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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung
Blei im Wasser
Gast (Susann König)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Hallo,
ich habe einen 5 Monate alten Säugling und habe jetzt mal unser Trinkwasser bei einem Institut testen lassen.
Jetzt kam gestern die Wasseranalyse und da steht, dass die Bleiwerte erhöt sind (14 mg/L) empfohlen wird ja bis zu einer Grenze von 10 mg, oder?
Kann ich davon ausgehen, dass er erhöte Wert an Bleirohren liegt. Wir wohnen in einem Altbau und der Vermieter sagt, dass keine alten Rohre mehr vorhanden sind. Aber woher dann der hohe Wert?
Und ist dier 14 mg Wert schlimm, oder kann ich meinem Baby damit die Nahrung zubereiten und es ihm das Leitungswasser zu trinken geben?

Liebe Grüße



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 21
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 08.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo, Herr Kim,

Wie mehrfach gesagt will ich gar nicht über die Frage: "Wie hoch ist der richtige Grenzwert" reden. Das entzieht sich einfach meiner Kompetenz. Ich weiß auch gar nicht, was die ewigen Vorwürfe sollen, ich habe gar nicht dagegen argumentiert. Wir können uns tagelang über die Bewertung eines einzelnen Messwerts streiten. Und ja, es ist nicht grundsätzlich ein Verstoß gegen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung, wenn ein einzelner Messwert über dem genannten Grenzwert liegt. Wichtig ist der Wochenmittelwert, denn auf den und lebenslangen Konsum sind die Werte berechnet.

Ich habe bisher vergeblich versucht, herauszufinden, was das Problem ist. Susann wird inzwischen einigermaßen verschreckt sein von dieser sinnlosen Auseinandersetzung.

Bisher weiß hier aber niemand, ob Susann überhaupt ein Problem mit einem erhöhten Bleiwert hat oder nicht. Alles andere ist zwar schön zu wissen, hilft bei der Beantwortung der Frage nicht wirklich weiter.

Wenn es tatsächlich so ist, dass keine Bleirohre im Gebäude sind, sind die möglichen Bleiquellen klar benannt und die Handlungsweise ist auch klar: NIEMAND sollte das Wasser, das über Nacht gestanden hat, für die Zubereitung von Nahrungsmitteln, schon gar nicht für Säuglinge, verwenden. Das übrigens unabhängig vom Bleiwert und Material in der Installation.
NUR in diesem Fall stellen die hier im Raum stehenden 14µg/l keinen relevanten Tatbestand und auch keinen Handlungsbedarf für den Hausbesitzer dar. Denn dass sich Metalle aus der Installation, besonders auch den Armaturen, bei Stagnation anreichern können, ist technisch unvermeidbar und damit ist auch leicht umzugehen. Übrigens gehören die ursächlichen Armaturen nicht selten dem Mieter. So etwa sorgt bei entsprechender Begutachtung dann schon einmal für überraschte Gesichter.

Etwas völlig anderes ist es, wenn wirklich alte Bleirohre in der Installation vorhanden wären. Die Gefahr ist nur schwer einzuschätzen, bei größeren Gebäuden führt das empfohlene Ablaufen lassen auch nicht zum Ziel, weil das ja ziemlich lange dauern kann. Aber das kann man, wie mehrfach beschrieben, leicht bestimmen. Ganz schwierig sind nur kleine Reste von Bleirohren, die dann einen Schwall bleihaltiges Wasser durch die Leitung schieben. Das zu bestimmen, ist dann schon ziemlich aufwendig. In diesen Fällen würde ich Wasser aus Flaschen für die Nahrungsmittelzubereitung verwenden und dies dem Vermieter in Rechnung stellen. Und darauf dringen, dass die Installation in Ordnung gebracht wird.

Aber wie gesagt, nichts Genaues weiß man nicht.

Auf die Problematik der selbst genommenen Wasserprobe habe ich, denke ich, bereits hingewiesen. Bestandteil der Akkreditierung ist auch die Probenahme, und eine unklare Probe kann man zwar analysieren, nur das Ergebnis ist ein wenig fragwürdig. So erzeugt man zwar Umsatz, aber wenig Nutzen. Ohne einen akkreditierten Probenehmer ist das alles nicht zu bewerten.

