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Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise
Aufteilung Grundpreis - Verbrauchspreis nach welchem Maßstab
Gast (ALi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.09.2009

Guten Tag!

Klar ist, dass Wasserversorger kostendeckend arbeiten sollten. Hierfür werden Verbrauchs- und oft auch Grundpreise erhoben. Meine Frage:

Nach welchem Maßstab werden diese festgelegt? Wie hoch muss/sollte/kann der Grundpreis sein? Oder ist es ok, nur einen Verbrauchspreis zu fordern?

Auf der Kostenseite geht man ja eher von 80 % Festkosten aus.

Einzigen Anhaltspunkt, den ich bisher gefunden habe, ist das Kommunalabgabengesetz (NRW). Diese spricht aber von Gebühre, nicht von privatrechtlichen Entgelten vieler Stadtwerke (GmbH).

Ich kann mir schlicht nicht vorstellen, dass der Wasserpreis, soweit kostendeckend, ausschließlich der Willkür von Lokalpolitikern unterworfen ist.

Danke schon mal im Voraus für etwaige Informationen.


Gruß,
ALi




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (ALi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 02.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo!

Im ganzen Spektrum möglicher Verhältnisse von Grundpreis zu Verbrauchspreis befinde ich mich wohl schon am schlecht möglichsten Ende. Ein Verhältnis von 1:5 wäre in meinem Fall schon ein großer Fortschritt. Da bin ich auch bereit, den Begriff Mitte sehr großzügig auszulegen ;-)

Gruß,
ALi
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von ALi vom 02.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo ALi,

das mit dem "Kompromiss irgendwo in der Mitte" ist dein Wunsch, das wirst du aber wahrscheinlich nirgendwo finden. In der Regel liegt - auf ein Jahr berechnet - der Verbrauchpreis deutlich über dem Grundpreis. Hier die gerundeten Zahlen für ein Einfamilienhäuschen bei uns: Grundpreis ca. 26 €, Verbrauchspreis ca. 1,3 €/m³, macht bei 100 m³/a 130 €. Wäre somit ein Verhältnis von Grundpreis zu Verbrauchpreis von 1:5, also nichts von "Mitte", was ja ein Verhältnis von 1:1 wäre.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (ALi)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 02.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tröpfchen,

vielen Dank für die Auskunft. Leider habe ich so etwas befürchtet.

Konkret geht es bei mir nämlich darum, dass ich es mit einem recht hohen Wasserverbrauch zu tun habe (hohe fünfstellige Menge), die Stadtwerke momentan aber überhaupt keinen Grundpreis erheben. Entsprechend hoch ist der Verbrauchspreis, was sich dann auch auf die Wasserrechnung durchschlägt.

Das Argument der Verbrauchssteuerung über den Wasserpreis kann ich natürlich nachvollziehen und ich erwarte auch nicht, dass die Stadtwerke ihre Festkosten nur über einen Grundpreis decken. Das ergäbe dann auch nicht nur ein mögliches Verschwendungsproblem. Wahrscheinlich müssten auch die allermeisten Verbraucher deutlich mehr Zahlen als heute, was immer eine dicke Schlagzeile in der Lokalpresse wert ist. Wie du schon schreibst, ein Kompromiss irgendwo in der Mitte wäre wohl fair.

Jetzt muss ich mir nur Gedanken machen, wie ich den Lenkern der Stadt die gegenwärtige Schieflage veranschaulichen kann.


Gruß,
ALi


Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2009

Hallo ALi,

ich muss noch etwas nachschieben. Wie du schon richtig geschrieben hast, ist bei der Trinkwasserversorgung der größte Kostenantei fix. Wollte man den Trinkwasserpreis dementsprechend gestalten, müsste man einen hohen Grundpreis und einen niedrigen Verbrauchspreis wählen. Dies käme aber nahezu einer "Flatrate" gleich, gäbe folglich keinen Anlass zum sorgfältigen und sparsamen Umgang mit unserem Lebensmittel Nr. 1. Daher ist die Aufteilung zwischen Grund- und Verbrauchpreis immer ein Kompromiss,  man kann es auch als politisch gewollt bezeichnen.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.09.2009

Hallo ALi,

meines Wissens ist es in der Tat so, dass jeder Wasserversorger seien Tarife - und somit auch die Verteilung zwischen Grund- und Arbeitspreis - selbst kalkulieren kann. Allerdings ist der Grundpreis in der Regel nicht willkürlich, sondern an die Größe der angeschlossenen Messeinrichtung ("Wasseruhr") angepasst. Diese Messeinrichtung bestimmt den maximalen Durchfluss und somit auch die erforderliche Vorhaltung (in Wassergewinnung und Verteilung) des Versorgers.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen



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