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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wasserzähler defekt
Gast (Sebastian)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.01.2010

Hallo Gemeinde,

wir sind im August in unsere Wohnung gezogen. Nun kam die Wasserableser zu uns und hat festgestellt das der gleiche Zählerstand ist wie beim Einzug. Wir wohnen in einer Mietwohnung der Wohnungsbaugesellschaft.
Frage:
Können die Pauschal berechnen oder müssen die uns den Wasserverbrauch genau nachweisen.

Danke für eure Hilfe.

LG Sebastian



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.01.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Sebastian vom 10.01.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Sebastian  so  dürfte es sein,dass genau bei deinem Einzug  der Zähler stecken blieb  ist  zwar möglich aber doch etwas unwahrscheinlich.Kannst du den Vormieter ob seines Verbrauches   Zählerablesungen   fragen? Wen  dieser  mehrere Jahre dort gewohnt hat und der Zähler im letzten Jahr irgendwann stecken  blieb dann müsste auch der Verbrauch geringer gewesen sein.Kann man ja auf das Jahr hochrechnen wen der Abrechnungszeitraum kein ganzes Jahr war!
mfg sepp
Gast (Sebastian)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.01.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 08.01.2010!  Zum Bezugstext

Danke Sepp für deine Antwort. Wir werden mal gucken was bei raus kommt, aber das heisst ja das der Vormieter auch keine korrekte Abrechnung hatte.

LG Sebastian
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.01.2010

Hallo  Sebastian man ist sicher berechtigt mangels funktionierenden WZ auf Grund von  Durchschnittswerten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eventuell noch plus oder minder der "Ausstattung" des Haushaltes   pauschal abzurechnen.
Ein kleines plus für dich könnte aber sein  dass wie du schreibst sich  Zählerstand überhaupt nicht geändert hat.Schließlich es wohl dem Versorger bei der Anmeldung zumutbar zu kontr. ob der Zähler läuft. mfg sepp



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