Blöd für Susann ist aber, dass Ihr das alles in Ihrer Unsicherheit auch nicht helfen wird. Da bleibt nur, die Probe durch ein Labor nehmen zu lassen. Kostet etwas mehr, ergibt aber ein zuverlässiges Ergebnis.

Und hoffentlich dann etwas Erleichterung, weil die Grenzwerte dann doch eingehalten werden.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 08.10.2010!  Zum Bezugstext


Hallo Walter,

leider bietet ein akkreditiertes Labor auch keine Garantie, da habe ich schon die tollsten Sachen erlebt.

Allein die Untersuchungen der Epoxidharzbeschichtungen in Hausinstallationen haben aufgezeigt, wie unzureichend Labore und auch Gesundheitsämter arbeiten.

Ein Beispiel:
Wenn der Probenehmer der Auftraggeber ist, weiß ich nicht, weshalb ein akkreditiertes Labor beauftragt werden soll, denn diese Untersuchungen sind natürlich auch für die Katz... und das verantwortliche Gesundheitsamt schaut zu bzw. weg.

Auch diese Labore sollten zur Verantwortung gezogen werden.


KIM ALEXANDER
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 07.10.2010!  Zum Bezugstext

E.R., Du willst es nicht verstehen...

Aber Susanne hat sicherlich inzwischen erkannt, wie fragwürdig der Blei-Grenzwert (0,25 µg/g) der Trinkwasserverordnung ist. Dieser Wert ist zu hoch, er schützt Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder nicht, das ist allgemein bekannt. Hier versagt die Trinkwasserverordnung.

Selbst UBA-Mitteilungen sprechen die Blei-Problematik an:

"Blei (Pb) verursacht bei täglicher Aufnahme mit steigender Dosis chronische Vergiftungen mit Nervosität und Störungen der geistigen Entwicklung, Schwächegefühl, Appetitlosigkeit und weitere Schäden. Bei Erwachsenen reichert es sich im Knochengewebe an und gilt dort dann als unschädlich, während bei Säuglingen und Kleinkindern sein neurotoxisches Potenzial im Vordergrund steht. Blei ist das einzige der hier untersuchten fünf Metalle, dessen Maximalkonzentration mitunter so hoch war, dass das betreffende Wasser auch für Erwachsene nicht zum Verzehr geeignet gewesen wäre. Bereits Werte von mehr als 10 µg/l machen ein Trinkwasser für die Säuglingsernährung ungeeignet."


Deshalb Susanne, denke an Dein Kind und beachte als Bleiwert unbedingt 10 µg/l, mehr sollte es unter keinen Umständen sein.


Noch ein Wort zur gestaffelten Stagnationsprobe:
Die gestaffelte Stagnationsprobe sollte der Vermieter als Inhaber einer Wasserversorgungsanlage in Auftrag geben, denn NUR ER kann evtl. Fehler der Hausinstallationen/Wasserversorgungsunternehmen korrigieren lassen.




KIM ALEXANDER
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010

Hallo,
um noch etwas Blei ins Wasser zu giesen noch eine Anmerkung, wurde die Analyse von einem akreditierten Labor durchgeführt oder von einer Firma die irgendetwas ( Wunderwuzigerät)verkaufen möchte.
Die sind zur Zeit wieder verstärkt unterwegs.
Wenn die Wasserprobe selbst entnommen wird hat sie übrigends keinerlei Aussagekraft gegenüber der Behörde, die Probe könnte ja von irgendwo stammen und man möchte nur z.B. eine Verminderung der Miete erreichen. Solche Fälle habe ich leider schon oft bearbeiten müssen.
lg
Walter
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 07.10.2010!  Zum Bezugstext

Auch wenn es, wie meist, nutzlos ist:

1. Kenne ich Kim nur als Mädchen, meine Kinder sahen gerne Kim Possible, das war ein Mädchen. Wenn das falsch war, bitte ich das meiner Sozialisation zuzuschreiben.

2. Geht es für mich eben immer noch darum, wann man was misst. Nicht um eine zu irgendeiner Zeit bestimmte Zahl. Wenn Du mir sagst, was herauskommen soll, sage ich Dir, wie man das messen kann.

