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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wasserendnahme - Gewohnheitsrecht ?
Gast (Walter Becker)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.07.2010

Hallo

Am Wassertretbecken Mellnau wurde der Schlauch zur Wasserentnahme vom Schacht nun entfernt und ein Schild angebracht das auch die Entnahme von Wasser am Tretbecken künftig untersagt.

Zuwiderhandlungen werden Ortnungsrechtlich geandet.

An der Quelle am Forsthaus Dammberg wird in den Sommermonaten schon seit Generationen
von Mellnauern, Oberrospher und auch Wetterraner Bürgern Wasser zum gießen entnommen und gerade die Landwirte konnten schon immer auch schon bevor das Tretbecken gebaut wurde direkt am Rohrauslauf vom Schacht Ihr Wasser für das Vieh zapfen.

nun meine Frage:

geht das so einfach ? kann die Stadt Wetter Hessen nun einfach von heute auf morgen die Wasserendnahme am Tretbecken verbieten obwohl die Bürger schon seit Generationen hier an der Quelle Wasser für ihr Vieh und zum gießen zapfen konnten?

Ich habe als Kind schon wasser mit meinen Eltern an der Quelle geholt und hole heute täglich Wasser mit meinen Kindern zum gießen an der Quelle.
Ich finde es gut wenn das weiter so gemacht wird denn das gute ( Trinkwasser ) zum gießen aus der Leitung des Zweckverbandes zu nehmen würde viel zu teuer.

Ich find das die Wasserendnahme unter das Gewohnheitsrecht fällt und würde es drauf ankommen lassen !

Was kann mir Ortnungsrechtlich denn passieren???????



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Walter Becker)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.07.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter Becker vom 05.07.2010!  Zum Bezugstext

Jetzt wurde erst begründet warum der Schlauch entf. wurde aber das die Entnahme von Wasser nun Verboten ist hat er nicht in den Artikel geschrieben?????

http://www.burgwald-verlag.de/files/wetterkw27.pdf

Seite 7

Die Landwirte aus Mellnau sind also schult ?

Wo gehobelt wird fallen Spähne und wo Wasser läuft ist es nass!

Bevor das Tretbecken 2005 gebaut wurde hat sich keiner über einen nassen Weg aufgeregt!

Und die Schlammwüste von der Spanka geschrieben hat stammt vom letzten Unwetter da ist nämlich zwischen dem Tretbecken und dem Forsthaus der halbe Rollerbornweg (Waldweg) welcher von oben aus dem Burgwald kommt auf die Teerstaße gespühlt worden.

Hatte wirglich wüßt ausgesehen und die Teerstraße musste dann  geschoben werden.

Carsten
wenn du aus der Ecke kommst kanst Du dich selbst überzeugen die folgen von der Schlammwüste sind heute noch zu sehen und diese befinden sich ca. 50 m hinter dem Tretbecken in richtung Forsthaus und jeder kann sehen das dass Tretbecken damit nichts zu tun hat.

Die Begründung greift also nicht
wenn kinder beim Spielen das Wasser vor dem Becken stauen läuft die brühe auch auf den Teerweg

Ich rate jedem vorsorglich noch Fotos zu machen als beweismittel für den Fall das mann vor Gericht gehen muss.

MFG Walter
Gast (Walter Becker)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.07.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter Becker vom 05.07.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten

Ich habe mal gelesen das Quellwasser Allgemeingut ist und glaube deswegen nicht das es dafür ein Wasserrecht existiert.

Deswegen sehe ich die Entnahme als Gewohnheitsrecht an und gehe wenn’s sein muss vor Gericht.

Ich habe auch schon mal in Giesen angefragt bekam da aber keine klare aussage zur Sache viel Bürokraten- Gerede.

Ja! - Vielleicht gibt‘s da ne Menge anderer Gründe?
Vielleicht bekommt BKM Spanka sein Wasser jetzt umsonst?
Vielleicht bekommt die Stadt vom Zweckverband etwas?

Eine nach außerhalb geführten Leitung gab es ja die Wurde entf.

Angeblich gab es Beschwerden das die Tankwagen der Landwirte beim füllen mit dem Schlauch übergelaufen sind und das Wasser dann vor dem Becken her abgelaufen ist.

Das hätte man regeln können durch Gefälle nach hinten.

Jetzt füllen die Landwirte ihre Tankwagen mit Eimern und dabei läuft nichts mehr weg!

Als der BKM davon gehört hat wurde das Verbotsschild angebracht????????

Ps.
Bevor das Verbots - Schild aufgehängt wurde hing an gleicher Stelle ein Verbotsschild das Hunde nicht ins Becken dürfen die dürfen ja jetzt rein und das Schild – Kein Trinkwasser ist auch nun entf.

MFG    Walter
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  07.07.2010

Hallo Walter, hallo Lothar,

meint ihr beiden nicht, dass das einen Grund haben könnte, warum die Stadt Wetter das gemacht hat?

Warum fragst Du nicht erstmal bei der Stadt Wetter nach und lässt Dir das erklären? Vielleicht gibt es für die Quelle ein Wasserrecht mit Auflagen des RP Gießen? Vielleicht ist das Wasserrecht ausgelaufen und wurde nicht verlängert und eine Entnahme somit verboten? Vielleicht gibts da ne Menge anderer Ggründe?

Also bevor ich da planen würde, eine Initiative oder sonstwas zu gründen, frag lieber erstmal bei Herrn BGM Spanka nach!
Wenn Du da nichts erreichen kannst, versuche es beim RP Gießen, Abteilung IV, Umwelt, vielleicht bekommst Du da eine Aussage.

Wenn nicht, melde Dich nochmal, ich wohne ja fast "um die Ecke"...

MfG Carsten
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  06.07.2010

Hallo Walter,

Das ruft förmlich nach einer Bürgerinitiative. Wenn die Stadt diese schöne Tradition brechen will, dann sehe ich zwei mögliche Gründe.
Entweder man meint, dass sich Kurgäste gestört fühlen könnten ( oder Frau Bürgermeister will beim Treten nicht gesehen werden); dann sollte man den Kompromiss einer nach ausserhalb geführten Leitung in Erwägung ziehen.

Wenn die Gemeinde aber meint, dass ihr Einnahmen entgehen, dann müßte sie diese wasserechtliche Nutzung in der örtlichen Satzung verankern. Die Frage nach der Satzung würde mit Sicherheit zu einer Aufnahme des Sachverhaltes in die Satzung führen. Von daher ist die Bildung einer Bürgerinitiative allemal der bessere Weg um eure Interessen durchzusetzen.

Etwas problematischer sehe ich die Sache von der Verantwortung her. Selbst als Brauchwasser sollte das Wasser hygienisch unbedenklich sein. Hier wäre der Argumentierungsspielraum für die Gemeinde ganz groß und sich die Weitergabe des Restwassers vom Landratsamt verbieten zu lassen, sollte nach einer positiven Untersuchung leicht möglich sein.

Es ist dann schade, dass so eine Tradition, wenn erst mal in die Diskussion geraten, rechtlich nicht mehr haltbar ist und wir noch ein Stückchen mehr geldwert verwaltet werden.

Gruß Lothar ( der am Sonntag Ja zum verschärften Nichtraucherschutz angekreuzt hat )
Gast (Walter Becker)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.07.2010

Ich habe im Netz noch einen Link gefunden wo ein Bild von dem Tretbecken zu sehen ist

http://www.panoramio.com/photo/2524657



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