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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Wasseranschluss öffnen
Gast (Katharina r)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.07.2009

Hallo, ich habe folgendes Anliegen bzw. Frage:

Wir haben ein etwas älteres Haus erworben, dessen Wasserversorgung vor ca. 2 Jahren still gelegt wurde. Die Leitungen sind vorhanden lediglich die Wasseruhr fehlt Ein Anruf bei einem Mitarbeiter des zuständigen Versorgers ergab folgende unschöne Situation:

Ohne, dass das Haus bekannt war oder eine Sichtung statt gefunden hat, teilte er uns mit, dass keinesfalls Widerinbetriebnahmen möglich seien. Die Hygienerichtlinien sprechen dagegen, dass einmal still gelegte Wasseranschlüsse reaktiviert werden. Es muss prinzipiell ein vollständig neuer Wasseranschluss gebaut werden. Der Wasseranschluss mit Zähler kann – wenn man uns entgegenkommt – 1 Meter hinter der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ab 2000,00 Euro aufwärts. Um den Rest müssten wir uns kümmern oder es wird entsprechend teurer. Nach dem Antrag, den wir zu stellen hätten, würde ein Termin vor Ort stattfinden, danach erhalten wir Kostenvoranschläge.

Bisher sind wir davon ausgegangen, dass Wasseranschlüsse wieder in Betrieb genommen werden können, wenn sie denn intakt sind und die Messungen „keimfreies“ Wasser ergeben. Falls nicht könnte noch gespült werden. Falls die Leitungen kaputt sind, könnten sie auch teilweise repariert werden…

Handelt sich unsere bisherige Information um einen kompletten Irrtum oder ist die Aussage des Mitarbeiters eher darauf ausgerichtet erst einmal einen netten Auftrag zu sichern? Es wirkt sehr komisch auf uns, dass man uns mitteilt, das zeitweilig ungenutzte Wasseranschlüsse pauschal erneuert werden müssen…

Gibt es ein Gesetz, dass verbietet Wasseranschlüsse wieder in Betrieb zu nehmen?

Kann man sich einem komplett neuen Wasseranschluss entgegenstellen oder an eine Beratungsstelle wenden?

Bei der Gesamtsumme von ca. 10000 Euro, die uns von diesem Herrn genannt wurde, sind wir doch etwas irritiert!

Über Hinweise würden wir uns sehr freuen.

Viele Grüße Ratsuchende



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 9
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  29.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 29.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

bei überlangen Hausanschlüssen oder bei Anschlussnehmern, wo Manipulationen nicht auszuschließen sind, wird oftmals so dicht wie nur möglich an der Hauptleitung ein Übergabeschacht mit Wasserzähler installiert.

Wie gesagt, das WVU legt den Standort des Zählers fest, nicht der Anschlussnehmer; einen zusätzlichen Zähler im Haus zur Kontrolle zu installieren, dient der Rohrbruchüberwachung, abrechnungsrelevant ist aber der vom WVU gesetzte Zähler.

Vielleicht kriegen wir ja ein paar Infos von Kathrina über das Alter des Hauses oder die erdverlegte Leitung etc.

MfG Carsten
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 29.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten bezüglich Waserzähler ist es bei uns so das diese im Haus montiert werden,was für den Verbraucher auch die beste Lösung  ist (Österreich)weil man dadurch den  Zähler leicht kontrollieren kann, was bei einem Einbau in einem Schacht der Grundstücksgrenze bes.im Winter  kaum möglich ist.Für den Wasserlieferanten  aber eine tolle Sache schließlich muss bei einem Wasserrohrbruch ab-Zähler der Kunde alles bezahlen.
Wen der Lieferant erklärt in der alten Zu- Leitung  dürfe er kein Wasser nach einer Stilllegung mehr liefern dann müsste auch die gesamte Hausinst, erneuert werden.
Für Katharina wäre ein weiterer Zähler im Haus empfehlenswert  wen der Zähler an der Grundstücksgrenze montiert wird.schließlich treten bei Altinst. des öfteren  Defekte auf   ohne dass man den Wasserfluss diesen sieht .mfg sepp
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  29.07.2009

Hallo Katharina,

"normalerweise" sind diese Dinge über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt; lass Dir diese mal aushändigen.

Hierin sind die Rahmenbedingungen geregelt, Kostenübernahme (prozentual oder pauschal, ...), die Lage des Wasserzählers etc. (nein Sepp, die Lage kann man sich nicht aussuchen)

Du schreibst "etwas älteres Haus"; kann es sein, dass hier vielleicht noch eine alte Bleileitung verlegt ist?
Dann muss die Leitung erneuert werden.
Vielleicht hat das WVU auch nähere Informationen, warum die Leitung erneuert werden soll; bekannte Schäden, Material, oder sonst irgendwas?

Wenn sich die Leitung in ordnungsgemäßem Zustand befindet, muss diese auf jeden Fall desinfiziert; die Wiederinbetriebnahme ist im DVGW-Arbeitsblatt W400 T3 geregelt, dass sollte Dein WVU aber wissen...