3. Ist der Grenzwert ein toxikologisch sicher begründeter. Mir sind zahlreiche Erkrankungen aufgrund zu hoher Bleiwerte unbekannt. Insbesondere, wenn es eben nicht um Bleirohre in der Wand geht. Über die toxikologisch sinnvollen Grenzwerte will ich nicht diskutieren, das ist nicht mein Fachgebiet. Ich nehme die hin und beurteile dann Systeme, ob und wie sie diese einhalten.

Was ist denn genau der Punkt, der für die Beurteilung einer möglichen Gefährdung wesentlich ist? Sprechen wir über einen Wert im laufenden Trinkwasser, der aus einer Bleileitung kommt, dann ist Handlungsbedarf dringend geboten. Da gibt es kein wenn und kein aber, und für Säuglinge sollte man dann anderes Wasser verwenden. Sprechen wir aber über 14 µg/l aus dem Stagnationswasser in einer Armatur, dann ist das das, was technisch unvermeidbar ist. Es sei denn, man hat eine Armatur aus nicht rostendem Stahl, die sind aber eher unüblich. Und in diesem Fall haben wir erhöhte Konzentrationen nur in dem Wasser, das längere Zeit, also mehrere Stunden, in der Armatur gestanden hat. Früher hat man noch gelernt, dass man das Wasser ablaufen lassen soll, das ist auch heute noch richtig. Und es geht nicht um große Mengen, sondern um einen Liter. Das andere Wasser, was dann nicht in Kontakt mit dem Armaturenkörper stand, wird nur sehr geringfügige Bleiwerte, meist an der Messgrenze, aufweisen. Dann ist der Einzelwert nicht besorgniserregend und zudem ist es problemlos möglich, das Wasser nicht zu verwenden.

Um die Sache endgültig im Kreis zu drehen: EIne klare Aussage erlaubt die gestaffelte Stagnationsbeprobung. Wenn wir da korrekte Werte haben, können wir nochmal diskutieren. Ansonsten ist das nur viel Geschrei um sehr wenig.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 06.10.2010!  Zum Bezugstext

>und das zudem nicht unbedingt extrem
>besorgniserregend ist

Ernster Regulator, ich glaube, Du hast es immer noch nicht begriffen.

Der heutige Blei-Grenzwert (0,25 µg/l) ist nicht sicher, er schützt keine Säuglinge und Kleinkinder!!!

Hier versagt die Trinkwasserverordnung völlig, denn erst der zukünftige Grenzwert 10 µg/l ist auch für Säuglinge und Kleinkinder gesundheitlich duldbar.

Dazu zwei Hinweise vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein:

1. "Junge Frauen, Schwangere und Kinder sollten allerdings kein Wasser konsumieren, das die Konzentration von 0,010 Milligramm pro Liter überschreitet!"

2. "Das Ablaufenlassen des Trinkwassers ist allerdings
nicht ausreichend, um einen Wert von 0,010 Milligramm
pro Liter sicher zu unterschreiten. Sicheren
Schutz bietet allein der Austausch der Bleileitungen."
http://www.kiel.de/Aemter_30_bis_52/50/Infektionsschutz_Umwelthygiene/Umwelthygiene/Flyer_Blei_im_Trinkwasser_LandSH.pdf



@ Susanne

Wenn bei Euch keine Bleileitungen vorhanden sind, sollte Dein Vermieter abklären, woher die hohen Werte kommen.

Ansonsten würde ich als Ansprechpartner das Gesundheitsamt und das Wasserversorgungsunternehmen sehen.



KIM ALEXANDER
(auch E.R. sollte diesen Jungennamen akzeptieren)
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Susann vom 07.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo, Susann,

Wenn das das Stagnationswasser aus der Armatur ist, also der erste Schluck, dann scheint wohl wirklich kein großes Problem vorhanden zu sein. Wichtig für den Nachwuchs ist es, stets das Wasser etwas ablaufen zu lassen. Und kaltes Wasser zu verwenden, nicht das erwärmte aus der Leitung. Dann sollte zumindest das Blei aus der Armatur keinen Schaden anrichten können.

