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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Trinkwasserzirkulation
Harald Meier
(Mailadresse bestätigt)

  22.11.2009

Hallo, möchte in unserem Bungalow für 3 unterschiedliche Stellen eine Zirkulation für die Warmwasserausläufe nachrüsten.
1. Welche Pumpe ist da eine Empfehlung? Gibt es da was zeitprogrammierbares?
2. Die Wände können nicht ohne Riesenaufwand aufgeschlagen werden -wie mache ich es dann? Einfach im Keller an der Decke ein T-Stück einsetzen und daran die 2. Leitung?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 18
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  24.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von pepps vom 24.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo zusammen,

es geht bei der Trinwasserqualität doch darum, dass auch bei weniger robuster der Genuss nicht noch kranker macht. Wer z.B. gerade eine anderen schweren Krankheit kämpft, dem können ein paar Colibakterien dann leicht den Rest geben.
Überdies besteht bei großen Wassernetzen die Gefahr der Verbreitung von Seuchen.
Trinkwasserhygiene ist also nicht etwas für Überlebenskünstler oder esoterische Spinner, sondern ein berechtigtes Anliegen der Bevölkerung - vertreten durch die Gesundheitsbehörden.

Natürlich gibt es keine 100 %ige Sicherheit, aber man sollte sie kompromisslos anstreben, so wie z.B. im Straßenverkehr auch.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (pepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 24.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried" wie wenig gewisse Leute von einwandfreiem  Trinkwasser halten zeigt die Tatsache dass nachdem sowohl der eig Brunnen  als  der des Nachbarn  bak vers Wasser lieferte und der Wasserbefund dieses als  genussuntauglich  befand wurde uns empfohlen einen gemeinsamen Brunnen zu errichten. Die 80 jährige Nachbarin und auch ihr Sohn waren  direkt erbost ob solchen Annsinnnes weil es Unsinn sei dieses Wasser als schlecht zu bezeichnen  schließlich wäre sie  und  auch die Enkelkinder nie davon erkrankt.Ende der Diskussion .Wir haben dann einen eig Brunnen  bohren lassen.wir sind froh darüber schließlich liefert dieser nicht nur einwandfreies Wasser und zudem haben wir nun keine Eisenprobleme mehr ,die Wäsche wurde von diesen zwar nicht braun wie vielfach erklärt wird, aber die neuen Leitungsrohre im Stall waren  schon nach 10 Jahren fast zugewachsen.
mfgsepp  
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 24.11.2009!  Zum Bezugstext

Richtig Sepps, das mit der Milchhygieneverordnung,ca. 40% der Untersuchten hatten bakteriologische Probleme,nur was machte der Gesetzgeber? Er reduzierte die Untersuchungshäufigkeit der armen Landwirte von jährlich auf dreijährlich.
Und zur info es gibt im Land Salzburg noch ca. 17000 Haushalte mit eigener Wasserversorgung, auch net nix.
Das mit den kleinen Wassergenossenschaften stimmt aber es gibt auch wie gesagt Wassergemeinschaften und die bewegen sich in der Rechtlichen Grauzone praktisch ohne behördliche Vorschreibung.
lg
walter
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  24.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 24.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

da gibt es überhaupt keinen Grund Hurra zu schreien. Viel zu viele überleben es eben leider nicht und selten wird auch bekannt, wie viele unter Krankheiten leiden, die ihre Ursache im Trinkwasser haben. Die Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlichte, dass 80 % aller Krankheiten ihre Ursache im Trinkwasser haben. Stehen dann die Abwehrkräfte noch unter anderem Stress, so ist mal wieder jemand still gestorben - laut Sterbeurkunde eines natürlichen Todes.

