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Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität
actinomyceten
Gast (Tomas Müller)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2010

Hallo,

unser Trinkwasser schmeckt nicht ganz so wie Wasser schmecken sollte. Es bilden sich im Klo am Frischwasserzulauf sowie im Ablauf der Waschbecken dunkle Ablagerungen, die durchaus besorgniserregend wirken.

Wir hatten einen Gutachter hier, der Actinomycetenbefall feststellte. Das Gesundheitsamt beruft sich auf die Trinkwasserverordnung, der Vermieter darauf, daß hierfür keine Grenzwerte existieren. Genauere Untersuchungen kosten recht viel Geld (und würden vom Vermieter nicht anerkannt werden).

Und nun? Wir haben zwei Kinder und sind durchaus besorgt. Bitte nicht die Hinweise auf Kürzung der Miete etc., das ist schon lange, auch aus weiteren Gründen, erfolgt und auch bereits gerichtsanhängig.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Tomas Müller vom 22.03.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Tomas Müller,

bei uns reagiert das Gesundheitsamt auf Trinkwasserreklamationen mit entsprechenden Untersuchungen. Diese werden von einem zertifizierten Labor durchgeführt und somit auch vom Vermieter anerkannt.

Allerdings interessiert es die Behörde nur, was aus dem Zapfhahn kommt und nicht, was sich in Toilette und/oder Waschbecken absetzt, geschweige denndort wächst. Das wäre auch "igittigitt" und Privatsache. Darum putzt so etwas bei mir zu Hause "die reinliche Hausfrau" immer schön beim kleinsten Ansatz weg.

Wenn das Kleingetier bei euch aus dem sauberen Wasserhahn (Sieb geputzt oder erneuert !!!) kommt und dabei die zulässige Konzentration der Gesamtkeimzahl überschritten wird, müsste es mit dem Teufel zugehen, wenn das Gesundheitsamt nicht reagiert. Welcher Behördenmensch setzt sich schon eigenmächtig über Gesetze und Verordnungen hinweg, wenn er sich dahinter verschanzen kann? Also nochmals den Gesundheitsfuzzis auf die Pelle rücken.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen
Gast (Tomas Müller)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 22.03.2010!  Zum Bezugstext

Also,

das GA weiß ja eben nicht, ob die Tierchen bedrohlich sind, da 1. unklar ist, wer in dem Film noch so wohnt und 2. Actinomyceten viele verschiedene Gattungen umfassen, die z.T. schon gefährlich sein können - sagt auch der Gutachter sowie eigene Recherchen.

Die Mietkürzung erfolgte aus anderen Gründen.

Das Gesundheitsamt meint, wir können ja die Leitungen selbst sanieren, was natürlich nicht geht.

Vor unserer Zeit soll hier ein Rohrbruch gewesen sein, der nie wirklich behoben wurde, einige Leitungen im Keller scheinen undicht, zumindest sammelt sich darunter nicht wenig Wasser. Es gammelt. VM spricht von "Schwitzwasser".
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.03.2010

Hallo Tomas Müller,

Mietkürzung geht in der Tat nicht, wenn keine "Verfehlung" des Vermieters vorliegt. Ob die bei euch gefundenen "Tierchen" toxikologisch relevant sind, sollte ein Mediziner (Gesundheitsamt) beurteilen können.

Wenn ja, muss der Vermieter etwas tun. Denn in § 5,1 der Trinkwasserverordnung (TVO) steht: "Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen."

Darüber hinaus ist in der TVO die nicht sehr aufwendig zu bestimmende Keimzahl (Gesamtkeimzahl) des Trinkwassers limitiert (die zulässigen Werte sind abhängig von der Analysenmethode). Möglicherweise ergibt sich hier ein weiterer Ansatzpunkt.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen




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