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Kategorie: > Öffentliche Versorgung
Kosten auf Anschließer umlegen?
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  27.09.2009

Hallo!
Wir haben eine eigene Quellwasserversorgung, an der noch 4 weitere "Abnehmer" angeschlossen sind.
Mit diesen existieren schriftliche Vereinbarungen.

Im letzten Jahr mussten wir erhebliche Beträge in Reparaturen und Instandhaltung investieren.

In den Verträgen ist allerdings nichts vereinbart, ob und wie man solche Investitionen aufteilt oder umlegt.

Daher nun meine Fragen:
Kann ich es überhaupt umlegen?
Sollte man dies nach Abnahmemenge oder nach Grundstücksgröße oder zu gleichen Anteilen umlegen?
Gibt es gesetzliche Regeln dazu, denen ich als quasi "privater Wasserversorger" unterliege?

Vielen Dank fürs Antworten.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von britta buch vom 27.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo britta:  Ist das bei Euch auch ein privater Anbieter?/ Ja es ist eine Art Wassergenossenschaft >20 Häuser  bei welcher man eine Anschlußgebühr bezahlen muß.Diese Genossenschaft muss eine wiederkehrende Wasseruntersuchung  durchführen  lassen so wie das bei abgabe von Wasser an andere  Personen  üblich   ist.
  mfg  sepp
britta buch
(Mailadresse bestätigt)

  27.09.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 27.09.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp, Danke für die Antwort.

Ist das bei Euch auch ein privater Anbieter?

Weißt Du ob es gesetzliche Vorschriften gibt?
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.09.2009

Halo britta   bei uns wird dies nach Abnahmemenge/Wasserzähler berechnet .Allerdings wird auch ein etwas  höherer Wasserpreis verrechnet so das nicht bei jeder kl. Rep. Nachforderungen nötig  sind.mfg sepp



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