Und: "Nach einem VN-Bericht sterben jährlich drei Millionen Menschen an verschmutztem Wasser. Dem gegenüber stehen damit vergleichsweise läppische 20 000 Tote durch terroristische Anschläge. Das ist 1/150 der Toten durch verschmutztes Trinkwasser, also 0,75%Würde man die Lebensbedingungen auf dieser Welt ernsthaft verbessern wollen, dann wäre es vielleicht eine gute Idee gewesen, die 1000 Milliarden bis 1500 Milliarden Dollar, die der Irakkrieg voraussichtlich je nach Szenario insgesamt kosten wird, in die Trinkwasserversorgung von Menschen der “dritten Welt” zu stecken."
http://kurokasai.wordpress.com/unreines-trinkwasser-fordert-150mal-so-viele-tote-wie-internationaler-terrorismus/
Wobei Österreich nicht unberücksichtigt bleiben soll ;-))

Beste Grüße
Wilfried
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 24.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Walter da du  von den  Österr.Wasservorschriften schreibst wird dir auch bekannt sein dass man vor etlichen Jahren ein Milchhygiene Gesetz beschlossen hat,und Landwirte  daraufhin den Nachweis erbringen mussten dass das zur Reinigung von Melkanlagen verwendete Wasser genusstauglich sei muss .Die dazu nötigen  Wasseruntersuchungen Gratis(nur Bak.) brachten es zutage dass  viele Brunnen Genuss untaugliches Wasser lieferten.(Hurra alle haben es überlebt obwohl man jahrelang Genuss untaugliches Wasser getrunken hatte.) Was dazu führte das damals viele Brunnen neu gebohrt wurden da die alten sich als nicht Sanierungfähig erwiesen.(zu geringer Abstand zwischen  meist undichter Düngerstätte und Brunnen.

 Auch bei kleinen Wassergenossenschaften wird  aber im Gegensatz zu wirklichen Privatbrunnen eine wieder kehrende wasseruntersuchung   vorgeschrieben.(Österreich ) mfg sepp
Ps Jemand  hat einmal gesagt das ein Landwit bei Stallarbeiten unweigerlich eine grosse Zahl von  Bakt. aufnimmt welche zur genussuntauglichkeit von Trinkwasewr führen.
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 23.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Kim und Wulf, ich spreche von der Gesetzeslage in Österreich und da gibt es in der TWV keinen §14 - endet bei §10. Es gibt aber dafür noch den Lebensmittelcodex der noch einige Auflagen beinhaltet.
Die Handhabung für Einzelanlagen obliegt dem Bürgermeister im Baurechtsverfahren. Dieser kann!!! bei Einreichung eines Bauvorhabens einen gültigen TW-Befund, der nicht älter als 1/2 Jahr ist, verlangen.
Wird jedoch nur in ca. 40% der Fälle durchgeführt.
Ich bin mit dieser Vorgangsweise auch nicht glücklich aber es ist leider so, wenn ich solche Einzelversorger überprüfe.
Ein weiteres Problem gibt es mit sogenannten Wassergemeinschaften - keine privaten Genossenschaften. Da ist jeder für sich Verantwortlich und bei negativem Wasserbefund hat man keinen Verantwortlichen der dafür zu sorgen hat das innerhalb des vorgeschriebenen Monats (in der TWV festgehalten)Maßnahmen gesetzt werden.
lg
Walter
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  23.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 23.11.2009!  Zum Bezugstext

hallo Sepps,

nach deutscher Trinkwasserverordnung kommt es nicht darauf an, ob das Wasser an Dritte abgegeben wird. Es muss grundsätzlich den Anforderungen der TrinwV entsprechen (s. § 8). Auch wenn du alleine lebst. Schon wenn Du Besuch bekommst gibst Du das Wasser an 3. ab.

Walter irrt, weder die AVBWasserV noch die TrinkwV endet an der Übergabestelle. Klar kann jeder in seinem Haus basteln aber eben nicht an der Trinkwasser-Installation.
Auch bezüglich der Untersuchungspflichten irrt Walter:
nach § 14 Abs. 1 TrinkwV besteht auch für Kleinanlagen (früher Eigen- bzw. Einzelwasserversorgungsanlagen) eine Untersuchungspflicht.
Die Überwachung erfolgt auch nicht durch die Baubehörde sondern durch das Gesundheitsamt.

