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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Wasserzähler defekt | |
Gast (Sebastian) (Gast - Daten unbestätigt) 07.01.2010 |
Hallo Gemeinde, wir sind im August in unsere Wohnung gezogen. Nun kam die Wasserableser zu uns und hat festgestellt das der gleiche Zählerstand ist wie beim Einzug. Wir wohnen in einer Mietwohnung der Wohnungsbaugesellschaft. Frage: Können die Pauschal berechnen oder müssen die uns den Wasserverbrauch genau nachweisen. Danke für eure Hilfe. LG Sebastian |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 10.01.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Sebastian vom 10.01.2010! Hallo Sebastian so dürfte es sein,dass genau bei deinem Einzug der Zähler stecken blieb ist zwar möglich aber doch etwas unwahrscheinlich.Kannst du den Vormieter ob seines Verbrauches Zählerablesungen fragen? Wen dieser mehrere Jahre dort gewohnt hat und der Zähler im letzten Jahr irgendwann stecken blieb dann müsste auch der Verbrauch geringer gewesen sein.Kann man ja auf das Jahr hochrechnen wen der Abrechnungszeitraum kein ganzes Jahr war! mfg sepp |
Gast (Sebastian) (Gast - Daten unbestätigt) 10.01.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 08.01.2010! Danke Sepp für deine Antwort. Wir werden mal gucken was bei raus kommt, aber das heisst ja das der Vormieter auch keine korrekte Abrechnung hatte. LG Sebastian |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 08.01.2010 |
Hallo Sebastian man ist sicher berechtigt mangels funktionierenden WZ auf Grund von Durchschnittswerten und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen eventuell noch plus oder minder der "Ausstattung" des Haushaltes pauschal abzurechnen. Ein kleines plus für dich könnte aber sein dass wie du schreibst sich Zählerstand überhaupt nicht geändert hat.Schließlich es wohl dem Versorger bei der Anmeldung zumutbar zu kontr. ob der Zähler läuft. mfg sepp |
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