Gruß Carsten
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  29.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Katharina r vom 28.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Katharina,

gefühlsmäßig würde ich auch sagen, die wollen  an euch verdienen oder wie schon erwähnt auf Kundenkosten ihr eventuell marodes Netz sanieren. Du kannst dich ja mal bei der zuständigen Komunalaufsicht beim Landratsamt erkundigen, wie das mit dem Versorger aussieht? Und ob die das so machen dürfen.Auch eine Nachfrage beim Gesundheitsamt könnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Gruß Lothar
Gast (Katharina r)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 28.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar,

herzlichen Dank für Deine Hinweise. 55 Euro sind super,550 Euro auch, leider stellte dieser Mitarbeiter pauschal völlig andere Summen in den Raum.

2000 Euro im besten Fall, um wieder Wasser zu erhalten...

Es handelt sich um einen privaten Versorger. Aus diesem Grund habe ich die Befürchtung, dass es sich um eine schöne Rendite handelt und diese Pauschalisierung eher Strategie ist.

Vielleicht weiß Du, ob man Möglichkeiten hat,sich zu wehren. Das Haus wurde bis vor zwei Jahren von vielen Familien (Mehrfamilienhaus) genutzt.

Bevor der Mitarbeiter die genaue Adresse kannte wurde jedoch schon gesagt: Sie wollen Wasser, dann müssen wir einen Neuanschluss vornehmen. Aus hygienetechnischen Gesichtspunkten dürfen "abgemeldete Häuser" nicht einfach eine Wasseruhr erhalten, sondern die Eigentümer sollen einen kompletten Neuanschluss bezahlen, weil in den Rohren Keine sein können.

Ich habe den Eindruck, dass hier unwissenden Kunden schöne Rechnungen geschrieben werden sollen.

Die 2000 Euro zielen auch nur auf einen Anschluss 1 m hinter der Grundstücksgrenze ab. Aber mir geht es primär darum,ob überhaupt ein komplett neuer Anschluss zur Bedingung gemacht werden kann.

Vielleicht ist der Bestehende ja auch technisch ok...

VG Katharina

Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  28.07.2009

Hallo Katharina,

Das steht in fast jeder Satzung:
"
Wasserzähleranlagen werden nur in Räume eingebaut,
die entsprechend den technischen Regeln und
Normen, den Unfallverhütungsvorschriften und nach
den Musterblättern der SWM errichtet und ausgestattet
sind. Die Räume sind vom Kunden zu unterhalten"

Ist das vielleicht der Grund, für eine Neuinstallation?

In München gilt zu dem Zähler:

"Für eine Einstellung der Versorgung an einer Messeinrichtung
wird jeweils der 1-fache rechnerische
Pauschalsatz nach Ziffer 10 berechnet. Für eine
Wiederaufnahme der Versorgung wird jeweils der 2-
fache rechnerische Pauschalsatz nach Ziffer 10
berechnet" ( wären etwa 55,-€)

Von einem allgemeinen Zwang kann also nicht die Rede sein. Und die Begründung scheint mir auch sehr dürftig, wenn alles andere in Ordnung wäre. Es kann natürlich sein, dass die alten Rohre ziemlich marode sind und die das so nicht sagen, weil das deren Bier ist. Mit einem neuen Hausanschluss träfe dann der genannte baukostenzuschuß zu.

Gruß Lothar
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 28.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Katharina hab vergessen noch hinzuzufügen wen dem so ist /wäre dann müsste wohl auch die gesamte Wasserleitungsinstallation im Hause erneuert werden.
Die Verhältnisse  sind in diesem Fall die gleichen .
     Mfg Sepp
PS Aber den Wasserzähler unbedingt im Haus montieren lassen   und nicht an der Grundstücksgrenze .Nicht erst einmal ist es passiert dass wegen eines defektes  der ständig laufende  Zähler nicht bemerkt wurde und deshalb fast ruinöse Nachzahlungen die Folge waren.
Gast (Katharina r)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 28.07.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp, danke fürDeine Antwort.
Es geht nicht um einen Brunnen (bei den Preisen kann man sicher über einen nachdenken, aber...)
Meine Anfrage und alle Aussagen beziehen sich auf eine Wiederinbetriebnahme des Anschlusses an die örtliche öffentliche Wasserversorgung.
Aus diesem Grund bin ich so geschockt.
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.07.2009

Hallo Katharina Was würden  diese Herrn wohl sagen du willst selbst einen Brunnen bohren lassen  .Um den genannten Preis ist das sicher möglich, es sein den du lebst in einer fast Wasserlosen Gegend wo man an die  100 m tief bohren müsste .Sicher könnte man  vor der neuerlichen Inbetriebnahme  die Leitungen spülen und Chlorren.
Auch bei einem neuen Brunnen muss dies gemacht werden!
Da wiehert der Amtschimmel wieder mal kräftig!

mfg sepp



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