Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht!
Kategorie verlassen!
Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Pachtland Freizeitgrundstück Rohrbruch und Kosten
Gast (Max Bindermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.05.2009

hi,

ich hab mal eine Frage. Ich habe seid letzten Jahr ein Freizeitgrundstück über das Land Berlin gepachtet. Auf dem Grundstück steht ein Häuschen und Wasser und Strom  ist auch vorhanden. An der Wasserversorgung sind noch 5 andere Teilnehmer angeschlossen.

Die Hauptleitung scheint nun ein Wasserrohrbruch zu haben. Nun sieht es so aus, dass die seid 1970 liegende Leitung repariert werden muss.

1. Muss ich,obwohl ich erst seid letztes Jahr pächter bin, dafür aufkommen?

2. Wenn ja, wird es auf alle Pächter gleich verteilt, oder evtl. prozenttual verrechnet?

3. Ich gehe davon aus, dass en Freizeitgrundstück 1977 nich am Wasser angeschlossen war und es von den Vorpächtern mal erschlossen worden ist, oder irre ich mich und das Land Berlin ist für die Erschliessung zuständing und somit auch für die Reperatur zuständig?

4. Kann jemand sagen mit was für Kosten man ungefär rechnen muss. Ich weiss, das man das evtl. nicht pauschalisieren kann, aber reden wir hier von Summen um 10.000 Euro, oder eher um 1000  Euro?

5. Wer zahlt das Wasser, was dort Sekunde für Sekunde verloren geht?

gruss und danke im vorraus



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Edwin)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.06.2009

Hallo,
grundsätzlich müsstes Du dich bei deinem Wasserversorger erkundigen.Jder Versorger hat eine Abgabesatzung, in der geregelt ist, wer,was und wann zu bezahlen hat. Bei uns z.B. ist es so geregelt, das bei Reparatur der Anschlußleitung bis zum Wasserzähler der Versorger zuständig ist und die Kosten übernimmt. Muß die Anschlußßleitung erneuert werden, übernimmt der Versorger die Kosten im öffentlichen Bereich und der Grundstücksbesitzer( nicht der Mieter oder Pächter) im privaten Bereich.Oft sind Hauseigentümer auch durch die Gebäudeversicherung abgesichert, hier müssen aber dann die Versorgungsleitungen mitversichert sein.
Gast (Sepp s)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.05.2009

Hallo  Max wer ist der Wasserversorger    an wem müsst ihr Wassergebühr bezahlen?   Sind Wasserzähler vorhanden  und wird das Wasser via diesem abgerechnet .In meiner Nähe ist eine  Wassergenossenschaft,dort geht man folgendermaßen vor :Es gibt einen Subzähler über welchem das gesamte  Wasser läuft und bei jeden Abnehmer ist ein  ein sep. Zähler .Der Wasserpreis wird pro m³abgerechnet als Grundlage wird zum einem der Stromverbrauch angewendet zum andern gibt es auch Rep.  und eine gewisse Fehlmenge welche  bei der Berechnung berücksichtigt werden muss. Da bei bei einem Rohrbruch etwa wesentlich mehr Strom verbraucht wird kommt es natürlich zu einem höheren Wasserpreis .da das Wasser nicht zugekauft werdenn muss ist der Betrag nicht allzu groß. Der Wasserpreis wird so berechnet dass ein kleiner Überschuss entsteht,dadurch können kleinere Rep.aus diesem beglichen werden, bei größeren Rep /Rohrbruch würde dieser aber nicht reichen so dass von allen ein Reparaturkosten Beitrag geleistet werden muss  welche sich nach dem Wasserverbrauch richtet.
Da deine Angaben sehr spärlich sind, kann dir wahrscheinlich auch von anderen keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden
mfg sepp



Werbung (2/3)
Laboruntersuchung für Ihr Trinkwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas