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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Wasser ausgelaufen- Kosten? Versicherung? | |
Gast (Olena ) (Gast - Daten unbestätigt) 29.07.2010 |
Bei mir aist ein Odergau passiert und wahrscheinlich ein ganzer Tag ist Wasser im Garten ausgelaufen, da beim Schlauch die Spritzpistole abgegangen ist und Wasser nicht abgedreht wurde. Weiis evtl. jemand, wie viel Kosten es für mich bedeuten kann? Und ob die Versicherung in solchen Fällen zahlt? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Wilfried wilfried.rosendahlrsdsolar.de (gute Seele des Forums) 29.07.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Olena vom 29.07.2010! Hallo Olena, die Kosten kannst Du in etwa einschätzen, wenn Du mit einem Eimer am offenen Schlauch misst, wie viel Liter Wasser dort pro Minute ausströmen. Nun kannst Du z.B. rechnen: 10 l/min = 600 l/h x 12 Std. = 7200 Liter Verlust. Bei insgesamt 7,2 m³ wird der Schaden dann also bei ca. 30,00 -40,00 Euro liegen. Das bitte noch mal mit den eigenen Zahlen wiederholen, aber ich denke es wird nicht ruinös. Beste Grüße Wilfried |
Gast (Olena ) (Gast - Daten unbestätigt) 29.07.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 29.07.2010! Es ist kein Schaden entstanden. Ich befürchte nur die hohe Kosten... |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 29.07.2010 |
Hallo Olena, wenn Wasser - auch ungewollt - bei dir in den Garten gelaufen ist, hast du es ja aus dem Netz entnommen und wirst dafür zahlen müssen. Denn der Wasserversorger hat den gleichen Aufwand, unabhängig davon ob du das Wasser sinnvoll nutzt oder nicht. Wenn du einen zusätzlichen Zähler für das Gartenwasser hast, wird die dort entnommene Menge bei der Berechnung der Abwassergebühren abgezogen. Wenn nicht, würde ich mich umgehend mit dem Wasserversorger in Verbindung setzen, ihm den Fall schildern und auf eine Kulanzregelung hoffen. Eine Versicherung wird wohl nicht für die Zahlung des "verplemperten" Wassers einspringen, es sei denn, es wären dadurch andere Schäden entstanden. Beispielsweise wäre es eine Sache für die Haftpflichtversicherung, wenn das Wasser Nachbars Keller geflutet hätte. Ansonsten bleibst du wohl auf den Kosten sitzen, wie wenn du deine gerade gekauften Bioeier fallen lässt oder dir das Steak verbrennt. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 29.07.2010 |
Hallo Olena ist dadurch bei jemanden ein Wasserschaden entstanden oder meinst du nur die höhere Wasser/ Kanalrechnung mfg sepp |
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