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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Zumutbatkeit von rostigem Wasser in Mietwohnungen
Gast (Aquarius)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.09.2009

Hallo Forum,

regelmäßige Braunfärbung des Trinkwassers muss nicht toleriert werden. Aber etwas braune Verfärbung, z.B. nach dem Urlaub, sind ja sicher kein erheblicher Mangel bei einer Mietwohnung.
Gehört habe ich, dass nach 1 Minute laufen lassen keine Beeinträchtigung durch Rost im Wasser vorliegen darf.

Meine Frage: Ist jemandem ein Text bekannt, gesetzlich, Norm, DVGW o.ä., der hier die Anforderung bezüglich Rost und Hausinstallation genauer spezifiziert?

Schönen Gruß - Aquarius



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Gast (mpoehl)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 15.09.2009!  Zum Bezugstext

die Urteile sind zum Teil nicht Veröffentlicht worden. Ich schau mal morgen nach wo ich eine allgeimein zugängliche Quelle auftun kann.
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 15.09.2009!  Zum Bezugstext


@E.R.
Das ist sicherlich das Alter(der Urteile) ;-)

Zum Kölner Urteil habe ich diese Information (ohne Gewähr) gefunden:
Rostverfärbtes, dunkelbraunes Wasser berechtigt den Mieter nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung
LG Köln, Az: 12 S 488/85


Inzwischen gibt es seit einigen Tagen ein ganz aktuelles (Rost)-Urteil , das aber leider noch  geschrieben werden muss.

Mehr dazu, wenn ich das Urteil in schriftlicher Form vorliegen habe.



KIM ALEXANDER

Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Aquarius vom 15.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo, Aquarius,

die gestaffelte Stagnationsprobe ist nur für Kupfer, Blei und Nickel gedacht. Andere Metalle erfordern andere Methoden. Zumal das ja gerade die längere Stagnation nicht abbilden würde. Ein normiertes Verfahren, wie lange man wartet, gibt es nicht.

@mpoehl:

Die Urteile finden sich leider nicht in der Datenbank http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php.

Also sind sie wohl nicht so leicht zugänglich.

E. Regulator
Gast (mpoehl)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2009

zu rostigem Wasser:
AG Dortmund, Az. 126 C 799/90, aus WM 1990, S. 425

zu braunem Wasser:
LG Köln, Az. 12 S 488/85, aus WM 1987, S. 122
Gast (Aquarius)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 11.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo und Danke für die Antworten,

obschon Rost im Wasser gar nicht so ungewöhnlich ist und verzinkte Stahlrohre weit verbreitet, finde ich keine konkreten Vorgaben zur Messung von Eisen aus Hausinstallationen.

Dabei hat selbst der Ernste Regulator "nach kürzerer Stagnation" geschrieben, also erkenne ich aus den bisherigen Beiträgen die Duldbarkeit von Überschreitugen nach längerer Stagnation.

Bei den gesundheitsschädlichen Metallen gibt es dafür ein Messverfahren, die gestaffelte Stagnationsprobe. Gibt es Erfahrungen, etwa Gerichtsurteile oder Gutachten, in denen dieser Probenahmetyp verwendung fand? Oder andere Verfahren?

Gruß

Aquarius

Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 09.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo!

Die Stellungnahme des Landkreises ist ein wenig veraltet.

Ein Nutzer einer Trinkwasseranlage muss kein ristiges Wasser akzeptieren, die Trinkwasserverordnung ist völlig eindeutig.

Wenn also eine Installation regelmäßig auch nach kürzerer Stangnation rostiges Wasser verursacht, so muss hier eine Sanierung ducrhgeführt werden. Sicher ist Eisen aus hygienischer Sicht weniger Problematisch, aber eklig ist es doch, und Trinkwasser ist rostiges Wasser eben sicher auch nicht mehr. Was man im Einzelfall tun kann oder muss, kann nur der Fachmann vor Ort feststellen.

In jedem Fall hat man als Mieter einen Anspruch auf Trinkwasser. Jederzeit!

E. Regulator
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.09.2009

Hallo Aquarius,

die Qualitätsanforderungen für Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Und dort steht für Eisen ein Grenzwert von 0,2 mg/l, der - wie alle anderen Grenzwerte auch - am Zapfhahn einzuhalten ist.

Nun darf man aber bei gelegentlicher Grenzwertüberschreitung des Eisens, speziell nach längeren Stagnationszeiten wie Urlaub, nicht gleich in Panik verfallen, zumal Eisen bzw. sein Korrosionsprodukt "Rost" nicht gesundheitsschädlich ist. Ablaufenlassen sollte dann das Problem(chen) lösen. Allerdings kenne ich die von dir genannte Zeitvorgabe (1 Minute) nicht. Wenn man allerdings ständig mit braunem, rostigem Trinkwasser versorgt wird, sollte man ein ernstes Gespräch mit dem zuständigen Vermieter oder Versorger führen und wenn dies nicht fruchtet, das Gesundheitsamt einschalten. Dies ist zuständig, wenn Vorgaben der Trinkwasserverordnung nicht eingehalten werden.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  09.09.2009

Hallo Aquarius,

zur Information, wie ein Gesundheitsamt / Landkreis darüber denkt, kannst du mal diese PDF-file herunterladen:

http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB/show/1213652/Info-Blatt Wasser i.d. Hausinstallation_neu.pdf

Gruß Lothar



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