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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Welchen Hauswasserfilter nehmen?
Gast (Ottmar Schmidt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.04.2009

Hallo.

Ich möchte den Hauswasserfilter erneuern. Nur weiß ich nicht welchen ich da bestellen soll.

Auf dem momentan eingebauten Filter steht
Durchfluß: 3,5 m³/h
Filtration: 80ym - 0,08 mm
Betriebsdruck max. 10 bar
Betriebstemp. max. 30 °C

Das Haus ist Baujahr 1988.

Kann mir mal einer bitte helfen welchen ich da brauche? Ich kenn mich da echt net aus.

Gruß
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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 15
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo,
da es hier kein Ende zu geben scheint, mache ich hier einfach mal zu. Uli wenn du dich mit E.R. weiter darüber unterhalten willst, bitte einen passenden thread dazu eröffnen.

Einen schönen Abend allerseits

Lothar
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Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo E.R.

das muss ich mir nicht antun, das man mir hier vorwirft mein Ego zu pflegen, Piraterie zu betreiben und polemisch zu argumentieren.
Ich glaube, meine Ansichten in der Vergangenheit immer hinreichend und schlüssig begründet zu haben.

Wenn eine etwas liberalere und praxisorientiertere Sichtweise der ganzen Sache hier nicht gewünscht wird, dann kümmmere ich mich halt um andere -sinnvollere- Dinge und lass die Paragraphenreiter unter sich.

Was die Praxis angeht, braucht man ja nur mal in den Baumarkt an der Ecke zu gehen und nachzuschauen was da alles für den Heimwerker angeboten und verkauft wird.  

letzte Grüsse

Uli

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Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.04.2009

Hallo Zusammen,

die Frage von Herrn Schmidt war: welchen Filter er einbauen soll. Wenn Herr Schmidt kein Fachmann ist, dann darf er den Austausch/Einbau eines Bauteils, hier einen kompletten Filter, egal wecher Bauart, nicht durchführen. So steht es in der AVBWasserV. Der Betreiber darf nach DIN 1988 Teil 8 Abschnitt 8 "Filter", den Filtereinsatz wechseln. Weitere Arbeiten dürfen nur Installationsunternehmen durchführen.

Warum wird das so geregelt?

Nein, nicht weil das so in irgendeiner Vorschrift steht, sondern hier steht der Schutz des Trinkwassers oben an. Die Hausinstallation ist ein komplexes System mit Sicherungs- und Sicherheitsarmaturen, Entnahmestellen, Rohrnetz und dessen Hydraulik, Material unter der Berücksichtigung der Wasserqualität und Zusammensetzung des Wassers.
Es macht Sinn, dass ein fundiertes Fachwissen nötig ist um das System ordnungsgemäß zu bauen und instand zu halten.
An Gasleitungen werkelt ja auch keiner einfach so rum.

So lange nichts passiert....., aber wenn doch?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger
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Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo, Ulrich,

der DVGW hat zur AVBWasserV eine Mitteilung an die Versorgungsunternehmen verfasst, die wie die AVB schon etwas älter ist.

Kurz gefasst steht da zu Deiner "Lappalie" drin: Alles nach dem Eckventil darf auch von Laien bearbeitet werden. Damit wäre der Einbau des Rückspülfilters keine Lappalie, mit der in der Regel erforderlichen Veränderung der Leitungen für den Anschluss ist es dann sowieso etwas komplexer und mit Aufwand an Werkzeugen verbunden.

E. Regulator
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Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Guten Tag, Lothar,

Ich finde Deine Bemerkung wichtig und richtig. Das "Kapern" von Threads mit immer der gleichen Polemik mag zwar das EGO der Piraten befriedigen, zertört aber den Sinn der Diskussion und macht es dem geneigten Laien, der hier eine Frage hat, unmöglich, die sinnvollen Informationen von der genannten Polemik zu trennen.