Gruß
Wulf
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 23.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo-KIM ALEXANDER  du schreibst vom Wasserversorger  da viele einen eigenen Brunnen   haben  und dieses Wasser selbst verbrauchen die Frage was gilt dann.Eine Unklarheit besteht aber dennoch.Eine Familie mit 2 Kindern ,Vater und Mutter sind zu gleichen teilen Besitzer des Hauses /des Brunnens  wen diese das Wasser   den Kindern   genuss untaugliches  Wasser zu trinkengeben  machen sie sich bedeide dann strafffällig .Sind  aber keine solchen vorhanden und beide trinken solches Wasser von welchen eine Person erkrankt wer macht sich dann straffällig ?  mfgs sepp
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 23.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,

Deine Antwort verstehe ich nicht, welche Verordnung endet an der Wasseruhr bzw. an der Übergabestelle des öffentlichen Wasserversorgers?

"Im eigenen Haus kann jeder basteln und werken soviel er will solange er das Wasser nicht in Verkehr bringt."

Diese Aussage ist nicht richtig! § 12 AVBWasserV besagt:

Die Kundenanlage darf nur unter Beachtung dieser Verordnung und anderer gesetzlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, ERRICHTET, ERWEITERT, GEÄNDERT und UNTERHALTEN werden. Die ERRICHTUNG der Anlage und WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein INSTALLATEURVERZEICHNIS eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes INSTALLATIONSUNTERNEHMEN erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.


KIM ALEXANDER
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 23.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Kim, die Verordnung endet aber bei der Wasseruhr bzw. der Übergabestelle des öffentlichen Wasserversorgers. Im eigenen Haus kann jeder basteln und werken soviel er will solange er das Wasser nicht in Verkehr bringt. D.h. an Dritte abgibt(Vermietet). Bei eigener Versorgung über Brunnen oder Quellen muß auch nicht generell eine TW Untersuchung erfolgen. Nur die Baubehörde kann!!! eine Untersuchung vorschreiben.
Eine Warmwasserzirkulation einbauen ist aber nicht ohne. Wenn kein Dauerbetrieb gegeben ist (Hinweis auf Zeitschaltuhr)braucht man auch ein Magnetventil das das Ganze absperrt da ja ansonsten die normale Zirkulation Wärme abgibt und keine Einsparung bringt.
lg
walter  
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext



In Österreich ist die Selbstschrauberei schon lt. Trinkwasserverordnung (s. § 5 TWV) verboten:

"§ 5. Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat
1. die Wassersorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird;
a) zu diesem Zweck ist die Anlage fachgerecht von geschulten Personen zu errichten, zu warten und instand zu halten;
...."

Unsere deutsche Trinkwasserverordnung ist da wesentlich schlechter, leider drückt sie sich, s. § 4 TrinkwV 2001 sehr mangelhaft aus, da waren wohl keine "Profis" zuständig. Auch der Referentenentwurf ist nicht besser geworden, hier sollten die Wasserversorger, der DVGW und BDEW endlich Einspruch erheben.

Besser ist da unsere AVBWasserV, s. § 12 Kundenanlage, hier sind diese Punkte zum Glück geregelt.

Warum wir - die anderen europäischen Länder machen es doch auch - diese für die Trinkwasserqualität relevanten Themenbereiche in der Trinkwasserverordnung ganz auslassen (Fachpersonal)  bzw. für Laien undeutlich aufzeigen(a.a.R.d.T.), ist vollkommen unverständlich.

Es geht um einwandfreies Trinkwasser für die Verbraucher, wann begreifen wir (Deutschen) das endlich!


