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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen |
Schachtbrunnen auf benachbartem Grundstück | |
Gast (Thomas Brink) (Gast - Daten unbestätigt) 05.11.2009 |
Folgende Situation liegt vor: Ein Haus im Aussenbereich gebaut 1950 wird seit dieser Zeit über einen Schachtbrunnen (gemauert 6m tief Wasser steht bis 0,5m unter dem Brunnenhals,sehr gute Qualität sehr ergiebig niemals leer). Leider steht der Brunnen auf dem Nachbargrundstück(wurde 1965 verkauft und nicht berücksichtigt bei dem Verkauf. Hatte mich mit dem Eigentümer geeinigt über die Nutzung des Brunnen. Jetzt hat der Eigentümer gewechselt und die Nutzung soll bezahlt werden. Vorher habe ich für die notwendigen Messungen und den Zustand des Brunnen selber gesorgt. Wie sieht das jetzt aus? Kann mir das Wasser "entzogen " werden. Und wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus. danke für die Antworten tom Ich habe dieses Gebäude |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 06.11.2009 |
Hallo Thomas das Wasser kann zwar einwandfrei schmecken muss aber nicht unbedingt Genusstauglich sein ,wurde schon einmal eine Wasseruntersuchung durchgeführt?Auf die Idee danch zu fragen bin ich erst jetzt gekommen weil bei Brunnen welche fast vollauffen meist auch Oberflächenwasser zufließt und solches selten Trinkwasserqualität hat. mfg sepp |
Gast (Walter) (Gast - Daten unbestätigt) 06.11.2009 |
Hallo Thomas wenn es keinen Vertrag gibt kann der Grundbesitzer jederzeit eine Entschädigung verlangen, er ist ja Besitzer der Liegenschaft egal ob Trinkwasser oder Nutzwasser. Es gibt festgelegte Tarife die speziell in Österreich von den Bundesforsten verlangt werden und nach denen sich die landwirtschaftlichen Grundbesitzer auch richten. Wenn keine andere Wasserversorgung in der Nähe ist würde ich dem Besitzer das Wasserrecht-Nutzungsrecht oder gleich das Grundstück auf dem sich der Brunnen befindet abkaufen so lang es keine Streitigkeiten gibt. lg Walter |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 05.11.2009 |
Hallo Thomas da dürfte es einige Problemchen geben.Wen man dir das Wasser verkauft dann muss der Verkäufer auch für einen geprüfte Wasserqualität aufkommen,wen er das nicht will und du dich selbst darum kümmern musst dann benötigst du auch das Recht das Grundstück jederzeit zu betreten.An besten wäre dies schriftlich festzulegen ob dazu ein Notarakt notwendig ist? Über so etwas gab es schon die schlimmsten Streitereiern.Bezieht der neue Besitzer auch von diesem Brunnen das Wasser.Bestünde die Möglichkeit auf deinen Grundstück einen Brunnen zu errichten? mfgsepp |
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