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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch |
Wechsel des Wasserzählers | |
Gast (Dirk Zimmermann) (Gast - Daten unbestätigt) 26.10.2010 |
Guten tag Ich wollte mal nachfragen ,ob der Vermieter den Kaltwasserzähler wechseln darf ohne dem zugehörigen Miter zu Informieren . Wir konnten uns auch nicht den alten stand aufschreiben geschweige das wir irgent eine benachrichtigung darüber bekommen haben . Das haben die still und heimlich wohl gemacht , ist uns nur aufegefallen weil wir das auf unsere Jahreabrechnung gesehen haben , und wir das dopplte an wasser haben als im letzten Jahr . Ist denn das rectlich und was knn man da machen ?? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dirk vom 28.10.2010! Hallo Dirk ein Anwalt kostet sicher mindestens 200€ ob sich das lohnt den wender Vermieter Gerichtserfahrung hat ziehst du leicht den kürzeren und un du musst neben den anwaltskosten auch noch die deiner Ansicht nach erhöhte Rechnung bezahlen.(es kommt sicher auch auf den Streitwert an)In Österreich gäbe es eine Konsumenten Informationsstelle .Um wieviel Mehrverbrauch geht es deiner Ansicht nach? mfg sepp |
Gast (Dirk) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 27.10.2010! ok danke , kann man dagegden irgentwas machen ? So mit Anwalt oder so ? |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 27.10.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dirk vom 27.10.2010! Hallo Dirk wen der Zähler vom Versorger gewechselt wird, dürfte so etwas in Ordnung gehen nicht aber wen dies der Vermieter selbst macht , ohne dir den Zählerstand anhand des noch nicht ausgebauten Zählers zu zeigen mitzuteilen damit du selbst den Zählerstand kontrollieren kannst . Nach dem Ausbau kann man den Zählerstand mit Hilfe von PresseLuft gewaltig nach vorne drehen diesen also manipulieren. mfg sepp |
Gast (Dirk) (Gast - Daten unbestätigt) 27.10.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 26.10.2010! der Zähler ist der normale Kaltwasserzähler , für den verbrauch meiner Wohnung . ist jetzt nur die frage ob die vermieter das einfach so machen dürfen ohne mich zu Informieren und mir den alten Zählrstand nicht mitzuteieln . |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 26.10.2010 |
Hallo Dirk erst mal die Frage ist es ein Hauptzäher/ Subzähler war dieser Zähler überhaupt geeicht .Einem Hauptzähler darf nur der Versorger wechseln da diese ja plombiert sind. aber auch ein Subzähler muss in 6 Jahresabständen geeicht werden wen dieser wie in deinem Fall zur Abrechnung verwendet wird . mfg sepp |
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