KIM ALEXANDER
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Harald vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Harald,

da verstehe einer, wie deine kleinen grauen Gehirnzellen ticken. Im Straßenverkehr erwartest du die Einhaltung der gängigen Vorschriften aber bei der Trinkwasserversorgung sind dir diese Wurscht. Ach so, dir fehlen die Toten. Wieviele benötigt dein Rechtsempfinden, um sich als solches einzufinden???

Kopfschüttel, dennoch Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  22.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

du schreibst:

"Bei uns kümmert sich niemand was Selbstschrauber an Wasserleitungen machen."

Gerade wenn es um Vorschriften geht solltest du dann dazu schreiben: Bei uns in Österreich. Sonst denkt der angesprochene noch du schreibst aus dem Nachbardorf.

Gruß Lothar
Gast (Harald)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext

Ich hatte nach einer technischen Erklärung gefragt, und nicht nach dr Belehrung über eine Gesetzeslage. Es handelt sich nicht um Gas oder Elektro (einer der Grundberufe ist Elektriker).
Wieviel Tote, Verletzte oder Geschädigte mag es wohl durch eine eigenständige Erweiterung der Wasserversorgung im EIGENEN Hause geben?

...Mir würde es wirklich reichen, wenn jeder sich täglich im Straßenverkehr so an die Gesetze halten würde, daß es nicht zu jährlich 7-8Tsd Toten kommt.
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Harald vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo  wen das ein Inst macht so    etwas für diesen kein  Problem  dar.Bist du aber selbst dazu in der Lage dann ist es am besten wen du dich mit dem Inst.darüber  berätst welcher dir auch die nötigen  Teile liefern  kann.
Bei uns kümmert sich niemand was Selbstschrauber an Wasserleitungen machen.Zu einer Unterputz-  Inst würde ich aber sowieso keinen Selbstschrauben  raten.Dazu muss man schon Erfahrungen haben sonst kann man nach einiger Zeit böse Überraschungen  erleben ,wen alles unter Wasser steht und wieder alles aufgestemmt werden muss

mfg sepp
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Harald vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Harald,

ich hoffe doch, du hast deine Probleme mit einem lokalen Santärfuzzi bereits diskutiert. Was meint der dazu? Denn Selbstbasteln an Trinkwasserleitungen ist out. Schaue einmal in die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)" und dort in § 12 "Kundenanlage" (Gilt also für die häusliche Trinkwasserinstallation, auch hinter der Wasseruhr): "Die Anlage darf nur unter Beachtung der Vorschriften dieser Verordnung und anderer gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Die Errichtung der Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Das Wasserversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführungen der Arbeiten zu überwachen."

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (Harald)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 22.11.2009!  Zum Bezugstext

Das Haus ist teilunterkellert, die Rohrleitungen liegen dort AP. Von der Kellerdecke sind es dann ca. 60cm bis zum Ventil UP. Ich bräuchte a) die Art der Verbindung an der Zirkulationseinspeisung, eine Wandanschlussscheibe mit Ein/Ausgang kommt ja wohl eher nicht in Frage
b)eine Empfehlung für die Pumpe, da die natürlich nur zu den regulären Entnahmezeiten (wir sind beide berufstätig und Nachts sowieso AUS)
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.11.2009

Hallo Harald  komme nicht ganz klar wie du das machen willst. Normalerweise führen  Zirkulationleitungen vom Warmwassererzeuger  via der Zirkulationpumpe  zum  Warmwasserhahn und wieder zurück zum "Erzeuger".Falls nicht die ganze Leitung   in die Zirkulation einbezogen werden kann was bei dir deiner Beschreibung nach nicht ohne grosse Stemmarbeiten  möglich ist,möchtest du nur ein Teil der Warmwasserleitungen in die Zirkulation einbinden werden . Meist du das so?Wie sinnvoll das ganze ist kommt darauf an wie lange die die einzelnen "Stichleitungen" zu den  Wasserhähnen sind welche nicht zirkulieren. Eine Pumpe plus Rückflussverhinderer  und einer Zeitschalung dürfte nicht das größte Problem ein.  mfg sepp



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