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Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise
Anschlussbeitrag für Trinkwasser
Gast (Inge Lorenz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.01.2010

Ich habe in Plau am See vor 8 1/2 Jahren ein Eigenheim gekauft und soll jetzt an den Wasser- und Abwasserzeckverband Parchim-Lübz (Meckl.-Vorp) einen Anschlussbeitrag für die Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur zentralen Trinkwasserversorgung in Höhe von ca. 1600 € zahlen. Das Haus wurde 1973 gebaut und hat natürlich auch seitdem eine funktionierende Trinkwasserleitung. Ist diese Forderung (in der Höhe-über 5€ pro m²) rechtens? Hat jemand Erfahrungen mit ähnlichen Forderungen?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.01.2010

Aus dem Wasserlexikon

Wenn sich ein Kunde an die öffentliche Wasserversorgung anschließen möchte, muß zuerst ein Antrag beim zuständigen Wasserversorger gestellt werden. Das Versorgungsunternehmen teilt dem Kunden mit, unter welchen Bedingungen ein Wasseranschluß erfolgen kann.
Für die vorhandenen Wasserleitungen, Hochbehälter, Pumpwerke u.a. technische Einrichtungen hat der Neukunde einmalig einen Rohrnetzkostenbeitrag zu bezahlen. Der Rohrnetzkostenbeitrag kann pauschal erhoben oder berechnet werden.
In Österreich Rohrstrangbeitrag


Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.01.2010

Hallo Inge,

Anschlußbeiträge /Wasser und Abwasser) sind dafür zu zahlen, dass ein Grundstück an Wasser / Abwasser angeschlossen werden KANN - unabhängig davon, ob es angeschlossen ist oder wird.
Durch die Anschlußmöglichkeit entsteht ein sog. wirtschaftlicher Vorteil, zu dessen Abgeltung der Beitrag erheoben wird, da das Grundstück ja durch die Anschlußmöglichkeit nun mehr wert ist / geworden ist.
Der Beitrag dient zur Deckung des Aufwandes der Gemeinde, der erbracht wurde, Kanal und Wasser bis an dieses Grundstück zu verlegen.
Ich würde in Deinem speziellen Fall unabhängig von einer evtl. Rückwirkung der Satzung, die Lothar ja bereits erwähnte, prüfen oder prüfen lassen, ob nicht evtl. eine Verjährung der Beitragserhebung eingetreten ist - nach Abgabenordnung (Bundesgesetz und somit in allen Ländern gültig) beträgt diese Festsetzungsverjährung 5 Jahre und beginnt mir 1. Gültigkeit der Satzung und 2. mit der gleichzeitigen Anschlußmöglichkeit.
Dieses ist keine Rechtsberatung. Es sollen nur Hinweise sein, was zu prüfen ist und wie man vorgehen könnte.

Grüsse und viel Erfolg

Fred
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  26.01.2010

Hallo Inge,

habt ihr da schon eine Kanalisation ?

Wenn nicht kann es gut sein, dass dann, wenn die beschließen eine bauen zu müssen, noch einmal dann sogar noch höhere Kosten auf euch zukommen. Je nach Art der Satzung, die der Gemeinderat mit verabschieden muss, kann das dann mehr oder weniger sein. Mich hat es in Sachsen Anhalt mal mit 15.000,-DM erwischt, weil das Grundstück eine lange Grenze zu der Straße hatte. Der Nachbar mit gleich großem Grundstück und wenig Straßengrenze lag be 3.500,-DM. Zum Glück hatte ich das Grundstück, welches bis zur nächsten Straße durch ging geteilt und den Teil an einen bauwilligen verkauft; sonst wäre das fast doppelt so teuer geworden.

Also mal Einblick in die Planungen der Gemeinde nehmen.

Gruß Lothar
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  25.01.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 25.01.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

in den neuen Bundesländern hat vor der Wende niemand bezahlt und die Gemeinheit ist die, dass die Lobby der Versorger so stark ist, dass man auf die Gesetzgebung Einfluss genommen hat und solche Forderungen dort heute als normal zu betrachten sind. Selbst Satzungen dazu dürfen rückwirkend wirksam werden. Da kommt gar kein rechte Freude auf.

Gruß Lothar
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.01.2010

Hallo Inge wen nicht bewiesen werden kann dass schon einmal bezahlt wurde,dann muss wohloder übel bezahlt werden. Eine Anschlußgebühr ist allgemein üblich.Wen aberder Vorbesitzer schon eimal bezahlt hat dann ist eine  weitere Zahlungsforderung   wohl  nicht richtig. mfg sepp



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