E. Regulator
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Susann vom 07.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Susann das Wasser ohne geringste vorlaufen lassen  wird immer ein Ergebnis bringen welches vom Wasser welches der Versorger liefert stark abweicht/ abweichen kann .Nicht umsonst sagt man aus diversen Gründen  dass man das erste  Glas Wasser  welches aus dem   Hahn kommt nicht  trinken  soll . mfg sepp
Gast (Susann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 05.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo, ich war zwei Tage unterwegs und sehe, dass sich so viele über mein Problem Gedanken gemacht haben. Vielen vielen Dank! Ich habe das Wasser in ein Plastikröhrchen abgefüllt und es ohne vorlaufen aus dem Hahn gezapft. So stand das in der Anleitung. jetzt hab ich meinen Vermieter gefragt und er sagt, dass keine Bleirohre im Haus sind...
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 06.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo, Gerd-Wilhelm,

Da kommen ein paar Kommentare:

"Blei wird im Wasser fast immer bei Verwendung von Bleirohren und Bleiarmaturen nach längeren Standzeiten im Trinkwasser gefunden."

Besser:

Blei im Trinkwasser kann aus alten Bleirohren, allerdings auch in geringerer Menge aus Armaturen und Rohrverbindern aus Kupferlegierungen stammen. Während die durch Bleirohre verursachten Werte in der Regel zu einer Überschreitung der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung, ganz sicher der ab 2013, führt, stellt die Bleiabgabe aus den Legierungen meist ein geringeres Problem dar. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, Wasser, das längere Zeit in der Armatur gestanden hat, ablaufen zu lassen und nicht für die Zubereitung von Lebensmitteln zu verwenden.

"Blei ist giftig; es hemmt die Blutbildung und führt zu Nervenschäden. Chronische, unspezifische Symptome (Magenstörungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Nierenstörungen) treten schon bei Aufnahme kleinster Mengen auf.
Vor allem für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis zu 6 Jahren kann Blei gefährlich wirken. Selbst bei nur geringfügig erhöhten Blutbleiwerten konnten bei Kindern Fehlfunktionen des Gehirns festgestellt werden, die sich in Hyperaktivität, Konzentrationsschwäche und einem IQ-Defizit äußerten. Blei aus Trinkwasser kann vor allem bei Kleinkindern einen Grossteil der Gesamtbelastung ausmachen.
Selbst wenn die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden, kann es zu einer Überschreitung der duldbaren wöchentlichen Bleizufuhr kommen. Sollte im Altbau, vor 1960, eine Bleizuleitung oder eine Bleileitung im Haus sein, muß bevor das Wasser z. B. für die Babynahrung benutzt wird, die Standzeit in der Bleileitung durch z.B. Toilettenspülung und "Weglaufenlassen" des Wassers am Wasserhahn verhindert werden.
 Trinkwasser enthält im Durchschnitt ganz wenig Blei. Grenzwerte für das Trinkwasser bis zum 31.12.2002 40 Mikrogramm (o,ooooo1 gr/l).25 Mikrogramm/l ab 1.1.2003.10 Mikrogramm/l ab 1.1.2013."

Das finde ich soweit gut.

"Bleiwasserleitungen  zusammen mit weichem Wasser können  zu hohen Bleikonzentrationen im Blut führen. Bei harten Wasser kann sich eine Schicht aus basischen Bleikarbonat bilden, die Bleiablösungen in das Tinkwasser verhindern."

Hier würde ich ergänzen:

Auch bei ausgebildeten Deckschichten ist eine andauernde Bleiabgabe an das Trinkwasser vorhanden, die gesundheitsschädlich ist, die sinkenden Grenzwerte sind hier dann auch nicht mehr einzuhalten (Wichtig ist hier der 4-Stunden-Stagnationswert, der dem Wochenmittelwert in etwa entspricht). Daher müssen in jedem Fall unabhängig von der Wasserzusammensetzung auf Dauer die Rohre aus Blei durch einen geeigneten Werkstoff ersetzt werden.


"Blei ist ein bläulich glänzendes Schwermetall. Es wird als Pb (lateinisch Plumbum) abgekürzt. Der Schmelzpunkt liegt bei 327,5 Grad Celsius. Die Dichte beträgt 11,34 gr/Kubikzentimeter. Die Bleibelastung in der Atemluft ist besonders durch Akyl-Bleiverbindungen im Benzin zurückzuführen. Durch bleifreies Benzin ist dieser Wert in den letzten 17 Jahren auf unter 10 % in der Atemluft gesunken. Das Blei lagert sich bei Tieren besonders in den Nieren an. Gerade Kleinkindern sollten deswegen wenig Innereien essen. Die Bleiblutwerte sollten 150 Mikrogramm/l, bei Schwangeren und Kindern 70 Mikrogramm/l nicht überschreiten."

