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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Wasseruhr Eichung | |
Jana Bernig (Mailadresse bestätigt) 09.02.2010 |
Hab nun über Google öfter gelesen,d aß die Wasseruhr alle 6 Jahre geeicht werden muss.. Zählt das nur für die Gemeinschaftsuhr oder auch für die jeweiligen Wasseruhren der Mietparteien? Denn bei der Wasseruhr meiner Mutter steht, daß die letzte Prüfung 1991 war |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 11.02.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 11.02.2010! Guten Morgen Fred, würde keinen Sinn ergeben, da keinerlei Abrechnungen für die Vorjahre vergleichbar sind. Bin jetzt gerade mal wieder ein Jahr in Deutschland. Was mich allerdings foppt, ist die Warmwassergeschichte. Erstens haben wir nur 40 bis 45 Grad und zweitens fahren die das ab 22 Uhr runter und dann läßt man das Mitternacht laufen um wenigstens lauwarm Hände waschen zu können. Wenn die Messergebnisse fair umgelegt werden, kann das ja egal sein. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit einer Kneipe und zwei Verkaufsbetrieben. Abwarten was da herauskommt. Schönen Tag Lothar Nachtrag : Habe noch ein wenig gelesen; Eine Abrechnung kann und darf nur mit einem geeichten Wasserzähler erfolgen. Abrechnungen von Zählern aus den Neunzigern sind daher auch rundweg abzulehnen. LG LG Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert! |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 11.02.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 10.02.2010! Moin Lothar, und, hast Du Deine letzte Abrechnung nicht angezweifelt? Grüsse Fred |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 10.02.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 10.02.2010! Hallo, solch ein über die Zeit gelaufener Wasserzähler kann bei atypisch hohen Abrechnungen als Anlass genommen werden, die Abrechnung anzuzweifeln und abzulehnen. Die Wasserrechnung muß dann auf den Werten der Vorjahre basierend erstellt werden. Da so ein Wasserzähler vom Wirkmechanismus her nicht zu viel anzeigen kann, es sei den es strömt zeitweise Luft durch die Leitung, stellt sich außer der eingangs erwähnten Möglichkeit kein weiterer Nutzen ein. Vom Eichgesetz her droht allerdings laut Hörensagen ein Bußgeld bis 10.000,-€. Meine sind von 1993. Scheint also weit verbreitet zu sein. Gruß Lothar |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 10.02.2010 |
Hallo Jana, sofern ein Wasserzähler zu Abrechnungszwecken dient (somit auch die Zwischenzähler für die Mieter) unterliegt dieser dem Eichgesetz und der Eichordnung, d.h. dass auch diese Zähler alle sechs Jahre auszuwechseln sind. Wenn das nicht geschehen sein sollte, besteht zumindest evtl. die Möglichkeit, aufgrund dieses Versäumnisses die Abrechnungen anzuzweifeln.Ich bin aber im Mietrecht nicht so fit. Viel Erfolg weiterhin. Grüsse Fred |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 09.02.2010 |
Hallo Jana in Österreich muss JEDER Wasserzähler nach 6 Jahren geeicht werden .Dabei sind Mieter nicht ausgenommen weil der Vermieter kein Wasser verkaufen darf welches nicht über einen geeichten Zähler geflossen ist. mfg sepp |
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