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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
Wasserversorgung über Hausbrunnen - Sulfat
Gast (Mike Kutzner)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.12.2009

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

wir haben ein Auge auf ein Haus in der Region südlich des Steigerwaldes geworfen. Leider wird das Anwesen noch über einen Hausbrunnen mit Wasser versorgt. Ein Anschluss an die Fernwasserversorgung ist kurzfristig nicht realistisch.
Lt. Wassergutachten liegt die Sulfatbelastung bei ca. 1.200 mg/l.

Lt. Aussage eines Mitarbeiters der Firma permatrade kommt es durch die Sulfatbelastung zu Gipsablagerung in den Heizungs- und Wasserrohren. Er empfahl mir eine Umkehr-Osmose-Anlage, einen Ionenaustauscher (bei der Sulfatbelastung aber nach seiner Aussage eher schlecht) oder ein System mit Permanentmagneten.

Wer hat Erfahrung mit solch einer Wasserqualität und entsprechender Wasserbehandlung und kann uns Tipps geben?

Vielen Dank und viele Grüße
Mike



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 14
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Mike vom 10.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Mike,

zugegeben, ich habe die "Abgabe an Dritte" nicht ganz so "trocken" behandeln wollen ;-)

Jetzt also die trockene Lesart:
Auch Kleinanlagen haben die Anforderungen der Trinkwasserverordnung einzuhalten, für Sulfat liegt der Grenzwert bei 240 mg/l mit einer zusätzlichen Bemerkung: Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken. Geogen bedingte Überschreitungen bleiben bis zu einem Grenzwert von 500 mg/l außer Betracht (s. Anlage 3 zu § 7 TrinkwV 2001).

Was sagt eigentlich der Hausverkäufer dazu?
Was sagt das Gesundheitsamt dazu?
Der Eigentümer einer Trinkwassergewinnungsanlage, dazu gehören auch Brunnen, muss Untersuchungspflichten erfüllen.


@Wilfried
"Auch ein Nachbar dürfte duschen, hingegen wäre seine Versorgung über eine Leitung  nicht rechtmäßig, nämlich die Wasserabgabe an Dritte."

Da habe ich meine Bedenken, auch wenn Du da anderer Ansicht bist, und sehe es so:
Wenn ein Nachbar bei mir duscht, gebe ich das Wasser an Dritte ab. Von einer "zusätzlichen Leitung" steht in § 4 TrinkwV 2001 nichts. Sonst dürfte ja jeder Kleinanlagen-Besitzer seine Besucher mit Wasser "vergiften" (dramatisiert ;-)).  


KIM ALEXANDER  
H2O
(gute Seele des Forums)

  10.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Mike vom 10.12.2009!  Zum Bezugstext

Eine Ergänzung zu Diskussion des Sulfatwerts bezüglich Trinkwasserverordnung:

Die Trinkwasserverordnung begrenzt den Sulfatgehalt im Wasser nur indirekt wegen gesundheitlicher Aspekte. Sulfat ist außer, dass es die Verdauung ankurbelt und in höheren Konzentrtionen abführend wirkt, eigentlich nicht gesundheitsgefährdend. Viele Mineralwässer haben Sulfatgehalte über 1000 mg/l.

Höhere Sulfatgehalte im Trinkwasser begünstigen aber die Korrosion der Installationsmaterialien. Dadurch kann es dann zu Überschreitungen der von der Trinkwasserverordnung ebenfalls limitierten Metallwerte kommen.

Diese Hinweise an dieser Stelle, damit bei den Überlegungen das Installationsmaterial mit einbezogen wird. Wenn es sich um Kunststoff handelt ist die Sache weniger kompliziert als bei metallischen Verrohrungen. Somit ist bei der Auswahl der geeigneten Aufbereitungsmethode auch Augenmerk auf die Installation zu verwenden.  

