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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
an selbstenleerenden Wasserhahn eine Wasseruhr hin machen
Gast (Daniela Pischinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.09.2009

Hallo,

eigentlich hab ich mich auch registriert aber da scheint es Probleme zu geben. Wenn ich versuche mich einzuloggen dann kommt nur der HTML-Code.

Naja aber jetzt mal zu meiner Frage.
Wir haben Draußen einen selbstentleerenden Wasserhahn, wir würden uns gerne eine Wasseruhr hin machen. Wir haben einen Teich mit 30 m³ und ich sehe es nicht ein dafür Abwasser zu zahlen. Unsere Gemeinde hat gegen eine Wasseruhr nichts und sagte uns nur das wir sie selber hin machen sollen.
Ich glaube nicht dass es bei dieser Art von Wasserhahn geht, denn es geht ja ein sehr langes Rohr in die Wand rein und wenn wir da eine Wasseruhr drauf machen dann geht die Stange ja nicht mehr ganz rein.
Jetzt wollte ich Fragen ob wir uns da irren oder ob wir recht haben und es nicht geht.
Sollte es nicht gehen habe ich an einen Zapfhahnzähler gedacht. Mit diesem würde es auf jedenfall klappen, nur bin ich mir nicht sicher ob da unsere Gemeinde mit macht.

Vielen Dank für eure Hilfe schon im Voraus

Liebe Grüße

Daniela



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Daniela Pischinger vom 05.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Daniela beglaubigt = geeicht wen diese darauf verzichten dann hat du nicht das Problen diesenauf eig Kosten in 6 Jahresabständen wieder beglaubigen/  eichen   lassen zu müssen. Eine Kontrolle ob dieser richtig zählt würde ich aber in gewissen Zeitabständen selbst vornehmen. Der Zähleranschluss wird normalerweise von den Gemeinden verplombt .
mfg sepp
Gast (Daniela Pischinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd Gräwinger vom 04.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Gräwinger,

vielen Dank für ihre Antwort. Was bedeutet denn in diesem Fall Beglaubigt? Mir wurde von unserer Gemeinde mitgeteilt das bevor wir die Wasseruhr in Betrieb nehmen anrufen müssen. Ich denke das jemand von der Gemeinde vorbeikommt und sich die ganze Sache ansieht. Es wurde auch gesagt das es kein geeichter Zähler sein muss.

Ich hoffe das sie unsere Gemeinde so einem Zähler zustimmt.
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.09.2009

Hallo Frau Pischinger,

ein sogenannter Zapfventil-Zähler ist die richtige Wahl, zur Abrechnung mit dem Versorger muss beim Kauf des Zählers darauf geachtet werden, dass dieser beglaubigt ist. Für Kaltwasserzähler gilt die Beglaubigung 6 Jahre, dann ist ein neuer Zähler fällig.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger



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