber einen Brunnen (und eine geschlossene Grube fürs Abwasser) und von diesem Wasser ins Haus geleitet für Toilettenspülung"
mfg
Möller
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.04.2009

Hallo Pseudonyma
In Österreich ist es ein wenig anders! So lange das Wasser nicht in Verkehr gebracht wird und es keine behördliche Vorschreibung gibt kann jeder trinken was er will, es ist sein Problem. D.h. wenn ich auf meinem Grundstück einen Brunnen oder eine Quelle habe, keine fremden Rechte beeinträchtige, kann ich diesen Wasserspender als Trinkwasser verwenden. Mir kann nur der Bürgermeister als Baubehörde bei einem Neubau - Umbau eine Wasseruntersuchung vorschreiben.
Beim Abwasser ist es so, sollte keine Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation bestehen muss ich entweder selber eine Abwasseranlage errichten, nach dem Stand der Technik, oder das Abwasser in einer dichten Grube auffangen und nachweislich durch ein befugtes Unternehmen bei einer Kläranlage entsorgen.
Gesundheitsamt oder Lebensmittelpolizei(als Trinkwasserüberwachungsbehörde)haben unter diesen Voraussetzungen auf meinem Grundstück nichts verloren!
lg
Walter  
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  23.04.2009

Es ist zwingend erforderlich. dass in jedem Wohnhaus Trinkwasser aus der Leitung vorhanden sein muß.
Ebensowenig kann man heute ein Wohnhaus ohne Trinkwasseranschluss bauen.
Ganz klar wurde der bisherige Brunnen als Trinkwasser ausgegeben.
Ein Haus ohne Kanalisationsanschluß ist ebenso unzulässig, obwohl es Chemietoiletten gibt.
Insofern sollte sich der Fragesteller rechtlichen Beistand holen, denn es könnte sein, das das Haus nicht zum dauerhaften Aufenthalt geeignet ist.
Man kann sich manchmal schon über manche Fragen wundern.
Liebe Grüße an die Gemeinde
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.04.2009

Guten Abend!

Wenn in dem beschriebenen Haus gewohnt wird, so wird doch dort wahrscheinlich auch Körper- und Wäschereinigung durchgeführt, und wahrscheinlich nicht mit Wasser aus dem Kanister. Das dazu verwendete Wasser MUSS aber Trinkwasser sein, siehe die Trinkwasserverordnung. Und dann muss der Brunnen, aus dem das Wasser kommt, überwacht werden. Etwas anders wäre z.B. ein Wochenendgrundstück, wo eben nicht gewohnt wird, da könnte man mit dem Wasser aus Flaschen oder Kanister eher argumentieren.

Ich glaube nicht, dass das Gesundheitsamt etwas anderes als einen überwachten (und geeigneten!) Brunnen akzeptiert, wenn das Gebäude dauerhaft bewohnt wird.

E. Regulator
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd Gräwinger vom 23.04.2009!  Zum Bezugstext

Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Habe jetzt mitbekommen, dass Brunnenwasser und nicht das Abwasser der Grube zur Toilettenspülung genutzt wird. Dennoch ändert sich nichts an meinen Aussagen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.04.2009

Hallo Pseudonyma,

Brunnen, Regenwasser-Nutzungsanlagen usw. müssen der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Zumindest ist das Nichtmelden eine Ordnungswiedrigkeit. Aber nun einmal zur Nutzung des Abwassers zur Toilettenspülung. Ist das wirklich so? Ist das Wasser mit Fäkalien belastet? Dann liegt hier sogar eine Straftat nach dem Infektionsschutzgesetz vor. In diesem Fall ist eine Regenwassernutzungsanlage bestimmt sinnvoll.
Dem Gesundheitsamt ist im Rahmen seiner Überwachungspflicht Zutritt zu den Brunnenanlagen zu gewähren.

Vielleicht können Sie ihre Wassernutzungsanlagen einmal näher beschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger



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