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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Kostenumlage Verlustwasser bei Leckage | |
Gast (Werner Müller) (Gast - Daten unbestätigt) 22.02.2010 |
Hallo, wir sind in einer Eigentumsgemeinschaft mit über 300 Ferien und Wochenendhäusern. Unsere Wasserleitung ist an die Leitung der Gemeinde hinter deren Wasserzähler angeschlossen. Jedes Haus hat seinen eigenen Zwischen- Zähler. In 2009 hatten wir durch ein Leck in unsere Leitung ca. 9000 m³ Wasserverlust. Wie wird dieser Verlust auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt. Der Verwalter hat die Kosten auf den Wasserverbrauch der einzelnen Häuser durch die Erhöhung des m³ Preises umgelegt, d.h. Eigentümer von nicht bebauten Grund- stücken und Eigentümer ohne Wasserverbrauch werden nicht an diesen Kosten beteiligt. Kann das richtig sein? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7 |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 06.03.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Werner Müller vom 06.03.2010! Hallo Werner, eine Regelung für einen derartigen Fall gibt es bei euch nicht. Also muss die Verwaltung mindestens eine Kostenverteilung vorschlagen und die Eigentümer darüber befinden (abstimmen) lassen. Fällt der Vorschlag durch, ist ein neuer zu unterbreiten. Nach meinem (nicht juristisch geprägtem) Empfinden könnte man wie folgt argumentieren: Der Schaden ist im Leitungssystem zwischen Hauptwasserzähler und den Unterzählern der einzelnen Abnehmer aufgetreten. Also in einem Bereich, der allen Eigentümern "zu gleichen Teilen" (gegebenenfalls aufgeteilt nach Miteigentumsanteilen) gehört. Die Kosten sollte daher auch von allen Eigentümern "zu gleichen Teilen" (Miteigentumsanteilen) getragen werden, unabhängig davon, wie intensiv der Einzelne die Wasserversorgung nutzt. Ihr könnt euch auch an der bisher gehandhabten Verteilung anderer Gemeinschaftskosten wie beispielsweise Verkehrswegeinstandsetzung und -reinigung orientieren. Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
Gast (Werner Müller) (Gast - Daten unbestätigt) 06.03.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jürgen Kurz vom 05.03.2010! Hallo Jürgen, man kann schon sagen wir sind hier ein kleines Dorf. Es auch wohnen auch Familien ganzjährig hier. Die Lecks wurden durch eine Firma gefunden und sind beseitigt. Auch der Wasserdruck ist normal, die Gemeinde hat sogar ein Druckminderventiel eingesetzt. Mir geht es haupsächlich um die Verteilung der Kosten des Wasserverlustes denn ich sehe nicht ein, daß nicht jeder Miteigentümer an den Kosten beteiligt wird. Da der Verlust an Wasser durch das Ablesen von dem Hauptzähler und den Zähler der Häuser ermittelt wurde hat uns die Gemeinde die Abwasserkosten für das Verlustwasser erlassen. mfg Werner |
Gast (Jürgen Kurz) (Gast - Daten unbestätigt) 05.03.2010 |
Hallo, ich rechne jetzt einmal 9000m2 x 2 Euro je m2 Wasserpreis = 18.000 Euro (ohne Abwasser). Dies sollte ein realistischer Durchschnittswert sein. Es ist für den Betreiber natürlich einfach die Kosten auf über 300 Parteien umzulegen (60 Euro). Jetzt das "Aber", Wasserverluste in der Größenordnung sind nicht hinzunehmen. Mich würde in dem Fall mal die Leitungslänge nach dem Zähler interessieren. Auch zu bedenken sind bei Schadstellen die Möglichkeit von Hygienischen Problemen. Der Druck im Leitungsnetz ist sicherlich im unteren Bereich. Noch schlimmer wenn die Leitungen in Frost Tiefe liegen und im Winter abgestellt werden. Es gibt am Markt Hilfsmittel (Datenlogger) mit denen man kontrollieren kann ob das Netz nach dem Wasserzähler i.O. ist. Der erste Schritt muss sein die Leckagen zu finden, zu beheben und dann zu kontrollieren. Dafür gibt es Fachfirmen die herangezogen werden sollten. Immer bedenken die Verluste gehen weiter und die Leckagen werden sich aufweiten. |
Gast (Werner Müller) (Gast - Daten unbestätigt) 24.02.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 23.02.2010! Hallo tröpfchen, in unserer Teilungserklärung sind solche Fälle nicht behandelt. Ich bin auch nicht gegen eine Aufteilung der Kosten, diese sollten aber gerecht auf die Eigentümer verteilt werden und nicht einer bezahlt nichts aber ein Anderer desto mehr. Gruß Werner |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 23.02.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Werner Müller vom 23.02.2010! Hallo Werner, Eigentümergemeinschaften haben meist eigene "Spielregeln", die beispielsweise in der Teilungserklärung festgelegt sind. Siehe einmal nach, was eure Gemeinschaft für derartige Fälle - möglicherweise auch nur im übertragenen Sinne - vereinbart hat. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
Gast (Werner Müller) (Gast - Daten unbestätigt) 23.02.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 22.02.2010! Hallo Lothar, ich möchte noch nachtragen, dass der Betreiber der Anlage die Miteigentümergemeinschaft selbst ist. Alle Baustellen sind Privateigentum, alle Wege, Wasserleitungen, Kanal und Stromleitungen, sowie Freiflächen und Freizeitsee sind der Miteigentümergemeinschaft. Die Gemeinschaft der Eigentümer hat mit einer Verwaltungsfirma einen Verwaltervertrag. Gruß Werner |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 22.02.2010 |
Hallo Werner, im Prinzip ja; aber ihr solltet den erhöhten Preis nur für eine begrenzte Zeit akzeptieren. Das läßt sich ja über den durchschnittlichen Verbrauch der Anlage leicht hochrechnen. So weit kann man das als solidarische Maßnahme akzeptieren. Für die Zukunft sollte der Betreiber aber sicherstellen, dass eine solche Menge Wasser nicht unbemerkt entweichen kann. ( Sorgfaltspflicht) Gruß Lothar |
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