Das wären die Anmerkungen von mir.

E. Regulator
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 06.10.2010!  Zum Bezugstext

Liebe Kim,

Ich will doch gar nichts anderes als kein Blei im Trinkwasser, und natürlich auch bei Susanne, die sich übrigens nicht mehr meldet. Was Dich umtreibt, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sind natürlich auch wichtig. Aber bevor es zu einer rechtlichen Würdigung kommen kann, muss ich doch erst einmal den Sachverhalt sauber aufklären.

Aus einem Messergebnis, von dem die Bedingungen der Messung unklar sind und das zudem nicht unbedingt extrem besorgniserregend ist, kann ich das nicht ableiten. wenn das eine Probe ist, die nach nächtlicher Stagnation direkt aus der Armatur stammt, dann gibt es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Problem, und Susannes Kind ist sicher, wenn sie den ersten Liter ablaufen lässt. Wenn das aber eine Probe ist, die der S0-Probe vergleichbar ist, also nach langem Ablaufen bis zur Temperaturkonstanz, dann muss man sich Sorgen machen und mal genauer nachsehen. Sicherheit liefert die genannte gestaffelte Beprobung. Das liefert wie beschrieben einen guten Überblick über mögliche Probleme.

In jedem Fall sollte Susanne immer dann, wenn mehrere Stunden keine Entnahme statt gefunden hat, Wasser für den/die Kleine(n) erst ablaufen lassen, das ist in jedem Fall gut, weil ein geringer Eintrag aus den Armaturen unvermeidlich ist. So steht es in der Broschüre des UBA, und das ist auch richtig. Das sollte übrigens jeder tun, auch die, die dem Säuglingsalter bereits entwachsen sind.

Wenn die gestaffelte Stagnationsprobe ein Problem der Installation aufzeigt, dann greift der juristische Teil ;-)

Und die politischen Äußerungen der Verbraucherzentrale in Hamburg sind auch damit begründet, dass es in Hamburg noch viel Blei in den Wänden und Anschlussleitungen gibt, das offenbar nur zögerlich ersetzt wird. Da ist verständlich, wenn man dagegen auch akzentuiert auftritt.

Eine Installation, die keine Bleirohre enthält, hat aber mit den 10 µg/l normalerweise kein Problem.

E. Regulator
Gerd-Wilhelm Klaas
infowasser.de
(Administrator)

  06.10.2010

Hallo ihr Wasserspezialisten

Im Lexikon von wasser.de steht seit einigen Jahren
folgendes:
Blei wird im Wasser fast immer bei Verwendung von Bleirohren und Bleiarmaturen nach längeren Standzeiten im Trinkwasser gefunden. Blei ist giftig; es hemmt die Blutbildung und führt zu Nervenschäden. Chronische, unspezifische Symptome (Magenstörungen, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Nierenstörungen) treten schon bei Aufnahme kleinster Mengen auf.
 Vor allem für Schwangere, Säuglinge und Kinder bis zu 6 Jahren kann Blei gefährlich wirken. Selbst bei nur geringfügig erhöhten Blutbleiwerten konnten bei Kindern Fehlfunktionen des Gehirns festgestellt werden, die sich in Hyperaktivität, Konzentrationsschwäche und einem IQ-Defizit äußerten. Blei aus Trinkwasser kann vor allem bei Kleinkindern einen Grossteil der Gesamtbelastung ausmachen.
 Selbst wenn die aktuellen Grenzwerte eingehalten werden, kann es zu einer Überschreitung der duldbaren wöchentlichen Bleizufuhr kommen. Sollte im Altbau, vor 1960, eine Bleizuleitung oder eine Bleileitung im Haus sein, muß bevor das Wasser z. B. für die Babynahrung benutzt wird, die Standzeit in der Bleileitung durch z.B. Toilettenspülung und "Weglaufenlassen" des Wassers am Wasserhahn verhindert werden.
  Trinkwasser enthält im Durchschnitt ganz wenig Blei. Grenzwerte für das Trinkwasser bis zum 31.12.2002 40 Mikrogramm (o,ooooo1 gr/l).25 Mikrogramm/l ab 1.1.2003.10 Mikrogramm/l ab 1.1.2013. Bleiwasserleitungen  zusammen mit weichem Wasser können  zu hohen Bleikonzentrationen im Blut führen. Bei harten Wasser kann sich eine Schicht aus basischen Bleikarbonat bilden, die Bleiablösungen in das Tinkwasser verhindern. Blei ist ein bläulich glänzendes Schwermetall. Es wird als Pb (lateinisch Plumbum) abgekürzt. Der Schmelzpunkt liegt bei 327,5 Grad Celsius. Die Dichte beträgt 11,34 gr/Kubikzentimeter. Die Bleibelastung in der Atemluft ist besonders durch Akyl-Bleiverbindungen im Benzin zurückzuführen. Durch bleifreies Benzin ist dieser Wert in den letzten 17 Jahren auf unter 10 % in der Atemluft gesunken. Das Blei lagert sich bei Tieren besonders in den Nieren an. Gerade Kleinkindern sollten deswegen wenig Innereien essen. Die Bleiblutwerte sollten 150 Mikrogramm/l, bei Schwangeren und Kindern 70 Mikrogramm/l nicht überschreiten.  

