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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Kanalanschlussgebühr bei Haus-Aufbau Einspruch?
Claudia
(Mailadresse bestätigt)

  24.06.2009

Hallo an alle,

ich hoffe, jemand weiß einen Rat für mich.
Wir haben vor 2 Jahr auf unser 2-Familienhaus drauf gebaut. Dieser Aufbau entstand auf einem Teil unseres Hauses. Das Flach-Dach wurde entfernt; ein weiteres Stockwerk darauf gesetzt und darauf kam wieder das Dach.
Wir haben an keiner Stelle mehr Grundfläche verbaut, als vorher nicht auch schon bebaut war.

Nun sollen wir an unsere Stadt einen Betrag in Höhe von 450 € zahlen. Betreff des Schreibens "Neuanschluss eines Kanales".

Fakt ist, dass wir in dem benannten Aufbau keine Sanitären-Einrichtungen, sprich kein Wasser haben und auch keine Heizungsrohre.

In unserem Haus wohnen nicht mehr Personen als zu vor und es regnet ja auch nicht mehr, seit wir drauf gebaut haben.

Meine Frage: Habe ich eine Chance, wenn ich Einspruch einlege. Wenn ja, muss ich bei diesem Einspruch etwas beachten?

Vielen Dank im Voraus fürh eure Hilfe.

LG Claudia



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Claudia
(Mailadresse bestätigt)

  25.06.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 24.06.2009!  Zum Bezugstext

vielen Dank für eure Antworten / Erläuterungen.

Ich denke, wir werden einfach mal einen Einspruch verfassen. Wenn wir Glück haben, ziehen sie die Rechnung zurück. Wenn wir Pech haben, müssen wir die Rechnung zahlen. Verlieren können wir nichts, denke ich mal.
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.06.2009

Hallo Claudia,

eine allgemein gültige Antwort auf deine Frage ist nicht möglich. In unserem Staat ist die Abwasserregelung eine Sache der Gebietskörperschaft, also in der Regel der Gemeinde. Die haben entsprechende Satzungen erlassen.

So gibt es Regelungen, dass Kanal(anschluss)gebühren nach dem Bebauungsfaktor zu zahlen sind, unabhängig davon wieviel überhaupt bebaut wurde. Das heißt, dort zahlst du von Anfang an das Maximum.

Andere Regelungen gehen von der tatsächlich bebauten Fläche oder der errichteten Wohnfläche aus. Und wenn die sich ändert, ändert sich auch der zu zahlende Betrag.

Für dich gibt es daher nur eine Lösung: Studiere die lokale Abwassersatzung und vergleiche diese mit der bei dir vorliegenden Situation.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.06.2009

Bei Claudia    bei uns Österreich würdest du mit deinen Ansinnen sicher erfolglos bleiben  /abblitzen  ,weil es nicht maßgebend ist ob in den Räumen Abwasser anfällt oder nicht, lediglich die vergrößerte Fläche  spielt dabei eine  Rolle,   dabei muss es nicht unbedingt eine Wohnfläche sein vergrößert wurde.
mfg sepp



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