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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Hauptanschluß Blei--Verantwortung ?
Gast (Werner Rummsfeld)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2009

Hallo und Guten Tag.

Ich habe ein altes Haus von 1900 vor 6 Jahren erworben.
Wegen mangelhaftem Wasserdruck habe ich nun einen Installateur geholt um einen Druckverstärker einbauen zu lassen.
Als dieser in den Schacht zum Wasserzähler schaut, stellt er fest das die zuführenden Hauptanschlüsse immer noch aus Blei sind, und das es daher nicht sinnvoll sei, den Druckverstärker einzubauen, bis dieser Misstand geändert wird.
Nun frage ich mich, wer die Verantwortung für die Installation von vernünftigen Hauptanschlussrohren zu tragen hat.
Nach Recherchen scheint es so zu sein, dass diese Verantwortung bei dem Wasserversorger liegt, für Leitungen die bis zur Abgabestelle im Haus gehen (Also Wasserzähler), der Rest obliegt dem Hausbesitzer.
Auch wird dafür die Grundstücksgrenze als Markierung für den Verantwortungsbereich erwähnt ?
Was ist nun richtig ?
Habe ich Anspruch auf neue Rohre?
Wasserdruck ist schlecht, duschen bei Waschmaschinenbetrieb bspw. nicht möglich.
Ab 2012 müssen Bleirohre meiner Info nach ohnehin verschwunden sein, wegen strengerer Wasserqualitätsverordnungen.

Könnte mir jemand helfen?

Grüsse

W.Rummsfeld



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  05.11.2009

Hallo Herr Rumsfeld,
sie schreiben von den beiden Möglichkeiten nach AVB Wasser V.
Zu 1 es ist kein Neuanschluß, da ein Anschluß vorhanden.
Zu 2 2.die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlaßt werden,..."
Die Hausanschlussleitung wird nicht geändert oder erweitert.
Wenn die Hausanschlüsse im Anlagevermögen des Wasserwerkes stehen, muß das Wasserwerk die Kosten für den Hausanschluss allein trsgen.
Das ist in den weitaus meisten Fällen im Bundesgebiet so.
Beispiel Plettenberg
Die Stadtwerke Plettenberg GmbH wechselt die Bleihausanschlüsse auf ihre Kosten aus, da die Trinkwasserversorgung niedrige Bleiwerte festlegt.
Das wird vom Wasserversorger veranlasst.
Im Genossenschaftsgebiet Plettenberg Holthausen gehören die Hausanschlüsse dem Kunden. Somit sind die Kunden selbst für niedrige Bleiwerte verantwortlich. Die Kosten für den Hausanschluß werden vom Wasserkunden getragen. Im Genossenschaftsgebiet Böddinghausen wurden einige Kunden von den Stadtwerken übernommen, diese Hausanschlüsse gehören der Genossenschaft und dafür muß die Genossenschaft die Auswechslung tragen.
Die Kosten eines Hausanschlusses betragen zwischen 1500 bis weit über 6000 Euro.
Wenn Hausanschlüsse bisher defekt waren und der Wasserversorger hat die Kosten bezahlt kann davon ausgegangen werden, das der Hausanschluß im Eigentum des Wasserversorgers steht und die Kosten für die Auswechslung der Hausanschlußleitung muß vom Wasserversorger bezahlt werden.
Dipl.-Ing. Gerd-Wilhelm Klaas


Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (W.Rummsfeld)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd Gräwinger vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Hr. Gräwinger,

diese wurden bereits von mir gelesen, und dennoch bestehen weiter Zweifel wer für den Hausanschluß verantwortlich erscheint.
Einerseits wird er als Eigentum  des Wasserversorgers zugeteilt andererseits steht wiederum in §10 HAUSANSCHLUSS :

"(4) Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, vom Anschlußnehmer die Erstattung der bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für
1.die Erstellung des Hausanschlusses,
2.die Veränderungen des Hausanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung seiner Anlage erforderlich oder aus anderen Gründen von ihm veranlaßt werden,..."

Also wer trägt nun die Kosten ?
Eindeutige Regelungen kann ich nicht erkennen, was die Zuständigkeit betrifft.

Danke für ihre Antwort
Grüße

W.Rummsfeld
Gast (Bernd Gräwinger)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2009

Hallo Herr Rummsfeld,

genau geregelt ist es in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen Wasser(AVBWasser). Diese gilt für alle Deutschen Wasserversorger. Der Übergang findet an der sogenannten Hauptabsperreinrichtung statt. Die sogenannte "HAE" (Abkürzung) ist das erste Absperrventil auf dem Grundstück oder Keller. Nicht der Wasserzähler wie oft fälschlicherweise angenommen wird. Bis zu dieser Absperrung ist der Versorger für die Leitungsanlage verantwortlich, danach der Eigentümer des Grundstücks. Die AVBWasser ist im Netz zu finden, ein wenig googeln.

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Gräwinger



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