Gruß
H2O
Gast (Mike)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo,

schön, dass ihr ein Thema gefunden habt, um euch die Zeit zu vertreiben ;-)

Habe vom Besitzer des Hauses noch ein paar Werte erhalten.
Calcium: 576 mg/l
Magnesium: 55 mg/l

Wenn ich Tröpfchen richtig verstanden habe, dann liegen wir bei 1.200 mg/l Sulfat und den ca. 570 mg/l Calcium unter den kritischen 2.000 mg/l CaSO4. Da aber die Löslichkeit bei Erhöhung der Temperatur abnimmt, dann wird es wohl doch schnell kritisch.
Na mal schauen, was ihr dazu sagt.

Danke an alle
Mike
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

das wären ja alles Zweierbeziehungen und daher erlaubt. Auch ein Nachbar dürfte duschen, hingegen wäre seine Versorgung über eine Leitung  nicht rechtmäßig, nämlich die Wasserabgabe an Dritte.

Und an Vierte? ;-))

Beste Grüße
Wilfried
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

nun schweifen wir mal etwas vom ursprünglichen Thema ab, aber was soll´s. Na, wo alzheimert es denn jetzt? Ich war mir gar nicht bewußt, etwas von "Dritte" geschrieben zu haben. Wenn aber so etwas bei dir zu lesen ist, müssen die EDV-Spezialisten mal ran, um zu klären, wo sich welche bits und bytes verknibbelt haben.

Und das mit Mike und Freundin respektive Schwiegermutter unter der Dusche eröffnet nun wiederum völlig neue Gesichtspunkte. Möchtest du dich da einklinken, zumal ja jetzt Weihnachten, das Fest der Liebe vor der (Badezimmer)Tür steht? Wenn das mal gutgeht.

Soll nun genug der Ab(Aus)schweifungen und Arabesken sein.
Grinsenderweise Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo tröpfchen,

was verstehst Du unter "Dritte"?

Darf Mike seine Freundin (Schwiegermutter etc.) unter die "Dusche" stellen? ;-)
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

formal hast du natürlich Recht. Aber darf denn ein Selbstnutzer nicht doch mit "Nichttrinkwasser" Duschen, Waschen, Toilette spülen ...? Wenn man einen Gastronomiebetrieb oder Ferienwohnungen im Auge hat, geht das natürlich nicht. Aber bei ausschließlicher Selbstnutzung wohl doch, oder ?????

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

"Zum Wasser selbst: Ein Sulfatgehalt von 1.200 mg/l entspricht nicht den Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung (TVO). Zulässig sind 240 mg/l, in Ausnahmefällen 500 mg/l. Also werdet ihr euch Wasser zum Trinken und Kochen anderweitig (z. B. in Flaschen) besorgen müssen. Für die übrigen Verwendungen im Haushalt (Toilettenspülung, Wäschewaschen ...) ist der hohe SO4-Gehalt weniger von Bedeutung, wenn folgendes beachtet wird."

Hallo tröpfchen, Einspruch ;-)

Denn lt. § 4 Abs. 3 TrinkwV 2001 darf der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Wasser, das den Anforderungen des § 7 (darunter fällt auch Sulfat) nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch (dazu gehört auch das Wäschewaschen und Duschen, s. § 3 TrinkwV) abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen.


KIM ALEXANDER

Gast (Mike)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Tröpfchen,

herzlichen Dank für diese ausührlichen Informationen. Langsam ergibt sich für mich ein klareres Bild, dank eurer vielen Infos.
Ich werde mal noch in Erfahrung bringen wie hoch der Mg- und Ca-Gehalt ist und dann werde ich dies hier bekannt geben. Vielleicht kannst du dann darauf noch einmal eingehen. Wäre echt super!

Vielen Dank noch einmal

Gruß
Mike
Gast (Mike)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

kannst du ungefähr einschätzen, wie hoch diese vorgeschalteten Patronen mit Anschafungs- und Unterhaltskosten zu Buche schlagen?

Bezüglich der Ionenaustauscher klang seine Argumentation - für mich - schlüssig. Hoher Sulfatgehalt = viel Salz als Austausch = "salziges" und nicht der Trinkwassernorm entsprechendes Wasser, somit zur Nachbehandlung empfohlen.

Danke für deine tollen Antworten!!

