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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Pachtland Freizeitgrundstück Rohrbruch und Kosten | |
Gast (Max Bindermann) (Gast - Daten unbestätigt) 22.05.2009 |
hi, ich hab mal eine Frage. Ich habe seid letzten Jahr ein Freizeitgrundstück über das Land Berlin gepachtet. Auf dem Grundstück steht ein Häuschen und Wasser und Strom ist auch vorhanden. An der Wasserversorgung sind noch 5 andere Teilnehmer angeschlossen. Die Hauptleitung scheint nun ein Wasserrohrbruch zu haben. Nun sieht es so aus, dass die seid 1970 liegende Leitung repariert werden muss. 1. Muss ich,obwohl ich erst seid letztes Jahr pächter bin, dafür aufkommen? 2. Wenn ja, wird es auf alle Pächter gleich verteilt, oder evtl. prozenttual verrechnet? 3. Ich gehe davon aus, dass en Freizeitgrundstück 1977 nich am Wasser angeschlossen war und es von den Vorpächtern mal erschlossen worden ist, oder irre ich mich und das Land Berlin ist für die Erschliessung zuständing und somit auch für die Reperatur zuständig? 4. Kann jemand sagen mit was für Kosten man ungefär rechnen muss. Ich weiss, das man das evtl. nicht pauschalisieren kann, aber reden wir hier von Summen um 10.000 Euro, oder eher um 1000 Euro? 5. Wer zahlt das Wasser, was dort Sekunde für Sekunde verloren geht? gruss und danke im vorraus |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (Edwin) (Gast - Daten unbestätigt) 09.06.2009 |
Hallo, grundsätzlich müsstes Du dich bei deinem Wasserversorger erkundigen.Jder Versorger hat eine Abgabesatzung, in der geregelt ist, wer,was und wann zu bezahlen hat. Bei uns z.B. ist es so geregelt, das bei Reparatur der Anschlußleitung bis zum Wasserzähler der Versorger zuständig ist und die Kosten übernimmt. Muß die Anschlußßleitung erneuert werden, übernimmt der Versorger die Kosten im öffentlichen Bereich und der Grundstücksbesitzer( nicht der Mieter oder Pächter) im privaten Bereich.Oft sind Hauseigentümer auch durch die Gebäudeversicherung abgesichert, hier müssen aber dann die Versorgungsleitungen mitversichert sein. |
Gast (Sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 22.05.2009 |
Hallo Max wer ist der Wasserversorger an wem müsst ihr Wassergebühr bezahlen? Sind Wasserzähler vorhanden und wird das Wasser via diesem abgerechnet .In meiner Nähe ist eine Wassergenossenschaft,dort geht man folgendermaßen vor :Es gibt einen Subzähler über welchem das gesamte Wasser läuft und bei jeden Abnehmer ist ein ein sep. Zähler .Der Wasserpreis wird pro m³abgerechnet als Grundlage wird zum einem der Stromverbrauch angewendet zum andern gibt es auch Rep. und eine gewisse Fehlmenge welche bei der Berechnung berücksichtigt werden muss. Da bei bei einem Rohrbruch etwa wesentlich mehr Strom verbraucht wird kommt es natürlich zu einem höheren Wasserpreis .da das Wasser nicht zugekauft werdenn muss ist der Betrag nicht allzu groß. Der Wasserpreis wird so berechnet dass ein kleiner Überschuss entsteht,dadurch können kleinere Rep.aus diesem beglichen werden, bei größeren Rep /Rohrbruch würde dieser aber nicht reichen so dass von allen ein Reparaturkosten Beitrag geleistet werden muss welche sich nach dem Wasserverbrauch richtet. Da deine Angaben sehr spärlich sind, kann dir wahrscheinlich auch von anderen keine zufriedenstellende Antwort gegeben werden mfg sepp |
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