Ich bitte um kritische Durchsicht und um Änderungsvorschläge

Viele Grüße
Gerd


Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 05.10.2010!  Zum Bezugstext

"Falls diese Probe ein auffälliges Ergebnis liefert, ist eine detaillierte Untersuchung notwendig. Diese wird gestaffelte Stagnationsprobe genannt und umfasst 3 Messungen: Ablaufprobe (Probeentnahme nach fünf minütigem Ablaufen: Spiegelt die bereitgestellte Qualität des Trinkwassers durch den Versorger wider), 1. Stagnationsprobe (mindestens 4 Stunden später ohne weiteren Ablauf von Wasser: Spiegelt den Einfluss der Entnahmeapparatur, z.B. der Armaturen, auf die Trinkwasserqualität wider) und die 2. Stagnationsprobe (direkt anschließend: Spiegelt den Einfluss der Hausinstallation auf die Trinkwasserqualität wider). Diese Untersuchung kostet bei den HWW ohne Ausnahme 125 €."

Quelle
http://www.vzhh.de/ernaehrung/30796/blei-im-trinkwasser.aspx

Na ja!
Soll das bedeuten, Susanne muss jetzt BEWEISEN, ob für die Bleibelastung der Vermieter (z.B. Armaturen, Hausinstallation) verantwortlich ist?

Das sehe ich nicht so, ich würde das Gesundheitsamt einschalten und dabei auch auf § 6 Abs. 1 TrinkwV hinweisen:

§ 6 (1) Im Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Wenn die Anforderungen (§ 6 Abs. 1) nicht erfüllt werden, darf dieses Wasser "eigentlich" nicht vom Inhaber einer Wasserversorgungsanlage (hier Vermieter) abgegeben werden, s. § 4 Abs. 2 TrinkwV 2001.


Dazu noch einmal die Verbraucherzentrale Hamburg:

http://www.vzhh.de/ernaehrung/30796/blei-im-trinkwasser.aspx

"Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?
Seit dem 1.12.2003 gelten neue Grenzwerte für Blei im Trinkwasser. Die Absenkung von 40µg /l auf 25µg/l in der Trinkwasserverordnung war längst überfällig. Der von Verbraucherseite akzeptable und von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) empfohlene Grenzwert von 10µg/l findet aber erst nach viel zu langer Übergangszeit ab 1.12.2013 Anwendung."

Diese Sätze zeigen sehr deutlich das Versagen unserer Trinkwasserverordnung auf, denn der aktuell gültige Bleigrenzwert (25 µg/l) erfüllt nicht den Zweck der Verordnung, die menschliche Gesundheit zu schützen, s. § 1 TrinkwV).

Solche Fehler sollten in einer Verordnung nicht vorkommen.