E. Regulator
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Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar

Ottmar Schmitt schreibt in seinem Beitrag vom 26. 4.:
"ist das denn gesetzlich geregelt, dass da nur ein autorisierter Fachmann ran darf? Weißt du vielleicht wo man das noch nachlesen kann?"

daraufhin hat sich die Diskussion in die Richtung entwickelt, dass man als Laie ein Wasserrohr höchstens mal anschauen darf,aber keinesfalls berühren. K.A.schwingt gleich wieder die Gesetzeskeule....

Das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Und ich denke, es hilft Herrn Schmidt schon auch ein wenig weiter wenn er weiß, dass er einen Filtereinsatz ohne die Zuhilfenahme eines Fachmanns wechseln darf.

Gruß

Uli

Dann mach ich halt auf bestimmte Aussagen in Zukunft neue theads auf.
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo K.A. und Sir Uli,
K.A. schreibt:

"Aber beim Lebensmittel Nr. 1 - TRINKWASSER - scheint das Nichteinhalten von Gesetzen und Verordnungen zum Volkssport zu werden - auch bei den Aufsichtsbehörden, selbst die Bundesministerien (z.B. BMG) und Bundesämter (z.B. UBA) machen im Trinkwasserbereich mit!"

Bei euch kommt der Strom halt aus der Steckdose. Was dahinter ist, da kommt auch oft Staunen auf. Es ist keineswegs nur beim Wasser so. Ich habe vor ein paar Jahren in SA ein älteres Anwesen von der LPG gekauft und beim Renovieren stellte sich heraus, dass sogar der gelb-grüne als Leiter für Phase herhalten mußte.

Der "Sport" ist also Themen übergreifend.

Aber mal was ganz anderes: Was glaubt ihr, bringt es den Fragestellern, wenn hier in fast jedem thread um Richtlinien und um Kaisers Bart diskutiert wird?

Wäre nett, wenn man sich da zukünftig etwas zurück halten würde, beziehungsweise dass man zu solchen Themen extra Diskussionsthreads eröffnet.
Das macht sich auch besser, wenn jemand mit der Forensuche gezielt nach etwas sucht.Jetzt muß der Suchende unter Umständen Seitenweise Beiträge überfliegen um an den Kern der Sache zu kommen. In manch anderen Foren schliesst man daher die threads, wenn die Fragen abgearbeitet sind.

Danke und Gruß

Lothar
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Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo K.A.


Solange man das nicht aus eigener Tasche bezahlen muss...

Leute, bleibt doch auf dem Teppich!
Wo liegt den die Gefährdung wenn einer einen 1" Kartuschenfilter raus und einen 1" Rückspülfilter reinmacht?

In Berlin werden die Gesetze gemacht, in Bayern durchgelesen und in Württemberg ausgeführt.  

K.A. : bist du Württemberger?

Gruß

Uli

PS: ist der Austausch eines Filters eine "Wesentliche" Änderung der Anlage gem AVB WasserV §12 - wohl eher nicht!
Da greift sicher der "Lapalienparagraph"
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 27.04.2009!  Zum Bezugstext

"Da sollte in der Tat, wenn man die AVB ernst nimmt, ein Fachmann ran."

Hallo E.R.,

bis jetzt MUSS man in Deutschland noch Verordnungen ernst nehmen - daran sollte auch nicht gerüttelt werden!

Aber beim Lebensmittel Nr. 1 - TRINKWASSER - scheint das Nichteinhalten von Gesetzen und Verordnungen zum Volkssport zu werden - auch bei den Aufsichtsbehörden, selbst die Bundesministerien (z.B. BMG) und Bundesämter (z.B. UBA) machen im Trinkwasserbereich mit!


KIM ALEXANDER
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Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ottmar Schmidt vom 26.04.2009!  Zum Bezugstext

Guten Morgen!

Ganz so, wie beschrieben ist es dann doch nicht.

Der Filtereinsatz kann selbstverständlich ohne ein eingetragenes Installateursunternehmen ersetzt werden, das ist eine einfache Wartungsmaßnahme, die man auch regelmäßig durchführen sollte. Ein Fachmann ist dafür auch bei unterdurchschnittlichem Geschick nicht erforderlich.

Etwas anderes wäre der Austausch des einfachen Filters gegen einen rückspülbaren. Da sollte in der Tat, wenn man die AVB ernst nimmt, ein Fachmann ran.