Viele Grüße
Mike
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009

Hallo Mike,

so ganz einfach ist die Ferndiagnose nicht. In einem Punkt gibt es allerdings keinen Zweifel: Von Magneten lasse die Finger. Die taugen etwas, um Einkaufszettel am Kühlschrank zu fixieren, aber auf dem Gebiet der Wasserbehandlung rein gar nichts, selbst wenn vielfach anderes behauptet wird.

Zum Wasser selbst: Ein Sulfatgehalt von 1.200 mg/l entspricht nicht den Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung (TVO). Zulässig sind 240 mg/l, in Ausnahmefällen 500 mg/l. Also werdet ihr euch Wasser zum Trinken und Kochen anderweitig (z. B. in Flaschen) besorgen müssen. Für die übrigen Verwendungen im Haushalt (Toilettenspülung, Wäschewaschen ...) ist der hohe SO4-Gehalt weniger von Bedeutung, wenn folgendes beachtet wird.

Technisch kann der hohe Sulfatgehalt nur Probeme machen, wenn zugleich viel Calcium vorhanden ist. Die Löslichkeit von Calciumsulfat (CaSO4, Gips) in Wasser liegt bei ca. 2.000 mg/l und nimmt - im Gegensatz zu der der meisten anderen Salze - mit steigender Temperatur ab. Das heißt, bei der Warmwasserbereitung kann Gipsausfall nicht ausgeschlossen werden. Und Gipsbeläge sind weit schlechter zu entfernen als Kalkbeläge.

Willst du Gipsbelägen vorbeugen, so rate ich von einer Gegenosmose ab. Denn diese konzentriert auf der einen Anlagenseite die Salze des Wassers auf; es kommt also dort schnell zu einer Gipsübersättigung und du hast die Ablagerungen in der Gegenosmoseanlage. Mit der Folge hoher Wartungskosten.

Wählst du eine Enthärtung, hast du zwar keine Reduzierung des Sulfatgehaltes, im enthärteten Wasser ist nun aber Natriumsulfat (Na2SO4) an Stelle von CaSO4. Na2SO4 ist sehr gut wasserlöslich und versursacht dementsprechend keine Beläge. Die Wartungskosten der Enthärtungsanlage hängen im Wesentlichen von der ursprünglichen Härte des Wassers, d.h. dessen Calcium- und Magnesiumgehalt, ab.

Hoffe, dass dir das weiter hilft.
Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen  
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Mike vom 09.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Mike,

für den Schutz von Einzelgeräten werden kleinere Ionentauscher oder Kartuschen mit Polyphosphat dem Gerät vorgeschaltet. Aus anderen Zapfstellen, wie z.B. Gartenbewässerung, Toilettenspülung, Dusche etc. kommt weiter das härtere Wasser.

Übrigens ist es nicht richtig, dass bei großen Ionentauschern das Wasser nachbehandelt werden muss.

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Mike)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.12.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 08.12.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Wilfried,

danke für deine Antwort.
Ein wenig möchte ich den Mitarbeiter in Schutz nehmen. Er hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von seiner Firma kein Produkt bei dieser Wasserqualität zu 100% empfehlen kann. Am wirtschaftlichsten war aus seiner Sicht ein Ionentauscher, aber bei der Menge Sulfat müsste eben eine große Menge als Austausch ins Wasser uns somit müsste dieses wieder aufbereitet werden, um es genießbar zu machen.

Wie könnte aus deiner Sicht eine Lösung aussehen, welche die empfindlichen Geräte Waschmaschine und Geschirrspüler effektiv schützt?

Vielen herzlichen Dank
Mike
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  08.12.2009

Hallo Mike,

allein schon der Tipp mit den Permanentmagneten disqualifiziert diesen Mitarbeiter, denn erwiesener Maßen können diese weder Kalk entfernen noch das Ablagern an Rohrwänden verhindern.
Eine Umkehr-Osmose ist sehr energie- und wartungsaufwändig. Ein Ionenaustauscher wäre richtig, muss aber auch gewartet werden. Da sollte man zunächst prüfen, ob man die Wasserhärte nicht auch tolerieren kann, zumindest teilweise und nur empfindliche Geräte, wie Geschirrspüler, Waschmaschine oder Boiler schützt.

Beste Grüße
Wilfried



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