Deshalb ist folgende Information für Susanne besonders wichtig:

Bereits Werte von mehr als 10 μg/l machen ein Trinkwasser für die Säuglingsernährung ungeeignet.

Siehe Kinder-Umwelt-Survey 2003/06 auf S. 26/27
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3433.pdf



KIM ALEXANDER  
Gast (Benny)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Hallo

Einen Frage zur Probenflasche. War diese aus (Kristall-)Glas oder Plastik?
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 05.10.2010!  Zum Bezugstext

Naja:

Zitat:
Der Mieterverein macht zur Probeentnahme folgende Aussage:

"Wichtig: Sofern die Anleitung zur Probenentnahme angibt, dass Sie zunächst minutenlang das Wasser ablaufen lassen sollen, tun Sie das nicht! Die Rechtsprechung sagt: Nur einige Sekunden muss das Wasser bei weit aufgedrehtem Hahn laufen, bevor Sie die Probe entnehmen (siehe die nachstehenden Urteile)."

Das mag zwar wichtig für eine juristische Würdigung für den Fall: "Mietminderung oder nicht" sein. Für die Beurteilung einer Trinkwasserinstallation und des Risikos, das diese möglicherweise darstellt, ist dieser Rat aber wenig hilfreich. Und ich denke, das sollte man zunächst mal herausfinden. Dazu ist das beschriebene Verfahren der gestaffelten Stagnationsbeprobung in der Tat sehr gut geeignet.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Susanne, vielleicht kommst Du aus Hamburg, dann hast Du die Möglichkeit, kostenlos Dein Wasser (Haushalt mit Säugling) untersuchen zu lassen:

"Darüber hinaus bieten die Hamburger Wasserwerke für
Haushalte mit Schwangeren oder Säuglingen die
Trinkwasseranalyse kostenlos an."

Der Mieterverein macht zur Probeentnahme folgende Aussage:

"Wichtig: Sofern die Anleitung zur Probenentnahme angibt, dass Sie zunächst minutenlang das Wasser ablaufen lassen sollen, tun Sie das nicht! Die Rechtsprechung sagt: Nur einige Sekunden muss das Wasser bei weit aufgedrehtem Hahn laufen, bevor Sie die Probe entnehmen (siehe die nachstehenden Urteile)."

Quelle: http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/merkblaetter/merkblatt-23-blei-im-trinkwasser.pdf


Vielleicht macht Dein Wasserversorger (falls Du nicht aus Hamburg kommst) diese Trinkwasseruntersuchungen ja auch kostenlos. Frage einfach nach, dabei würde ich auf die Verfahrensweise der Hamburger Wasserwerke aufmerksam machen.



KIM ALEXANDER
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Susanne König vom 05.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo, Susanne,

Nachdem bisher nur Teilaspekte beleuchtet wurden:

Aus Deinen Angaben wird nicht ganz klar, wie Du die Wasserprobe genommen hast. Hast Du einfach nach längerer Zeit das erste Wasser, das aus der Armatur kommt, genommen? Dann hast Du die Bleikonzentration nach Stagnation in der Armatur bestimmen lassen, und Dein Problem ist wahrscheinlich keins. Wenn das aus dem fließenden, kalten Wasser stammt, kann das bedenklich sein.

Um das genau herauszufinden, hat das Umweltbundesamt die so genannte gestaffelte Stagnationsbeprobung empfohlen. Was das alles bedeutet, steht hier:

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3058.pdf

In Installationen, die keine Bleirohre mehr enthalten, kommt nur aus den Kupferlegierungen eine Bleibelastung. Das größte Bauteil aus diesen Werkstoffen ist eben die Armatur. In der ist aber nie mehr als ein halber Liter Wasser enthalten. Wenn das Wasser längere Zeit, z.B. über Nacht, steht, nimmt die Bleikonzentration langsam zu. Dieses Wasser, das in der Armatur gestanden hat, sollte man in  keinem Fall für die Nahrungszubereitung verwenden, weder für Säuglinge noch für Erwachsene. Das frische Wasser, das möglichst kühl aus der Leitung fließt, kann, weil es nur kurz im Gebäude war, keine großen Mengen an Metallen aufnehmen. Wenn selbst dieses Wasser noch die genannten 14 µg Blei enthält, dann hat Dein Haus ein Problem, das der Vermieter dann lösen muss. Das kommt aber wirklich nur noch selten vor.