E. Regulator
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Gast (Ottmar Schmidt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd Gräwinger vom 26.04.2009!  Zum Bezugstext

Danke tröpfchen und Bernd Gräwinger für eure Antworten. Hätte nicht gedacht, dass einem hier so schnell und kompetent geholfen wird.

Schönen Gruß
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Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ottmar Schmidt vom 26.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schmidt,

in der sogenannten AVBWasserV können Sie nachlesen, dass an Trinkwasseranlagen (Hausinstallation)  nur zugelassene Installationsunternehmen (bei ihrem örtlichen Versorger eingetragen) arbeiten dürfen. Nun aber zu ihrem Filter.
Der Filter ist zum Schutz der Trinkwasserinstallation vor Schwebstoffen, Sand oder kleine Steine, die mit bestimmten Metallen, wie Kupfer korrosion hervorrufen können oder Sicherungsarmaturen, Ventile und Regelbauteile beschädigen. Es gibt zwei Varianten. Erstere, das sind Filter mit Filterstrumpf oder Patrone. Diese Filtereinsätze MÜSSEN alle 6 Monate ausgetauscht werden. Hintergrund ist die evtl. Verkeimung der Filtereinsätze. Die zweite Variante sind die rückspülbaren Filter. Mittels eines Ventils oder Hahn lässt man rückwärts Wasser durch den Filter laufen, die ausgefilterten Ablagerungen werden aus dem Filter herausgepült, in einen, unter dem Filter aufgestellen Eimer oder in einen Trichter, der dann mit einer Entwässerungsleitung verbunden ist. Dies muss alle 2 Monate geschehen. Nach Ablauf von 2 Jahren ist dieser Filtereinsatz ebenfalls zu erneuern. Eine Variante des rückspülbaren Filtes ist die Hauswasserstation, diese besteht aus einer Kombination Druckminderer und rückspülbarer Filter. Druckminderer müssen eingebaut sein, wenn der Versorgungsdruck höher als 5 bar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger
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Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ottmar Schmidt vom 26.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Ottmar,

die meisten Versorger haben die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" für sich (und damit auch für ihre Kunden) verbindlich übernommen. Darin ist in § 12 Kundenanlage geregelt:

"Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend der anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (zum Beispiel DIN- DVGW, DVGW- oder GS-Zeichen) bekundet, daß diese Voraussetzungen erfüllt sind." und "Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen."

Dies sollte deine erste Frage beantworten.

Wenn du von obigem abweichst, kannst du - sofern er es merkt - Ärger mit deinem Wasserversorger bekommen. Dumm läuft es jedoch im Falle eines Wasserschadens. Da kann die Versicherung bei Nichtbeachten der AVBWasserV die Schadensregulierung verweigern.

Gruß aus der heute sehr sonnigen Pfalz
Tröpfchen

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Gast (Ottmar Schmidt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 25.04.2009!  Zum Bezugstext

Genau ich meinte den Wasserfilter unmittelbar hinter der Wasseruhr. Danke für deine Tipps.

Ist das denn gesetzlich geregelt, dass da nur ein autorisierter Fachmann ran darf? Weißt du vielleicht wo man das noch nachlesen kann?

Gibt es bei einem Wasserschaden, der durch den Filter evtl. verursacht wird, Probleme mit der Versicherung, wenn man den alleine austauscht?

Gruß
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Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.04.2009

Hallo Ottmar,

ich nehme an, dass ein Filter am Wassereingang (unmittelbar hinter dem Wassermengenzähler/Wasseruhr) gemeint ist. An dieser Stelle darf in der Regel nur ein autorisierter Fachmann werkeln. Suche daher den Sanitärbetrieb deines geringsten Misstrauens auf und lasse dich dort beraten.

Ob du dann einen Filter zum Rückspülen oder einen mit einem austauschbaren Filtereinsatz einbauen lässt, ist nahezu unerheblich. Wichtig ist, dass der Filter geprüft ist (z. B. DVGW-Zertifikat). Ich persönlich würde eine rückspülbare Einheit vorziehen. Aber wie gesagt, es geht auch anders.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
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