Vielleicht erklärst Du mal, wie die Probe genommen wurde, dann kann man schon mehr sagen.

E. Regulator
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Hallo Susann,

auch wenn der heutige Blei-Grenzwert noch eingehalten wird, solltest Du doch unbedingt Maßnahmen (ich denke da insbesondere an Dein Kind) ergreifen.

"Blei ist gesundheitsschädlich. Die Langzeitaufnahme von Blei verursacht chronische Gesundheitsschäden. Zu den Risikogruppen gehören besonders Säuglinge, Kleinkinder und Schwangere."
Quelle: http://www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/presse/2010/PM_Trinkwasser_Blei.htm

Die 14 µg/l sind nicht ungefährlicher, nur weil in der europäischen Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung bis 2013 Abstufungen vorgenommen wurden - der Gesundheitsaspekt ist dabei m. E. vollkommen unberücksichtigt geblieben.

Dazu mehr:

Blei ist ein Gift, das das Nervensystem des Menschen angreift. „Chronische Bleibelastung kann zu Verhaltensauffälligkeiten, zu Lethargie, Bewegungsstörungen, kolikartigen Bauchschmerzen und auch zur Minderung der Intelligenz führen", erklärt Martin Ebbecke vom Gift-Informationszentrum Nord. Anders als viele gefährliche Substanzen, die in kleinen Mengen für den Körper sogar notwendig seien, habe Blei keinen physiologischen Wert. „Einen unschädlichen minimalen Grenzwert gibt es somit nicht."

Die WHO hat 1991 zehn Mikrogramm pro Liter Trinkwasser als Grenzwert der Bleibelastung festgesetzt, worauf die EU 1998 diesen Wert als Ziel einer 15-jährigen Übergangsfrist nahm. „In Deutschland, wo der Grenzwert einst 40 Mikrogramm war und jetzt bei 25 liegt, soll dieser neue Grenzwert 2013 erreicht werden."

Quelle: http://www.medizinarium.de/artikel/aktuell/2010/15_09_blei.php



KIM ALEXANDER
Gast (Susanne König)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Vielen Dank für eure Antworten.
Ich hatte das Wasser direkt aus unserer Leitung in der Küche gezapft und in das Labor geschickt.
Das mit den mg Angaben hab ich falsch geschrieben.
Sorry.

Dann mach ich das mit dem Wasserablaufen und sprech mit dem vermieter. Bis 2013 müsste er doch auf jeden Fall etwas machen, oder?

Liebe Grüße
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Hallo Susann,

um ganz sicher zu gehen, solltets Du das Wasser vor der Zubereitung von Nachrung für Deinen Säugling, das Wasser etwas ablaufen lassen (bis sich die Temperatur merklich gesenkt hat). Dann dürfte das evtl. sich angereicherte Wasser weg sein und Du müsstest Wasser mit einem erheblich geringeren Wert haben.

Grüsse
Fred
Gast (tröpfchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.10.2010

Hallo Susann,

der derzeitige Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt bei 0,025 mg/l = 25 µg/l und wird zum 01.12.2013 auf 0,01 mg/l = 10 µg/l gesenkt. Nun hoffe ich, dass bei deinen Angaben nur die Einheiten durcheinander gekommen sind. Denn die von dir genannten 14 mg/l wären eindeutig zu hoch und eine Empfehlung von 10 mg/l gibt es nicht.

Gehen wir einmal davon aus, dass in eurem Trinkwasser 14 µg/l und nicht 14 mg/l Blei sind, so wäre das zwar leicht erhöht, aber derzeit zulässig.

Wenn du klären willst, ob das Blei aus der Hausinstallation stammt oder bereits vom Versorger angeliefert wird, musst du Proben am Hauseingang (beispielsweise nach dem Wassermesser/der Wasseruhr) und an eurer üblichen Zapfstelle für die Lebensmittelzubereitung (Küche) entnehmen und untersuchen lassen. Probenahme und Analyse sollten dabei durch ein zertifiziertes Labor erfolgen, ansonsten sind die Ergebnisse nicht rechtsfest.

Es wäre interessant, die Ergebnisse zu erfahren.

Gruß aus der Pfalz
Tröpfchen  



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